den partizipativen Workshops sieht es noch trauriger aus. Da flossen lediglich 4 von 93 Forderungen in das Gesetz, und das ist für uns keine echte Partizipation, das sagen auch die Verbände sehr deutlich in ihrer Kritik, das ist Pseudopartizipation.
Das Problem ist doch, Herr Schwieger, Sie haben pauschal alles abgelehnt, was Geld kostet. Sie haben alles abgelehnt, was für die Menschen wirklich im Alltag sehr wichtig ist.
Und wenn Sie sich dann darauf beziehen, dass Sie jetzt dafür arbeiten möchten, dass die UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt wird, mein Gott, wie lange sollen die Menschen denn eigentlich noch warten?
In Ihrem Zusatzantrag, und das finde ich skandalös, haben Sie die Forderung nach dem Partizipationsfonds eingetragen, der Punkt ist doch aber eigentlich nur, dass dieser Partizipationsfonds kostenneutral sein soll. Es sollen keine zusätzlichen Mittel eingestellt werden, und wenn Sie es sich dann doch überlegen, dann ist die Frage, wann überhaupt Geld eingestellt werden soll. Also diese Frage müssen Sie einmal beantworten. Ist das wirklich nur ein Begriff, der in diesem Zusatzantrag jetzt plötzlich auftaucht, den die Verbände dann wirklich erkämpfen mussten, oder werden Sie diesen Fonds wirklich auch mit zusätzlichen Mitteln füllen?
Zweitens: Im ursprünglichen Antrag wurden auch Private, an denen die FHH direkte oder indirekte Mehrheitsbeteiligungen besitzt, verpflichtet, Neubauten barrierefrei zu gestalten. In dem uns nun vorliegenden Entwurf taucht dieser Halbsatz nicht mehr auf. Also mögen Sie das denen nicht mehr zumuten? Das müssen Sie hier einfach noch einmal erklären.
Drittens: Zwar ist die Ausgestaltung des Schiedsverfahrens im Gesetz zu begrüßen, allerdings ist sie sowohl für Einzelpersonen als auch für die Verbände in der uns vorliegenden Form ein zahnloser Tiger. Dieser Prozess, den wir hier erlebt haben, erinnert mich an den Prozess, den wir auf Bundesebene zum Bundesteilhabegesetz erlebt haben, nämlich die Menschen werden eingeladen, man spricht mit ihnen, sie äußern ihre wirklich wichtigen Forderungen, die auch Geld kosten, denn Inklusion kostet eben Geld und ist eben nicht so günstig, und am Ende, nachdem man ihnen zugehört hat, hat man sie wieder weggeschickt und eigentlich nur das eingebaut, was so günstig wie möglich ist. Das ist keine echte Partizipation, das ist auch keine echte Inklusion, und die Frage müssen Sie sich einmal jetzt stellen. Ich würde es auch richtig finden, noch einmal ins Gespräch mit den Verbänden zu gehen, Herr Rose, denn Sie können sich gar nicht vorstellen, was für ein Unmut da ist.
Und einen Punkt möchte ich noch einmal deutlich sagen. Wir haben heute hier keine Gebärdensprachdolmetscherinnen zur Verfügung stellen können mit der Argumentation, es sei alles zu kurzfristig. Hätten Sie doch unserem Antrag damals zugestimmt, einen Gebärdensprachdolmetscherinnen-Pool in der Bürgerschaft einzurichten, damit alle Menschen, egal ob mit Behinderung oder nicht, sich auch wirklich immer an jeder Debatte beteiligen können. Das ist echt ein Armutszeugnis.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mich kurzfassen, vieles wurde von meinen Vorrednern bereits angesprochen. In den vergangenen Monaten habe ich einen Eindruck davon bekommen, welche Herausforderungen vielen mobilitätseingeschränkten Menschen in dieser Stadt abverlangt werden. Fehlende Fahrstühle, hohe Bordsteinkanten, schmale Türen, schräge Wege hier, um herunterzukommen zum Rednerpult. Das sind nur wenige, offensichtlich wahrnehmbare Hürden. Erfreulich ist, dass der Senat mit seinem Gesetzentwurf auch Bereiche einbezieht, die von Nichtbetroffenen häufig kaum bis gar nicht wahrgenommen werden. Behörden schreiben in leichter Sprache, um nur ein Beispiel zu nennen.
Die Expertenanhörung ergab dennoch, dass in einigen Bereichen Nachbesserungsbedarf besteht. Das ist ausdrücklich auch unsere Meinung.
Nehmen wir das Beispiel Partizipationsfonds. Wir Freie Demokraten standen einem solchen zunächst skeptisch gegenüber. Die Ausführungen der Experten haben uns jedoch überzeugt. Wir begrüßen daher die entsprechenden Zusatzanträge. Die Entwicklung eines Konzepts befürworten wir. Allerdings braucht so etwas Zeit, weshalb wir den konkretisierten Antrag der CDU danebenstehend unterstützen.
Die zeitnahe Einrichtung eines Fonds und die Entwicklung eines langfristigen Konzepts zur effektiven Ausgestaltung schließen sich nach unserer Auffassung nicht aus.
Noch kurz eingehen möchte ich auf den Antrag der LINKEN. Ihre Kritikpunkte am Gesetz sind teilweise nachvollziehbar, allerdings ist die Forderung nach einer generellen Neufassung schlicht lächerlich.
rungen und Vorschläge der Expertenanhörung seien, gleichzeitig habe die Senatorin aber keinen Grund gefunden, diese Vorschläge noch in den Gesetzentwurf einzubauen. Werte Kollegen, ich darf Sie an die parlamentarischen Abläufe erinnern, es obliegt uns als Fraktionen der Bürgerschaft, den Entwurf entsprechend der Vorschläge und Anregungen durch Anträge anzupassen und zu ändern. Das ist nicht die Aufgabe der Senatorin. In diesem Sinne sprechen wir Freie Demokraten unsere Zustimmung zu den Zusatzanträgen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN als auch der CDU aus. Den Antrag der LINKEN lehnen wir ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten viele Termine, wir hatten diskutiert, wir hatten Anhörungen von Verbänden und von Vereinen, und herausgekommen ist das neue Behindertengleichstellungsgesetz. Was ein guter Schritt in die richtige Richtung ist, diesem werden wir natürlich zustimmen. Auf der Strecke geblieben sind allerdings viele sinnvolle Forderungen diverser Behindertenverbände, und dadurch gibt es auch große Enttäuschungen. Es wurde schon von meinen Vorrednerinnen angedeutet und gesagt. Es gibt auch Frust, weil dieses Gesetz zu wenig in die gesellschaftlichen und in die einträglichen Bereiche hineinwirken kann.
Und so beklagt der Sozialverband, dass die einträglichen Hürden im Alltag der Menschen überhaupt keine Hilfe durch das Gesetz erhalten werden. Das betrifft normale Lebensaktivitäten wie schlichtes Geldabheben, Fahren mit Bus oder Bahn, obwohl vieles schon in diesem Bereich Barrierefreiheit getan wurde in unserer Stadt. Es reicht aber noch lange nicht aus, um eine durchgehende barrierefreie Teilnahme am Alltag zu gewährleisten. Das betrifft natürlich auch den normalen Kinooder Theaterbesuch oder das Einkaufengehen, denn das Gesetz greift leider nicht in den wirtschaftlichen Bereich hinein. Selbst der Besuch öffentlicher Gebäude ist für Menschen, die zum Beispiel einen Assistenzhund benötigen, unmöglich. Warum der Senat hier nicht grundsätzlich Assistenzhunde erlaubt, ist nicht nachzuvollziehen. Denn diese Hunde sind eingesetzt und sind auch vom Gesetzgeber her verbriefte Hilfe, die überall mitgenommen werden kann. Viele Anliegen Betrof
fener hat der Senat nicht ins Gesetz aufgenommen, er verspricht vielmehr, diese Forderungen trotzdem umzusetzen, und da bedarf es natürlich zwingend einer Evaluation nach zwei Jahren.
Dem Antrag der CDU werden wir beistimmen, denn der Partizipationsfonds ist eine gute Möglichkeit, hier auch noch mit hineinzuwirken. Bei den beiden Anträgen der SPD und der GRÜNEN werden wir uns enthalten. Was dieser Antrag der LINKEN soll, der scheinbar mit irgendeiner heißen Nadel gestrickt wurde, wissen wir nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde gern, weil das doch schon ein besonderer Moment ist, wenn man nach mehr als 14 Jahren ein so weitreichendes Gesetz novelliert und das hier formal beschlossen werden wird, einige Sätze zur Einordnung sagen.
Mir ist sehr wichtig, dass es schon besonders ist, so etwas auf den Weg zu bringen, und dieses Mal sogar mit einem zweistufigen Verfahren einer sehr umfassenden Verbändeanhörung, mehreren begleitenden Veranstaltungen, vielen Gelegenheiten auch mit der Sozialbehörde und mit der Koordinatorin für die Belange von Menschen mit Behinderungen in unserer Stadt ins Gespräch über einzelne Teile zu kommen, und dann am Ende tatsächlich auch weitreichende Veränderungen zu erreichen. Und ich finde, es gehört zum Aspekt "Nicht ohne uns über uns" zu reden ganz klar dazu, dass man auch an bestimmten Stellen sagt, warum man bestimmte Dinge nicht ins Gesetz aufgenommen hat oder warum es vielleicht auch dazu keine Anträge von den regierungstragenden Fraktionen gibt.
Aufgenommen wurde zum Beispiel, die Rechte für barrierefreie Kommunikation künftig nicht nur für Menschen festzuschreiben, die Sinnesbeeinträchtigungen beim Sehen haben, sondern auch für Menschen mit anderen kognitiven Einschränkungen oder einer geistigen Behinderung. Das Recht darauf, in der Kommunikation mit der öffentlichen Verwaltung auch Unterlagen in leichter Sprache anfordern zu können, ist ein wichtiges und wird für mehr Teilhabe sorgen. Dieser Impuls kam unmittelbar auch von den beteiligten Verbänden und ich bin froh, dass wir ihn aufgenommen haben, und es ist auch richtig so, dass wir das gemacht haben.
Gleiches gilt für den Partizipationsfonds, dazu ist schon viel gesagt worden, und ich bin froh, dass es große Einigkeit im Hause darüber gibt, dass er
mutmaßlich noch nötig sein wird, so lange, bis sich alle Formen von Partizipation auch so stark etabliert haben, dass sie über das Bundesteilhabegesetz abgewickelt werden können, wo es doch eigentlich auch geregelt sein sollte. Aber bis wir da vollständige Zufriedenheit herstellen können, ist es gut, dass wir uns einen zusätzlichen Partizipationsfonds in Hamburg leisten.
Und ich möchte an die Adresse der LINKEN sagen, Sie wissen doch genau, wie es ist, wir werden ihn haushalterisch absichern im Rahmen der nächsten Haushaltsberatungen, und bis es so weit ist, machen wir es aus dem Bestand. Das kennen Sie sehr gut, und das funktioniert auch sehr gut. Und deswegen hier so zu tun, als würde der mit keinem Geld ausgestattet, das finde ich nicht redlich an der Stelle.
Zu einem weiteren Thema will ich sagen: Ja, es gibt – und es ist von mehreren Rednerinnen und Rednern hier angesprochen worden – Unzufriedenheit über den Geltungsbereich dieses Gesetzes. Aber da gehört es zur Ehrlichkeit auch dazu, dass man sich nicht zum Sprachrohr dieser Unzufriedenheit macht in dem Wissen, dass der Geltungsbereich des Behindertengleichstellungsgesetzes von Hamburg selbstverständlich nur unseren Einflussbereich und unsere öffentlichen Unternehmen jetzt noch zusätzlich beschreibt und wir eben auf Hamburger Ebene alle anderen nicht zu uns gehörenden Teile nicht gesetzlich binden können. Sondern da gilt es, auf Bundesebene ein gewisses Engagement zu entfalten, statt hier so zu tun, der Senat wolle doch nur nicht an dieser Stelle. Das finde ich auch nicht redlich, und es gehört zu einem ehrlichen "Mit uns und nicht über uns" dazu, wenn man das in der Debatte auch entsprechend vertritt.
Und der Einbindungsprozess von Verbänden und Interessensorganisationen dauerte doch in Wahrheit schon viel länger als dieses Gesetzgebungsverfahren. Erste Veranstaltungen haben wir bereits im Jahr 2017 begonnen. Es gab zahlreiche weitere, die speziell zu Einzelthemen des Gleichstellungsgedankens sind, und vieles mehr im Rahmen der Feierlichkeiten rund um die UN-Behindertenrechtskonvention. Insofern ist es, finde ich, ein guter Schritt in die richtige Richtung, der darauf abzielt, dass man sich Inklusion und Gleichstellung nicht nur leistet, wenn man es einmal möchte, sondern dass es einen Rechtsanspruch darauf gibt. Den werden wir an jeder Stelle mit diesem Gesetz auch entsprechend untermauern und vertreten und ich bedanke mich sehr dafür, wenn Sie dem hier an dieser Stelle zustimmen könnten.
Wer möchte nun zunächst die Drucksache 21/19081 von der Fraktion der LINKEN an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration überweisen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zu den Abstimmungen in der Sache. Wir beginnen erneut mit dem Antrag der LINKEN aus Drucksache 21/19081.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Mit großer Mehrheit abgelehnt.
Wer diesen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig bei Enthaltungen der Fall.
Wer stimmt nun dem Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 21/19401 zu? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.