Dabei, Herr Heißner, muss man gar nichts Böses denken; man kann sich ja auch einmal etwas Gutes dabei denken.
Ansonsten: "Rauchen schädigt Ihre Gesundheit" steht auf jeder Zigarettenschachtel, und das hat geholfen, diese Erkenntnis ins allgemeine Bewusstsein einsickern zu lassen. Es ist jedoch eine Frage des individuellen Lebensstils, wie mit dieser Erkenntnis umgegangen wird, jedenfalls solange wir es mit erwachsenen Menschen zu tun haben. Für Kinder aber ist Zigarettenrauch noch einmal viel schädlicher als für Erwachsene. Darum verdienen sie besonderen Schutz, und Erwachsene sollten eben auch mit gutem Beispiel vorangehen. Schädlich ist aber nicht nur der Rauch, sondern sind auch besonders die vielen Kippen, die sich oft in der Sandkiste oder dicht daneben finden. In ihnen sammeln sich alle Giftstoffe hochkonzentriert, und damit sollen Kinder nun wirklich nicht in Berührung kommen.
Darum haben wir GRÜNE schon in früheren Legislaturperioden gefordert, das Rauchen auf Spielplätzen zu untersagen. Erstmals übrigens 2007 – da war die CDU an der Regierung, nur mal so zur Auffrischung.
Momentan haben wir die unbefriedigende Situation, dass es in den Bezirken unterschiedliche Regelungen zum Rauchen auf Spielplätzen gibt. Das ist den Menschen in dieser Stadt kaum zu vermitteln. Darum ändern wir jetzt die Verordnung zum Schutz der Grünanlagen. Das gilt dann für alle.
Den Antrag der AfD, ausgerechnet auf Spielplätzen spezielle Raucherecken einzurichten, lehnen wir ab.
auf Spielplätzen vorfinden, was ja ebenfalls nicht gerade gesundheitsförderlich ist, ganz abgesehen von den Gesundheitsgefahren durch zu hohen Alkoholkonsum. Wir möchten allerdings nicht verhindern, dass auf Spielplätzen auch einmal nachbarschaftliche Grillfeste mit Bier gefeiert werden können. Dafür sieht die Verordnung dann Ausnahmen vor. Deshalb hoffe ich – und ich sehe sie ja auch – auf eine breite Zustimmung zu dieser Lösung. – Vielen Dank.
Wir verfolgen hier oben ein unbekanntes Geräusch, machen Sie sich keine Gedanken. – Das Wort erhält Herr Celik für die Fraktion DIE LINKE.
Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Anscheinend gehen der CDU die Themen aus, wenn nun ein Antrag von 2011 recycelt und wieder zur Debatte angemeldet wird.
Die Bezirke haben längst die Möglichkeit, Alkoholund Rauchverbote auf Spielplätzen zu erwirken. Ihre Fraktionen in den Bezirksversammlungen hätten längst die Initiative ergreifen können.
Es gab 2011 viele, viele Einwände; damals wurde dieser Antrag abgelehnt. Ich finde es schade, dass wir nicht im Ausschuss darüber debattieren, und wüsste auch gern, woher der Sinneswandel kommt. Das habe ich aus den Redebeiträgen nicht heraushören können.
Zum anderen: Sie sprechen von Flaschensplittern. Wenn wir ein Alkoholverbot umsetzen, heißt das doch nicht, dass wir generell keine Flaschensplitter mehr auf Spielplätzen haben werden, denn Glasflaschen beinhalten nicht nur Alkohol, sondern auch nicht alkoholische Getränke. Damit ist das Problem also nicht gelöst. Und wie weit sollen wir mit den Verboten gehen? Kinder spielen ja nicht nur auf Spielplätzen, sie spielen auf der Straße, sie spielen in Freibädern und so weiter und so fort. Die Verbote könnte man also immer weiterführen. Deshalb wäre es eigentlich wichtig gewesen, dass wir einmal im Ausschuss darüber beraten, ob das jetzt so zielführend ist.
Und ansonsten möchte ich darauf hinweisen, dass das bezirkliche Angelegenheiten sind. Die Bezirke haben längst die Instrumente, ein Verbot durchzusetzen, und einige machen ja auch davon Gebrauch. Sie sind die Expertinnen und Experten vor Ort und können besser einschätzen, wo ein Verbot Sinn macht und wo es keinen Sinn macht. Deshalb finden wir Ihre Initiative nicht zielführend. Sie verstößt zudem gegen das Subsidiaritätsprinzip. Im Großen und Ganzen ist das unausgegoren. Ohne
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Das ist eine wilde Debatte mit einigen Beiträgen, die ich so gar nicht erwartet hatte. Vor dem Hintergrund, dass dies eine Kurzdebatte ist, will ich nur ein paar Schlaglichter auf einige Themen werfen.
Erster Punkt, Herr Celik hat es auch gerade angesprochen: Passivrauchen bei Kindern. Ich meine, das kann natürlich niemand gut finden. Aber so eine Spielplatzsituation stellt sich auch nicht so dar, dass die Eltern mit der Zigarette im Mund mit im Sandkasten sitzen, sondern sie sitzen eher in einigem Abstand daneben.
Und Frau Sparr hat eben selbst schon eine Einschränkung gemacht, als sie gesagt hat, dass es bei größeren Familienfesten Ausnahmegenehmigungen zu dem einzuführenden Verbot geben solle. Allein diese Frage wäre es schon wert gewesen, das Thema in den Ausschuss zu schicken, um noch einmal zu gucken, was damit denn genau gemeint ist.
Passivrauchen bei Kindern ist natürlich ein ernstes Problem. Aber, und da bin ich mit Herrn Celik einer Meinung, das ist ja nicht nur ein Problem auf Spielplätzen. Gerade wenn man sich diesem Thema aus Kinderschutzaspekten widmet, sollte man nicht vom Spielplatz ausgehen und schauen, wo wir noch überall … Sondern dann sollte man vom Kind ausgehen. Und dann kann man möglicherweise auf die Idee kommen, dass Spielplätze dazugehören, dass man dort nicht mehr rauchen darf. Aber das Pferd müsste man von einer völlig anderen Richtung aufzäumen.
Der zweite Punkt, Zigarettenkippen und Glasscherben. Findet natürlich auch niemand gut, wenn die auf Spielplätzen herumliegen. Aber das Hinterlassen von Glasscherben oder auch Zigarettenkippen ist schon jetzt eine Ordnungswidrigkeit. Es kostet 35 bis 150 Euro, eine Kippe irgendwo hinzuwerfen, und das Produzieren von Glasscherben sogar 250 bis 1 000 Euro. Wer also verhindern will, dass Kinder auf Spielplätzen damit in Kontakt kommen, hat jetzt schon jede Handhabe, um da viel stärker durchzugreifen. Wie viele Bußgelder es in diesen Zusammenhängen gegeben hat, weiß ich nicht; ich vermute, dass es insgesamt nicht sehr viele gewesen sind. Wenn Sie aber schon diese Ordnungswidrigkeit nicht richtig verfolgen können, ist die
einer wichtigen Debatte entziehen und mit dem schnellen Beschluss des Verbots hier nur so tun, als seien Sie handlungsfähig bei etwas, das Sie gar nicht durchsetzen können.
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist völlig klar, dass Zigarettenkippen nicht nur hässlicher Müll sind, sondern sie haben auch ein toxisches Potenzial in den Mündern der Kinder. Das ist höchst gefährlich, und darum haben sie auf Spielplätzen nichts verloren. Das gilt natürlich auch für Trinkgelage von irgendwelchen Leuten, die dort nicht hingehören. Aber, Herr Heißner, rauchende Eltern und Erzieher vor dem Eingang des Spielplatzes sind auch kein gutes Bild, ein Vorbild schon gleich gar nicht und vor allen Dingen gefährlich, wenn der Spielplatz nicht einsehbar ist.
Alkoholverbot ja. Hilft aber wirklich ein gänzliches Rauchverbot? Das ist die Frage. Verbote existieren in Harburg seit Jahren, und trotzdem sind die Spielplätze mit Glasscherben und Kippen verdreckt und Hinweisschilder zerstört und übermalt. Das zeigt doch jedem: Ein Verbot ist nur dann erfolgversprechend, wenn dessen Einhaltung auch überprüft und sanktioniert wird. Die Frage ist doch – und sie gilt nicht nur für Harburg –, wie unsere Ordnungsbehörde das überhaupt leisten soll. Es ist bekannt: Kein Raucher hört mit dem Rauchen auf, nur weil er irgendwo ein Schild sieht. Aber wenn sich die Familien auf den Spielplätzen gegenseitig maßregeln, indem sie die Raucher bitten, dorthin zu gehen, wo geraucht wird, wo man auch wirklich die Türe zuschließen kann, sodass Kleinkinder nicht hineingehen können, kann man auf diese Weise das Rauchverbot vernünftig umsetzen, ohne teure Kontrollen zu haben.
Natürlich stimmen wir dem CDU-Antrag zu. Wir finden unseren Antrag aber auch ganz gut. – Vielen Dank.
Wer nun die Drucksachen 21/18607 und 21/18760 an den Gesundheitsausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Und wir kommen zu den Abstimmungen in der Sache. Wir beginnen mit dem Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN aus Drucksache 21/ 18760.
Wer möchte diesen annehmen und das darin enthaltene Gesetz zur Änderung der Verordnung zum Schutz der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war mit großer Mehrheit der Fall.
Wer will also das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.