Frau Fegebank, es ging hier überhaupt nicht um einen Diskurs. Das Problem ist: Was da passierte, war die Verweigerung des Diskurses mit physischer Gewalt. Das ist der entscheidende Punkt und etwas, das mich betroffen macht. Wenn Sie, Frau Fegebank, diesen Unterschied nicht kennen, also nicht wissen, was ein streitiger Diskurs ist, der zum Wesen der Wissenschaft ebenso wie zum Wesen der Demokratie gehört, dann sind Sie als
Wissenschaftssenatorin ungeeignet. Das Mindeste, was Sie tun sollten, wäre, sich öffentlich bei Herrn Lucke dafür zu entschuldigen, dass Sie sich nicht hinter ihn gestellt haben. Das war peinlich, egal, was Sie hier heute gemacht haben, um es abzumildern. Das macht nichts wieder gut von Ihrer, ich sage mal, Feigheit letzten Mittwoch. Mehr will ich dazu nicht sagen.
Jetzt liegt mir keine Wortmeldung einer noch redeberechtigten Fraktion vor – Sie waren schon dran –, insofern sind wir nun tatsächlich am Ende der Aktuellen Stunde angekommen.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds für den Beirat für politische Bildung – Drs 21/14765 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds der Kommission für Stadtentwicklung – Drs 21/14934 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Behörde für Kultur und Medien – Drs 21/14935 –]
Wir haben uns wieder darauf verständigt, dass die Wahlen in einem Wahlgang durchgeführt werden können. Jeder hat die drei Stimmzettel. In dem geübten Verfahren können Sie zustimmen, ablehnen oder sich enthalten. Stimmzettel, die nicht den Willen des Mitglieds zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig, auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie nun Ihre Wahlentscheidung vor. Die Schriftführungen haben begonnen, die Zettel einzusammeln.
Sind alle Stimmzettel eingesammelt worden? – Ich sehe, das ist der Fall. Dann schließe ich den Wahlgang. Die Stimmzettel werden ausgezählt, und das Ergebnis wird Ihnen im Laufe der Sitzung bekannt gegeben.
zelplan 9.1 – Nachbewilligung nach Paragraf 35 LHO "Sozial gerechte Bodenpolitik für Hamburg" und Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft "Städtisches Eigentum nutzen und Wiederkaufsrechte der Stadt ausüben" sowie "Neuausrichtung der Bodenpolitik: Erbbaurechte nutzen und stärken sowie Liegenschaften des Bundes für bezahlbares Wohnen nutzen".
[Senatsantrag: Haushaltsbeschluss 2019/2020, – Einzelplan 9.1 Finanzbehörde – Nachbewilligung nach § 35 Landeshaushaltsordnung für die Haushaltsjahre 2019/2020 "Sozial gerechte Bodenpolitik für Hamburg" und Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 28. November 2018 "Städtisches Eigentum nutzen und Wiederkaufsrechte der Stadt ausüben" (Drucksache 21/15024) und zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 16. Januar 2019 "Neuausrichtung der Bodenpolitik für die Hamburgerinnen und Hamburger: Erbbaurechte nutzen und stärken sowie Liegenschaften des Bundes für bezahlbares Wohnen nutzen" (Drucksache 21/15595) – Drs 21/18514 –]
Diese Drucksache möchten alle Fraktionen federführend an den Haushaltsausschuss und mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Hamburg hat eine schlüssige bodenpolitische Agenda.
Im Kern geht es beim Umgang mit Grund und Boden um die Zukunft unserer Stadt. Klar ist, dass die wichtigen Zukunftsfragen der Menschheit in den Städten entschieden werden. Bereits heute lebt mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Städten, ab 2050 werden es mehr als zwei Drittel sein. Mit Wohnungsbau auf Rekordniveau und nachhaltigem Umgang mit unserem Stadtgrün sorgen wir für eine gute Zukunft in unserer Stadt.
Hamburg hat seit dem Jahr 2000 ein Zuwanderungsplus von 215 000 Menschen. Eine solch rasante Entwicklung hat natürlich Auswirkungen auf unseren Umgang mit den lokal gebundenen Ressourcen des Bodens. Entscheidend ist, dass wir mit dem vorliegenden Antrag des Senats zur sozial gerechten Bodenpolitik vorausschauende Politik für die zukünftigen Generationen betreiben. Mit diesem bodenpolitischen Instrument erweitert und
schärft Hamburg seine Bodenpolitik für eine sozial gerechte Stadtgesellschaft, in der alle Menschen gut leben können. Die vom Senat vorgelegte Drucksache bewegt sich dabei sehr austariert im Kontext bundesweiter Vorschläge, die beispielsweise vom Deutschen Institut für Urbanistik oder dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung vorgebracht werden. Hamburgs Handlungsfähigkeit wird damit langfristig gestärkt.
Der vorliegende Antrag legt deutlich dar, welche finanziellen Ressourcen in Zukunft aufgewendet werden, um langfristig in einer gerechten Stadtgesellschaft zu leben. Mit einem schlüssigen Maßnahmenbündel werden die richtigen Weichen für eine langfristig angelegte und vorausschauende Flächenpolitik gestellt, denn bereits heute beträgt der städtische Anteil an der Gesamtfläche der Stadt 47 Prozent. Hamburg kauft mehr Flächen an, als Flächen verkauft werden. Ein Ausverkauf findet nicht statt, und das ist auch richtig so.
Zukünftig werden an den strategisch wichtigen Stellen Grundstücke vermehrt nach Erbbaurecht vergeben. Dabei wird immer eine Einzelprüfung nach den Kriterien Größe des Grundstücks, zentrale Lage des Grundstücks und Verknüpfung mit städtischem Besitz vorgenommen. Mit dem sozial ausgewogenen Vorschlag zur Weiterentwicklung der Erbpachtkonditionen wird ein weiteres Instrument zur Verfügung stehen, um bezahlbaren Wohnungsbau zu realisieren. Hamburg wird mit einem Erbpachtzins in Höhe von 1,7 Prozent den niedrigsten Zins aller sieben größten deutschen Städte aufrufen.
Besonders wichtig dabei ist, dass sich der Bau von Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende positiv auf die Verlängerung von Erbpachtverträgen auswirken wird.
Einige weitere Beispiele: Es wird eine Weiterentwicklung der Konzeptvergaben geben. Neue Instrumente bei Preisgeboten sollen angewendet werden, die Wiederkaufsrechte an die Konditionen der Erbpacht anpassen, um Wettbewerbsverzerrungen durch spekulative Angebote entgegenzutreten. Wir entwickeln das Vorkaufsrecht mit dem Ziel, dass die Ausübungsfrist auf drei Monate verlängert wird, bei sogenannten Schrottimmobilien konsequent vorgegangen werden kann und die Zusammenarbeit in der Metropolregion durch den Dialog zur Raumplanung durchgeführt wird. Selbstverständlich wird den Hamburgerinnen und Hamburgern auch weiterhin ermöglicht, Eigentum zu bilden und zu erwerben.
Gleichzeitig werden wir die Entwicklung genau im Auge behalten, um nachzusteuern und die Instrumente weiter zu schärfen. Das ist sozial gerechte Politik für alle Hamburgerinnen und Hamburger. Wir werden dem Stadtentwicklungs- und Haushaltsausschuss noch ausreichend Gelegenheit geben, in die Details der Drucksache einzutauchen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gebe ehrlich zu, dass ich schon etwas überrascht darüber war, wie umfangreich diese Drucksache ausgefallen ist – ein wirkliches Fleißpapier. In Anbetracht der sich zu Ende neigenden Legislaturperiode stellte sich natürlich auch gleich die Frage, ob das eher ein Abschiedspapier ist, ob das eher das Vermächtnis des Senats ist, was er hier getan hat und im Einzelnen vorhat. Aus CDU-Sicht bleibt nichts anderes als die Feststellung: Ja, dieses Papier enthält Neues und Gutes. Nur – wie sagt man so schön? – das Neue ist nicht gut, und das Gute ist nicht neu.
Die alten Probleme, die wir hier haben und in einzelnen Punkten schon einige Male diskutiert haben, tauchen auch hier wieder auf. Ich nenne einmal stichwortartig Erbbaurechte. Wollen Sie gegen den Widerstand der gesamten Immobilienwirtschaft, ob BFW, VNW, Makler oder Grundeigentümer, weiterhin auf Erbbaurechte setzen und das aus meiner Sicht obendrein auch noch widersprüchlich? Lieber Kollege Lohmann, du hast die Erbbaurechte eben sehr gelobt.
Ich fand es putzig, als der Senat dieses Papier vorgestellt hat. Ich habe dazu auch eine Kleine Anfrage verfasst. Am selben Tag hat der Senat über den LIG diverse Grundstücke zum Verkauf neu ausgeschrieben, natürlich alles ohne Erbbaurechte. Es wurden am selben Tag auch Grundstücke für Studentenwohnheime verkauft, auch ohne Erbbaurechte. Wenn man eure Ansage ernst nehmen soll, insbesondere wichtige Grundstücke nur noch über Erbbaurechte zu vergeben, dann sage ich nur Elbtower, da macht ihr es nicht. Ja, da musst auch du schmunzeln. All das ist nicht glaubhaft, all das passt nicht. Also Resümee auch hier wieder: Die Regierungsfraktionen nehmen Vorschläge der LINKEN auf, laufen ihnen nach wie vor in vielen Berei
Wir können und werden sicher viele Punkte noch im Einzelnen im Ausschuss besprechen. Es steht auch wirklich viel Nachfragenswertes in dieser Drucksache, zum Beispiel Baugebote, auch eine alte Forderung der LINKEN, die Rot und Grün inzwischen übernommen haben.
Also Entschuldigung, Baugebote stehen seit 50, 60 Jahren im Baugesetzbuch und sind nicht ein Mal umgesetzt worden. Wer hat denn in all diesen Jahrzehnten immer mal wieder in diesem Land mitregiert? Wenn das alles so wichtig und so schwierig ist, warum hat man es denn nicht längst einfacher gemacht? Jetzt erkennt man das und will es auf einmal einfacher machen. Also da ist vieles, worüber wir sicherlich noch gern und mit viel Interesse diskutieren werden, zu dem sich auch viele Nachfragen anbieten. Das Papier bewerten wir als Unionsfraktion so: Es ist sicherlich gut gemeint, aber nicht in allen Punkten gut gemacht. – Vielen Dank.