Jetzt geht es darum, wie wir damit umgehen. Es war verschiedentlich kritisiert worden, warum wir nicht schneller einen Landesentwurf machen. Ich will einmal kurz auf die Fakten hinweisen. Wir dürfen ein eigenes Gesetz erst ab dem 1. Januar machen.
Wie wäre es denn, wenn wir in der ersten Sitzung nach der Weihnachtspause mit einem großen Gesetzentwurf zur Grundsteuer kämen und Ihnen dann sagten, er müsse mit all den rechtlichen und technischen Fragestellungen noch in dieser Wahlperiode bis zum 23. Februar beschlossen werden? Liebe Abgeordnete, das ist, glaube ich, nicht realistisch und auch kein verantwortliches Umgehen mit dieser schwierigen Materie. Deswegen gilt hier einmal mehr: Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Bayern ist hier sehr oft genannt worden. Auch Bayern, das wahrlich eine viel größere Ministerialbürokratie hat, beschäftigt sich schon seit Jahren mit seinem eigenen Entwurf und legt ihn auch erst im nächsten Frühjahr vor. Ich glaube, wir sollten uns auch die Zeit nehmen, um auszuwerten, was genau Bayern in der Frage Flächenmodell vorschlägt.
Wir sind mit den niedersächsischen Kollegen im Gespräch, denn das reine Flächenmodell, das habe ich auch gesagt …
Ja, wir können gern einmal diskutieren, ob es sinnvoll ist, das reine Flächenmodell zu verwenden. Denn dann haben Sie tatsächlich die Situation, dass man für eine 150 Quadratmeter große Immobilie in Billstedt nachher denselben Grundsteuerbetrag bezahlt wie für eine Immobilie in Blankenese. Ich glaube nicht, dass das dem Gerechtigkeitsempfinden der Hamburgerinnen und Hamburger entspricht.
Deshalb ist die Variante, die auch die Steuerverwaltung eines niedersächsischen Kollegen der CDU, der dort in einer Großen Koalition regiert, vorgeschlagen hat, dass wir das Flächenmodell als Ausgangspunkt nehmen und darauf einen Lagefaktor legen, damit wir eine Möglichkeit haben, auch die Realität hier im Stadtstaat oder im Land Niedersachsen abzubilden. Darüber sind wir als Länder, die sich eine Abweichung vorstellen können, jetzt miteinander im Gespräch. Das sollten wir in Ruhe bewerten. Wir wollen das natürlich auch – das geht insbesondere an DIE LINKE – im Bündnis für das Wohnen diskutieren. All das sind Fragen, die auf die Frage, wie sich die Wohnungspolitik in dieser Stadt weiterentwickelt, eine Auswirkung haben. Deswegen werden wir uns dafür die Zeit nehmen. Gern werden wir das mit Ihnen diskutieren, und dann wird es sehr sorgfältig im Jahr 2020 entschieden und so umgesetzt, dass wir alle Fristen einhalten, die uns das Verfassungsgericht gesetzt hat. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Vielen Dank, Herr Senator. – Nun hat sich noch einmal zu Wort gemeldet Herr Hackbusch für die Fraktion DIE LINKE.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Wenn wir das nicht an den Ausschuss überwiesen bekommen, müssen wir das hier debattieren. Ich muss leider feststellen, dass der Senator sich seinen Beitrag ein bisschen erschlichen hat, weil er wenig über unseren Antrag, sondern mehr über die neuesten Entwicklungen gesprochen hat. Aber das mag sein Privileg sein.
Ich will jetzt versuchen, die verschiedenen Argumente und Überlegungen, die dargestellt worden sind, einmal kurz Revue passieren zu lassen. Das Bundesverfassungsgericht – daran will ich Sie erinnern – hat gesagt, man müsse eine neue Grundsteuer haben, weil der Wert der Gebäude und der Flächen sich dramatisch verändert habe. Es geht also um den Wert der Flächen und den Wert der Gebäude. Genau das hat sich das Bundesverfassungsgericht angeguckt. Dementsprechend ist das doch das entscheidende Moment, das wir uns angucken müssen, um das zu beurteilen. Wer soll für die Wertsteigerung des Gebäudes und der Flächen bezahlen? Wer soll aufgrund dessen Steuern bezahlen? Die Mieterin/der Mieter oder die Eigentümerin/der Eigentümer? Es ist doch eindeutig, dass das die Eigentümerin/der Eigentümer bezahlen sollten.
Frau Dutschke, angesichts Ihrer Argumentation in diesen Punkten habe ich den Eindruck, dass Sie Verfassungsfeindin sind.
Wie kann es sein, dass Sie sagen, eine Vermögensteuer, die in diesem Staat verfassungsrechtlich möglich ist, die sogar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben ist, man es nur nicht gewagt hat, sie wegen dieser Geschichten durchzuführen, sei nicht vorstellbar? Ich bitte Sie, in welcher Welt existieren Sie?
Das Zweite im Zusammenhang mit den Vermieterinnen und Vermietern und den Mieterinnen und Mietern: Wie ist das Verhältnis? Ich habe Ihnen das Verhältnis bei uns im Haus vorgestellt, und ich hätte gern, dass Sie sich vielleicht einmal bei den
Wie ist die Situation? Gibt es denn jemanden, der nicht versucht, die Miete des Hauses, das ihm gegenwärtig gehört, kräftig zu erhöhen? Bei vielen Altbeständen gibt es überhaupt keine Korrelation zwischen dem, wie viel Geld er für Sanierung ausgibt und der Höhe der Miete. In welcher Welt existieren Sie denn? Haben Sie irgendwelche Theorien oder Ähnliches? In der realen Welt existiert das, was Sie sich überlegen, nicht, und dementsprechend ist das eine große Illusion.
Ich sage das an Frau Dutschke gerichtet, weil ich den Eindruck habe, dass diese komische Gedankenwelt leider in vielen Fraktionen vorhanden ist.
Natürlich gibt es dort Eigentum, aber – das hat der Senator richtig gesagt – Sie wollen doch wohl nicht etwa sagen, dass das Haus in Billstedt genauso viel wert ist wie dasjenige in Blankenese? Und warum soll der in Blankenese nicht mehr Geld bezahlen? Das soll der Eigentümer bezahlen und nicht die Mieterin oder der Mieter. So ist das, und so gehört sich das auch.
Noch einmal: Die Frage der Ehrlichkeit im Zusammenhang mit den GRÜNEN bedeutet doch, dass wir das hätten überweisen können. Dann könnten wir diese verschiedenen Aspekte in Ruhe diskutieren.
Auf all diese Punkte kann ich nicht eingehen, aber im Zusammenhang mit den Genossenschaften habe ich die Antwort einfach und klar gegeben. Herr Schwieger ist jetzt leider weggelaufen.
Die Antwort ist eindeutig: Wir machen in dem Augenblick, in dem eine Kostentransparenz existiert und die Genossenschaften die Kostensituation ordentlich vorlegen … All diese werden in der Lage sein, ihre Mieten zu erhöhen. Dort ist es dann so, dass die Mieterinnen und Mieter nicht davon profitieren – das haben wir von Anfang an deutlich gesagt; das ist auch okay. Aber wir müssen auch die Genossenschaften dahin gehend überzeugen, erst
Letzte Idee zu dieser Diskussion im Zusammenhang mit der Umlage der Grundsteuer: Es ist eine wichtige Frage, ob es in diesem Land überhaupt noch Vermögensteuer oder Grundsteuern gibt, die ordentlich angegeben werden oder nicht. Ob es das gibt oder nicht, wird die Entwicklung dieser Gesellschaft entscheiden. Es ist eine größere Frage, ob ein Kompromiss das gegenwärtig noch hergibt. Das wird die Art und Weise sein, wie diese Gesellschaft aufgestellt wird. Werden die Vermögenden herangezogen oder nicht? Dafür brauche ich eine größere Unterstützung in diesem Haus, und wenn sie da ist, diskutieren wir gern auch über Berliner und Thüringer Erfahrungen.
Vielen Dank, Herr Hackbusch. – Nun hat sich noch einmal Herr Quast für die SPD gemeldet. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieber Herr Hackbusch, ich will einmal deutlich machen, welchen Popanz Sie hier aufbauen. Ich habe vorhin schon ausgeführt, dass die Grundsteuer gerade mal um die 7 Prozent der Nebenkosten ausmacht, 7 Prozent, und das ist noch ein konstanter Wert, weil die Grundsteuer in den letzten Jahren nicht angestiegen ist. Insofern kann man darüber reden. Das ist Geld, das muss bezahlt werden, gar keine Frage, aber es ist ein relativ überschaubarer Anteil an der Gesamtmiete – Nebenkosten 7 Prozent, Gesamtmiete dann wesentlich deutlicher. Wir sind nicht bereit, den großen Erfolg unseres Wohnungsbauprogramms in Hamburg zu gefährden, indem wir gerade den Vermietern SAGA und Genossenschaften – die wurden hier von allen Seiten aufgezählt – Mittel entziehen. Wenn wir Herrn Kleibauers Beispiel nehmen – 25 Millionen Euro hatten Sie als Grundsteuer bei der SAGA geschätzt –, dann sind das 10 Prozent der Mittel, die sie pro Jahr für Neubau aufbringt. Wir würden also der SAGA 10 Prozent der Mittel entziehen,
die sie pro Jahr für Neubau investiert. Genau da wägen wir sehr sorgfältig ab, welche Konsequenzen ein solches Handeln hätte. Wir sind der Überzeugung, dass unser Weg, den Wohnungsbau im Bündnis mit den Wohnungsunternehmen zu för
dern – vor allen Dingen im Bündnis mit SAGA und den Wohnungsbaugenossenschaften, die für günstige Mieten stehen –, der bessere, der erfolgreichere ist. Dort bremsen wir den Mietanstieg durch ein großes Angebot. Dann müssen wir auch an anderer Stelle nicht so handeln, wie Sie das hier kurzfristig denken. Der Senator hat deutlich gemacht, dass es eine Einigung auf Bundesebene darüber gibt, dass in diesem Bereich nichts passiert, und daher ist diese Debatte fast schon überflüssig.