Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Herr Niedmers, wenn es ein schlechtes Personalvertretungsrecht gegeben hat in Hamburg, dann war es das der CDU, das 2005 implementiert wurde.
Es kommt spät. Nach Meinung der LINKEN in der Hamburgischen Bürgerschaft kommt es viel zu spät, aber es kommt. Heute verabschieden wir endlich die Novelle des Hamburgischen Personalvertretungsrechts. Im Arbeitsprogramm des SPDSenats steht die Reform der Mitbestimmung im öffentlichen Dienst ganz vorn, auf Seite 4. Dafür hat sich der Senat leider eine Menge Zeit gelassen, denn die Umkehr der damals von der CDU gekappten Mitsprache und damit Entdemokratisierung des öffentlichen Dienstes hatte eine wirkliche Dringlichkeit. Nun musste die Beteiligung der Bürgerschaft am Ende der Wahlperiode noch durchgezogen werden.
Die Expertinnen- und Expertenanhörung – es waren nur Experten – fand erst am 26. Mai statt, und es war augenscheinlich klar, dass seitens der SPD keinerlei Option mehr gegeben war, daraufhin noch Änderungen herbeizuführen, da das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden sollte. Das ist kein guter Umgang mit den Experten gewesen, sehr geehrte SPD-Fraktion. Das macht Anhörungen zu AlibiVeranstaltungen.
Es waren Personen eingeladen worden, die sich wirklich viel, viel Mühe gegeben haben, den Gesetzentwurf noch einmal zu prüfen, und zwar aus sehr verschiedenen Richtungen. Sie können sicher sein, wenn es sich herumspricht, dass es eigentlich egal ist, ob man als Experte oder Expertin von der Bürgerschaft eingeladen wird, dann wird es künftig schwer werden, überhaupt noch qualifizierte Auskunftspersonen zu bekommen.
Herr Dr. Dressel, Sie haben in der abschließenden Befassung im Haushaltsausschuss am 10. Juni gesagt, dass der Gesetzentwurf insgesamt gute Noten bekommen hätte.
Der Sinn einer Anhörung ist doch, dass sich die Abgeordneten das nötige Wissen verschaffen, um Vorlagen der Regierung zu kritisieren und Alternativvorschläge erarbeiten zu können. Das ist der verfassungsgemäße Auftrag der Opposition.
Es kann doch nicht angehen, dass ausgerechnet beim Thema Mitbestimmung die Beteiligung der Volksvertretung ad absurdum geführt wird. Damit haben Sie leider kein gutes Zeugnis guten Regierens abgelegt, das war wirklich undemokratisch.
Es hat von fast allen Fraktionen – bis auf die CDU, die vorgestern noch etwas vorgelegt hat – Änderungsanträge gegeben. Alle fußten auf den Aussagen der Anhörung. Auch DIE LINKE hatte noch viele wichtige Hinweise gegeben, beispielsweise eine Mitbestimmung für Personalräte bei bevorstehenden Privatisierungen oder die Streichung der völlig überflüssigen Passage, die die Personalräte nochmals auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung einschwören sollte.
Doch jetzt liegt das Gesetz zur Abstimmung vor. Wir haben bereits signalisiert, dass wir ihm zustimmen.
Dass die Personalräte an Hochschulen keine Wirtschaftsausschüsse erwirken können, ist wirklich schlimm. Lassen Sie sich das an der Stelle noch einmal sagen.
Und ebenso schlimm ist – das kommt noch dazu –, dass Wirtschaftsausschüsse nur im Einvernehmen mit der Leitung eingerichtet werden können. Aber darüber verliert die SPD beziehungsweise der Kollege Rose kein einziges selbstkritisches Wort, auch wenn seine eigene Gewerkschaft ganz anderer Meinung ist.
Weltfremd finde ich zudem, dass Personal- und Managementmethoden nicht Bestandteil der Mitbestimmung sind beziehungsweise nicht der Mitbestimmung unterliegen sollen.
Es gibt noch zwei Zusatzanträge. In den der SPD soll noch hineinkommen, wie Personalvertretungen und Dienststellen künftig zusammenarbeiten sol
len. Es hieß vorher schon "vertrauensvoll", das kenne ich aus der Betriebsverfassung, jetzt sollen sie auch noch partnerschaftlich zusammenarbeiten.
Das ist okay, es ist nur amüsant. Der DGB hatte als Formulierung vorgeschlagen "eng und gleichberechtigt", und nun soll es "partnerschaftlich" heißen. Jetzt müssen Sie mir noch einmal beim Kaffee erklären, Kollege Rose, wo da der Unterschied liegt, warum hier die Forderung des Deutschen Gewerkschaftsbundes nicht übernommen wurde. Was ist eigentlich der Unterschied zwischen "partnerschaftlich" und "eng und gleichberechtigt"? Dass Sie da noch einmal eine Unterscheidung machen, gibt mir zu denken.
Das macht man nicht, das wissen Sie auch, Herr Niedmers. Man macht das nicht zwei Tage vor der Plenarberatung, und einen Tag nach den Fraktionssitzungen bringt man einen mehrseitigen Antrag ein und erwartet ernsthaft, dass der hier abgestimmt wird. Dann nennen Sie den auch noch schwergewichtig. Ich sage Ihnen, dieser Antrag ist ein Klops.
Sehr geehrte Abgeordnete! Die Annahme unseres Petitums hätte sichergestellt, dass Hamburg eine wirklich moderne und auch fortschrittliche Mitbestimmung bekommt. Das ist nun nicht der Fall. Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen sind besser. Warum haben Sie da keine Zeichen gesetzt, warum waren Sie da kein Vorbild?
Das zeigt natürlich auch, dass die SPD in Hamburg nicht bei allen Themen Vorreiterin sein möchte. Dass ausgerechnet die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst nicht zu den Schmuckstücken sozialdemokratischer Regierungsarbeit gehören wird, werden sich die Wählerinnen und Wähler am 15. Februar 2015 sicherlich merken. Und wenn nicht, dann werden wir sie daran erinnern.
Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, dann können wir zu den Abstimmungen kommen. Es wäre nett, wenn es etwas leiser wäre, dann können Sie mich auch viel besser verstehen.
Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit abgelehnt.
Wer diesen Antrag beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der ist mit großer Mehrheit angenommen.
Wer hier der Ausschussempfehlung folgen möchte und das Gesetz zur Neuregelung des Hamburgischen Personalvertretungsrechts aus Drucksache 20/10838 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen sowie den soeben mit Drucksache 20/12325 beschlossenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wir kommen zu Punkt 36 der Tagesordnung, Bericht des Haushaltsausschusses, Drucksache 20/12070: Inhaltliche und finanzielle Rahmenbedingungen eines Maßnahmenkonzeptes zur Optimierung der Ausstattung und Stärkung des Polizeivollzugsdienstes.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/11719: Inhaltliche und finanzielle Rahmenbedingungen eines Maßnahmenkonzeptes zur Optimierung der Ausstattung und Stärkung des Polizeivollzugsdienstes (Senatsantrag) – Drs 20/12070 –]
Hier sind die Fraktionen übereingekommen, dass die Debatte gestrichen wird. Wir können dann unverzüglich zu den Abstimmungen kommen.
Wer sich der Ausschussempfehlung anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.