Wer folgt diesem Überweisungsbegehren? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Punkt 4e, Drucksache 20/11487, Große Anfrage der CDU-Fraktion: Wie steht es um die praktischen Kompetenzen der Hamburger Schüler?
[Große Anfrage der CDU-Fraktion: Wie steht es um die praktischen Kompetenzen der Hamburger Schüler? – Drs 20/11487 –]
Diese Drucksache möchte die CDU-Fraktion an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien überweisen.
Punkt 11, Drucksache 20/11771, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 23. Januar 2014: "Hamburgs Kunst- und Kulturgüter besser schützen".
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 23. Januar 2014: "Hamburgs Kunst- und Kulturgüter besser schützen" – Drs. 20/9051 und 20/10307 – Drs 20/11771 –]
Wer stimmt diesem Begehren zu? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Punkt 17, Drucksache 20/11811, Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses: Kommunales Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger aus NichtEU-Ländern und Wahlrecht für Unionsbürger zur Bürgerschaftswahl.
[Bericht des Verfassungsund Bezirksausschusses über die Drucksachen 20/8017: Kommunales Wahlrecht für Bürgerinnen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern (Antrag der GRÜ- NEN Fraktion, 20/8158: Kommunales Wahlrecht für Bürgerin- nen und Bürger aus Nicht-EU-Ländern (Antrag der FDP-Fraktion) und 20/8211: Wahlrecht für Unionsbürger zur Bürgerschaftswahl (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 20/11811 –]
Wer möchte Ziffer 1.2 annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so beschlossen.
Wer schließt sich Ziffer 1.3 an? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mit Mehrheit beschlossen.
Wer nimmt schließlich Ziffer 3 an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist dann mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 18, Drucksache 20/11849, Bericht des Innenausschusses: Hamburger Entscheidung für ein humanitäres Bleiberecht.
[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 20/9714: Hamburger Entscheidung für ein humanitäres Bleiberecht (Antrag der GRÜNEN Fraktion) – Drs 20/11849 –]
Wer der Empfehlung des Innenausschusses folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Bericht mit Mehrheit so beschlossen worden.
Punkt 19, Drucksache 20/11850, ebenfalls ein Bericht des Innenausschusses: Abschaffung der Optionspflicht – Übergang regeln, Klausel zur Wiedereinbürgerung ins Gesetz schreiben.
[Bericht des Innenausschusses über die Drucksache 20/10701: Abschaffung der Optionspflicht – Übergang regeln, Klausel zur Wiedereinbürgerung ins Gesetz schreiben (Antrag der GRÜNEN Fraktion) – Drs 20/11850 –]
Wer möchte sich Ziffer 1 der Ausschussempfehlung anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Und Ziffer 2? – Auch hier die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mit Mehrheit so beschlossen worden.
Jetzt aber Punkt 23, Drucksache 20/11872, Bericht des Schulausschusses: Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 11. Dezember 2013: "Klare Strukturen für eine geringere Belastung von Schülerinnen und Schülern an Hamburger Gymnasien" – Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes.
[Bericht des Schulausschusses über die Drucksache 20/11434: Stellungnahme des Senats zum Ersuchen der Bürgerschaft vom 11. Dezember 2013: "Klare Strukturen für eine geringere Belastung von Schülerinnen und Schülern an Hamburger Gymnasien" (Drucksache 20/10279) – Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes (Se- natsantrag) – Drs 20/11872 –]
Hierzu ist mir mitgeteilt worden, dass der Abgeordnete Dr. Scheuerl gemäß Paragraf 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort begehrt hat.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist spät, ich weiß, aber gerade deswegen ist dieser Fünfminutenbeitrag wichtig und erforderlich.
Der Gesetzentwurf, der hier gleich durchgewinkt werden soll, ist bisher immer spät an der Reihe gewesen. Für alle, die sich möglicherweise noch nicht mit ihm auseinandergesetzt haben: Dieser Gesetzentwurf ist durch eine Vorwegüberweisung in den Schulausschuss geschoben worden. Dort ist er Anfang Mai behandelt worden, ebenfalls spät, im Anschluss an eine lange, ausführliche Erörterung einer Expertenanhörung im Rahmen der G9-Initiative und mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN durchgewinkt worden. Auch heute sehen wir es wieder: Es ist 21.15 Uhr und dieser Gesetzentwurf soll als vorletzter Punkt auf der Tagesordnung zur Abstimmung kommen.
Worum geht es? Es ist ein Gesetzentwurf, mit dem die SPD tiefgreifend – ich wiederhole tiefgreifend – in das Prinzip der selbstverantworteten Schule eingreifen will. Es ist ein Gesetzentwurf, mit dem die Schulkonferenzen bei allem, was die Hausaufgaben und die Klausurverteilung an den Schulen angeht, entmachtet werden sollen. Es soll eine Änderung erfolgen, wonach die Schulkonferenzen in diesen Punkten nach den Vorgaben der Behörde entscheiden sollen. Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die Eltern und Schüler, die in überhaupt keinem Dienstverhältnis zur Behörde stehen, sollen verpflichtet werden, nach unbestimmten, diffusen Vorgaben der Schulbehörde zu entscheiden. Das ist an sich ein Unding. Dass ein solches Unding, pädagogisch töricht und politisch unvernünftig, um 21.15 Uhr durch die Bürgerschaft gezogen werden soll, verdient unser aller Beachtung, Aufmerksamkeit und Kritik.
Wenn irgendetwas an diesem Gesetzentwurf pädagogisch sinnvoll sein würde, dann würde er sich seiner Begründung nach nicht nur gegen die Gymnasien richten, denn erklärtes Ziel in der Gesetzesbegründung ist gemäß Senatsdrucksache, dass die Behörde die Hausaufgabenverteilung an den Gymnasien – und nur an den Gymnasien – deckelt. Wenn etwas pädagogisch sinnvoll wäre an
diesem Entwurf, dann würde sich das auch auf die Stadtteilschulen beziehen – tut es aber nicht. Das macht es sehr durchsichtig, was beabsichtigt wird. Es geht um eine weitere Beschädigung der Gymnasien. Es geht darum, mittels einer Deckelung der Hausaufgaben an den Gymnasien den Abstand der Gymnasien zu den Stadtteilschulen, der nach den KESS-Befunden nun einmal da ist bis zum Ende der Klasse 10, zu verringern, aber nicht dadurch, dass die Stadtteilschulen angespornt werden, sondern dadurch, dass man den Schülern an den Gymnasien das Erlernen von Unterrichtsstoff in den kognitiven Fächern wie Mathematik oder Fremdsprachen durch eine Deckelung und Reduzierung der Hausaufgaben erschwert. Das ist bundesweit einmalig, und es ist an sich ein Skandal.
Vor diesem Hintergrund, da es gleich zur Abstimmung kommen wird, möchte ich insbesondere an die Oppositionsfraktionen appellieren. Die Verfassung sieht als Regelfall vor, dass zwischen der ersten und der zweiten Lesung eines Gesetzentwurfs mindestens sechs Tage zu liegen haben, um noch einmal eine öffentliche Debatte zu ermöglichen. Es wird jetzt gleich der Senat gefragt werden nach der ersten Lesung, die wahrscheinlich durchgewinkt wird von der SPD und den GRÜNEN, ob es Widerspruch gibt.
Der Senat wird sagen, er möchte eine zweite Lesung, und dann wird die Frage erhoben: Gibt es Widerspruch aus dem Hause? Dieser Widerspruch setzt voraus, dass ein Fünftel der anwesenden Abgeordneten dieses Hauses Widerspruch erhebt. Ich appelliere an die CDU und an die FDP – wir stehen, denke ich, alle gemeinsam für die Gymnasien und gegen diesen Gesetzentwurf –, dieses Abgeordnetenrecht, das uns in der Verfassung aufgegeben ist als Auftrag vor den Bürgern dieser Stadt, wahrzunehmen und Widerspruch zu erheben, damit die zweite Lesung auf die nächste Sitzung vertagt wird. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal finde es ich ehrlich gesagt ein bisschen stillos, dass der Senator mitten während der Rede von Herrn Scheuerl einfach hinausgeht. Es geht schließlich um eine Änderung des Schulgesetzes; die Mühe, da zuzuhören, könnte er sich wirklich machen.
Ich habe eben in unserem neuen Heftchen zu den gesetzlichen Regelungen der Bürgerschaft gelesen, dass man einen Antrag noch bis zum Beginn der Schlussabstimmung zurücknehmen kann. Herr Rabe, Sie haben also noch jede Chance, sich heute Abend vernünftig zu verhalten. Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass Sie dieses bürgerschaftliche Ersuchen im Dezember vielleicht mit angeregt haben, und auch dafür, dass Sie die Drucksache so, wie sie im Moment ist, vorbereitet haben. Klar waren Sie nervös und natürlich wollten Sie dem Publikum etwas anbieten. Da schien es attraktiv zu sein, diesen ach so stressgeplagten Schülerinnen und Schülern entgegenzukommen. Aber der Schuss ist nach hinten losgegangen, und zwar aus dreierlei Gründen.