Protocol of the Session on May 7, 2014

gen. Wir werden das aufmerksam und kritisch verfolgen. – Schönen Dank.

(Beifall bei der LINKEN und bei Barbara Ni- truch und Dr. Mathias Petersen, beide SPD)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.

Zunächst stelle ich fest, dass die in Ziffer 1 a) vom Ausschuss empfohlene Kenntnisnahme erfolgt ist.

Wer möchte sich dann der Ausschussempfehlung aus Ziffer 1 b) anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Abschließend stelle ich fest, dass die Bürgerschaft von den Ziffern 2 und 3 der Ausschlussempfehlung Kenntnis genommen hat.

Ich rufe dann auf den Tagesordnungspunkt 23, Drucksache 20/11525, Senatsmitteilung: Agrarpolitisches Konzept 2020, Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 8. Juni 2011 "Gesunde Ernährung mit regionalen Produkten: Soforthilfe für die Hamburger Gemüsebauern", vom 26. Oktober 2011 "Agrarpolitisches Konzept fortschreiben" und vom 28. Februar 2013 "Hamburg – Metropole der Chancen, Aus der Region – für die Region".

[Senatsmitteilung: Agrarpolitisches Konzept 2020 Stellungnahme des Senats zu den Ersuchen der Bürgerschaft vom 8. Juni 2011 "Gesunde Ernährung mit regionalen Produkten: Soforthilfe für die Hamburger Gemüsebauern" (Druck- sache 20/727), vom 26. Oktober 2011 "Agrarpolitisches Konzept fortschreiben" (Drucksache 20/1808) und vom 28. Februar 2013 "Hamburg – Metropole der Chancen, Aus der Region – für die Region" (Drucksache 20/6905) – Drs 20/11525 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/11727 ein Antrag der Fraktion DIE LINKE vor.

[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Hamburgs Landwirtschaft soll gentechnikfrei bleiben! – Drs 20/11727 –]

Beide Drucksachen möchte die SPD-Fraktion federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien sowie mitberatend an den Umweltausschuss überweisen. Vonseiten der FDP-Fraktion liegt ein Überweisungsantrag zur

Drucksache 20/11525 an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien vor.

Wird hierzu das Wort gewünscht? – Frau Rugbarth von der SPD-Fraktion, bitte schön.

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Lassen Sie mich mit dem Schlusswort des agrarpolitischen Konzepts beginnen:

"Pulsierende Metropole und ländliche Räume gehören zum Wohle Hamburgs und seiner Bevölkerung untrennbar zusammen."

(Beifall bei der SPD)

Mit diesem Konzept setzt der SPD-Senat einen weiteren Akzent in seiner erfolgreichen Wirtschaftspolitik.

(Beifall bei Dirk Kienscherf SPD)

Nicht nur Hafen, nicht nur Handel, nicht nur Mittelstand und Handwerk, nein, an diesem Tag bekennt sich der Hamburger Senat auch eindeutig zur Hamburger Agrarwirtschaft.

(Beifall bei der SPD)

Hamburgs Fläche wird auch heute noch zu fast einem Fünftel landwirtschaftlich genutzt. Derzeit sind es 14 300 Hektar. In den Sechzigerjahren waren es einmal über 26 000 Hektar. Die Landwirtschaft hat sich in den letzten Jahren durch einen enormen Strukturwandel verändert, nicht nur in Europa, auch in Deutschland, in Hamburg. Auch die Landwirtschaft hat sich den Anforderungen der Gesellschaft zu stellen. Daher sind effizientere Produktionsmethoden unter Berücksichtigung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Beachtung des Umwelt-, des Klima- und des Ressourcenschutzes in der Agrarwirtschaft ebenso Grundlagen moderner Betriebsführung wie auch in anderen Produktionsbereichen. Das vorgelegte Konzept des Senats benennt Punkt für Punkt die Fördermaßnahmen für die Zukunft unserer modernen Agrarbetriebe: Investitionsförderung für Wirtschaftsgüter, Investitionen in die Struktur der Betriebe, Förderung des ökologischen Anbaus, Fachberatung und Weiterbildung in den Betrieben und, nicht zu vergessen, Förderung der ländlichen Infrastruktur und des lokalen Absatzes der Produkte. All das findet sich im agrarpolitischen Konzept.

Es lohnt sich, unsere Landwirtschaft zu erhalten, aber in einer Großstadt befindet sie sich wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig in einem besonderen Spannungsverhältnis hinsichtlich der Flächen. Die Agrarwirtschaft ist in den letzten Jahrzehnten zwangsläufig in Konkurrenz mit den Erfordernissen moderner Siedlungspolitik geraten. Nicht ohne Grund wird daher das Flächenmanagement von den Landwirten als das Herzstück des agrarpolitischen Konzepts benannt, denn Grundlage agrar

(Christiane Schneider)

wirtschaftlicher Produktion ist die Fläche. Fast jeder Industriezweig kann seinen Standort verlagern, nicht so die Landwirtschaft. Der Hamburger Landwirtschaft wurden in den letzten 20 Jahren durchschnittlich 380 Hektar jährlich an landwirtschaftlicher Nutzfläche entzogen, und darüber hinaus wurden Flächen für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ausgleichsmaßnahmen herangezogen. Beides, Infrastruktur, Wohnungsbau, Gewerbeansiedlung auf der einen Seite und Ausgleichsmaßnahmen – die übrigens über den Vertragsnaturschutz auch von den Landwirten bewirtschaftet werden, ohne die wir diese naturschutzfachlichen Aufgaben gar nicht erfüllen könnten – auf der anderen Seite, bedeutete im Endeffekt für die Landwirtschaft eine dramatische Verschlechterung hinsichtlich der klassischen landwirtschaftlichen Nutzung der Flächen. Es waren die Vorgängersenate, die dieser Entwicklung leider keine Beachtung geschenkt haben. Es ist der SPD-Fraktion zu verdanken, dass wir genau an dieser Stelle den Finger in die Wunde gelegt und ein Flächenmanagement gefordert haben.

(Beifall bei der SPD)

Zukünftig wird der Zugriff auf landwirtschaftliche Flächen in einem Clearingverfahren in gemeinsamer Verantwortung aller beteiligten Behörden erörtert und geplant, und zwar bevor unumkehrbare Fakten geschaffen werden, so wie es unsere Fraktion in unserem Antrag gefordert hat und wie es auch im Bundesnaturschutzgesetz vorgeschrieben ist. Das im Agrarkonzept genannte Ökokonto ist ein weiteres Mittel, um Flächenverluste in der Landwirtschaft zu verhindern. Hier kann man bereits erfolgte, nicht zweckgebundene Kompensationsmaßnahmen, Überkompensationen und Ähnliches in ein Punktesystem einbuchen und für zukünftige Bau- und Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung stellen. Ziel des Clearingverfahrens und des Ökokontos ist es, landwirtschaftliche Produktionsflächen zu schützen, sie nicht weiter zu zergliedern, sondern sie zu erhalten und zu fördern. Mit den vorgenannten Maßnahmen hat der Senat eine klare politische Position bezogen, um unseren Hamburger Agrarbetrieben ein hohes Maß an betrieblicher Planungssicherheit zu geben.

Lassen Sie mich noch auf zwei Aspekte hinweisen, die gerade sehr aktuell sind und die wir in unserem agrarpolitischen Konzept aufgegriffen haben. Wir werden der Charta von Florenz, einem Verbund von Regionen, die den Anbau gentechnisch veränderter Organismen ablehnen, beitreten. Das bekommt eine besondere Brisanz durch die Tatsache, dass gerade heute im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Bundestags der Vorschlag des griechischen EU-Ratspräsidenten diskutiert wurde, bei Zulassungsverfahren gentechnisch veränderter Pflanzen solle zukünftig eine Konsultationspflicht der Staaten mit den Unternehmen bestehen. Das ist eine Position, der wir uns

nicht anschließen können. Deswegen ist es ganz wichtig, dass wir an dieser Stelle ein Zeichen setzen und sagen, wir treten der Charta von Florenz bei.

An anderer Stelle sind Kontrollen wichtig und werden zukünftig noch an Bedeutung gewinnen. Ich spreche vom Handel mit illegalen Pestiziden. Illegale, gefälschte Pestizide haben weltweit einen Marktanteil von 25 Prozent und gefährden Mensch und Umwelt; ihre Verbreitung hat wahrlich ein bedrohliches Ausmaß erreicht. Die in den illegalen Pestiziden meist unerkannt enthaltenen Substanzen schädigen sowohl Arbeitnehmer in der Landwirtschaft als auch private Anwender, belasten grenzüberschreitend Natur und Lebensmittel und untergraben letztlich auch das Vertrauen in unsere Landwirtschaft.

(Beifall bei der SPD)

Wir haben in den letzten Jahren bereits sehr viele Maßnahmen unternommen, um diese meist aus dem asiatischen Raum kommenden gefälschten Produkte rechtzeitig zu identifizieren und EU-weit die gesetzlichen Grundlagen dafür zu schaffen, die Einfuhr dieser Pestizide europaweit zu verhindern. Dass dieser Kontrollbereich weiterhin vom Senat unterstützt wird, wird sicherlich unser aller Zustimmung finden. Und wir können uns freuen, dass der SPD-Senat bei diesem wie bei allen anderen vorgenannten Themen die Weichen langfristig für die weitere Entwicklung und Unterstützung unserer Agrarwirtschaft stellen wird.

Ein Wort noch zum Antrag der LINKEN. Frau Heyenn, wir werden auch Ihren Antrag an den Ausschuss überweisen, weil es sich lohnt, über ihn zu sprechen, aber das agrarpolitische Konzept spricht für sich. Wir werden Ihren Antrag in weiten Teilen mittragen können, aber nicht in allen Punkten. – Danke.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Rugbarth. – Das Wort hat Frau Stöver von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion attestiert dem agrarpolitischen Konzept einen ordentlichen Ansatz, aber es ist kein großer Wurf und wir sehen in ihm definitiv nicht die absolute Sicherung der Hamburger Landwirtschaft.

Frau Rugbarth hat die Details des Konzepts schon ausführlich besprochen. Da eine Ausschussüberweisung angekündigt wurde, möchte ich nur einen Aspekt herausgreifen, und das ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung. Die inzwischen bundesrechtliche Regelung von naturschutzlichen Eingriffen nimmt einen so breiten Raum in der Druck

(Andrea Rugbarth)

sache ein, dass ich mich fragen muss, warum. Sie sehen bei mir deutliches Unverständnis.

Erstens: Wir erwarten, dass die in der letzten Legislaturperiode des Bundes entworfene Bundeskompensationsverordnung gemäß Koalitionsvertrag weiter abgestimmt und erlassen wird. Eine Veränderung des in Hamburg seit 1991 angewandten Staatsrätemodells, mit einem für die CDU überdimensionierten Ausgleichsverhältnis, wäre zu begrüßen, doch würde eine solche halbherzige Modifizierung nur eine Zwischenlösung darstellen.

(Beifall bei der CDU)

Diese Zwischenlösung würde keinen Sinn machen; sie führt nur zu Verunsicherung in laufenden Planverfahren und in der Verhandlung mit Investoren. Eine Ablösung sollte definitiv durch eine bundeseinheitliche Regelung erfolgen. Diese sollte man abwarten und sie dann bewerten.

Zweitens: Sollte die Bundeskompensationsverordnung nicht bis Ende 2014 erlassen werden, sollte anstelle des heutigen Hamburger Staatsrätemodells eine Hamburger Kompensationsverordnung erlassen werden, die den Bestand der Landwirtschaft nicht in Gefahr bringt, die eine Sicherung beschließt.

(Beifall bei der CDU)

Das Bau- und Naturschutzrecht sieht vor, dass bei Eingriffen durch Bauvorhaben Ausgleichsmaßnahmen erforderlich werden. Sofern diese Maßnahmen nicht im unmittelbaren Umfeld realisiert werden können, ist es gängige Praxis, unter allen landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Ausgleichsmaßnahmen zu suchen. Die Schaffung von immer mehr Ausgleichsflächen in Hamburger Feldmarken und landwirtschaftlich genutzten Flächen bedroht aber mittelfristig die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe. Dieses darf ganz deutlich nicht im Interesse Hamburgs sein, denn die Landwirte liefern einen erheblichen Beitrag zum Landschaftsschutz, stellen die Versorgung mit Produkten aus der Region sicher und leisten damit einen erheblichen Beitrag zur Lebensqualität in unserer Stadt.

(Beifall bei der CDU und bei Andrea Rug- barth SPD)

In der Vergangenheit ist das Problem bei größeren Bauvorhaben – hier sei nur Airbus oder die Elbvertiefung genannt – durch Staatsverträge mit den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen gelöst worden. Daraus ergeben sich folgende CDU-Forderungen: Erstens dürfen der Landwirtschaft keine weiteren Flächen entzogen werden. Durch den Ankauf von Ausgleichsflächen in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein oder durch Staatsverträge soll die Existenz der landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg gesichert werden. Zweitens ist für die Planungssicherheit und

die Existenzsicherung der landwirtschaftlichen Betriebe ein Agrarflächenmanagement einzurichten.

Als letzten Punkt möchte ich anführen, dass es seit 2004 eine Einigung über die Handhabung der Ausgleichsmaßnahmen auf landwirtschaftlichen Flächen gibt. In diesem Zusammenhang wurde eine relativ hohe Zahlung für die Bewirtschaftung von Ausgleichsflächen mit dem Amt für Landwirtschaft festgelegt. Seit dieser Einigung läuft die Umsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen weitgehend reibungslos. Es besteht daher zurzeit keine Notwendigkeit, eingespielte Verwaltungsstrukturen zu verändern. Lassen Sie uns auf die Bundeskompensationsverordnung warten.

Sie sehen also, der Punkt naturschutzrechtliche Eingriffe im agrarpolitischen Konzept ist noch diskussionswürdig, aber das und anderes werden wir dann im Ausschuss ausführlich beraten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Stöver. – Das Wort hat Herr Bill von der GRÜNEN Fraktion.