Protocol of the Session on December 11, 2013

Dies zeigt sehr deutlich, dass wir in den nächsten Jahren bei den einzelnen Haushalten gemeinsam daran arbeiten müssen, dass das, was wir jetzt als Grundlage gelegt haben, wirklich funktionsfähig ist. Darum bin ich auch sehr froh, dass wir festgelegt haben, nach zwei Haushalten das Ganze noch einmal zu evaluieren. Es ist nämlich bei vielen Punkten nicht klar, wie die Bilanz am Ende aussehen wird.

Insofern haben wir bei allen politischen Unterschieden als Parlament gegenüber der Exekutive weiterhin die Hoffnung, dass uns das auch in Zukunft gemeinsam gelingen wird, wenn Handlungsbedarf bestehen sollte. Wir freuen uns allerdings auch,

dass erst einmal ein langer Prozess mit dieser Landeshaushaltsordnung ein Stück weit zum Abschluss kommt. – Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei Jan Quast SPD)

Herr Bläsing, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Geld ist natürlich nicht alles,

(Norbert Hackbusch DIE LINKE: Was ist dann der Rest?)

aber ohne eine vernünftige Finanzierung und Finanzierungsregeln ist auch vieles nichts. Insofern habe ich die relativ undankbare Aufgabe, als vierter Redner zu dem Thema zu sprechen. Vieles wurde schon von meinen Kollegen der anderen Fraktionen gesagt.

Herr Kollege Heintze, ich möchte noch einmal auf Sie eingehen. Am 11. Dezember 2002, also vor genau elf Jahren, hat dieses Hohe Haus einstimmig auf Betreiben der FDP-Fraktion beschlossen, die Reform der Hamburger Haushaltsrechnung und die Einführung einer Generationenbilanz voranzutreiben. Heute befinden wir uns wieder in der Bürgerschaft und gehen mit der Änderung der Landeshaushaltsordnung einen weiteren entscheidenden Schritt. Ich sage aber auch bewusst, dass es nur ein weiterer Schritt ist. Die praktische Umsetzung wird sicherlich hier und da noch einige Herausforderungen für uns bereithalten; auch da kann ich mich nur meinen Vorrednern anschließen.

Insgesamt sind wir von der FDP-Fraktion mit dem Ergebnis zufrieden. Ich persönlich möchte an dieser Stelle auch nicht verhehlen, dass wir einige Punkte anders gemacht hätten. Ich möchte natürlich auch allen für die gute, kollegiale Zusammenarbeit im Obleute-Kreis danken, ebenso den Vertretern des Rechnungshofs und nicht zuletzt den fleißigen Bürokraten im Weinberg des Dienstherrn, die das in den Behörden als größten Umbruch der letzten Jahrzehnte – das muss man sich auch einmal vor Augen halten – Tag für Tag umsetzen müssen. Auch das ist keine Kleinigkeit. Bei allem, was wir hier besprechen und beschließen, sollten wir uns diese Dimension der Auswirkungen auch vor Augen halten.

Ich möchte im Folgenden auf ein paar Aspekte eingehen, die uns auf der Basis des Senats-Entwurfs besonders wichtig waren. Das Herzstück des neuen Haushaltswesens ist ohne Frage das Konjunkturbereinigungsverfahren. Es war uns besonders wichtig, dass das Verfahren gesetzlich geregelt und spezifiziert wird, denn nur wenn wir verlässliche Aussagen über das strukturelle Defizit haben,

können wir die Haushaltslage tatsächlich beurteilen, und das auch über einen längeren Zeitraum.

Des Weiteren war es unser gemeinsam erklärtes Ziel, dass die Steuerung des Haushalts zukünftig über Ziele und Kennzahlen erfolgt. Mir ist bewusst, dass es für den Senat eine Herausforderung ist, Ziele wirklich treffgenau zu erreichen. Eine Punktlandung ist nahezu unmöglich, da machen wir uns nichts vor. Dennoch ist es aus Sicht des Parlaments wichtig, dass die Kennzahlen verbindlich sind. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass eine erhebliche Abweichung der Kennzahlen nicht folgenlos bleibt. Deshalb steht der Senat nun in der Pflicht, der Bürgerschaft jeweils eine Unterrichtung zukommen zu lassen und eine Anpassung des Haushalts vorzuschlagen.

Allerdings sind wir mit einem Aspekt nicht ganz zufrieden; Herr Kerstan, da muss ich Ihnen ein wenig widersprechen. Es handelt sich hierbei um die Frage der Landesbetriebe und inwiefern Wirtschaftspläne beschlossen werden sollten. Es ist meinem Eindruck nach ein wenig eine Diskussion um des Kaisers Bart. Wenn man Landesbetriebe haben möchte, dann ist das quasi ein kleines Outsourcing innerhalb der FHH, wo diese Landesbetriebe wirtschaftlich eigenständig agieren sollen. Dann ist es meiner Meinung nach auch ausreichend und hinreichend, die Zu- und Abführungen zu beschließen. Einen tatsächlichen Eingriff in den Wirtschaftsplan halte ich insofern nicht für notwendig. Eine Steuerung der Landesbetriebe sollte daher, wie auch von Professor Hilgers in der Expertenanhörung empfohlen, über Ziel- und Leistungsvereinbarungen erfolgen.

Die Fraktionen haben sich vor dem Hintergrund juristischer Schwierigkeiten geeinigt. Das Haushaltsgrundsätze-Gesetz ist da nämlich sehr eindeutig, und als FDP-Fraktion folge ich dem Senat auch argumentativ – Bundesrecht bricht nun einmal Landesrecht. Wir können natürlich sagen, dass 40 Jahre Praxis ganz anders aussahen. Wenn wir so eine Revision machen, dann müssen wir solche Dinge auch ernsthaft in Erwägung ziehen. Nun haben wir uns darauf geeinigt, dass die Wirtschaftspläne als erläuternde Anlagen quasi über den Begründungsteil des Gesetzes beschlossen werden. Im Sinne einer gemeinsamen Linie haben wir uns dem nicht verwehrt. Ich möchte natürlich nicht für schlaflose Nächte bei Herrn Quast und Herrn Kerstan sorgen. Es ist weiße Salbe, die im Grunde nur hingeschmiert wird, wenn wir jetzt auch noch die Wirtschaftspläne über den Begründungsteil beschließen. Wenn es Sie glücklich macht, dann machen wir es halt so.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum Schluss gilt es noch anzumerken, dass bei aller intensiven Beratung, die wir nun zum vorläufigen Ende bringen, eine Evaluation in einigen Jahren turnusmäßig stattfinden wird. Wir werden aber auch

(Jens Kerstan)

hin und wieder zwischendurch genau hinsehen müssen und vor allem auch sehr wachsam sein müssen. Ich habe neulich die Beratung der Kennzahlen im Unterausschuss Personalwirtschaft und öffentlicher Dienst erlebt. Wir müssen da gemeinsam und interfraktionell genau hinschauen und überlegen, wie weit man dem Senat, egal, wer die Regierung auch stellt, über den Weg trauen kann. Ich glaube, da müssen wir in Zukunft dem Senat öfter auf die Finger klopfen.

(Beifall bei der FDP)

Herr Hackbusch, Sie haben das Wort. Und ich bitte das Plenum um die ungeteilte Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für diese spannende Debatte, in der wir uns befinden. Wir können uns doch darüber freuen, dass wir das einvernehmlich machen. Wir verändern einiges, wir haben einiges im Haushaltsausschuss getan und dort kräftig gearbeitet. Allen anderen Personen in diesem Parlament kann ich nur sagen: Sie müssen sich auch noch anstrengen. In den Ausschüssen müssen Sie sich noch einmal ansehen, ob diese Kennzahlen, die dafür entwickelt worden sind, wirklich ausreichen. Das werden wir natürlich zum Teil erst in der Praxis merken, und dann wird die Debatte darüber erst richtig stattfinden.

Ich möchte mich bei den verschiedenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden und natürlich beim Rechnungshof dafür bedanken, dass sie uns dabei kräftig unterstützt haben. Wir haben einen ersten, wichtigen Schritt erreicht, um in der Lage zu sein, in dieser Stadt ein bisschen besser darüber Bescheid zu wissen, was passiert. Das ist nämlich das Wichtige, denn wir erreichen mit diesem Gesetz leider nicht mehr Gerechtigkeit, sondern wir erreichen mehr Transparenz.

Wir haben gestern erfahren, dass wir seit einigen Jahren – nicht erst, seitdem die SPD allein regiert – von unserer Substanz leben. Das haben wir erst wirklich durch diese Art und Weise der Berichterstattung erfahren, weil sich natürlich durch die alte kameralistische Haushaltsführung Etliches verstecken ließ. Das wissen wir jetzt besser, das ist wertvoll für uns. Wir dürfen nicht länger von unserer Substanz leben, das ist die Herausforderung der Zukunft. Aber ich merke schon, das Interesse hier ist mir zu groß, ich sage Ihnen tschüs.

(Beifall bei der LINKEN)

Herr Senator Dr. Tschentscher hat jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im

vorliegenden Gesetz wird ein Haushaltswesen beschrieben, das, oberflächlich betrachtet, alte Regeln durch ähnlich erscheinende neue Regeln ersetzt und dabei ein paar andere Begriffe verwendet. Statt Ausgaben und Einnahmen heißt es plötzlich Aufwand und Ertrag. Tatsächlich besteht aber der Unterschied zwischen einem doppischen Produkthaushalt und dem bisherigen kameralen Haushalt nicht in der Verwendung neuer Begriffe, sondern in einer anderen Denkart. Während der kamerale Haushalt das Ein- und Auszahlen von Geld in einem System von Haushaltstiteln beschreibt, sagt ein doppischer Haushaltsplan, welche Ressourcen für eine bestimmte Aufgabe oder eine staatliche Leistung eingesetzt werden sollen. Das klingt noch nicht sehr weltbewegend, ist aber ein wesentlicher Unterschied, weil es die Aufmerksamkeit nicht darauf richtet, Geld auszugeben, sondern anhand von Kennzahlen beschriebene Leistungen und Ergebnisse möglichst gut zu erzielen. Inwieweit dies gelingt, die Steuerung des Haushalts mit diesem neuen Ansatz auf eine ressourcenkritische, möglichst gute Leistungserbringung auszurichten, hängt davon ab, wie gut dieses neue System von Bürgerschaft und Senat genutzt wird.

Nun gibt es bei einem solchen Systemwechsel durchaus Bedenken, ob das alles der Weisheit letzter Schluss ist und uns nicht vielleicht neue Probleme bringt, die wir bisher nicht kannten. Das mag sein. Ich halte es sogar für wahrscheinlich, dass wir an der einen oder anderen Stelle noch Erfahrungen machen, die wir nicht erwartet haben, und dass wir das System an diesen Stellen dann nachbessern müssen. Aber das ist eben so, wenn man ein bisher nur im privaten Wirtschaftsleben erprobtes kaufmännisches Prinzip erstmalig auf einen öffentlichen und komplexen Stadtstaatenhaushalt anwendet. Dafür verlassen wir aber endgültig ein System, das voller Widersprüche ist und zahlreiche Fehlanreize setzt, über die man viele Geschichten erzählen kann, je länger man dabei ist und die Sachen im Hintergrund erfährt.

Darüber hinaus gibt es aber einen weiteren wesentlichen Grund, der die Umstellung auf ein doppisches Produktsystem mehr als rechtfertigt. Wir sind in einem kameralen System blind gegenüber zwei Sachverhalten, die eine wesentliche wirtschaftliche Bedeutung haben. Das sind die Abschreibungen, also die Abnutzungen und Entwertungen von Investitionsgütern über den Zeitablauf, und die Rückstellungen für zukünftige Belastungen. Diese beiden Sachverhalte haben wir in einem kameralen System nicht beachtet, nicht einmal dargestellt und schon gar nicht quantitativ erfasst. Diese Nichtbeachtung wirtschaftlich wesentlicher Sachverhalte wird mit der Einführung eines doppischen Produkthaushalts überwunden, indem wir den gesamten Aufwand, auch über das aktuelle Haushaltsjahr hinausreichende Belastungen und die fortlaufende Abnutzung von Investitionsgütern,

(Robert Bläsing)

erfassen und in den Ausgleich mit allen Erträgen einbeziehen.

Dieses selbstverständliche Grundprinzip des privaten unternehmerischen Denkens soll uns auch in der öffentlichen Haushaltswirtschaft einen umfassenden Blick auf die Vermögensentwicklung ermöglichen. Bisher führen solche Betrachtungen im Rahmen einer rückblickenden Bilanzierung, so wie gestern erst, im Nachhinein zu unangenehmen Erkenntnissen.

Hamburg ist neben Hessen das einzige Bundesland, das sein Haushaltswesen konsequent auf die Doppik umstellt und damit den vollständigen Ressourcenverbrauch darstellt. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden die Grundlagen dafür geschaffen, das Haushaltswesen ab 2015 endgültig und vollständig auf das doppische Produkt-Haushaltswesen umzustellen. Zugleich setzt der Gesetzentwurf die Anforderungen des Ersuchens der Bürgerschaft um, das Sie zum neuen Haushaltswesen beschlossen haben.

Der Rechnungshof hat in seinen beratenden Äußerungen und im Haushaltsausschuss den Weg zum doppischen Produkthaushalt unterstützt. Er hat zudem im Vorfeld – und das ist nicht selbstverständlich – bei der Erarbeitung vieler Regelungen mitgewirkt und wesentlich zu einem in sich schlüssigen Gesamtkonzept der neuen Landeshaushaltsordnung beigetragen. Herzlichen Dank dafür.

(Beifall bei der SPD, vereinzelt bei der CDU und der FDP und bei Dora Heyenn DIE LIN- KE)

An dieser Stelle möchte ich ausnahmsweise, das ist selten genug, einmal ausdrücklich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzbehörde danken, die an der Bearbeitung der zahlreichen Fragen zum neuen Haushaltswesen beteiligt waren und die damit auch noch einige Zeit beschäftigt sein werden, denn die Finanzbehörde arbeitet zum Beispiel mit Hochdruck an der technischen Umstellung der Haushaltssysteme, die Anfang 2015 abgeschlossen sein muss. Dazu gehört nicht nur die kaufmännische Planung aller Aufwands- und Ertragspositionen, sondern auch eine Modernisierung der Buchhaltung mit rund 5 Millionen Buchungen pro Jahr, die in ein neues Kontensystem erfolgen muss. Die hierzu erforderliche Einführung eines neuen IT-System – für die nicht sehr aufmerksamen Zuhörer sei es trotzdem gesagt –, diese Umstellung auf ein neues IT-System mit der gleichzeitigen Modernisierung und Anpassung zahlreicher, bestehender IT-Fachverfahren ist ein hoher Aufwand und durchaus ein erhebliches operatives Risiko.

Die Fraktionen haben den Gesetzentwurf in den Beratungen des Haushaltsausschusses kritisch, aber sachlich gewürdigt. Der vorliegende Interfraktionelle Antrag verknüpft viele Regelungen noch

einmal mit einer eindeutigen Erwartung oder Konkretisierung aus Sicht des Parlaments. Dem wollen wir als Senat gern gerecht werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei Dr. Roland Heintze CDU)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Interfraktionellen Antrag aus Drucksache 20/10265 ab.

Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Drucksache einstimmig angenommen.

Wir kommen nun zum Bericht des Haushaltsausschusses aus Drucksache 20/10000.

Hierzu stelle ich fest, dass die vom Haushaltsausschuss empfohlene Kenntnisnahme seiner Beratungen zu den Drucksachen 20/8400, 20/9054 und 20/9663 (Neufassung) erfolgt ist.

Wir kommen dann zu den Abstimmungen in der Sache über die Senatsanträge aus den Drucksachen 20/8400 und 20/9663 (Neufassung).

Wer möchte dem Senatsantrag aus Drucksache 20/9663 (Neufassung) folgen und das Gesetz zur strategischen Neuausrichtung des Haushaltswesens der Freien und Hansestadt Hamburg aus Drucksache 20/8400 mit den in der Drucksache 20/9663 (Neufassung) vom Senat beantragten Änderungen und den soeben beschlossenen Änderungen beschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dies einstimmig erfolgt.

Hierzu bedarf es einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dies einstimmig. Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 51 auf, Drucksache 20/10117, gemeinsamer Bericht des Stadtentwicklungsausschusses und des Umweltausschusses: Windenergieanlagen in den Vier- und Marschlanden – Kompromiss mit den Vertrauensleuten des erfolgreichen Bürgerentscheids im Bezirk Bergedorf finden und Energiecampus verwirklichen und Bergedorfer Bürgerentscheid umsetzen mit Mediation Windenergie Bergedorf und der 133. Ände

(Senator Dr. Peter Tschentscher)