Ich möchte generell etwas zu Frau Prien und Frau von Berg sagen. Der Sieg hat viele Väter, die Niederlage ist eine Waise. Das nehme ich mal so hin. Sicherlich ist es so, dass die positive Entwicklung im Berufsschulwesen auch in der Vergangenheit wurzelt, aber so massiv, was Geld angeht, haben wir noch nie eingegriffen. Es ist eine verdammt harte Sache, die Steuergelder da hinzubringen, und wir sollten verantwortlich damit umgehen und sagen, das ist gut so.
Frau Prien, noch etwas zum Thema HIBB. Einen Landesbetrieb für berufliche Bildung konnte ich mir bis 2007 nicht vorstellen, das muss ich ehrlich sagen. Meine Fraktion in der Bürgerschaft war dagegen – aus gutem Grund. Nach fast 100 Jahren Berufsschulwesen in Hamburg konnte man sich eine privatwirtschaftlich organisierte Unternehmensform nicht vorstellen. Mittlerweile sind wir klüger geworden. Ich finde, es läuft gut beim HIBB. Die sind sehr flexibel und haben gute Leute. Wir sollten das beibehalten, und das war auch von Anfang an unser Wille.
Nun noch einmal zu Frau Heyenn. Es stimmt, dass sich die Fläche der Berufsschulen um 11 Prozent verkleinert. Es stimmt, dass frei werdende Immobi
lien veräußert und marode Schulgebäude saniert werden. Ich weiß nicht, was daran schlecht sein soll. Tatsächlich ist es so, dass man sich gerade im Berufsschulwesen die einzelnen berufsspezifischen Schulen genau ansehen muss. In den Handelsschulen, die in der Regel Kaufleute beschulen, ist der Flächenbedarf natürlich nicht so groß wie zum Beispiel im Bereich Metall- und Maschinentechnik, in dem ich tätig bin. Dort haben wir es mit großen Werkstätten zu tun, mit Werkzeugmaschinen und computergesteuerten Automaten, die Platz brauchen. Wenn wir jetzt versuchen, bestimmte Berufszweige zusammenzulegen, dann ergeben sich auch flächenmäßig Synergieeffekte.
Ich will Ihnen ein Beispiel geben. Die Abteilung Industriemechaniker an der G17, der Gewerbeschule in der Dratelnstraße, geht 2016 an die G1 in der Angerstraße. Dort werden die gesamten Industriemechaniker zusammengenommen; die Flächen sind da, die Maschinen sind da, die Labors sind da. Natürlich werden in der G17 dann Flächen frei. Dorthin werden die Klempner, die jetzt an der G2 in der Bundesstraße sind, gehen. Sie sparen also die Fläche einer ganzen Schule. Die G17 mit ihren industriemechanikergeprägten Werkstätten wird natürlich umgebaut, es wird neu gebaut. Ich denke, dass diese Synergieeffekte vernünftig sind, und ich weiß nicht, weshalb wir das nicht nutzen sollten.
Lassen Sie mich noch ein Thema ansprechen, das mir sehr am Herzen liegt. Seit Anfang der Siebzigerjahre wurden die schwierigen Schüler ohne Ausbildungsvertrag in bestimmten Schulen – ich nenne nur die G20 und die G8 – konzentriert. Das war eine sehr unglückliche Lösung und hatte mit Inklusion, wenn wir sie sehr weit fassen, nichts zu tun, sondern mit Separierung. Das wird nun aufgehoben. Diese schwierigen Schüler werden auf die einzelnen Schulen verteilt, sodass zumindest die Chance besteht, dass sie im Kontakt mit den normalen Auszubildenden auch einmal eine Änderung, eine Perspektive erfahren. Ich halte das für eine ausgesprochen positive Maßnahme, auch, wenn man das sehr weit fasst, unter inklusiven Gesichtspunkten.
Frau Heyenn, Sie sagten eben, die alten Warteschleifen würden durch neue ersetzt. So ist es nicht. Die alten Warteschleifen kenne ich sehr wohl. In ihnen wurden die Jugendlichen ohne Ausbildungsvertrag ohne Perspektive beschult, bis sie 18 waren, und dann Tschüss. Das ist vorbei. Wir gehen den Hamburger Weg. Wir gehen in duale Systeme hinein mit Praktika und allem Drum und Dran. Wenn dort die Möglichkeit besteht, einen Ausbildungsvertrag abzuschließen, dann wird das auch gemacht, ansonsten läuft es trägergestützt.
Trägergestützte Ausbildungen gibt es dort sehr viele. Ich selber bin im Prüfungsausschuss der Maschinen- und Anlagenführer und sehe, dass die Jugendlichen eine positive Entwicklung durchmachen. Das sind Praktiker, das sind vollwertige Arbeitnehmer mit sozialversicherungspflichtigem Hintergrund; ich finde das gut.
Im Übrigen, Frau von Berg, ist natürlich diese anachronistische W-Bezeichnung mehr als überflüssig. Wir haben das eine Zeitlang hingenommen, ohne darüber nachzudenken. Das mag auch an der Männerdominierung vieler Berufsschulen liegen.
Für eine Umbenennung ist es höchste Zeit, und selbstverständlich wird das auch passieren. Ich glaube, da sind wir uns einig. – Danke schön.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stelle ich fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Schulausschusses aus der Drucksache 20/9919 Kenntnis genommen hat.
Bevor wir zum Punkt 12a unserer Tagesordnung kommen, bin ich Ihnen noch ein Wahlergebnis schuldig. Es ging um die Wahl eines Mitglieds des Stiftungsrats der Asien-Brücke.
Abgegebene Stimmen 115, davon 104 Ja-Stimmen, acht Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Damit ist Herr Dr. Heintze gewählt. Herzlichen Glückwunsch.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 12a, Drucksache 20/9847, Senatsantrag: Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes.
[Senatsantrag: Neunzehntes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Schulgesetzes (HmbSG) – Drs 20/9847 –]
Diese Drucksache ist bereits am 8. November 2013 im Vorwege an den Schulausschuss überwiesen worden.
Es liegen Ihnen hierzu nun als Drucksachen 20/ 10070 ein Antrag der FDP-Fraktion und als Drucksachen 20/10088 und 20/10089 zwei Anträge der CDU-Fraktion vor.
[Antrag der CDU-Fraktion: Konzept der Vorschule erhalten – Kita- und Vorschulkinder angemessen berücksichtigen – Drs 20/10088 –]
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nachdem wir eine so aufregende schulpolitische Debatte hinter uns haben, klingt der Titel dieser zweiten Debatte zugegebenermaßen wenig sexy und nicht sehr aussagekräftig. Ich will Ihnen zu Anfang kurz aufzeigen, worum es eigentlich geht. Es geht um die Frage, ob die Vorschülerinnen und Vorschüler an Hamburgs Schulen zukünftig an der Grundschule, an der ihre Vorschule angesiedelt ist, weiter zur Schule gehen können oder ob sie zumindest in Einzelfällen auch an anderen Grundschulen eingeschult werden. Mit der vom Senat beabsichtigten Änderung des Schulgesetzes machen Sie sich einen schlanken Fuß, Herr Senator Rabe, und stehlen sich aus der Verantwortung für die Vorschulkinder in unserer Stadt.
Es geht dabei um Ihre Verantwortung gegenüber den Vorschulkindern, die jetzt unsere Hamburger Vorschulen besuchen und im Vertrauen auf das jetzige Schulgesetz ihre Kinder an der Vorschule der Grundschule ihrer Wahl angemeldet haben. Es geht aber auch darum, dass Sie mit Ihrer Gesetzesänderung das Konzept der Vorschule konterkarieren, das wir immerhin auch im Schulgesetz verankert haben, nämlich in Paragraf 14 Absatz 2. Bringen wir es auf den Punkt: Das dort festgeschriebene längere gemeinsame Lernen, und zwar von der Vorschulklasse bis zum Ende der vierten Klasse, wird von Ihnen nicht mehr ernst genommen. Sie konterkarieren das, und das führt letztlich dazu, dass von einem einheitlichen pädagogischen und didaktischen Konzept nicht mehr die Rede sein kann.
"Zu einer Grundschule sollen Vorschulklassen gehören. Unterricht und Betreuung in der Vorschulklasse sollen im Rahmen eines einheitlichen didaktischen Konzepts der Grundschule erfolgen und können jahrgangsübergreifend organisiert werden."
Wie, meine Damen und Herren, soll das zukünftig noch funktionieren? Zur Erinnerung: Warum ist diese Schulgesetzänderung überhaupt notwendig geworden? Der Senator, frisch im Amt bestellt, hat, offensichtlich ohne über die Konsequenzen seines Handelns so recht nachzudenken, gleich zu Beginn der Legislaturperiode mit großzügigem Gestus erklärt, jedes Hamburger Kind, das einen Vorschulplatz wolle, solle einen bekommen, denn er war der Meinung, in den Vorschulklassen würden die Kinder optimal auf den Besuch der Grundschule vorbereitet – so weit, so gut. Dieses vollmundige Versprechen haben die Eltern ernst genommen und ihre Kinder zunehmend an den Vorschulen angemeldet. Die Vorschule ist inzwischen die beliebtere Form der Vorbereitung auf die Grundschule.
Dann aber kam das Problem mit der Anwendung der Kriterien, die Paragraf 42 Absatz 7 des Schulgesetzes vorgibt. Das ist die Vorschrift, über deren Änderung wir heute diskutieren. Es stellte sich nämlich heraus, dass die Vergabepraxis der Schulbehörde nicht in Ordnung war. Das hat jedenfalls das Oberverwaltungsgericht so gesehen und dem Schulsenator mit seinem Urteil vom 17. Juli dieses Jahres ins Stammbuch geschrieben: So, wie du das machst mit der Verteilung der Grundschulplätze, entspricht das nicht dem Gesetz, das ist ermessensfehlerhaft, das ist rechtswidrig.
Wir haben also eine rechtswidrige Vergabepraxis im Hamburger Schulwesen, und was macht man nun damit? Jetzt gäbe es zwei Möglichkeiten. Entweder, Herr Holster, man ändert die Vergabepraxis und macht sie rechtmäßig, oder – und das ist der Weg des schlanken Fußes – man ändert einfach das Schulgesetz.
Sie haben sich für den einfacheren Weg entschieden. Sie ändern nicht Ihre rechtswidrige Vergabepraxis, Sie streichen einfach den Besuch der Vorschule als Vergabekriterium aus dem Gesetz, anstatt Ihre Planungen und die Schulorganisation vernünftig anzupassen und genug Grundschulplätze für die Kinder vorzuhalten, die die zugehörige Vorschule besucht haben. Mit dieser Politik sagen Sie im Grunde Ade zum Konzept der Vorschule, denn Sie können eben nicht mehr gewährleisten, dass die Kinder, die an der Vorschule beschult werden, auch weiter an ihrer eigenen Grundschule zur Schule gehen können. Eigentlich müssten Sie konsequenterweise auch den Paragrafen 14 Absatz 2 entsprechend ändern, dann hätten Sie gar keine Probleme mehr damit. Eigentlich könnten Sie auch gleich die Vorschule abschaffen.
Lassen Sie mich noch auf einen letzten Aspekt hinweisen. Das ist deshalb besonders verantwortungslos, weil, wie Sie wissen, die Vorschule insbesondere auch für solche Kinder gedacht ist, die nach der Viereinhalbjährigen-Untersuchung einen besonders ausgeprägten Sprachförderbedarf haben. Oft werden gerade diese Kinder mit besonderem Förderbedarf in der Vorschule beschult, und diese Kinder haben das auch ganz besonders nötig. Diesen Kindern schaden sie besonders. Das scheint fast ein Muster Ihrer Politik zu sein. Sie streichen im Rahmen Ihrer merkwürdigen Umdefinition des KESS-Indexes wesentliche Teile der Sprachfördermittel an den Grundschulen
und sorgen jetzt dafür, dass Kinder, die besonderen Förderbedarf haben, nicht nur einmal wechseln müssen, nämlich von der Kita in die Vorschule, sondern möglicherweise auch noch, wenn sie in die Grundschule kommen.
Meine Damen und Herren! Das ist keine gute Politik. Wir werden deshalb dem Vorstoß des Senats, der das Vertrauen der Eltern, die ihre Kinder an den Vorschulen haben, massiv verletzt,