Liebe Kolleginnen und Kollegen, Herr Präsident! Ich fasse mich kurz und möchte etwas zu den Alternativen sagen. Das Problem ist, dass seit zehn Jahren die geschlossene Unterbringung nicht nur in Hamburg, sondern deutschlandweit gescheitert ist.
Die Haasenburg und die Feuerbergstraße sind gescheitert, und Sie weigern sich, über Alternativen zu reden. Das ist das Problem dieses Senats und das ist Ihr Problem.
Wir geben 1,9 Millionen Euro aus; bis jetzt haben wir 5,8 Millionen Euro für die Haasenburg ausgegeben. Wir können mit diesem Geld unsere Kinder und Jugendlichen besser mit vielen Trägern unterschiedlich unterstützen.
Ich habe mit diesen Jugendlichen geredet, Herr Wersich. Statt Zwischenrufe zu machen, nehmen Sie einmal diese Kinder und Jugendlichen ernst und reden Sie mit Ihnen. Dann können Sie vollmundig reden.
Die Haasenburg hat eines bewiesen, nämlich, dass diese Kinder und Jugendlichen nach der geschlossenen Unterbringung noch kaputter sind, psychisch und familiär. Sie können in der Gesellschaft in der Regel keinen Fuß mehr fassen. Und daher ist unser Vorschlag – das sagen auch die GRÜNEN –, dass es Träger gibt, die dafür geeignet sind. Die Diakonie hat sich sogar öffentlich dazu geäußert und es gab Gespräche. Der SPD-Senat hat diese Gespräche abgebrochen. Ich finde, es ist eine Schande, dass diese Gespräche über die Alternativen nicht fortgeführt werden.
(Dr. Melanie Leonhard SPD: Es reicht nicht, eine Pressekonferenz zu machen, man muss auch was tun! – Zurufe von der SPD)
Alle Hamburger Träger lehnen die geschlossene Unterbringung ab, weil sie Kindern und Jugendlichen geschadet hat und nichts weiter brachte. – Vielen Dank.
Wir kommen zu den Tagesordnungspunkten 2 und 3, den Drucksachen 20/7097 und 20/9617 in der Neufassung: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sowie Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 20/7097 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts – Drs 20/9617 (Neufassung) –]
Die Fraktionen haben vereinbart, dass diese beiden Wahlen in einem Wahlgang, aber mit getrennten Stimmzetteln durchgeführt werden können. Da das Gesetz über das Hamburgische Verfassungsgericht in seinem Paragrafen 4 eine geheime Wahl vorschreibt, finden die Wahlen in Wahlkabinen statt.
Wir verfahren so, dass Frau Timmermann und Herr Wankum abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen werden. Ich bitte Sie dann, zur Kanzleibank zu gehen und dort Ihre zwei Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung. Mit den Stimmzetteln gehen Sie bitte in eine der Wahlkabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte Sie, den Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahlhandlung begeben Sie sich bitte zu Frau Timmermann, bei der die Wahlurne steht. Stecken Sie dann bitte Ihren Stimmzettel in die Wahlurne.
Meine Damen und Herren! Ist ein Mitglied dieses Hauses nicht aufgerufen worden? – Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit erkläre ich die Wahlhandlung für geschlossen.
Ich bitte nun, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung ist die Sitzung unterbrochen.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe Ihnen die Ergebnisse der Wahlen bekannt.
Bei der Wahl eines vertretenden Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 119 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren keine Stimmzettel ungültig und somit 119 Stimmzettel gültig. Frau Dr. Stefanie Alexandra Borchardt erhielt 108 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen, zwei Enthaltungen. Damit ist Frau Dr. Borchardt zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt worden.
Bei der Wahl eines Mitglieds des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind 119 Stimmzettel abgegeben worden. Davon waren null Stimmzettel ungültig und somit 119 Stimmzettel gültig. Herr Dr. Klaus David erhielt 115 Ja-Stimmen, eine Nein-Stimme, drei Enthaltungen.
Frau Dr. Borchardt, die Bürgerschaft hat Sie soeben zum vertretenden Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen.
Nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht haben die Mitglieder des Verfassungsgerichts vor Antritt ihres Amtes vor der Bürgerschaft einen Eid zu leisten. Ich lese Ihnen den Wortlaut des Eides vor und bitte Sie, bei erhobener rechter Hand die Beteuerungsformel "Ich schwöre es" oder "Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe" nachzusprechen. Der Eid hat folgenden Wortlaut:
"Ich schwöre, dass ich als gerechte Richterin allezeit das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, die Verfassung und die Gesetze getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."
Sie haben den erforderlichen Eid vor der Bürgerschaft geleistet, Frau Dr. Borchardt. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen als vertretendes Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts eine glückliche Hand in Ihrer Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre Aufgabe. Herzlichen Glückwunsch.
Herr Dr. David, die Bürgerschaft hat Sie soeben erneut zum Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts gewählt. Dazu darf ich Ihnen die Glückwünsche des Hauses aussprechen. Ich frage auch Sie nun, ob Sie die Wahl annehmen.
Sehr geehrter Herr Dr. David, da Sie bereits Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts sind, haben Sie den Eid nach Paragraf 7 des Gesetzes über das Hamburgische Verfassungsgericht vor der Bürgerschaft schon geleistet. Eine erneute Vereidigung ist nicht erforderlich. Im Namen des ganzen Hauses wünsche ich Ihnen als Mitglied des Hamburgischen Verfassungsgerichts weiterhin eine glückliche Hand in der Amtsführung, alles Gute, Glück und auch Befriedigung für Ihre Aufgabe.
Nachdem alle Gratulationen getätigt worden sind, können wir zu Punkt 4 der Tagesordnung kommen, Drucksache 20/9743: Wahl eines Mitglieds des Stiftungsrates der "Hamburger Stiftung Asien-Brücke".
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl eines Mitglieds des Stiftungsrates der "Hamburger Stiftung Asien-Brücke" – Drs 20/9743 –]