Ich habe mich an anderer Stelle schon geäußert und gesagt, dass es vielleicht die beste stadtentwicklungspolitische Entscheidung der letzten 25 Jahre war, die IBA nach Hamburg zu holen. Alle Skeptiker, die von Verdrängung der alteingesessenen Bevölkerung aufgrund von Mietpreissteigerungen und anderen negativen Folgen gesprochen haben – und das ist wirklich freundlich ausgedrückt –, wurden dank der verantwortungsbewussten Umsetzung eines Besseren belehrt. Das zeigt auch, dass nicht immer derjenige, der am lautesten schreit, recht hat.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, welche großartigen Projekte dort realisiert wurden. Ich will das nicht weiter ausführen, sondern nur noch einmal betonen, dass es beispielhaft ist, wie das Weltquartier entwickelt worden ist. Deshalb sind auch Ihr Vorwurf und der schräge Vergleich nicht haltbar, Frau Sudmann.
Ich glaube, Frau Dr. Leonhard hat Ihnen eben erklärt, wie es dort zu einem wirklich positiven Ergebnis gekommen ist.
Es sind mehr als 80 Prozent der ursprünglichen Bewohner im Stadtteil verblieben, rund die Hälfte ist in ihre alten Wohnungen zurückgekehrt. Es sind eben nicht die Versuchskaninchen hopsgegangen, Frau Sudmann, wie Sie es formuliert haben. Viele Millionen öffentliche Gelder sind nach Wilhelmsburg geflossen. Die Wilhelmsburger freuen sich
Ich kann abschließend nur sagen: Die 300 Millionen Euro, die wir dort investiert haben, haben eine Folgeinvestition von 700 Millionen Euro ausgelöst – privates Geld, das dort in die Hand genommen wurde. Das sollte man nicht verkennen. Ich finde, das ist großartig geworden, und diese Großartigkeit sollten wir auch nach Süden weiterführen. – Danke schön.
Meine Damen und Herren! Das war fast eine Punktlandung, denn wir haben die Redezeit für den heutigen Teil der Aktuellen Stunde ausgeschöpft. Das dritte, vierte und fünfte Thema werden wir dann morgen aufrufen.
Meine Damen und Herren! Ich komme zu Tagesordnungspunkt 4b: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten für das Präsidium.
Sie finden vor sich auf dem Tisch einen orangefarbenen Stimmzettel. Darauf steht der Vorschlag für die Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten. Der Stimmzettel enthält je ein Feld für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Ich bitte, den Stimmzettel nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidung vor.
Sind alle Stimmzettel abgegeben worden? – Das ist der Fall. Dann ist der Wahlgang geschlossen und ich bitte um Stimmenauszählung. Die Sitzung ist für die Dauer dieser Stimmenauszählung unterbrochen.
Ich gebe Ihnen das Ergebnis zur Wahl einer Vizepräsidentin bekannt. Es sind 117 Stimmzettel abgegeben worden, davon war eine Stimme ungültig. Somit sind 116 Stimmen gültig. Auf Frau Antje Möller entfielen 77 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen. Damit ist Frau Möller gewählt.
Frau Möller hat die Wahl angenommen, und ich darf Sie bitten, nach den Gratulationen hier vorne bei uns Platz zu nehmen.
Wir fahren in der Tagesordnung fort, Punkte 3 und 4a, Drucksachen 20/9599 und 20/9783: Nachwahl eines Mitglieds für das Datenschutzgremium der Bürgerschaft nach Paragraf 14 der Datenschutzordnung der Hamburgischen Bürgerschaft sowie Wahl einer oder eines Deputierten der Kulturbehörde.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Nachwahl eines Mitglieds für das Datenschutzgremium der Bürgerschaft nach § 14 der Datenschutzordnung der Hamburgischen Bürgerschaft – Drs 20/9599 –]
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl einer oder eines Deputierten der Kulturbehörde – Drs 20/9783 –]
Auch diese Stimmzettel liegen Ihnen bereits vor. Sie enthalten jeweils Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Ich bitte, die Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Bitte nehmen Sie Ihre Wahlentscheidung vor.
Tagesordnungspunkt 35, Drucksache 20/9691, Antrag der FDP-Fraktion: Die gemeinsame europäische Verantwortung leben – Zuständigkeiten für die Flüchtlingsaufnahme in Europa endlich fair regeln.
[Antrag der FDP-Fraktion: Die gemeinsame europäische Verantwortung leben – Zuständigkeiten für die Flüchtlingsaufnahme in Europa endlich fair regeln – Drs 20/9691 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Innenausschuss überweisen. Vonseiten der FDP-Fraktion liegt ein Antrag auf Überweisung an den Europaausschuss vor.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir alle haben die dramatischen Bilder der Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer vor Augen. Jeden von uns haben diese tief ergreifenden Geschehnisse, das Wissen um ein brennendes, mit Menschen besetztes Boot, das Wissen um den Tod von über 400 Menschen vor der italienischen Insel Lampedusa berührt. Die Opfer haben gehofft, dass sie nach der Flucht eine bessere Zukunft vor sich haben. Diese Hoffnung haben sie mit ihrem Leben bezahlen müssen.
Die Ereignisse haben eine Diskussion in Europa, in Deutschland und auch bei uns in Hamburg entfacht. Es wurde über die vorhandenen Abwehrmechanismen und das Vorgehen gegen Schlepper diskutiert, es wurde über die alle Jahre wieder aufkommende Frage der Effektivität der Entwicklungshilfe gesprochen und noch vieles mehr. Beim EUGipfeltreffen in Brüssel Ende Oktober wurden leider nur kleine bis gar keine Brötchen gebacken. Man einigte sich unter anderem darauf, den Menschenschmuggel vermehrt zu bekämpfen. Eine grundsätzliche Änderung des Asylsystems war jedoch kein Thema. Dabei wäre eine grundsätzliche Änderung der Asylregelung für eine zeitgemäße Flüchtlingspolitik dringend geboten.
Die FDP fordert schon seit Jahren einen europaweiten fairen Verteilerschlüssel für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge. Gerade die sogenannten europäischen Randstaaten wie Malta, Italien und Spanien sind mit den über das Mittelmeer ankommenden Flüchtlingen teilweise überfordert. Sie müssen sich aber an das geltende Recht halten,
wonach derjenige Mitgliedsstaat für einen Asylantrag verantwortlich ist, in dem der Flüchtling zuerst Boden betreten hat. Auch die im Juni 2013 neu verhandelte Dublin-III-Verordnung verschafft diesen Ländern keine Abhilfe. Die Bundeskanzlerin, Frau Merkel, ließ nach dem EU-Gipfeltreffen verlauten, dass über eine grundsätzliche Änderung des Asylsystems frühestens im Juni nächsten Jahres gesprochen werde. Dies ist Grund genug, jetzt tätig zu werden,
um sicherzustellen, dass dieser Punkt beim nächsten EU-Gipfeltreffen auch tatsächlich behandelt wird. Von daher fordern wir den Senat auf, sich jetzt auf Bundesebene für die Einführung eines Schlüssels zur europaweiten Verteilung für Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge stark zu machen. Deutschland muss im Vorfeld des nächsten EU-Gipfels Gespräche mit anderen Ländern führen, um eine schnellstmögliche Einigung und damit eine Änderung des Asylsystems zu ermöglichen.
Meine Damen und Herren! Europa wächst immer mehr zusammen. Europa muss deshalb gelebt und gestaltet werden. Das heißt auch, gemeinsame Verantwortung übernehmen, die Flüchtlings- und Asylpolitik als europäische Aufgabe verstehen. Denn eines wurde in der bis jetzt geführten Diskussion um das Asylsystem klar: Der Gedanke an eine gerechte Verteilung innerhalb der EU ist nicht nur bei der FDP vorhanden. So stellte jüngst auch der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, die Forderung nach einer gerechten Verteilung innerhalb der EU auf.
Bürgermeister Olaf Scholz muss nicht einmal seinen Blick über Deutschland hinaus wagen, ein Blick nach Berlin reicht völlig aus.