Protocol of the Session on May 19, 2011

te Gerechtigkeit, die Sie veranstalten, weil Sie schon in Ihrem Petitum zahlreiche Ausnahmen formulieren, auf die man bitte einmal genau achten muss. Es wird mit keinem Wort darauf eingegangen, wie sich eigentlich die Wechselwirkung gestaltet zwischen einer Vermögensteuer und den Auswirkungen auf die Mieten von Immobilienmietern, die eben genau in diesem Vermögen wohnen. Ich befürchte, da gibt es eine Wechselwirkung und darauf bezogen hat Ihr Antrag mitnichten etwas mit Gerechtigkeit zu tun.

(Beifall bei der CDU)

Dann reden Sie von starken Schultern. Starke Schultern sind auch eine Frage des Gerechtigkeitsgefühls. Sie haben recht, 5 Prozent der oberen Einkommen in Deutschland tragen 40,3 Prozent der Einkommensteuer in Deutschland. Ich glaube, da tragen starke Schultern schon eine ganze Menge an Aufkommen in Deutschland.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben beim Thema starke Schultern vergessen, dass 1996 die Vermögensteuer abgeschafft wurde. Dafür gab es einen Ausgleich. Es gab Korrekturen bei der Erbschaftsteuer und es gab Korrekturen bei der Grunderwerbssteuer. Wenn Sie schon historische Betrachtungen anstellen, um sich dann hinterher das Ergebnis gutzuschreiben, dann stellen Sie die Betrachtungen doch bitte komplett an und nicht so lückenhaft, wie es Ihnen gerade passt.

(Beifall bei der CDU)

Dann lese ich den Antrag der SPD-Fraktion und denke mir, dass der wohl eine Mehrheit bekommen wird. Dann schaue ich zur Senatsbank und sage: Da sitzen die Damen und Herren, die das umsetzen sollen. Dabei schaue ich mir zwei Herren besonders an. Der erste Herr ist der Bürgermeister, 2002 noch Generalsekretär, ich glaube, zu der Zeit war Herr Schröder Bundeskanzler. Damals hatte die SPD die einmalige Chance, diese Vermögensteuer einzuführen. Auch in Hamburg gab es Sozialdemokraten – ich schaue dabei Herrn Rose an –, die gesagt haben, das müsste man tun. Und was kam? Der Chef oben hat gesagt: Stopp. Der Generalsekretär Scholz hat das exekutiert und was war? Stopp.

(Dirk Kienscherf SPD: Und nun geht's wie- der los!)

Jetzt kann man sagen, wir hätten viel gelernt. Das war gestern auch schon Thema. Nehmen wir Herrn Scholz einmal zur Seite, wir sind zehn Jahre weiter. Nicht zehn Jahre später, sondern nur wenige Monate, sind wir beim Wirtschaftssenator. Der war nämlich bis vor Kurzem der stellvertretende Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, einer ehrwürdigen Institution mit vielen Präsidenten und stellvertretenden Präsidenten und

einer sehr klaren unwidersprochenen Auffassung zur Vermögensteuer. Da sagte nämlich Herr Driftmann als Präsident, diese Vermögensteuer sei eine bürokratische und leistungsfeindliche Neidsteuer. Herr Horch, was ist seitdem mit Ihrer Einstellung passiert?

(Beifall bei der CDU)

Das hat er unwidersprochen gesagt und als Präsidium, das wissen Sie auch, sprechen wie im Senat alle mit einer Stimme.

(Andy Grote SPD: Sollen wir Ihnen jetzt je- des Mal widersprechen, wenn Sie Unsinn re- den?)

Dass Sie kein Problem damit haben, Ihre Meinung zu wechseln, wie es gerade passt, ist mir bekannt. Ich zeige nur auf, wie Ihr Senat sich verhält, wenn es um die Umsetzung der Fragestellung geht. Da habe ich zumindest bei der Einstellung zweier Mitglieder Ihres Senats meine Bedenken, weil die in der Vergangenheit anders agiert haben. Das ist das Thema Gerechtigkeit.

Jetzt kommen wir zum Thema Steuervollzug. Das ist eine aufwendige und teure Steuer. Sie haben darauf hingewiesen, dass diese Maßnahme im letzten Jahr rund 200 Millionen Euro mehr eingebracht hat. Die Erhebung der Umsatzsteuer kostet uns ungefähr 4 Prozent der Steuersumme, die Erhebung einer Mehrwertsteuer kostet uns mindestens ein Drittel, was den Vollzug und die Umsetzung betrifft. Das ist die Erfahrung aus den anderen Bundesländern. Es steht meines Erachtens im Moment in gar keinem Verhältnis zur Gesamthaushaltslage der Stadt, was Sie an zusätzlicher Bürokratie mit dieser Steuer schaffen wollen.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Hinzu kommt – hier wird es kompliziert und ich weiß nicht, ob Sie sich damit beschäftigt haben –, dass die Ermittlung dieser Steuer sehr schwierig ist. Wenn Sie für 2007 und 2008 die Vermögen und damit die Basis für diese Steuer erhoben hätten, dann hätten wir während der Höchstphase der Krise erhebliche Lasten gehabt bei den Zahlern dieser Steuer. Sie hätten sie nämlich gar nicht schultern können, weil die Bewertungsgrundlage deutlich früher erhoben wurde. Diese Steuer ist problematisch und sie ist bürokratisch und deswegen werden wir an dieser Stelle diesem Punkt nicht zustimmen.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie mir ein letztes Wort zu der Fragestellung, dass die Steuer doch so sehr im Trend sei. Wir haben uns 15 EU-Staaten angeschaut; es gibt genau einen einzigen EU-Staat, in dem es eine Vermögensteuer, wie Sie sie wollen, gibt, und das ist Frankreich. Frankreich ist der letzte Staat in der EU, der so eine Vermögensteuer für sinnvoll hält. Alle anderen sind aber davon abgekommen.

Nur wer auf alte Rezepte setzt, ist der SPD-Senat in Hamburg, der meint, das müsse man jetzt einmal umsetzen, weil es schon fünfmal gefordert wurde und es hoffentlich beim sechsten Mal dann durchkommt; nicht mit der CDU.

(Jan Quast SPD: Die OECD möchte das auch!)

Wir stimmen Punkt 1 nicht zu, bei Punkt 2 und 3 sind wir bei Ihnen. Lassen Sie von daher den Antrag sein und beschließen mit uns die Punkte 2 und 3, dann haben wir auch viel erreicht.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. – Das Wort hat Frau Hajduk.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Grundrichtung des SPD-Antrags findet die GAL-Fraktion richtig, das wird Sie nicht wundern. Dass es Zeiten gibt, in denen man, bedingt dadurch, dass man in Koalitionen ist, bestimmte Dinge nicht durchsetzen kann, ist auch bekannt. Ich erinnere mich aber auch an die rot-grüne Koalition, bei der ich selbst im Bund dabei war, die tatsächlich ihre eigene Mehrheit nicht genutzt hat, um bestimmte Besteuerungen von Reichen und Vermögenden durchzusetzen. Es gab einen anderen Trend zu Beginn dieses Jahrtausends und ich glaube, wir haben heute allen Grund zu sagen, dass wir dazugelernt haben und bei dem so wichtigen Schritt der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte vorankommen müssen, gerade auch mit Blick auf das wichtige Gebot der Nachhaltigkeit und unserer demografischen Entwicklung. Da ist es richtig, nicht nur die Ausgabenseite zu betrachten, sondern auch die Einnahmenseite. Diese Frage stellt sich auch für die CDU und die FDP.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Ich betone das noch einmal, weil ich weiß, dass es auch viele Mandatsträger bei CDU und FDP gibt, die in den Kommunen sitzen und wissen, dass sie dort verheerende Haushaltssituationen haben, dass in den Kommunen die Investitionen rückläufig sind und sie nicht imstande sind, die notwendigen Investitionen zu tätigen. Das ist für eine Zukunftsgestaltung für Städte und Gemeinden eine sehr schwierige Herausforderung und Hamburg ist als Stadtstaat davon auch betroffen. Da darf man das Thema der Einnahmenseite nicht ausblenden. Die Schuldenbremse geht schließlich auch mit der Logik vor, dass man ausgeglichene Haushalte haben muss, aber man kann Haushalte nicht einseitig auf der Ausgabenseite konsolidieren. Dieser Ehrlichkeit können CDU und FDP ruhig einmal nähertreten.

Ich erwähne dies auch, weil sich im vergangenen Sommer Ole von Beust, damals als Bürgermeister,

in der Bürgerschaft sehr deutlich dafür ausgesprochen hat. Es ist doch auch kein Wunder, denn bei der Analyse nach den sehr verheerenden finanziellen Folgen der Finanzkrise kam heraus, dass die Frage in Deutschland sehr wohl berechtigt ist, wie man höhere Einkommen zur Besteuerung des Gemeinwesens heranziehen kann. Es ging hier allerdings stärker um die Einkommen- und Reichensteuer. Ich erwähne dies noch einmal, weil dieser Punkt für uns Grüne wichtig ist. Wir haben in den letzten Jahren durchaus erlebt, dass die Verluste aus der Wirtschafts- und Finanzkrise sozialisiert wurden. Wir haben gesehen, dass die Politik und die öffentliche Hand eingreifen mussten, um im Bankenwesen dramatische Abstürze zu verhindern. Dies ist aber geschehen, nachdem zuvor private Vermögen in einer ungeheuren Weise gewachsen sind. Vor diesem Hintergrund finde ich die Grundrichtung des SPD-Antrags richtig.

Es geht hier um eine reformierte Vermögensteuer. Man muss darauf achten, dass man die sehr großen Vermögen antastet, also die Spitzenvermögen. Man muss sicherlich auch schauen, wie man es ausgestaltet, denn es ist richtig, dass Herr Heintze auf den Anteil an Bürokratiekosten hinweist. Ich sage aber ganz deutlich, dass wir auch nicht die Augen verschließen können vor der dramatischen Haushaltslage der Städte und Gemeinden. Dazu möchte ich noch einen Punkt ausführen.

Man darf nicht vorschnell auf die Einnahmenseite schauen, wenn man Haushaltsherausforderungen meistern will; das wird sicherlich auch gleich die FDP vortragen. Davon sind wir weit entfernt. Aber wir haben in den vergangenen Jahren einen sehr starken Anstieg der Sozialausgaben gehabt, gerade auf der Ebene der Städte und Gemeinden. Das Statistische Bundesamt legt Zahlen vor, dass diese von 3 Prozent auf mittlerweile 6 Prozent jährlich für Städte und Gemeinden gestiegen sind. Wenn diese Ausgabenseite durch gesetzliche Leistungen so dramatisch ansteigt, dann muss man auch einen ehrlichen Blick darauf haben, wie denn die Ausgestaltung der Einnahmenseite ist. Da gibt es keine eigene Hoheit, für die Gemeinden schon gar nicht, für die Länder indirekt über den Bundesrat. Wenn man sich diese Zahlen anschaut, dann muss man zu dem Schritt kommen, dass man auf der Einnahmenseite gerade für die Länder etwas tun kann. Insofern wünsche ich dem Senat viel Erfolg bei der Vorbereitung dieser Bundesratsinitiative.

Ich möchte zu Punkt 2 sagen, dass wir dies ebenso unterstützen, wenn wir punktweise abstimmen. Und ich möchte zum dritten Punkt, der Verbesserung des Steuervollzugs in Hamburg, sagen: Wir finden den Bericht gut. Schwarz-Grün hat unmittelbar bei Beschluss des ersten Doppelhaushalts damals die wichtige Entscheidung getroffen, die Steuerverwaltung zu stärken. Das ist nicht etwas, das man von heute auf morgen machen kann. Wir

(Roland Heintze)

haben damals 24 Finanzanwärterinnen neu eingestellt – sie werden die Möglichkeit des Durchgriffs in der Steuerverwaltung erhöhen – und auch sechs neue Stellen in der Steuerfahndung eingerichtet. Es ist gut, dass man das überprüft, weil bei diesem Schritt vielleicht noch weitergegangen werden kann.

In diesem Sinne gibt es auch einmal eine Zustimmung vonseiten der Grünen zu einer SPD-Initiative. Darüber können wir ganz freundlich sprechen. – Schönen Dank.

(Beifall bei der GAL und der SPD)

Vielen Dank. – Herr Dr. Kluth hat das Wort.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Jetzt noch 'ne Zustimmung! – Karin Timmermann SPD: Er will über 3 Prozent kommen!)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Wir hatten gestern ein ganz ungewöhnliches Maß an Zustimmung und eine ganz ungewöhnliche Konstellation zu unserem Bauwagen-Antrag. Ich habe die Befürchtung, dass ich dieses Maß an Zustimmung bei meinem Redebeitrag zur Vermögensteuer in diesem hohen Hause nicht erreichen werde.

Meine Damen und Herren! In Zeiten wachsender Schuldenlasten und instabiler Finanzmärkte muss die Haushaltskonsolidierung oberstes Ziel jeder gut arbeitenden Regierung sein, im Bund ebenso wie in den Ländern. Wir Liberale bekennen uns ausdrücklich zum Ziel eines schnellen Abbaus des Schuldenbergs. Als FDP begrüßen wir, dass Bürgermeister Scholz versprochen hat, jeder neuen Aufgabe eine entsprechende Finanzierung gegenüberzustellen. Wir warten nur darauf, dass er nun endlich mit diesem Vorhaben einmal anfängt.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Wenn ich mich mir jedoch den vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion anschaue, dann beschleicht mich ein ganz anderer Eindruck. Offenbar, sehr geehrter Herr Scholz, sind Ihnen bereits jetzt die Ideen für eine solide Haushaltsführung in Hamburg ausgegangen. Statt auf Sparmaßnahmen setzen Sie schon jetzt auf Steuererhöhung,

(Jan Quast SPD: Sie haben überhaupt nicht zugehört!)

denn anders kann man den Vorschlag, eine Vermögensteuer einzuführen, nicht verstehen. Es zeigt sich wieder einmal, dass eher ein Kamel durch ein Nadelöhr geht als dass ein sozialdemokratischer Finanzsenator durch Sparmaßnahmen den Haushalt saniert.

(Beifall bei der FDP – Jan Quast SPD: Sie haben wirklich nicht zugehört!)

Ich werde Ihnen drei Argumente nennen, die aus Sicht der FDP-Fraktion gegen die Einführung einer Vermögensteuer sprechen.

Erstes Argument: Die Vermögensteuer ist ein bürokratischer Moloch. Warum hat das Bundesverfassungsgericht 1995 die Vermögensteuer für verfassungswidrig erklärt?

(Norbert Hackbusch DIE LINKE: Ja, das wollen wir jetzt mal wissen!)

Unter anderem wegen der Ungleichbehandlung von Kapitalvermögen einerseits und Betriebs- und Immobilienvermögen andererseits. Mit anderen Worten: Die Einführung einer Vermögensteuer macht eine umfassende und fortlaufende Bewertung von Unternehmen und Immobilien erforderlich. Bereits 1995, also noch während der Geltung des Vermögensteuergesetzes, fraßen die Vollzugskosten von circa 4,6 Milliarden Euro, umgerechnet, einen großen Teil des Ertrags der Vermögensteuer wieder auf. Bei einer verfassungskonform ausgestalteten Vermögensteuer wäre der Kostenanteil noch höher, selbst bei vereinfachten Bewertungsverfahren für Unternehmen und Immobilienbewertungen. Das Einzige, meine Damen und Herren, was Sie durch die Einführung einer Vermögensteuer sofort und mit Sicherheit erreichen würden, sind daher die zusätzlichen Kosten für Tausende neuer Stellen in der Finanzverwaltung.

(Beifall bei der FDP)