worden. In der Antwort auf meine Schriftliche Kleine Anfrage hat der Senat auch dargestellt, warum er das nicht getan hat. Er hat geantwortet, dass aufgrund der Prüfungsfeststellung des Rechnungshofs im Rahmen der Gespräche und der Korrespondenz Kontakt zu Vattenfall aufgenommen worden sei.
In den folgenden Jahren konnte zwischen Vattenfall und der zuständigen Behörde zu diesem Thema der Gewinnermittlung jedoch kein Einvernehmen erzielt werden. Deshalb hat der Senat dann die Variante gewählt, in Zukunft Konzessionsabgaben erheben zu wollen, für die Vergangenheit jedoch nicht.
Meine Damen und Herren! Was für ein Rechtsverständnis ist das eigentlich? Die Behörde hat Hinweise darauf, dass Vattenfall falsche Bilanzen vorgelegt hat. Die Behörde konfrontiert Vattenfall damit und sagt, sie würde jetzt die Konzessionsabgabe brauchen, aber Vattenfall antwortet, das würden sie anders sehen, und die Behörde lässt das dann eben sein. Wir sind hier in einer Kaufmannsstadt, und in einer Kaufmannsstadt gibt es einen hehren Grundsatz: pacta sunt servanda, Verträge sind einzuhalten. Unsere Fraktion legt Wert darauf, dass dieses Prinzip in dieser Stadt auch für Vattenfall gilt. Deshalb ist es unumgänglich, dass nicht nur in Zukunft eine Konzessionsabgabe erhoben wird, sondern unrechtmäßig zurückgehaltene Konzessionsabgaben jetzt von Vattenfall zurückgefordert werden.
warum die Stadt auf die ihr zustehenden Rechte verzichten sollte in einer schwierigen Haushaltslage, in der wir in bestimmten Bereichen um Beträge von beispielsweise 100 000 Euro streiten, obwohl die Stadt Ansprüche auf Rückerstattung von Konzessionsabgaben in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags hat. Unabhängig davon, wie man zu dem Rückkauf der Energienetze steht,
sollten doch wir als Bürgerschaft die Rechte der Stadt ehren und die Mittel, die der Stadt zustehen, auch einfordern. Darum fordern wir Sie heute auf, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der heutige Tag ist interessant. Zu dem Antrag komme ich gleich, aber vorher kann ich es Ihnen nicht ersparen, dass wir nach der gestrigen Debatte heute eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg zur Kenntnis nehmen dürfen, in der die Anträge der Initiative auf das Auskunftsbegehren zum Volksentscheid und zu den Bewertungsgutachten abgelehnt wurden.
Ich kann verstehen, dass Sie das nicht so gern hören wollen. Aber uns ging es gestern in dieser Diskussion sehr zentral darum, klarzustellen, dass es nicht angehen kann, dem Ersten Bürgermeister einen Maulkorb zu verpassen, dass über Kostenrisiken bei diesem Volksentscheid nicht gesprochen werden darf. Das hat das Verwaltungsgericht klar abgelehnt. Und ich glaube, das ist eine gute Entscheidung für die demokratische Kultur in dieser Stadt.
Wie absurd es überhaupt war, diesen Versuch zu unternehmen, zeigt noch einmal die Presseerklärung des Verwaltungsgerichts, die Ihnen wahrscheinlich schon vorliegt.
Das Thema Volksentscheid haben Sie eben selbst mit eingebracht. Deshalb erspare ich Ihnen nicht das Zitat aus der Pressemitteilung:
"Vielmehr seien die entsprechenden Äußerungen des Ersten Bürgermeisters von dessen Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt."
Ich finde es schon interessant, dass ein Verwaltungsgericht auf die Meinungsfreiheit des Bürgermeisters hinweisen muss.
Das ist nun auch der Kernpunkt, um zu Ihrem Antrag überzuleiten. Wie glaubwürdig ist es eigentlich von den GRÜNEN, zehn Tage vor dem Volksentscheid zu sagen, da sei noch eine Rechnung offen und es müsse jetzt etwas zurückgefordert werden. Das hätte eigentlich nach dem, was Sie vorgebracht haben, Ihr erster Antrag als grüne Oppositionsfraktion sein müssen in der 20. Legislaturperiode.
Man muss auch ein wenig zurückschauen. Die Gutachten, die Sie erwähnt haben von GPP und BDO, wenn ich das richtig sehe, sind datiert aus
Sie haben die Bewertung überprüft. Ich glaube trotzdem, dass Ihnen die Gutachtenergebnisse vorlagen, und dann hätten Sie tätig werden können und auch müssen.
Das ist das Entscheidende. Wenn ich es richtig sehe – Herr Ahlhaus ist gerade nicht da, aber wir können ihn noch genau fragen –, muss es etwa Ende November 2010 gewesen sein, als SchwarzGrün geplatzt ist. Bis dahin hatten Sie alle Zeit der Welt, wenn Sie sagen, das sei vertragswidrig vorenthalten worden, dafür zu sorgen, dass eine Gebührenordnung erlassen wird. Sie haben es aber nicht gemacht.
Das kann auch Gründe haben, nämlich, dass man sich rechtlich nicht ganz sicher war, in welcher Form das durchzusetzen ist. Ich finde es auch nachvollziehbar. Dass man vor Gerichten Probleme haben kann, haben wir gerade an einem anderen Beispiel gesehen. Man muss schon ganz fest davon überzeugt sein, dass man auch Forderungen durchsetzen kann.
Ich finde es auch nicht total verkehrt, jedenfalls ist das unsere Vorstellung von Wirtschaftspolitik, auch einmal miteinander zu sprechen und nicht einfach par ordre du mufti eine Gebührenordnung zu erlassen. Das ist jedenfalls unsere Vorstellung von Wirtschaftspolitik, dass man auch Kontakt aufnimmt und über eine Sache redet.
Fakt ist jedenfalls, dass Sie es in Ihrer Regierungszeit nicht fertiggebracht haben. Wer es dann gemacht hat, ist dieser Senat. Er hat eine Gebührenordnung erlassen, die können Sie auch im Internet nachlesen. Es ist genau berechnet, 1,425 Millionen Euro muss Vattenfall jetzt zahlen, übrigens die anderen Fernwärmeanbieter natürlich auch, weil es um eine Sondernutzungsgebühr für die Nutzung öffentlicher Wege geht. Das gilt für alle gleich. Das ist 2011 auf den Weg gebracht worden für 2012, und es wird jetzt das erste Mal bezahlt. Das ist eine richtige Entscheidung, wir machen jetzt das, was Sie vergessen haben.
Insofern finde ich es auch schwierig, das jetzt alles zurückzufordern. In Wahrheit nämlich, wenn man diese ganze Vattenfall-Bashing-Angelegenheit einmal weglässt, war diese Frage, wie wir mit der Fernwärme umgehen, über viele Wahlperioden hinweg, egal, wer regiert hat, sogar Konsens. Weil
wir die Fernwärme als eine ökologisch sinnvolle Wärmeform ausbauen wollten, versuchten wir zu vermeiden, dass es einen Nachteil gegenüber den anderen Formen gibt, denn damals hatten noch viel mehr Menschen Ölheizung und Ähnliches. Es ging darum, diese Wärmeform auszubauen und deshalb sicherzustellen, dass man das nicht noch zusätzlich durch Gebühren belastet, weil die logischerweise dann an die Kunden weitergereicht werden. Insofern wäre das ein Nachteil gewesen. Deswegen war es Konsens unter SPD-Senaten, rot-grünen Senaten, CDU-Senaten und schwarzgrünen Senaten, das auszubauen.
Es war Konsens über alle Wahlperioden hinweg, diesen Grundsatz wegen des notwendigen Ausbaus der Fernwärme zu verfolgen, weil sie eine gute Öko-Bilanz hat, auch im Vergleich zu anderen Wärmeformen. Das wollte man nicht noch mit Gebühren belasten. Das war Konsens, und eigentlich haben Sie auch einmal dazu gestanden, das haben Sie mittlerweile nur vergessen.
Deshalb wäre an der Stelle ein bisschen Maßhalten richtig gewesen, denn damals sind die Berechnungen für die Zeit vorher nicht bestritten worden. Dann hat es die Begutachtung gegeben und die Feststellung, dass wir jetzt handeln. Aber ich glaube, dass Sie mit der Rückforderung für die Vergangenheit genauso auf die Nase fallen würden, wie Sie heute beim Verwaltungsgericht auf die Nase gefallen sind. Und deshalb lehnen wir Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Ich hätte Ihnen eigentlich gern einen kleinen Springteufel mitgebracht in einer kleinen Schachtel, Sie kennen das. Im Englischen heißt das "Jack in the Box". Man macht die Schachtel mit einem Knopfdruck auf und dann kommt zack ein kleiner Springteufel heraus. Ich habe extra am Dienstag einen bestellt, der sollte aus Süddeutschland kommen, wurde am Dienstag abgeschickt, ist aber heute leider nicht angekommen.