finde ich mehr als missverständlich, und Sie wissen auch, dass es in der Hamburger Polizei so nicht ist. Von daher sollten wir da keinen Widerspruch konstruieren. Unsere Hamburger Polizei ist gut ausgebildet.
Damit aber unsere Beamtinnen und Beamten diese hohen Anforderungen tatsächlich auch in Zukunft erfüllen, kann die Qualität der polizeilichen Ausbildung nicht gut genug sein. Hinzukommen muss eine erstklassige Fort- und Weiterbildung im Sinne lebenslangen Lernens, die sich stets an dem immer schnelleren Wandel unserer Gesellschaft orientiert.
Stelle, auch wenn der Redebeitrag des Kollegen Jarchow gerade einen anderen Eindruck vermittelt hat, ganz herzlich beim Parlament und beim Ausschuss für die kooperative und pragmatische Unterstützung durch die zeitlich straffe Beratung unserer Senatsdrucksache zur Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung der Hamburger Polizei in diesem bürgerschaftlichen Verfahren bedanken. Wir haben dieses Verfahren gemeinsam so abgestimmt, und ich hatte auch zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, dass sich dort eine Beteiligte oder ein Beteiligter beugen musste. Ich habe heute durch die Rede von Herrn Jarchow anderes erfahren und werde in Zukunft stärker auf Ihre Körpersprache achten, damit Sie in keiner Weise den Eindruck gewinnen, Sie müssten sich beugen. Aber noch einmal deutlich: Mein Eindruck war, dass wir das gemeinsam besprochen haben. Es sollte kein zeitlicher Druck aufgebaut werden, aber der Semesterwechsel ist zum 1. Oktober. Jetzt zu sagen, dass wir dann noch ein weiteres Jahr warten, damit Herr Jarchow sich nicht gebeugt fühlt, wäre auch überzogen gewesen.
Dieses Verfahren, das wir gemeinsam vereinbart haben, schafft die Möglichkeit, dass die Akademie unserer Hamburger Polizei zum Wintersemester 2013 Anfang Oktober ihren Betrieb aufnehmen kann. Und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schafft der Hamburger Senat den gesetzlichen Rahmen, für alle Bildungsbereiche der Polizei die Ausbildung zum mittleren und zum gehobenen Dienst sowie die wesentlichen Bereiche der Fortbildung bei der Polizei innerhalb einer Akademie zu organisieren. Hinzu kommt turnusgemäß im Nordverbund die Vorbereitung auf den Masterstudiengang an der Deutschen Polizeihochschule in Münster-Hiltrup, dessen erfolgreicher Abschluss für den höheren Dienst befähigt.
In der Vorlage wird deutlich, dass der Fachhochschulbereich als staatliche Hochschule die nach dem Grundgesetz notwendige Sonderstellung erhält, und deshalb ist er auch der Leitung der Akademie nur zugeordnet. Sie hat einzig die Dienstherrenfunktion in persönlichen Angelegenheiten beziehungsweise wenige, ausschließlich administrative Eingriffskompetenzen, und der grundgesetzlich geschützte Bereich von Lehre und Forschung ist einer Fachaufsicht ausdrücklich und selbstverständlich entzogen. Damit liegt das wissenschaftliche Alltagsgeschäft ausdrücklich im Verantwortungsbereich der Dekanin oder des Dekans, die oder der aus dem Kreise der Professorenschaft gewählt wird und damit akademisch legitimiert ist und im Zusammenwirken mit dem Fachbereichsrat, dem akademischen Selbstverwaltungsgremium, die Geschicke des Fachhochschulbereichs im Sinne der Wissenschaftsfreiheit lenkt. Das macht deutlich, dass es hier keine Unterordnung gibt. Im Gegenteil, mit den Vorschlägen, die
Diese neuen Strukturen ermöglichen es unseren Trägern der Wissenschaftsfreiheit und ihren Vertretern, Gefährdungen eben dieser Wissenschaftsfreiheit effektiv abzuwehren. Ich bin im Übrigen sehr stolz darauf, dass gerade der Deutsche Hochschulverband dies in unserem Konzept ausdrücklich gelobt und als Vorbild für andere Bereiche genannt hat. Wie man dann an dieser Stelle dazu kommen kann, dass das nicht ausreichend sei, widerspricht zumindest den Expertinnen und Experten des Deutschen Hochschulverbandes, die uns eben genau für diesen Vorschlag gelobt haben.
Erlauben Sie mir, im Zusammenhang mit der akademischen Ausbildung hier und heute in der Hamburgischen Bürgerschaft und damit gewissermaßen in aller Öffentlichkeit zwei Punkte deutlich herauszustellen. Der Bachelorstudiengang Polizei wird auch künftig ein akkreditierter Studiengang sein, und das Überwiegenheitsprinzip bleibt unangetastet, also das Kontingent der Aufsteigerklassen überwiegt grundsätzlich das Kontingent an Direkteinsteigern. Die Akademie der Polizei bildet damit das solide Fundament für systematische Verbesserungen, welche die Defizite der Vergangenheit aufgreifen und den Weg in eine kooperative und besser koordinierte Zukunft ebnen. Der Aufbau einer zentralen Verwaltung für alle Ausbildungsbereiche schafft Synergieeffekte in den unterschiedlichen Planungs- und Prüfungsbereichen sowie gemeinsame Qualitätsstandards in Bildungs-, Ausstattungs- und Servicefragen. Die Abschaffung des Hochschulrats als Aufsichtsgremium ermöglicht schlankere Strukturen. Im Gegenzug gibt es einen Beirat als gemeinsame Gesprächsplattform zwischen Theorie und Praxis, in dem Ausbilder und Lehrer aus dem nichtakademischen Ausbildungssektor der Wissenschaft auf Augenhöhe begegnen. Hier können Anregungen und Bedarfe der polizeilichen Praxis formuliert werden und im Gegenzug Anstöße und Erkenntnisse aus der Theorie durch die Aus- und Fortbildungsbereiche an den Vollzug weitergegeben werden. Genau das meinen wir mit besserer Verzahnung.
Das Instrument der gemeinsamen Kommission behalten wir bei, allerdings in modifizierter Form. Künftig wird es Aufgabe der gemeinsamen Kommission unter Beteiligung von Wissenschaft und Praxis sein, anlassbezogen Empfehlungen für die Weiterentwicklung des Curriculums zu entwickeln. Zweck der Aus- und Fortbildung wird aber nicht sein, praktische Kenntnisse und Fähigkeiten und das dazu passende theoretische Rüstzeug zu unterrichten. Vielmehr ist in allen Phasen der prakti
schen Aus- und Fortbildung eine Kombination aus Handlungssicherheit für den polizeilichen Einsatz, charakterlicher Bildung und auch Erziehung sowie einer soliden Urteilsfähigkeit durch die Ausbilderinnen und Ausbilder zu vermitteln. Es geht eben nicht nur um Ausbildung allein; gerade die charakterliche Bildung ist für die Anforderungen an den Polizeiberuf im Hier und Jetzt auch ein Stück weit Erziehung und Prägung der modernen Art, und das ist mir wichtig. Es geht auch um Haltungsvermittlung – etwas, das ich für den Hamburger Polizeiberuf für unabdingbar halte.
Ziel ist es, das Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst mit den praktischen Anforderungen des täglichen Einsatzdienstes unter dem Dach einer Akademie deutlich zu verzahnen und zu verbessern und in diesem gemeinsamen Haus, einer künftigen Gesamtbildungseinrichtung mit weniger Schnittstellen und Reibungsverlusten zwischen Lehre und Studium, die Hamburger Polizeibeamtinnen und -beamten gut in der Praxis auszubilden – orientiert an den Maßstäben einer modernen Großstadtpolizei und gleichzeitig verbunden mit ihrer akademischen Ausbildung, um die notwendigen Kompetenzen zur Selbstreflexion durch einen wissenschaftlichen Blick über den Tellerrand hinaus zu verstetigen. Durch diese organisatorische Bündelung und eine bessere Koordination werden Ausbildung, Studium und Fortbildung mehr als bislang voneinander profitieren.
Ich will abschließend noch einmal dem Parlament gegenüber versichern, dass die Wissenschaftsfreiheit der entscheidende Maßstab bei dieser organisatorischen Neuausrichtung war und ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen beiden letzten großen Entscheidungen zur Wissenschaftsfreiheit immer wieder deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber einen sehr weiten Gestaltungsspielraum bei hochschulorganisatorischen Entscheidungen hat. Das hat umso mehr Gültigkeit, als wir mit unserem Fachhochschulbereich an der künftigen Akademie der Polizei eine staatliche Hochschule einrichten, die nur in dem einen Fach Polizei und nur durch einen Bedarfsträger, nämlich die Polizei, ausgebildet ist und sich stark am Laufbahnrecht zu orientieren hat. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Polizeiausbildung am Ende eben auch eine Laufbahnausbildung ist.
Das heißt umgekehrt aber nicht, dass wir Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit in der künftigen Akademie zulassen werden, im Gegenteil. Der Fachbereichsrat als akademisches Selbstverwaltungsorgan hat in allen wichtigen akademischen Angelegenheiten, in Studien- und Prüfungsangelegenheiten, in lehrmethodischen Fragen oder zum Beispiel bei Berufungsverfahren, vergleichbare Zuständigkeiten wie an anderen Hamburger Hochschulen auch. Die Eingriffsmöglichkeiten des Aka
demieleiters in den Fachhochschulbereich sind durch dieses Gesetz sehr stark begrenzt – das haben wir auch in der Anhörung und in den Nachfragen an den Senat versucht, deutlich zu machen –, die Dekanin oder der Dekan hat hingegen, wie schon ausgeführt, uneingeschränkte Leitungskompetenz in allen akademischen Belangen.
Und dass unser Hochschulbereich nur Teilrechtsfähigkeit in Bezug auf sein Satzungsrecht und die ihm eingeräumten Selbstverwaltungsrechte hat, ist auch nicht neu. Viele große Ausbildungseinrichtungen im öffentlichen Dienst sind keine rechtsfähigen Körperschaften. Bestes Beispiel hierfür ist in Hamburg beispielsweise die Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr als eine Dienststelle des Bundesverteidigungsministeriums. Das ist nicht der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen. Wir machen eine Akademie für unsere Hamburger Polizei und wollen nicht der Helmut-Schmidt-Universität nacheifern, aber aufgrund der langen Erfahrung und des Vertrauens, das dort in den letzten 30 Jahren erarbeitet worden ist, wird aus unserer Sicht deutlich, dass Wissenschaftsfreiheit auch hier hervorragend gewährleistet wird.
Zusammenfassend will ich zugestehen, dass wir mit der Akademie für die Hamburger Polizei ein Stück Neuland betreten, dass aber auch Gustav Heinemann mit seinem Satz
recht gehabt hat und dieser ein Leitmotiv für die Reform ist. In diesem Sinne hoffe ich auf eine möglichst breite Zustimmung in der Hamburgischen Bürgerschaft, gewissermaßen auf einen Hochschulfrieden im Ausbildungsbereich der Polizei, der weit über das Ende der Legislaturperiode hinaus Bestand haben wird. Herr van Vormizeele hat es richtigerweise angesprochen: Es kann und darf sich nicht alle vier Jahre etwas verändern. Im Übrigen haben es auch unsere Polizistinnen und Polizisten verdient, dass wir uns in der Bürgerschaft einmütig für ihre neue Ausbildung engagieren. Deshalb bitte ich heute und hier um die Zustimmung zu dieser Senatsdrucksache. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Senator Neumann. – Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung.
Wer möchte sich der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zur Neuausrichtung der Aus- und Fortbildung der Polizei Hamburg aus der Drucksache 20/8279 beschließen? – Gegenprobe.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf, Drucksache 20/9098, Senatsmitteilung: Finanzplanung 2013 – 2017.
Diese Drucksache möchten die SPD- und die FDPFraktion an den Haushaltsausschuss überweisen. Die Fraktionen sind übereingekommen, diese Debatte zu streichen. Wir kommen damit direkt zur Abstimmung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/9098 an den Haushaltsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit einstimmig beschlossen worden.
Dann rufe ich Tagesordnungspunkt 47 auf, Drucksache 20/9127, Antrag der CDU-Fraktion: Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr.
[Antrag der CDU-Fraktion: Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Personennahverkehr – Drs 20/9127 –]
Die SPD-Fraktion möchte diese Drucksache an den Innenausschuss überweisen. Auch zu diesem Punkt haben die Fraktionen beschlossen, die Debatte zu streichen. Wir kommen damit sofort zur Abstimmung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/9127 an den Innenausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist auch einstimmig beschlossen worden.
Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist für heute beendet, wir sehen uns morgen wieder. Schöne Heimreise.