den, und es wäre gleichzusetzen mit einer Ächtung des Staates Italien. Hier sollte bei allem Respekt vor der Hamburgischen Bürgerschaft Vorsicht walten. Wir haben nicht das Recht, den Stab über unsere italienischen Freunde zu brechen.
Die mit einer Rückkehr verbundenen Belastungen würden im Übrigen durch eine weitere Verfestigung des Aufenthalts in Hamburg um weitere sechs Monate nur erhöht werden. Es ist letztlich auch im Interesse der Betroffenen, ihnen keine falschen Hoffnungen zu machen, sondern möglichst schnell über ihre Aufenthaltsperspektiven Klarheit zu schaffen. Diese falschen Hoffnungen zu wecken, die nach sechs Monaten, pünktlich zum Weihnachtsfest,
enttäuscht werden müssen, kann niemand wollen. Deshalb warne ich davor, falsche Hoffnungen zu schüren. Es gibt keine Perspektive in Hamburg.
Zweitens sind die Forderungen, Beratungen auf Ebene der Innenministerkonferenz abzuhalten mit dem Ziel, gemeinsam für alle Bundesländer eine Lösung zu erarbeiten, erkennbar zum Scheitern verurteilt. Es gibt kein Bundesland, auch das grün/ rot-regierte Baden-Württemberg nicht, das in irgendeiner Weise die Bereitschaft signalisiert, darüber zu sprechen. Daher gibt es niemanden, der auf der Innenministerkonferenz ernsthaft über dieses Thema diskutieren würde.
Drittens ist die Forderung umso illusorischer, auf europäischer Ebene Gleichbehandlungsrechte zu daueraufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen in Bezug auf den Arbeitsmarktzugang und die soziale Sicherung zu gewähren. Ich will daran erinnern, dass heute in diesem Augenblick im Europäischen Parlament die Neufassung der Asylaufnahmerichtlinie beschlossen wird, die gerade solche Gleichbehandlungsrechte zu Daueraufenthaltsberechtigten eben nicht vorsieht. Das bestätigt das Europäische Parlament gerade. Diese Forderung zu erheben, ist politisch legitim, realpolitisch aber nicht umsetzbar und erreichbar.
Viertens besteht in Hamburg die Möglichkeit einer unabhängigen und individuellen Verfahrensbereitung. Sie wurde speziell für diesen Personenkreis zum Auslaufen des Winternotprogramms bei der Flüchtlingshilfe angeboten, aber, wie von mir schon angesprochen, von einer Ausnahme abgesehen nicht angenommen. Die Angebote bestehen jedoch ausdrücklich weiterhin fort.
weil Sie nicht ein einziges Argument gebracht haben. Sie haben Verdächtigungen in den Raum gestellt, die für sich sprechen. Ich will Ihnen ein Argument nennen und appelliere an das "C" im Namen der CDU. Sie haben die Kirche heftig kritisiert und gesagt, dass Sie sie wegen der Registrierung nicht verstehen können. Ich sage Ihnen Folgendes – Zitat –:
"Sammelt Rat, haltet Gericht, mache deinen Schatten des Mittags wie die Nacht, verbirg die Verjagten und melde die Flüchtlinge nicht. – Jesaja 16.3"
Das Mindeste, was ich von Ihnen erwarten kann, sind humanitäre Grundsätze. Frau Dethloff hat es gestern deutlich gesagt und Frau Möller eben auch: Es geht überhaupt nicht darum, dass die Flüchtlinge nicht ihre Personalien mitteilen, sondern darum, ob sie eine unabhängige Beratung bekommen und ihr Schicksal darlegen können oder ob sie ihre Personalien abgeben müssen, um dann zurückgeführt zu werden.
Eine unabhängige Beratung macht nur Sinn, wenn tatsächlich eine Beratung stattfindet, und nicht, wenn man ihnen mitteilt, wann der nächste Flieger nach Italien geht, in den sie gesetzt werden.
Das Problem ist in der Debatte deutlich geworden, und die Differenz besteht nicht in der Auffassung über die Rechtslage – dazu haben wir uns geäußert –, sondern, Herr Neumann, Sie haben es gesagt, Sie wollen es nicht.
Das haben Sie heute der Stadt gesagt. Wir haben gestern Abend eine Seite eingerichtet, auf der unterschrieben werden kann. Bevor ich eben aufgestanden bin, kam gerade die 502. Unterschrift. Das ist viel, das wird weitergehen. Und Sie werden der Stadt erörtern müssen, dass Sie nicht wollen. Sie haben das heute gut – oder schlecht – auf den Punkt gebracht. Sie machen es sich einfach, aber Sie werden so leicht nicht aus Ihrer Verantwortung genommen werden. Die Auseinandersetzung wird monatelang weitergehen und Ihnen schaden.
Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sehen und hören es täglich in den Medien: Menschen fliehen vor Krieg, Verfolgung und massiver Menschenrechtsverletzung. Weltweit sind über 40 Millionen Menschen auf der Flucht. Sie fliehen, weil ihr Leben oder das ihrer Familien bedroht ist und sie oft keinen anderen Ausweg mehr wissen. Sie flüchten aus dem Krieg und aus Armutsregionen der Welt und hoffen auf Zuflucht in Ländern, in denen sie Schutz und ein menschenwürdiges Leben suchen.
heißt es in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Rechtsstaat. Zu den Werten unserer Gesellschaft gehört auch ein humaner Umgang mit Flüchtlingen. Sie haben Anspruch auf eine existenzielle und soziale Grundversorgung, und dazu gehört auch eine menschenwürdige Unterkunft.
Hamburg verzeichnet in der letzten Zeit eine stetig steigende Zahl von Flüchtlingen, und es ist davon auszugehen, dass diese Entwicklung weitergeht. In der Stadt werden dringend Unterkünfte gesucht; darauf hat meine Kollegin Frau Bekeris hingewiesen. Es ist aber nicht nur eine Aufgabe der öffentlichen Institution, mit diesem Thema umzugehen, sondern hier sind wir alle gefragt. Daher habe ich mit meinem Kollegen Wolfgang Rose zusammen einen gemeinsamen Aufruf verfasst, der von vielen Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens in der Stadt, von Gewerkschaften, Kirchen, Politik und Medien unterschrieben wurde. Ich hätte mir gewünscht, dass auch vonseiten der CDU und der FDP Unterstützung gekommen wäre. Vielleicht kommt das noch, aber wir bedanken uns erst einmal.
Meine Damen und Herren! Deutschland ist ein Rechtsstaat. Ein Senat hat sich an Gesetz und Recht zu orientieren. Die Rechtslage für die afrikanischen Flüchtlinge, die aus Italien nach Hamburg gekommen sind, ist eindeutig. Bei diesem Punkt gibt es keinen Dissens. Auch die heutige Debatte hat gezeigt, dass die Rechtslage klar ist. Eine Debatte über die europäische Flüchtlingspolitik und das nationale Asylrecht kann man führen, aber sie ist vor allem in Berlin und Brüssel zu führen.
Das ist nicht richtig, Frau Schneider. Diese Menschen waren im Winternotprogramm untergebracht. Sie konnten und können immer noch eine Beratung in Anspruch nehmen.
Natürlich steht diesen Menschen auch der Rechtsweg offen. Wenn eine Einzelfallprüfung vorgenommen wird, dann kann das dazu führen, dass sie wieder nach Italien gehen müssen. Die Menschen dürfen den Rechtsweg bestreiten, das gehört zum Rechtsstaat, und das muss man betonen. Es ist aber auch klar, dass für die Einzelfallprüfung die Identität notwendig ist. Das gehört zu Gesetz und Recht, und das muss man klar kommunizieren.
Vielen Dank. Ich habe aus keinem einzigen Beitrag verstanden, dass ein Moratorium ein Verstoß gegen die von Ihnen genannte Rechtsstaatlichkeit ist.