Da dieses Problem nicht neu ist, sondern schon ein altbekanntes, war es auch richtig, dass im Jahre 1993 der SPD-geführte Senat die bundesrechtli
chen Möglichkeiten ausgeschöpft hat. Er hat nämlich eine Verordnung erlassen, die dazu geführt hat, dass der bis dahin bestehende Kündigungsschutz von drei Jahren deutlich erhöht wurde auf zehn Jahre. Ab 1993 war es in dieser Stadt so, dass Mieterinnen und Mietern, die von der Umwandlung betroffen waren, in den ersten zehn Jahren nicht gekündigt werden konnte. Das war ein wichtiger Schritt, und er hat dazu geführt, dass viele Spekulanten abgehalten wurden. Gleichwohl müssen wir aber auch anerkennen, dass damit nicht alle Probleme gelöst wurden.
Durch Soziale Erhaltungsverordnungen und andere Dinge müssen wir mehr tun, um Mieterinnen und Mieter, gerade in bestimmten Bereichen wie auf der Schanze oder St. Pauli, aber jetzt auch in St. Georg, besser zu schützen. Das müssen wir erkennen, und da haben wir auch viel getan. Gleichwohl war es richtig – das geht auch in Richtung CDU-Fraktion –, auch wenn es ein Antrag der SPD war, im Jahre 2004 die bestehende Regelung, die auszulaufen drohte, um weitere zehn Jahre zu verlängern. Das war ein wichtiger Schritt. Wir waren alle gemeinsam dafür, den Schutz von Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt weiter hochzuhalten, und ich glaube, es war ein lohnenswerter Schritt.
In den nächsten Monaten läuft diese bewährte Regelung nun aus. Wenn wir sie nicht verlängern, bedeutet das, dass dann wieder Tür und Tor geöffnet werden für Spekulanten, die das große Geschäft wittern. Das wird dazu führen, dass wieder viele Mieter Angst vor Vertreibung haben und dass in der Tat auch Vertreibung passieren würde. Deswegen beantragt die SPD-Fraktion heute – aber ich hoffe, dass wir uns alle in diesem Hause, die FDP wahrscheinlich am wenigsten, darüber einig sind, dass wir alles daransetzen sollten, diesen Kündigungsschutz wieder zu verlängern – eine Verlängerung über das Jahr 2014 hinaus. Wir wollen die Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt wirksam bis zum Jahre 2024 schützen. Das ist unser Ziel.
Dieses wollen wir landesweit tun. Da möchte ich kurz Bezug nehmen auf den FDP-Antrag, der besagt, dass es vielleicht in einigen Stadtteilen gemacht werden sollte. Zum einen kann man anmerken, dass die FDP noch 2004 in dieser unseligen Koalition mit Schill und mit der CDU gemeinsam beschlossen hat, das landesweit fortzuführen. Wir glauben aber auch, dass sich die landesweite Regelung bewährt hat, auch rechtlich bewährt hat. Wir glauben, dass Versuche, diese landesweite Regelung aufzuweichen und nur auf wenige Stadtteile zu konzentrieren, zu Abgrenzungsproblemen führen würden. Und, ehrlich gesagt, uns Sozialdemokraten sind die Mieterinnen und Mieter in Eppendorf oder auch die in Jenfeld genauso wichtig, ebenso wie uns der Mieterschutz insgesamt wich
Wir haben viel getan beim Mieterschutz, aber es muss noch viel mehr getan werden auf Bundesebene. Das ist eine andere Diskussion. Heute sind wir als Landesparlament gefordert, uns dafür zu entscheiden und den Mieterinnen und Mietern in dieser Stadt deutlich zu sagen, dass wir das, was wir in Hamburg tun können, auch tun werden, damit sie nicht durch Umwandlungen noch mehr betroffen werden, damit sie nicht aus ihren Quartieren und aus ihren Wohnungen vertrieben werden. Das ist ein deutliches Signal. Ich glaube, das sollte von der heutigen Debatte und dem heutigen Beschluss ausgehen. Ich freue mich auf ein entsprechendes Signal. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Kienscherf, wir halten die Zielrichtung des Antrags für richtig und werden diesen auch unterstützen.
Sie haben richtig erkannt, dass der CDU-geführte Senat 2004 diese Rechtsverordnung um zehn Jahre verlängert hat. Auch damals hatten wir in gewissen Segmenten des Wohnungsbaus Defizite, die eine Verlängerung der Rechtsverordnung rechtfertigten. Und deshalb stehen Sie heute mit Ihrem Antrag in guter Tradition zur CDU-Wohnungs- und Mietenpolitik, die dem Mieterschutz einen besonderen Stellenwert einräumt.
Ich frage mich allerdings, warum Sie den Senat, wenn denn die Lage so ist, wie Sie sie beschreiben – und ich habe da gar keinen Zweifel –, heute mit einem Antrag auffordern, normales Regierungshandeln zu vollziehen. Warum kommt der Senat nicht selbst auf die Idee, das einfach zu tun? Sie müssen ihn also zum Jagen tragen.
Ein Meilenstein in der Mietenpolitik ist dieser Antrag allerdings nicht. Sie haben doch selbst darauf hingewiesen, dass der beste Mieterschutz ist, aus
reichend Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Diesen Beweis sind Sie aber nach großem Brimborium und viel Symbolpolitik in den vergangenen Jahren bislang schuldig geblieben.
Ich bin gespannt auf die Wohnungsbauzahlen 2012, die wir in Kürze bekommen werden. Baugenehmigungen allein reichen nicht aus.
Nun zum FDP-Antrag, der schwierig zu verstehen ist und dessen Begründung eher auf die Zweckentfremdungsverordnung abzielt. Mieterschutz auf gewisse Stadtteile zu beschränken, versteht kein Mensch. Es ist auch schwierig zu differenzieren und den Menschen klarzumachen, warum auf der einen Seite der Straße der bessere Kündigungsschutz gilt und auf der anderen Straßenseite nicht. Aus meiner Sicht ist das auch rechtlich sehr fragwürdig. Das stellt sich bei der Zweckentfremdungsverordnung anders dar und ist mit der Rechtsverordnung zum besseren Kündigungsschutz nicht vergleichbar.
Wir wollten mit der Freistellung von der Zweckentfremdungsverordnung strukturschwache Gebiete aufwerten. Das war sinnvoll, aber das haben SPD und Senat leider kurzsichtig abgeschafft.
Meine Damen und Herren! Aus den vorgenannten Gründen werden wir den FDP-Antrag ablehnen. Die Überweisungsanträge werden wir gleichermaßen ablehnen. Ich bin immer für klare Entscheidungen,
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wie die Luft zum Atmen, das Wasser zum Trinken und das Brot zum Essen selbstverständlich sind, so kann man auch fragen, ob es in Zeiten des Wohnungsmangels nicht genauso eine Selbstverständlichkeit ist, Mieterinnen und Mieter vor dem Hinauswerfen aus Mietwohnungen, die in Eigentumswohnungen umgewandelt werden, zu schützen. Das ist nicht nur eine Sache der Wohnungsnot, es ist letztlich auch eine Sache der Einbindung dieser Menschen in die
Zur Verlängerung der Kündigungsschutzfrist bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen von drei auf zehn Jahre bedarf es keiner Lobeshymne der SPD, die hier gesungen wurde, sondern das ist doch ein selbstverständlicher Anspruch der Mieterinnen und Mieter in diesen umgewandelten Wohnungen.
Ich finde es auch verwunderlich von der SPD, Herr Roock hat das entsprechend formuliert, dass der Senat erst jetzt dazu aufgefordert werden muss, diese Verlängerung der Zehnjahresfrist, die schon seit Langem gilt, nun auch durchzuführen. Ich stelle mir die Frage, was die SPD eigentlich ihrem Senat zutraut, oder, besser gesagt, was sie ihm nicht zutraut. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Prinzip geht es bei diesem Antrag, der eigentlich nur fordert, eine Verordnung zu verlängern, darum, dass die SPD einen Tagesordnungspunkt anmeldet, in dem der Mieterschutz vorkommt. Das ist der eigentliche Grund, das sage ich ganz einfach. Das war die Antwort auf diese Frage.
2004 haben wir dies schon einmal um zehn Jahre verlängert, und es wird beantragt, dies erneut um zehn Jahre zu verlängern. Wenn man nun die SPD-Fraktion ernst nimmt, dann muss es doch einen Grund geben, der neben diesem Tagesordnungspunkt vorhanden ist, um dem Senat etwas aufzutragen. Und die Begründung dafür, dass man Maximalwerte wie Laufzeit und Kündigungsfrist anschaut, ist nicht gegeben. Es wird nur ganz schwammig gesagt, es gäbe einen angespannten Mietmarkt, aber nichts anderes.
Deshalb beantragen wir, dieses noch einmal zu untersuchen. Soweit ich weiß, war 2004 auch geplant, nach fünf Jahren das Ganze einmal zu evaluieren. Das wurde aber nicht gemacht. Bis Januar 2014 ist noch ein bisschen Zeit, das zu untersuchen. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt.
Des Weiteren möchte ich daran erinnern, dass es einen weiteren Stadtstaat in Deutschland gibt, in dem es eine Regelung von sieben Jahren gibt und eine unterschiedliche Behandlung der Bezirke, und das ist Berlin. Ich habe aus Berlin nicht gehört, dass das nicht praktikabel sei. Deswegen könnte
man doch untersuchen, ob wir vielleicht bezirksweise in Hamburg unterschiedliche Regelungen treffen sollten, denn die Bezirke sind so unterschiedlich, dass man sie nicht über einen Kamm scheren kann, auch nicht beim Mieterschutz, weil es bei den Mieten auch unterschiedliche Wohnungssituationen gibt.