Protocol of the Session on April 24, 2013

Man könnte also sagen, dass dieses Gesetz nun ein Schritt nach vorn ist, aber es gab auch Kritik an dem Verfahren, welches die Bundesregierung gewählt hat. Das "Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V." hat sich kritisch gegenüber diesem Verfahren geäußert. Sie kritisieren zum Beispiel, dass eine wirkliche Beteiligung der Opfervertretungsorganisationen am Runden Tisch nicht stattfand, aber auch, dass Vertreter der katholischen Internate und Vertreter der Bischofskonferenz am Runden Tisch teilnehmen durften.

Ob nun das Gesetz für einen besseren Opferschutz sorgen wird, wird sich in der Praxis und mit der Zeit zeigen. Für den Hilfsfonds, eine weitere Empfehlung des Runden Tisches, stellt die Bundesregierung nun einmalig 50 Millionen Euro zur Verfügung; den Rest sollen die Bundesländer zahlen. Hamburg blockt ab und verweigert die Beteiligung. Wir haben von Frau Arndt gehört, warum sie es tun. Ich finde, dass das nicht geht. In diesem Punkt geben wir der FDP recht; diese Situation ist wirklich nicht akzeptabel. Hier geht es um Menschen, die Opfer solcher Taten wurden, und gerade auch um Opfer, deren Schadensersatzansprüche verjährt sind und die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden. Deshalb ist es noch wichtiger, einen Schritt nach vorn zu machen.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Ich denke auch, dass man dieses Verfahren hätte besser machen können und es nicht ausreicht, für drei Jahre einen Hilfsfonds einzurichten. Das sind natürlich Kritikpunkte. Aber im Endeffekt geht es darum, die Therapien für die Menschen zu finanzieren, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Man kann als SPD natürlich sagen, dass sie es besser machen wird, wenn sie an der Bundesregierung ist, aber die Opfer haben nicht so viel Zeit, darauf zu warten.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Es dauert ja nur noch bis September!)

Ich denke, Herr Dressel, dass diese 2 Millionen Euro für Sie Peanuts sind. Wenn wir uns einmal die Debatte um die Elbphilharmonie anschauen, dann können Sie diese 2 Millionen Euro doch beisteuern. Deshalb sollten Sie das auch tun. Wir stimmen dem Antrag der FDP-Fraktion zu, weil wir diese Forderung richtig finden und Hamburg seine Aufgabe im Sinne der Opfer erfüllen sollte.

(Beifall bei der LINKEN, vereinzelt bei der FDP und bei Christiane Blömeke GRÜNE und Katharina Wolff CDU)

Herr Senator Scheele, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Debatte um die Entschädigung von Menschen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind, wird vieles besprochen und vieles zusammengewürfelt, was nicht immer zusammengehört. Das Thema ist schwierig und komplex. Es ist sensibel, und wir sind es den Opfern schuldig, dies ernsthaft miteinander zu besprechen. Deshalb einige Sortierungen vorweg.

Wir sprechen nicht über den Fonds für ehemalige Heimkinder, die in Einrichtungen des Staats und der Kirche schreckliche Gewalterfahrungen gemacht haben. Diesen Hilfsfonds, ausgestattet mit 120 Millionen Euro, gibt es seit 2012. Der Fonds ist selbstverständlich auch dafür da, Zahlungen an Heimkinder zu leisten, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Er ist zu einem Drittel mit Geldern aus den Ländern eingerichtet worden, auch aus Hamburg, weil die Länder ihrer Aufsichtspflicht über die Heime nicht nachgekommen sind und sie es zugelassen haben, dass dort Gewalt ausgeübt wurde. Hier hat der Staat sein Versagen eingeräumt, er ist seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen. Wir sprechen heute auch nicht über Gelder für ein ergänzendes Hilfesystem für die Opfer sexueller Gewalt in Institutionen. Hier ist Hamburg genau wie alle anderen Länder seit einem guten halben Jahr mit dem Bund in intensiven Verhandlungen darüber, auf welche Weise ein ergänzendes Hilfesystem für Menschen, die in der Vergangenheit Opfer sexueller Gewalt in Institutionen geworden sind, eingerichtet werden kann. Die bisher

(Christiane Blömeke)

vom Bund vorgestellten Konzeptionen eines solchen Hilfesystems sind aus Sicht aller Länder zu bürokratisch gestaltet. Sie sehen ein komplexes Antrags- und Bewilligungsverfahren vor, welches den Opfern, denen wir doch eigentlich helfen wollen, sehr viel Beweislast – und Beweislast heißt in diesem Fall, schildern zu sollen, was geschehen ist – abverlangen würde. Dieses Verfahren dürfte daher von potentiellen Antragstellern und Antragstellerinnen als Zumutung empfunden werden.

Hamburg ist ohne Einschränkung bereit, sich seiner Verantwortung als Arbeitgeber in solchen Institutionen zu stellen und auch zu bezahlen. Sollte es zum Beispiel zu einem sexuellen Übergriff an einer staatlichen Schule gekommen sein und konnte dem Opfer in der Vergangenheit nicht oder nicht ausreichend über die bestehenden Sozialleistungssysteme geholfen werden, so ist das Land Hamburg in der Verantwortung und auch bereit, Hilfe zu leisten, zum Beispiel den Beginn einer Psychotherapie vorzufinanzieren oder Heil- und Hilfsmittel zu bezahlen. Die Verhandlungen zum ergänzenden Hilfesystem sind in vollem Gange, und ich wäre sehr froh, wenn ich Ihnen hierzu bald eine zwischen Bund und Ländern einvernehmlich getroffene Lösung vorstellen könnte.

Wir reden aber bei dem FDP-Antrag über etwas anderes. Der Antrag stellt darauf ab, dass Menschen, die in der Vergangenheit Opfer von sexueller Gewalt in der Familie und nicht in Institutionen wurden, eine finanzielle Entschädigung erhalten. Hamburg möge sich an diesem Hilfsfonds beteiligen. Die übergroße Mehrheit der Länder, und das, soweit ich es übersehe, jenseits aller Farbenlehren, lehnt diese Fondslösung ab und damit ein Sondersystem für Opfer sexueller Gewalt in der Familie. Bayern stimmt unter dem Vorbehalt zu, dass alle anderen Länder mitmachen. Das zeichnet sich nicht ab, insofern muss man sehen, was das bedeutet. Zurzeit scheint es mir nur Mecklenburg-Vorpommern zu sein, das sich entschieden hat, in diesen Fonds einzuzahlen.

Man muss sehen, was dann geschieht, denn es geht auch um das Opferentschädigungsgesetz und um die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Leistungen. Die Aufnahme von Opfern sexueller Gewalt in ein eigenständiges Hilfesystem außerhalb der Regelsysteme Opferentschädigungsgesetz und gesetzliche Krankenversicherung ist systematisch in einem Rechtsstaat der falsche Weg, um benötigte Therapien oder Opferentschädigungen wirksam werden zu lassen. Nach den Erfahrungen, die wir mit dem Fonds für ehemalige Heimkinder – darum habe ich ihn eingangs genannt – gemacht haben und nach Gesprächen, die ich mit Betroffenen geführt habe, wollen die Allermeisten von ihnen etwas, was mit Geld nicht zu bezahlen ist. Sie wollen eine Anerkennung ihres erlittenen Unrechts.

Wir haben als Hamburger Senat zwei Senatsempfänge für ehemalige Heimkinder durchgeführt; Frau Veit und Mitglieder des Präsidiums waren bei diesen Senatsempfängen dabei. Wir haben viele Gespräche geführt, und mein Eindruck ist, dass der Fonds Hoffnungen weckt, sich aber im Laufe des Antragsverfahrens nicht erfüllt, was sich die sehr schwer traumatisierten Menschen vom Ergebnis erwarten. Jedenfalls werden einem reihenweise Verletzungen vorgetragen, die auch aus dem Antragsverfahren und der Diskrepanz zwischen dem, was man sich wünscht und dem, was man bekommt, resultieren.

(Glocke)

Herr Senator Scheele, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Wolff?

Ja, nur zu.

Herr Senator, Sie haben unheimlich lange geschildert, worum es hier nicht geht. Dann haben Sie kurz geschildert, worum es geht. Außer, dass Sie sagen, Sie hätten schlechte Erfahrungen mit einem anderen Fonds und die Opfer würden eigentlich etwas wollen, was man nicht entschädigen könnte, habe ich von Ihnen kein wirkliches und fachliches Argument dafür gehört, warum Sie in diesen Fonds nicht investieren wollen. Deswegen noch einmal die genaue Frage: Warum wollen Sie als Land hier der Verantwortung nicht nachkommen?

Ich bin doch noch gar nicht fertig. Also weiß ich gar nicht, was das jetzt sollte.

(Katharina Wolff CDU: Ja, dann fangen Sie doch mal an!)

Ich habe mich mit zwei ehemaligen Heimkindern getroffen und zwei Sachen gemacht. Ich habe mich bei beiden Senatsempfängen für die Stadt Hamburg und für den Senat bei den anwesenden Menschen entschuldigt. Mit den beiden Menschen, die in meinem Büro waren, die vorher bei einem Oberbürgermeister einer anderen Hansestadt und einer weiteren Stadt zu Gast waren – sie hatten mir geschrieben, ob sie mich besuchen dürften –, habe ich dann ausgemacht, dass ich Ihnen einen Brief schreibe und mich auch in diesem Brief entschuldige. Das habe ich auch getan. Ich glaube, dass es mindestens ebenso wichtig ist anzuerkennen, dass der Staat in dieser Frage Schuld auf sich geladen hat und das auch akzeptiert.

(Beifall bei der SPD)

Wer das Hilfesystem benötigt, der braucht einen unbürokratisch niedrigschwelligen Zugang zu Therapien, um das Erlebte zu verarbeiten. Ein staatli

(Senator Detlef Scheele)

cher Hilfsfonds würde das nie bieten, das ist auch bei dem Hilfsfonds für Heimkinder leider nicht der Fall, denn der Fonds würde komplizierte Regeln für die Inanspruchnahme aufstellen, und ein solcher Ansatz würde gerade alles andere als unbürokratisch und niedrigschwellig sein. Wir müssen die Regelsysteme, wir müssen die gesetzliche Krankenversicherung und das Opferentschädigungsgesetz so ausgestalten – das hat der Runde Tisch in Berlin auch beschlossen –, dass man nicht von Pontius zu Pilatus geschickt wird, dass man eine Therapie, wenn man sie braucht, aus einer Hand bekommt und eine ergänzende Therapie nicht aus dem nächsten System beantragt werden muss, denn jeder Mensch, der einen solchen Antrag stellt, muss sich zweimal outen. Diese Menschen können sich gegenüber dem Staat nicht outen, deshalb müssen wir bei der GKV bleiben und beim Opferentschädigungsgesetz. Darauf drängen alle Länder, die gegenüber diesem Fonds kritisch eingestellt sind. Es geht nicht um das wenige Geld, das will ich ganz deutlich sagen. Es geht um Hilfe aus einer Hand für Menschen, denen man nicht zumuten kann, zwei- oder dreimal an unterschiedlichen Stellen ihr Lebensschicksal zu entblättern. Das können sie nicht, das haben sie mir gesagt.

(Beifall bei der SPD)

Insofern stoßen bei diesen Leidenswegen – die beiden, die bei mir im Büro waren, sind durch ganz Deutschland von einer Einrichtung in die andere geschickt worden – die Möglichkeiten staatlicher Wiedergutmachung an ihre Grenzen. Wenn das ginge, dann wäre es ganz toll, aber wie ich aufgrund geführter Gespräche meine, entstehen hier Grenzen, die man nicht ohne Weiteres mit einem Fonds überwinden kann. Vorhin wurde darauf hingewiesen, dass es ein recht ordentliches Hilfesystem Opferentschädigung in Hamburg gibt. Daran sollten wir weiter arbeiten. Wir haben bewusst dafür gesorgt, dass dieser Bereich bei den notwendigen Haushaltskonsolidierungen ausgespart bleibt, weil man bei Opferentschädigung und Opferhilfe nicht sparen soll. Es wurden bereits einige Einrichtungen genannt: "Allerleirauh", "Dolle Deerns", "ZornRot", "Dunkelziffer", "Zündfunke", die Kinderschutzzentren in Harburg und in Hamburg, die Beratungsstelle "basis-praevent", die sich besonders an Jungen richtet, und für die akute medizinische Versorgung und Diagnostik wurde gerade das Kinderkompetenzzentrum im UKE eröffnet. Erwachsene Opfer sexueller Gewalt können sich an den Notruf für vergewaltigte Frauen und Mädchen wenden ebenso wie an die Opferberatungsstelle. In Zusammenarbeit mit dem UKE und Asklepios Nord bietet das Versorgungsamt niedrigschwellige Soforthilfe für traumatisierte Opfer von Gewalttaten an mithilfe eines Antrags, den schon die Polizei ausfüllt. Lassen Sie uns hier ansetzen, dann haben Sie den Senat an Ihrer Seite. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kaesbach, Sie haben jetzt das Wort.

Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich stelle fest, dass dieser Tag wohl kein guter Tag für die betroffenen Opfer von sexueller Misshandlung im familiären Bereich sein wird. Liebe CDU, liebe GRÜNE, liebe LINKE, ich begrüße es, dass Sie unserem Antrag zustimmen wollen. Sie erkennen die Not der Opfer, die durch den Hilfsfonds Leistungen erhalten würden, die sie dringend benötigen.

(Beifall bei der FDP)

Was Sie, Frau Arndt, vorgebracht haben, ist höchst widersprüchlich. Einerseits messen Sie dem Thema Opfer sexueller Misshandlungen großes Gewicht bei, andererseits lehnen Sie unseren Antrag ab. Ihr Beitrag war ein reiner Wortschwall, der die soziale Kälte Ihrer SPD-Fraktion ummäntelt.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Herr Senator Scheele, Ihr Beitrag war ein kleines Lehrstück, wie man mit vielen Worten im Grunde genommen nichts sagt.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Briefe zu schreiben und Senatsempfänge durchzuführen reicht hier nicht aus.

(Beifall bei der FDP, vereinzelt bei der CDU und bei Christiane Schneider DIE LINKE)

Sie verkennen absichtlich die Möglichkeiten, die durch den Fonds den Opfern zugutekommen können, und reden den Hilfsfonds einfach nur schlecht. Ich finde es sehr schade und, wie Frau Blömeke sagte, beschämend für unsere Stadt, dass offenbar der Senat und auch die SPD-Fraktion die Sinnhaftigkeit und die Dringlichkeit unseres Antrags nicht einsehen.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Juliane Timmermann SPD: Wir gehen eben einen anderen Weg!)

Frau Blömeke, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Senator Scheele, was war das denn eben? Ich bin etwas erschüttert, das ist wie ein U-Boot, das auf Tauchstation gegangen ist.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der LIN- KEN)

Die Blasen sind dann noch hochgekommen.

(Senator Detlef Scheele)

(Beifall bei den GRÜNEN, der CDU und der FDP)

Hauptsache, wir reden nicht über das Thema, um das es hier wirklich geht. Ich freue mich schon, Ihre Rede schriftlich in den Händen zu halten, um sie noch einmal zu zerpflücken. Sie fangen damit an zu sagen – da hat Frau Wolff völlig recht –, worum es nicht geht. Sie erklären lang und breit, dass es nicht um den Fonds für Heimkinder geht. Und was machen Sie dann? Dann sagen Sie, bei Ihnen wären zwei ehemalige Heimkinder im Büro gewesen und hätten Ihnen erklärt, dass es für sie sehr schwierig sei, über ihre Geschichte zu sprechen. Herr Senator, Sie haben doch vorher festgestellt, dass wir nicht über den Entschädigungsfonds für Heimkinder reden, und gleichzeitig führen Sie ein völlig falsches Beispiel an. Das löst bei mir wirklich nur Kopfschütteln aus.

(Beifall bei den GRÜNEN, der LINKEN und vereinzelt bei der CDU)

Wir haben vorhin versucht, Ihnen deutlich zu erklären, dass es nicht um den Missbrauch in Institutionen geht. Was machen Sie? Sie führen die Schule an. Wenn in einer Schule ein Missbrauch stattgefunden hat, dann muss der Staat seine Fehler erkennen, und die Opfer brauchen Anerkennung. Es geht hier nicht um Institutionen. Das haben wir versucht, lang und breit zu erklären, und ich denke, auch Sie wissen das. Es geht um den familiären Missbrauch. Es geht auch nicht darum, dass die Opfer allein Anerkennung brauchen. Natürlich ist Anerkennung für das Leid, das geschehen ist, immer wichtig. Es geht darum, dass sie Hilfe brauchen. Sie brauchen Hilfe, weil sie eine schwere Traumatisierung erlebt haben. Die Krankenkassen übernehmen definitiv nur einen Teil der Versorgung. Wir wollen, dass sie mit dem Hilfsfonds weitere Therapien und Sachmittel bekommen. Ich möchte festhalten, dass Sie gesagt haben, den Hilfsfonds bräuchten wir nicht, wir müssten auf die Krankenkassen hinwirken, damit die – so habe ich Sie verstanden – möglichst alles übernehmen. Das wird vielleicht eine never ending story. Wir haben gerade gestern das Thema Kinder mit Behinderungen im Ausschuss gehabt. Dort ist es auch schwierig, die Krankenkassen überhaupt dazu zu bewegen, mehr Geld zu investieren, damit sie die Inklusion in der Kita erleben. Bei Opfern von Missbrauch will ich nicht warten, bis die Krankenkassen sich bewegt haben. Vor allen Dingen will ich nicht warten, weil wir den Hilfsfonds haben. Es braucht nur ein Zeichen von Ihnen und 2 Millionen Euro, von denen Sie eben gesagt haben, das sei nicht viel Geld.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Ja, genau so funktioniert Haushaltspolitik bei den GRÜ- NEN!)