Protocol of the Session on March 27, 2013

(Beifall bei der CDU)

Wenn unserem Zusatzantrag nicht zugestimmt wird, dann werden wir diesem Gesetzesvorschlag nicht zustimmen können und das Gesetz ablehnen. – Danke.

(Beifall bei der CDU)

Nun hat Frau Dr. VértesSchütter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vorliegenden CDU-Antrag wird zu Recht festgehalten, dass die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes eine Vereinfachung der behördlichen Verwaltungstätigkeit mit sich bringt. Ich bin auch ganz bei Ihnen, dass die notwendige Transparenz geschaffen werden und der Zustand der Ungewissheit in Bezug auf die erkannten Denkmäler endlich beendet werden muss. Und ich folge Ihnen darin, dass es so gelingen kann, Rechtssicherheit zu schaffen und die gebotene Gleichbehandlung zu bewirken. Wenn Sie nun aber, Herr Hamann, ein zusätzliches Beschwerderecht gegen die Eintragung schaffen wollen, dann justieren Sie nicht nach, sondern Sie berauben den Vorschlag für ein neues Denkmalschutzgesetz seines Kerns und seines eigentlichen Wirkungsmechanismus.

(Beifall bei der SPD und bei Christa Goetsch GRÜNE und Heike Sudmann DIE LINKE – Jörg Hamann CDU: Also kein Rechtsmittel!)

Denkmalschutz kraft Gesetz, ipso iure – danach ist die Eintragung in die Liste gerade kein behördlicher Verwaltungsakt mehr und nicht erforderlich, um den Denkmalwert zu begründen. Sie hat lediglich deklaratorischen Charakter und dient der Rechtssicherheit und Information. Eine faire, weil gleiche Behandlung von allen erkannten Denkmälern bedeutet dabei keineswegs den Verzicht auf Rechtsschutz. Eigentümer können sich gegen den Denkmalwert mit einer Feststellungsklage wehren und außerdem im Rahmen von Genehmigungsverfahren beziehungsweise Planverfahren den Denkmalwert gerichtlich überprüfen lassen. Besser ist, wenn es gar nicht so weit kommt, und das verlangt Beratung und Begleitung. Genau hierfür schaffen wir mit dem Gesetz Kapazitäten. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns folgen und den Antrag der CDU-Bürgerschaftsfraktion entsprechend ablehnen. – Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Jetzt hat Frau Goetsch das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Man kann eigentlich nur sagen: Endlich findet der Paradigmenwechsel hin zum Ipsa-lege-Prinzip in Hamburg statt.

(Beifall bei Heike Sudmann DIE LINKE)

Das haben wir als GRÜNE, man kann fast sagen seit Jahrzehnten, gefordert. Ich habe das Gefühl, Herr Hamann, Sie sind irgendwo stehengeblieben, da Sie sich hier als Lobbyist darstellen. Wir werden dieses Gesetz unterstützen und wir werden auch zustimmen. Wir haben ausführliche Diskussionen im Ausschuss gehabt; wir hatten auch große Sorgen im Kontext der Nachverdichtung von Ensembles.

(Zurufe von Jörg Hamann CDU und Finn- Ole Ritter FDP)

Ich weiß gar nicht, warum Sie so brüllen, Herr Hamann.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Das macht er im- mer!)

Ich habe alle Zeit der Welt. Dass der Denkmalschutz so viele Emotionen hervorruft, ist ja interessant.

Ich möchte betonen, dass wir das Gesetz ausdrücklich unterstützen und dass bei uns die Sorge bezüglich Verdichtung und Ensembleschutz groß war, weil es – Lex Gartenstadt-Berne – eine Menge Klüngelei zwischen der SPD dort und der Genossenschaft gab. Das haben wir alles intensiv diskutiert. Das sollen die um Gottes Willen in ihrem Bezirk lösen. Wir werden allerdings dem Punkt 5 unter B nicht zustimmen, das Gesetz als Ganzes aber annehmen, und zwar auch aus dem Grund, weil endlich eine Transparenz geschaffen wird, ein Dialogmit den Betroffenen vorgesehen ist. Nach zwei Jahren wird evaluiert, alle anderen gesetzlichen Dinge hat Frau Vértes-Schütter schon gesagt. Es ist also unterm Strich ein richtiger und guter Schritt. Was Sie im CDU-Antrag fordern, bedeutet zusätzliche Bürokratie und zusätzlicher hoher Aufwand.

(Jörg Hamann CDU: Grundrechtsschutz kann doch keine Bürokratie sein!)

Genau diesen Aufwand wollen wir nicht, und deshalb lehnen wir den CDU-Antrag ab. – Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD und bei Heike Sudmann DIE LINKE)

Frau Suding, Sie haben das Wort.

(Jörg Hamann)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der heutigen Beschlussfassung des Denkmalschutzgesetzes findet ein langer Beratungsprozess leider kein gutes Ende. Die Mehrheit dieses Hauses wird gleich vermutlich ein Gesetz verabschieden, das in einem zentralen Punkt jeglichen Anspruch auf Transparenz und Rechtsstaatlichkeit vermissen lässt.

(Beifall bei der FDP und vereinzelt bei der CDU)

Mit der Überführung der erkannten Denkmäler in die Denkmalschutzliste erfolgt eine erhebliche Einschränkung der Rechte der Eigentümer. Diese Einschränkung bedarf nicht nur unserer Meinung nach einer Begründung. Zudem muss der Eigentümer die Möglichkeit haben, den Rechtsweg zu beschreiten und sich dagegen zu wehren. Die im Gesetz vorgesehene Information der Eigentümer über die Eintragung wird diesen beiden Forderungen jedoch nicht gerecht.

(Beifall bei der FDP)

Mit dieser Einschätzung sind wir nicht allein. Die CDU hat ähnliche Bedenken wie wir in ihrem Änderungsantrag deutlich gemacht, unsere sind allerdings noch weitergehender, und auch einige Experten äußerten sich in der Anhörung entsprechend. Wenn Sie erlauben, würde ich gern zwei Experten zitieren. Zum einen legte uns Herr Geerd Dahms dar:

"Für die Eigentümer bedeutet das neue Gesetz zurzeit einen Mangel an Transparenz, da ihnen nicht die Gründe für die Eintragung in die Denkmalliste, also nicht die Gründe für die Schutzwürdigkeit mitgeteilt werden. […] Für den Eigentümer muss es aber eine klar definierte Möglichkeit geben, sich gegen eine eventuell ungerechtfertigte, ob objektiv oder subjektiv, Unterschutzstellung zu wehren."

Und Professor Hermann Hipp ergänzte:

"Die neueste Rechtsprechung und die neueste juristische Literatur, die freilich erstaunlicherweise in Hamburg nirgends verfügbar ist, stellen ganz klar heraus, dass auch bei nachrichtlichen beziehungsweise deklaratorischen Listen die davon betroffenen Bürger jederzeit den Anspruch, nein, das Recht haben auf eine genaue ausführliche, also aufwendig zu erstellende Begründung."

Dass das funktioniert, hat uns der Experte aus Brandenburg bestätigt, auch wenn die Situation in Hamburg mit dem Land Brandenburg sicherlich nicht zu 100 Prozent zu vergleichen ist. Fakt ist, dass das neue Gesetz ohne Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung in die Rechte der Eigentümer eingreift. Nach der Expertenanhörung und der entsprechenden Senatsbefragung war uns allen im

Ausschuss klar, warum die Kulturbehörde eine Begründung der Unterschutzstellung ablehnt. Sie kann sie gar nicht begründen. Die Liste erkannter Denkmäler ist im Zuge einer Schnellinventarisierung entstanden. Genaue Gründe wurden damals nicht erfasst. Inwieweit die Geschichten über Bustouren durch die Stadt, bei denen die Liste quasi im Vorbeifahren entstanden sein soll, wahr sind, entzieht sich meiner Kenntnis. Klar ist aber, dass im Einzelfall stichfeste Argumente für die Unterschutzstellung fehlen.

(Beifall bei der FDP)

Für die FDP-Fraktion bedauere ich, dass der Senat und die regierungstragende Fraktion nicht mehr Gesprächsbereitschaft gezeigt haben, denn im Gesetz finden sich durchaus auch Punkte, die auf unsere Zustimmung stoßen, sei es die Einführung des großen Schatzregals oder die Aufwertung des Denkmalbeirates. Beide Veränderungen hätten unsere Unterstützung gefunden. In dieser Form allerdings ist das Gesetz für die FDP-Fraktion nicht zustimmungsfähig.

(Beifall bei der FDP)

Nun hat Frau Sudmann das Wort.

Es ist schon erstaunlich, was heute noch alles auf den Tisch des Hauses kommt, was wir im Ausschuss besprochen haben und wo die CDU geschwiegen hat. Heute nach dem Motto "Haltet den Dieb" auf die SPD zu zeigen, selbst aber keine konstruktiven Vorschläge gemacht zu haben, finde ich ehrlich gesagt erbärmlich.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Frau Suding hat sich auf Herrn Dahms bezogen, der sehr einsam in der Expertinnen-und-Expertenanhörung war, weil fast alle seine Meinung nicht geteilt haben. Sie haben völlig zu Unrecht Herrn Hipp vereinnahmt, der sich eindeutig für das Gesetz ausgesprochen hat und der Ihre Kritik so bestimmt nicht unterstützen würde. Es gab Vorschläge, die wir aufgegriffen haben und die unter anderem auch von Herrn Hipp kamen, zum Beispiel den Denkmalrat größer zu machen und die Beteiligung zu verbessern. Da ist uns die SPD nicht so gefolgt, wie wir uns das gewünscht haben.

(Dr. Andreas Dressel SPD: Eine Sache ha- ben wir noch verfolgt!)

Habe ich nicht gesagt "nicht so gefolgt"? Ich wusste schon, dass Sie sehr gut aufpassen.

Sie haben unseren Antrag nicht angenommen und leider auch nicht unsere sehr wichtigen Hinweise darauf, dass die Strafe wesentlich höher sein müsste, wenn ich bei Umbauarbeiten mein denkmalgeschütztes Haus völlig zerstöre. Das ist sehr

schade und bedauerlich. Nichtsdestotrotz sagt die Links-Fraktion: Wir brauchen dieses neue Denkmalschutzgesetz auch mit den Kinken, die Sie hineingesetzt haben, und deswegen werden wir zustimmen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Juliane Tim- mermann SPD)

Wenn jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wir beginnen mit dem Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 20/7362.

Wer möchte diesem seine Zustimmung geben? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag der SPD-Fraktion, Drucksache 20/7390. Wer möchte diesen annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist dieser Antrag mehrheitlich so beschlossen.

Jetzt kommen wir zum gemeinsamen Bericht des Kulturausschusses und des Stadtentwicklungsausschusses aus Drucksache 20/7238.

Wer möchte sich also der Ausschussempfehlung anschließen und das Gesetz zum Neuerlass des Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften aus Drucksache 20/5703 mit den vom Ausschuss empfohlenen Änderungen aus den Punkten A1 und A2 sowie A5 und A6 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so beschlossen.

Wer möchte die vom Ausschuss empfohlene Änderung aus Punkt A3 beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist dann mehrheitlich so beschlossen.

Wer möchte nun noch die vom Ausschuss unter Punkt A4 aufgeführte Änderung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das mehrheitlich so beschlossen. Damit ist das Gesetz zum Neuerlass des Denkmalschutzgesetzes und zur Anpassung weiterer Vorschriften mit den vom Ausschuss empfohlenen und den soeben beschlossenen Änderungen in erster Lesung angenommen worden.