Selbst wenn wir nur die von CDU und GRÜNEN damals für die Neustrukturierung in den Haushalt eingestellten 30 Millionen Euro betrachten, so sparen wir auch insofern 10 Millionen Euro an Investitionskosten.
Wir haben den Anspruch, mit unserem Konzept zur Neustrukturierung den Hamburger Justizvollzug zukunftstauglich zu gestalten. Wir wollen gute und moderne Haftbedingungen schaffen und gleichzeitig – und das wird immer weniger Thema – die Überkapazitäten im geschlossenen Vollzug abbauen.
Gerade im Hinblick auf die Notwendigkeit, endlich den gesamten Vollzug in den Blick zu nehmen, ist die heutige Diskussion schon bezeichnend. Da wird nämlich offenkundig, dass wir uns bereits im Ansatz unterscheiden. Unsere Entsperrungsdrucksache zielt auf ein Gesamtkonzept für die Neustrukturierung des Vollzugs, sowohl vollzugsfachlich als auch haushaltsmäßig. In der heutigen Debatte wie auch in den letzten Wochen und Monaten geht es aber im Kern nur um einen Teilaspekt, den Umzug des Frauenvollzugs von der JVA Hahnöfersand und der Untersuchungshaftanstalt in die JVA Billwerder.
Andere Teile, die Modernisierung, der Ausbau und somit die Stärkung des offenen Vollzugs, aber auch die endgültige Stilllegung ungenutzter Teile der JVA Fuhlsbüttel und somit von 300 Haftplätzen sowie die Freigabe dieses Geländes für die Nach
und das, obwohl die Modernisierung und der Ausbau des offenen Vollzugs den wesentlichen Teil der hier infrage stehenden Investitionen, nämlich 17 der 20 Millionen Euro ausmachen.
Offenbar sind aber diese beiden Aspekte der Neustrukturierung sowohl fachlich als auch finanziell mittlerweile im Wesentlichen unstreitig, und auch das ist schon einmal ein schönes Ergebnis und freut mich insbesondere für die JVA Glasmoor.
Nur bin ich der Meinung, dass die Dinge sich gar nicht strikt voneinander trennen lassen, wie Sie es hier versuchen, weil wir nicht den offenen Vollzug ausbauen und gleichzeitig die Überkapazitäten im geschlossenen Vollzug ignorieren können. Trotzdem möchte ich auch hier noch einmal auf Ihren Vorwurf eingehen, der besagt, dass der als Teil der Neustrukturierung vorgesehene Umzug der Teilanstalt für Frauen und der Untersuchungshaft für Frauen nach Billwerder eine Verschlechterung der Haftbedingungen mit sich bringe und unter dem Strich dann noch mehr koste. Auch wenn wir diese Diskussion heute beileibe nicht zum ersten Mal führen, möchte ich trotzdem noch einmal auf die Einzelheiten eingehen, weil ich diesen falschen Vorwurf, auch wenn er wiederholt vorgetragen wird, nicht im Raum stehen lassen kann.
Fakt ist, dass Standard und Qualität der fachlich bewährten Beratungs-, Behandlungs- und Betreuungsangebote und der Binnendifferenzierung der TAF in Billwerder fortgeführt und fortentwickelt werden, und das sind natürlich ganz entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Resozialisierung.
Die Frauen profitieren in Billwerder von den besseren Ausbildungs-, Qualifizierungs- und Arbeitsmöglichkeiten und der Infrastruktur der Anstalt. Außerdem erleichtern wir die persönlichen Kontakte der Frauen nach außen und die Lockerungsmöglichkeiten durch die bessere Anbindung von Billwerder. Sie behaupten, wir gefährdeten die Frauen, weil auf demselben Anstaltsgelände – ich möchte betonen, dass das in Glasmoor auch schon seit vielen Jahren stattfindet – auch Männer inhaftiert sind. Fakt ist, dass der Frauenvollzug am Standort Billwerder im geschlossenen Vollzug auch weiterhin organisatorisch, räumlich, personell und kon
zeptionell eigenständig sein wird. Wir sorgen mit einem eigenen Schulungsgebäude für eine strikte Trennung bei der Unterbringung und bei der Freizeitgestaltung.
Sie behaupten, statt Einsparung beim Personal sei in Billwerder künftig zusätzliches Personal erforderlich. Dem ist nicht so.
Fakt ist, dass wir für den Umzug des geschlossenen Frauenvollzugs grundsätzlich dasselbe Personal benötigen, ob in Hahnöfersand oder in Billwerder. Wir reduzieren im Rahmen der Verlagerung die Belegungsfähigkeit – in diesem Fall sowohl für den geschlossenen Männervollzug als auch für den Frauenvollzug –, indem wir das gegenwärtig vom Männervollzug genutzte Haus 3 der JVA Billwerder künftig mit Frauen belegen und gleichzeitig die Überkapazitäten im Frauenvollzug abbauen. Das bringt einen Abbau von 34 Haftplätzen für Frauen und 89 Haftplätzen für Männer mit sich, und das für diese 123 Haftplätze erforderliche Personal – 21 Stellen – können wir perspektivisch abbauen.
Frau Hajduk und Herr Müller, Sie haben in den Ausschussberatungen und jetzt auch hier in der Bürgerschaft immer wieder auf die vermeintlich immens höheren Aufwendungen bei der Begleitung der weiblichen Gefangenen auf dem Gelände der JVA Billwerder hingewiesen und hieraus einen höheren Personalaufwand als von uns beziffert gefolgert. Dieser von Ihnen benannte Aufwand ist in jeder Anstalt des geschlossenen Vollzugs zu bewältigen, weil wir keinen Gefangenen im geschlossenen Vollzug allein und unbegleitet auf dem Anstaltsgelände herumlaufen lassen.
Natürlich sind diese Aufwände in die Personalbedarfsplanung eingeflossen, und unterm Strich bleibt ein positives Ergebnis, nicht nur bei den Investitionen, sondern auch bei Betrieb und Personal; die 900 000 Euro sind hier mehrfach genannt worden.
Dass diese Rechnung aufgeht, hat einen ganz einfachen Grund: Die Dienstpostenplanung für die Teilanstalt für Frauen in Billwerder ist nicht vom Himmel gefallen. Sie ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe aus Justizbehörde, der JVA Billwerder, der Untersuchungshaftanstalt und auch der Teilanstalt für Frauen, und alle Beteiligten sind in Kenntnis der besonderen Belange des Frauenvollzugs völlig unstreitig zu dem Ergebnis gelangt, dass die vorgesehene Personalausstattung für die Teilanstalt für Frauen in Billwerder ausreicht.
Schließlich behaupten Sie, statt Einsparungen bei der Unterhaltung und den Investitionen produzierten wir durch den Umzug des Frauenvollzugs einen Leerstand des modernen Hafthauses in Hahnöfersand.
Fakt ist, dass das frei werdende Haus in Hahnöfersand perspektivisch vom Jugendvollzug nachgenutzt werden kann und soll, und wie Herr Tabbert eben schon ausgeführt hat, ist das kein neues Argument, sondern das ist seit der ersten Ausschusssitzung so berichtet worden.
Dadurch sparen wir Sanierungskosten für gegenwärtig durch den Jugendvollzug genutzte, in Teilen völlig marode Häuser in Höhe von etlichen Millionen Euro.
Das ist im Übrigen in finanzieller Hinsicht auch der entscheidende Unterschied zwischen dem Umzug der Teilanstalt für Frauen nach Billwerder und der, wie Sie anfügten, wegen der rechnerisch vergleichbaren Einsparung beim Personal und bei den Betriebskosten als theoretische Alternative genannten Schließung des Hauses 3 in Billwerder. Eine Nachnutzung scheidet hier aus. Hier würden wir einen Teil der modernsten Hamburger Haftanstalt ohne jegliche Nachnutzungsmöglichkeit leer stehen lassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bleibe dabei, dass wir ein schlüssiges Gesamtkonzept haben, um in Zukunft modernen Justizvollzug zu angemessenen Kosten zu gewährleisten. Und wer sich dem in der Weise verschließt, ohne auch nur den Ansatz einer sinnvollen und finanzierbaren Alternative zu nennen, verweigert sich entweder der Aufgabe oder erzählt wirklich Märchen.
Frau Senatorin, ich muss Sie noch darauf hinweisen, dass Sie das Doppelte der den Abgeordneten zur Verfügung stehenden Redezeit in Anspruch genommen haben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, Sie scheinen sich mit Ihrer Fraktion so weit abgesprochen zu haben,