Protocol of the Session on February 13, 2013

Frau Suding, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den Föderalismusreformen I und II wurden die Grundlagen für eine Neuordnung der Finanzbeziehungen gelegt. Wir haben die Aufgaben zwischen Bund und Ländern klarer getrennt und Kompetenzen besser zugeordnet. Die Neuregelung der Finanzströme blieb allerdings aus vielfältigen Gründen eher auf der Strecke, und das wird ein zentraler Punkt für die Föderalismuskommission III sein. Vorwiegend geht es dabei um die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen den Ländern, den Finanzausgleich, der 2019 auslaufen wird. Daneben werden, wir haben es auch schon gehört, die Verhandlungen zur Budgethoheit der Länder eine wichtige Rolle spielen.

Die Probleme des Länderfinanzausgleichs sind hinlänglich bekannt. Wenn man es ganz neutral betrachtet, dann führt das hohe Maß an fiskalischem Ausgleich zu erheblichen Fehlanreizen, sodass Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Finanzkraft zu höheren Zahlungen in den Länderfinanzausgleich führen, und da kann ich Ihnen mit Ihren Zahlen, Herr Quast, nicht ganz zustimmen. Hätte Hamburg 2011 100 Millionen Euro mehr an

verbleibendem Steueraufkommen gehabt, dann wären von diesen 100 Millionen Euro 68 Millionen Euro in den Länderfinanzausgleich gegangen. Ein anderes Beispiel ist Schleswig-Holstein. Hätte Schleswig-Holstein im selben Jahr, also 2011, sein Steueraufkommen um 100 Millionen Euro erhöht, dann wären im gleichen Moment sogar 78 Millionen Euro Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich – es ist ein Nehmerland gewesen – weggefallen. Das ist natürlich kein funktionierender Anreiz. Im Ergebnis sind wir letztendlich mit einer teilweisen Umkehr der ursprünglichen Finanzkraftreihenfolge konfrontiert.

Mit der Dresdener Erklärung dokumentieren die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesparlamente den Anspruch, den Prozess der Neuordnung aktiv mitgestalten zu wollen. Das wird natürlich von uns als FDP-Fraktion ausdrücklich unterstützt. Welche Punkte gilt es aus unserer Sicht anzugehen? Erstens brauchen wir vernünftige Anreizmechanismen. Ein horizontaler Finanzausgleich muss so gestaltet werden, dass die Anstrengungen der Länder, die eigene Finanzkraft zu stärken, sich lohnen und auch direkt im Haushalt spürbar sind. Es darf nicht sein, dass derartige Bemühungen wie bisher allein zu höheren Zahlungen im Finanzausgleich beziehungsweise zu geringeren Zuwendungen aus dem Finanzausgleich führen. Wenn das gelingt, dann wird es auch gelingen, eine höhere Akzeptanz für den Länderfinanzausgleich zu gewinnen. Es darf nicht mehr der Eindruck entstehen, dass einige Länder sich auf Kosten der Spar- und Konsolidierungsbemühungen anderer Wohltaten gönnen.

(Beifall bei der FDP)

Ein zweiter wesentlicher Punkt ist der Vorrang der Eigenverantwortung der Länder. Aus Sicht der FDP wird sich der Erfolg daran messen lassen müssen, inwieweit es gelingt, die Finanz- und Steuerautonomie der Länder zu stärken. Das kann beispielsweise dadurch passieren, dass die Länder bei der Einkommens- und Körperschaftsteuer ein eigenes Hebesatzrecht bekommen.

Liebe Kollegen der SPD-Fraktion, ein paar abschließende Worte zu Ihrem Antrag. Die intensive und frühestmögliche Beteiligung der Bürgerschaft bei der Reform der Finanzbeziehungen trifft natürlich auf unsere Zustimmung, auch wenn das eigentlich eine parlamentarische Selbstverständlichkeit sein sollte. Dass ausgerechnet die Regierungsfraktion dies offenbar noch einmal ganz dezidiert gegenüber dem eigenen Senat feststellen muss, finden wir schon ein bisschen merkwürdig, aber nun gut.

(Jan Quast SPD: Wir wollten Ihnen die Chance geben, sich dazu zu äußern!)

Als anmaßend empfinden wir allerdings Aussagen im Antrag, ob andere Bundesländer das Verfas

(Anja Hajduk)

sungsgericht anrufen dürfen oder nicht. Unabhängig davon, wie die Ergebnisse am Ende aussehen werden, wird es auch in Zukunft einen Finanzkraftausgleich geben müssen, wenn wir ähnliche Lebensbedingungen in der Republik haben und sicherstellen wollen. Das wollen wir und das ist für uns in erster Linie eine Frage der Verantwortung füreinander. Gleichzeitig muss aber auch bei einer Neuregelung des Finanzausgleichs darauf geachtet werden, dass wir eine höhere Akzeptanz für die bisherigen Regelungen haben, und ich bin da sehr gespannt auf die Diskussion. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Hackbusch, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir unterstützen ebenso das hier vorgestellte Verfahren, einen neuen Länderfinanzausgleich oder insgesamt das Verhältnis zwischen den Ländern und dem Bund zu organisieren. Das Verfahren ist nicht das wesentliche strittige Moment, und dementsprechend wird man sich darüber schnell einigen können. Klar ist aber, das deutete sich auch im Debattenbeitrag von Herrn Kreuzmann an, dass insgesamt etliche Aspekte in der Diskussion sind – das merkte man vor allem natürlich an den Klagen der Bayern, die dort geäußert worden sind –, die nichts mehr mit einer solidarischen Verteilung innerhalb der Bundesrepublik zu tun haben. In den Pressemitteilungen, die von den Bayern herausgegeben worden sind, machen sie sich zum Beispiel über die Veredelung der Hamburger Bürger lustig, wo doch jeder, der sich ein bisschen damit auskennt, weiß, dass es nicht darum geht, dass der Hamburger als solcher schnöder ist oder mehr Geld braucht, sondern dass es etwas damit zu tun hat, dass wir besondere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Hafen haben. Das Argument wird aber in gewisser Weise populistisch weggefegt, und es bleibt nur noch die Veredelung als solche übrig. Herr Kreuzmann, da sollten Sie auch ein bisschen Kritik an Ihren Parteigenossinnen und -genossen in Bayern üben.

(Thomas Kreuzmann CDU: Wir haben keine Genossen!)

Das hat mit solidarischer Politik nichts zu tun, sondern da geht es darum, eigene Interessen durchzusetzen, und das wird dort auch kräftig durchorganisiert.

Deswegen finde ich insgesamt die Leitidee eines kooperativen Länderfinanzausgleichs richtig. Ohne Frage ist es auch richtig, dass nach den vielen Jahren, in denen das so gelaufen ist, alles neu auf den Prüfstand gehört. Das will ich nicht alles wegdiskutieren, aber es geht mir um zwei, drei Aspekte, die auf jeden Fall aufrechtzuerhalten sind. Ich

halte den Vorschlag von Frau Suding, dass es eine Konkurrenz zwischen den Bundesländern um die Höhe der Lohn- oder Einkommensteuer geben könnte, für einen gefährlichen Weg. Ich bin dafür, dass es einen einheitlichen Steuersatz gibt. Ich halte das für eine elementare Sache und für eine der gröbsten Fehlentwicklungen auf europäischer Ebene, dass wir uns nicht mehr dafür angestrengt haben, dass es einheitliche Steuersätze gibt, sondern wir stattdessen die Problematik haben, dass einzelne Länder wie Luxemburg mit günstigen Steuersituationen letztendlich uns allen in der Europäischen Gemeinschaft schaden.

(Beifall bei der LINKEN)

Zweitens halte ich es für sehr wichtig, in einer gemeinsamen Hamburger Position Äußerungen entgegenzutreten, wie sie auch bei Herrn Kreuzmann im Allgemeinen anklingen, dass es eine Hängematte gibt und Wohltaten, die verteilt werden. Ich weiß, dass es einige Überspitzungen gibt, da stimme ich mit Ihnen überein, in denen der Länderfinanzausgleich übers Ziel hinausschießt. Da sind einige Sachen wirklich zu korrigieren, aber im Allgemeinen ist es wichtig, das als solidarischen Ausgleich zu erhalten.

Als letztes Moment möchte ich noch einmal Frau Hajduk unterstützen. Die zentrale Frage der Erhebung von Bundessteuern ist eine ganz wichtige Möglichkeit, weil die Konkurrenz der Bundesländer untereinander im Zusammenhang mit den Steuerverwaltungen keine positiven Auswirkungen hat, sondern das muss einheitlich organisiert werden. Es darf keine Konkurrenz geben, wer die günstigsten Möglichkeiten für Unternehmen bietet, das müssen wir einheitlich machen. Dann sind wir einigermaßen auf einem guten Weg.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei den GRÜNEN)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den SPDAntrag aus Drucksache 20/6867 abstimmen. Diesen möchten die CDU-Fraktion und die GRÜNE Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.

Wer möchte die Ziffern 1 und 5 des SPD-Antrags annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig.

Wer schließt sich den Ziffern 2 und 3 an? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind die Ziffern mehrheitlich angenommen.

Wer möchte Ziffer 4 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit hat auch diese Ziffer eine Mehrheit gefunden.

Ich stelle dann fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Haushaltsausschusses aus Drucksache 20/6619, Neufassung, Kenntnis genommen hat.

(Katja Suding)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 64 auf, Drucksache 20/6733, Antrag der SPD-Fraktion: Bike-and-rideEntwicklungskonzept zur Schaffung attraktiver Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Haltestellen.

[Antrag der SPD-Fraktion: Bike-and-ride-Entwicklungskonzept zur Schaffung attraktiver Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Haltestellen – Drs 20/6733 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/6890 ein Antrag der GRÜNEN Fraktion vor.

[Antrag der GRÜNEN Fraktion: Bike-and-ride-Entwicklungskonzept zur Schaffung attraktiver Fahrradabstellanlagen an ÖPNV-Haltestellen – mit Qualität – Drs 20/6890 –]

Diesen möchte die FDP-Fraktion an den Verkehrsausschuss überweisen.

Wer wünscht das Wort? – Herr Pochnicht, Sie haben es.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Zukunft der Mobilität liegt im richtigen Zusammenspiel der verschiedenen Verkehrsmittel. Dabei ist die Stärkung des Radverkehrs der SPD-Fraktion ein wichtiges Anliegen.

(Beifall bei der SPD)

Insoweit ist die Erhöhung des Radverkehrsanteils unser erklärtes Ziel, auch wenn sich dieses nicht so ohne Weiteres verordnen lässt. Es bedarf vielmehr unterschiedlichster Maßnahmen, um dieses zu erreichen, beispielsweise durch die Steigerung der Attraktivität von bike and ride. Das Fahrrad gewinnt im Wettbewerb mit dem Auto gerade in Kombination mit dem ÖPNV an Attraktivität, denn die Kombination aus Bahn und Fahrrad kann vergleichbare Reisezeiten von Tür zu Tür wie das Auto erreichen, in Innenstadtlagen und zur Hauptverkehrszeit sogar vielfach noch bessere, allerdings nur dann, wenn der Umstieg vom Fahrrad auf Bus und Bahn auch reibungslos funktioniert.

Dieses ist heute leider noch nicht an allen Orten der Fall. Vielmehr wird das Abstellen von Fahrrädern an Schnellbahnhaltestellen durch fehlende oder überfüllte Abstellmöglichkeiten, fehlenden Witterungsschutz und weite Wege zwischen Abstellplätzen und Einstieg in die Bahn erschwert. Diese Punkte, Herr Dr. Steffen, haben wir im Blick. Gleichwohl halten wir es nicht für angebracht, im Vorhinein feste Quoten von überdachten Fahrradabstellplätzen festzulegen.

(Beifall bei der SPD)

Dies soll vielmehr Gegenstand dieses Ersuchens an den Senat sein. Dort kann dann auch geprüft werden, inwieweit Lademöglichkeiten für Pedelecs und Ähnliches an den jeweiligen Bahnhöfen überhaupt nachgefragt werden und überhaupt erforderlich sind. Wir wollen, dass mit einem vernünftigen Bike-and-ride-Entwicklungskonzept zum einen die Situation für diejenigen, die bereits heute bike and ride machen, deutlich verbessert wird, und zum anderen wollen wir mehr Menschen dazu animieren, das Fahrrad auch als Ergänzung zum ÖPNV zu benutzen.

Um diese Ziele zu erreichen, ist es unerlässlich, dass man das Rad sicher und bequem an Schnellbahnhaltestellen abstellen kann; hierzu bedarf es auch einer ausreichenden Anzahl von Abstellmöglichkeiten. Viele Bike-and-ride-Anlagen sind dauerhaft überfüllt und schrecken potenzielle Radfahrer vom Umstieg auf den ÖPNV ab. Weiter muss die Lage der Abstellanlagen alltagstauglich sein. Hierbei spielen insbesondere der Standort der Anlage und die Entfernung zur Haltestelle eine entscheidende Rolle. Zeitverlust und Umwege auf dem Weg zum Bahnhof schränken die Flexibilität ein, ebenso lange Zuwege vom Fahrradweg zur Abstellanlage.

Nicht zuletzt sind Sicherheit und Komfort der Anlage ein wesentlicher Faktor für deren Akzeptanz. Die Sicherheit der Räder durch Überwachung und Beleuchtung, durch mietbare Abstellboxen oder durch Witterungsschutz, wie ihn zum Beispiel eine Überdachung bietet, sind Beispiele, wie sich die Attraktivität von Bike-and-ride-Anlagen maßgeblich steigern lässt. An einigen Standorten ist sicherlich auch ein Serviceangebot, welches die Möglichkeit einer Fahrradreparatur während der Abstellzeit anbietet, sinnvoll. Als positive Beispiele möchte ich hier die Radstation in Bergedorf nennen oder aber auch die Fahrradstation am Dammtor.

Ich möchte noch ein paar Worte an Herrn Steffen richten. Die rot-grüne Koalition in Eimsbüttel hat vor Kurzem mit einem Beschluss über 20 000 Euro Sondermittel diese Fahrradstation zunächst einmal gesichert. Da gibt es noch weitere Maßnahmen, es ist quasi ein Bündel gewesen. Darüber hinaus ist die Universität, was die Mietkosten angeht, der Fahrradstation entgegengekommen. Diese Punkte sollten Sie nennen, wenn Sie so einen Antrag wie heute in der Bürgerschaft stellen.

(Beifall bei der SPD – Olaf Ohlsen CDU: Hat er doch keinen Einfluss drauf!)

Wir als SPD-Fraktion ersuchen mit dem vorliegenden Antrag den Senat, ein gesamtstädtisches Bike-and-ride-Entwicklungskonzept zu entwickeln, damit der Betrieb von Bike and ride auf eine ebenso solide Basis gestellt wird wie das erfolgreiche Park-and-ride-System. Wesentlich für das Gelin

(Vizepräsidentin Kersten Artus)

gen wird es hierbei sein, kleinteilige Besitzverhältnisse und teilweise unklare Zuständigkeiten im Umfeld der jeweiligen Anlagen zu beseitigen und klare, einheitliche Strukturen zu schaffen. Ziel muss es sein, die Bewirtschaftung der Anlagen aus einer Hand zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren! Mit dem heutigen Antrag machen wir den ersten Schritt hin zu einem zukunftsfähigen und zukunftsweisenden Bike-andride-Konzept. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Hesse, Sie haben das Wort.