Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich habe keinen Zettel vor mir, ich sage frei von der Leber weg, was für einen Eindruck eine Debatte auf mich gemacht hat. Ich will auch begründen, warum ich mich bei der Abstimmung so verhalten werde, wie ich es tun werde.
Es wird immer gesagt, wenn wir das Wahlrecht mit 16 Jahren einführten, sei es ein Riesen-Push, die Jugendlichen würden dann schon ab 15 Jahren anfangen, sich mit politischer Bildung in der Schule und anderswo zu beschäftigen, sie würden entsprechende Zeitungen lesen und Ähnliches. Das mag sogar sein, darüber kann man streiten. Es reicht aber eben nicht aus, wenn sie vielleicht mit 15 oder 16 Jahren erst anfangen, sich intensiv mit Politik zu beschäftigen und dann direkt zu Beginn des Politikinteresses abstimmen. Das Ergebnis einer Wahlentscheidung sollte doch keine kurzfristige sein. Ich gebe zu, dass sich manche Wähler erst kurz vor der Wahl entscheiden.
Aber eigentlich sollte es doch so sein, dass man sich ein, zwei oder drei Jahre intensiv mit Politik beschäftigt. Deshalb passt logischerweise, wenn Sie erreichen wollen, dass ab 15 Jahren die politische Bildung intensiviert wird, das Wählen ab 18 Jahren wunderbar, aber nicht schon mit 16 Jahren.
Das ist ein weiteres Argument, das dafür spricht, diesem Vorschlag nicht zuzustimmen. Das war mein erster Punkt.
Der zweite Punkt betrifft meinen kurzen Zwischenruf. Ich bin in manchen Dingen in diesem Hause in der Minderheit, von einer Sache auch persönlich berührt zu sein. Vorgestern tagte der Gesundheits
ausschuss, und ich war der einzige Anwesende, der ernsthaft im Gesundheitsbereich arbeitet. Hier ist es ähnlich, ich bin einer derjenigen – das ist in diesem Hause noch nicht so verbreitet –, der Kinder im fraglichen Alter hat.
(Sören Schumacher SPD: Denen trauen Sie nicht zu, dass die wählen können! – Dr. An- dreas Dressel SPD: Freie Liberale!)
Ich erlaube mir, das ein bisschen beurteilen zu können. Ich habe eine Tochter, die 19 Jahre alt ist, eine ist 15 und die andere 12 Jahre. Ich glaube, ein bisschen beurteilen zu können, wie da die Interessenlagen sind.
Ein weiterer Punkt ist, dass ein wenig in Zweifel gezogen wurde, wieso die FDP schon wieder die Abstimmung freigeben könne und die Abgeordneten es sich noch einmal überlegen könnten. Sie alle wissen doch ganz genau, dass es in den anderen Fraktionen, insbesondere bei der SPD, auch so ist. Es gibt eine ganze Reihe von Fraktionsmitgliedern und Abgeordneten dieser Bürgerschaft, die keineswegs 100-prozentig überzeugt sind von dem uns vorliegenden Antrag. Sie machen jedoch aus Fraktionsdisziplin mit. Das Recht will ich Ihnen gar nicht in Abrede stellen. Ich denke jedoch, dass Sie anerkennen sollten, wenn es einige Abgeordnete gibt, die diese Frage für so weitgehend halten, dass Sie keine Fraktionsdisziplin akzeptieren, und zu diesen Abgeordneten gehöre ich. Ich würde mir nicht bei so wesentlichen Fragen wie dem leichtfertigen Umgang mit dem Wahlrecht vorschreiben lassen, ob wir das in einer Fraktionsdisziplin machen oder ob wir das selbstständig entscheiden sollten.
Ich bin sehr stolz darauf, dass meine Fraktion sich so entschieden hat. Die neun FDP-Abgeordneten werden frei nach ihrem Gewissen diese wesentliche Frage entscheiden. Ich persönlich werde dagegen stimmen. – Vielen Dank.
Zunächst stimmen wir über Ziffer 1 der Ausschussempfehlung ab. Nach Artikel 6 Absatz 4 Satz 2 der Hamburgischen Verfassung bedürfen Gesetzesbeschlüsse hierzu einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Wer möchte nun Ziffer 1 der Ausschussempfehlung folgen und das Neunte Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft aus Drucksache 20/474 in der vom Ausschuss geänderten Fassung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das angenommen.
Für das Gesetz haben mindestens zwei Drittel der anwesenden Mitglieder gestimmt. Es ist somit in erster Lesung beschlossen worden.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die zweite Lesung für die Sitzung am 13. Februar 2013 vorzusehen.
Wer möchte nun dem in Ziffer 2 der Ausschussempfehlungen enthaltenen Ersuchen seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das angenommen.
Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 85 auf, Drucksache 20/6467, Antrag der CDU-Fraktion: Staus vermeiden – Bürgerinnen und Bürger informieren!
Beide Drucksachen möchte die CDU-Fraktion an den Verkehrsausschuss überweisen. Die Fraktionen sind übereingekommen, die hierzu beantragte Debatte nicht zu führen. Wir kommen daher umgehend zur Abstimmung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 20/6467 und 20/6622 an den Verkehrsausschuss zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Weiter zum Antrag der CDU-Fraktion aus Drucksache 20/6467. Die FDP-Fraktion hat hierzu eine ziffernweise Abstimmung beantragt.
Wer möchte sodann die Ziffer 1 des Antrags annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist das abgelehnt.
Wer möchte sich den Ziffern 2 bis 5 anschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dies ebenfalls abgelehnt.
Wer möchte schließlich der Ziffer 6 seine Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Ziffer abgelehnt.
20/6456, Unterrichtung durch die Präsidentin: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 15. August 2012, "Freies WLAN in Parks – Testfall für die IBA/igs".
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Bürgerschaftliches Ersuchen vom 15. August 2012 "Freies WLAN in Parks – Testfall für die IBA/ igs" – Drs. 20/4463 – – Drs 20/6456 –]
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Möller sagt mir gerade, dass ich noch 18 Minuten Zeit habe.
Es geht um ein kleines, aber feines Thema, nämlich um einen Antrag, den die SPD-Fraktion am 12. Juni gestellt hatte und der uns spontan überzeugt hatte. Wir waren seinerzeit mit ganz ähnlichen Initiativen unterwegs, die momentan noch in den Ausschüssen schlummern. Ich lese noch einmal vor, was das Begehren der SPD-Fraktion war.
Herr Dr. Steffen, verzeihen Sie, mir wird gerade gesagt, dass es sehr unruhig hier im Raum ist. Das kann ich bestätigen. Ich bitte um mehr Ruhe. Lauschen Sie dem Abgeordneten oder verlassen Sie bitte den Raum.
Der Senat wird aufgefordert zu prüfen, ob für die IBA/igs ein freies mobiles Internet an ausgewählten Standorten möglich ist. Das Anliegen war relativ überschaubar und auf einen ganz konkreten Anwendungsfall zugeschnitten. Es war auch relativ bescheiden im Umfang, denn es sollte nur an ausgewählten Standorten eingerichtet werden. Der geübte Oppositionsabgeordnete denkt sich, das werde man so besprochen haben, dass die Fraktion noch einmal schnell öffentlich fordert, was sowieso genau in dem Umfang passieren soll, und dann wird das so beschlossen. Wir fanden das auch gut in der Sache und haben zugestimmt; das war am 15. August. Dann hat der Senat sich damit beschäftigt und im Dezember tatsächlich ein Ergebnis vorgelegt.
Am 20. Dezember war der Senat so weit und hat hier berichtet, für die IBA/igs sei ein freies mobiles Internet an ausgewählten Standorten nicht möglich, da weder bei IBA/igs noch bei der BSU die
entsprechenden Mittel zur Finanzierung vorhanden seien. Weitergehende Beurteilungen könnten mangels Zuständigkeiten nicht geleistet werden.
Wir waren ein bisschen erstaunt über den interessanten Umgang zwischen Regierungsfraktion und Senat. Normale Regierungsfraktionen würden es sich meistens nicht bieten lassen,