Protocol of the Session on January 23, 2013

Diese Regelung bedeutet, dass ab 2015 alle, die neu zu Senatoren und Senatorinnen werden, ihr Ruhegehalt erst mit dem gesetzlichen Ruheeintrittsalter bekommen, also mit 65 oder 67. Das ist der gemeinsame Antrag der vier Fraktionen. Ich möchte noch einmal deutlich sagen, dass das keine Lex SPD ist. Alle Fraktionen haben ihren Anteil daran, und ich finde es nicht in Ordnung, wenn die GRÜNEN das jetzt plötzlich als Lex SPD bezeichnen. Das ist wirklich völlig falsch.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Ab und an lese ich tatsächlich die "Bild"-Zeitung – gerade natürlich in den letzten Tagen –, und wenn ich dann lese, dass Sie von den GRÜNEN sogar Namen von Senatorinnen und Senatoren nennen,

(Jens Kerstan GRÜNE: Ich hab da nichts gesagt, das ist nicht von mir!)

die besonderes begünstigt sind, dann will ich Sie daran erinnern, dass Herr Porschke gestern Geburtstag hatte, nun 59 Jahre alt ist und auch schon vier Jahre Ruhegehalt bekommt.

(Philipp-Sebastian Kühn SPD: Für GRÜNE gilt das nicht, das sind die besseren Men- schen!)

Wenn Sie schon die Begriffe der "Bild"-Zeitung übernehmen, Luxuspension beispielsweise, habe ich das dann richtig verstanden, dass Sie der Auffassung sind, Herr Porschke bekomme ein Luxusruhegehalt? Ich finde, da muss man ein bisschen vorsichtiger sein; so geht es nicht.

(Beifall bei der LINKEN und der SPD)

Wenn wir schon bei den Luxuspensionen in den einzelnen Parlamenten sind: Es gibt ein Bundesland, in dem es leider immer noch Luxuspensionen gibt und überhaupt keine Bewegung, das an die Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen, und dieses Bundesland ist Baden-Württemberg. Ich würde mich sehr freuen, wenn die Fraktion der GRÜNEN sich einmal mit Baden-Württemberg in Verbindung setzen würde, da soll es nämlich einen grünen Ministerpräsidenten geben.

(Beifall bei der CDU)

Dort ist die Regelung so, dass ehemalige Ministerinnen und Minister ab dem 57. Lebensjahr ihr Ruhegehalt bekommen. Da haben Sie ganz viel zu tun, Herr Kerstan.

(Beifall bei der LINKEN, der SPD, der CDU und der FDP)

Ich bin wie Herr Dressel, Frau Suding und Herr Trepoll der Auffassung, dass auch dieser Senat schon Federn lassen muss. Ich glaube, wir gehen alle davon aus, dass nicht alle Senatoren, die jetzt im Amt sind, auch in der 21. Legislaturperiode wieder im Amt sein werden; das glauben die wohl auch selber nicht.

(Heiterkeit bei der SPD)

Und diejenigen, die dann wieder hier auf den harten Bänken landen, bekommen dann eben nicht das Abgeordnetengehalt noch extra. Insofern betrifft das auch diesen Senat.

Insgesamt ist dieser gemeinsame Antrag in unseren Augen ein riesiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Deswegen freuen wir uns auch, dass wir das so hinbekommen haben. Ich finde es ein bisschen schade, dass Sie nicht an das Beamtengesetz heranwollten und die Staatsräte auch gleich in die Lebenswirklichkeit mit einbeziehen wollten. Deshalb gab es von uns noch ein paar Anträge zu den Staatsräten. Wir werden uns Mühe geben, Sie auch in diesem Punkt davon zu überzeugen, dass auch das Beamtengesetz so geändert werden muss, dass auch die Staatsräte in ihren Ruhe- und Übergangsgehältern der Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst werden.

(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen mehr, dann können wir zur Abstimmung kommen.

Zunächst kommen wir zum Antrag der GRÜNEN Fraktion aus der Drucksache 20/6643.

Wer diesen Antrag annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Nun kommen wir zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und LINKEN aus der Drucksache 20/6640. Die GRÜNEN Fraktion möchte diesen Antrag ziffernweise abstimmen lassen.

Wer Ziffer 1 des darin aufgeführten Siebten Gesetzes zur Änderung des Senatsgesetzes beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig angenommen.

Wer Ziffer 2 des Änderungsgesetzes annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 2 ist einstimmig angenommen.

Wer der Änderung aus Ziffer 3a seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 3a ist einstimmig angenommen.

Wer sich Ziffer 3b anschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wer Ziffer 3c annehmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch Ziffer 3c ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wer Ziffer 3d zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Ziffer 3d ist einstimmig angenommen.

Das Gesetz ist damit in erster Lesung beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. – Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Den sehe ich nicht.

Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Gesetz ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.

Wir kommen nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus der Drucksache 20/6641.

Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben und das darin aufgeführte Achte Gesetz zur Änderung des Senatsgesetzes beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Der Antrag ist mit großer Mehrheit abgelehnt.

Schließlich stelle ich fest, dass die Bürgerschaft vom Bericht des Verfassungs- und Bezirksaus

(Dora Heyenn)

schusses aus der Drucksache 20/5955 Kenntnis genommen hat.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 87, Drucksache 20/6469, dem Antrag der CDU-Fraktion: Hamburg – Metropole der Chancen weiter als Mediationsstandort stärken.

[Antrag der CDU-Fraktion: Hamburg – Metropole der Chancen weiter als Mediationsstandort stärken – Drs 20/6469 –]

Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

Für diesen Punkt gibt es keine Debatte und wir können sofort zur Abstimmung kommen.

Wer einer Überweisung der Drucksache 20/6469 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag überwiesen.

Wir sind am Ende des ersten Sitzungstages, wir wünschen unserem Geburtstagskind noch einige Stunden zu Hause in netter Umgebung, und wir sehen uns alle morgen wieder.

Ende: 20.17 Uhr