Nun sind wir nicht immer einer Meinung mit den Stellungnahmen der Gewerkschaft der Polizei, aber in diesem Punkt muss man einfach sagen, wo sie recht haben, haben sie recht. Sie sollten wirklich noch einmal in sich gehen, ob Sie sich mit dieser unzulässigen Privilegierung dieses SPD-Senats hinter den Beamten verstecken wollen. Ich würde Ihnen wirklich empfehlen, das nicht zu tun. Es wird dem Ansehen der Politik in dieser Stadt Schaden zufügen.
In Ihrem eigenen Antrag sagen Sie zu Recht, dass es maßvolle, vertretbare Änderungen seien, die dort vorgeschlagen werden. Wir halten diese maßvollen Änderungen auch vertretbar für Senatsmitglieder, die jetzt im Amt sind. Ich kann Sie einfach nur auffordern, unserem Zusatzantrag zuzustim
men, damit wir ein Paket bekommen, das eine Ruhegehaltsregelung der Lebenswirklichkeit anpasst und nicht durch ein neues Ärgernis und eine neue Angreifbarkeit ersetzt, so, wie es in dem gemeinsamen Antrag der anderen vier Fraktionen vorgesehen ist. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kerstan, ich kann Ihren Groll grundsätzlich verstehen. Auch wir sind nicht immer zufrieden mit der Arbeit des Senats, aber darum geht es an dieser Stelle gar nicht. Der bestehende Senat genießt einfach den Vertrauensschutz, was die Altersgrenze bei den Versorgungsleistungen angeht. Das hat auch nichts mit Sonderregelung oder mit Privilegierung zu tun, das ist einfach verfassungsrechtlich geboten.
Ich möchte erst einmal allen beteiligten Fraktionen danken, dass wir die Beratungen zu diesem Gesetz in der nötigen Ruhe und Gelassenheit geführt haben; das war sehr gut. Mit der Änderung des Senatsgesetzes passen wir die Regelung der Altersvorsorge für Mitglieder des Senats endlich an die gesellschaftlichen Realitäten an. Und diesem Anspruch wurden die bisherigen Regelungen definitiv nicht gerecht. Dass Menschen, auch ehemalige Senatoren, im Alter von 55 Jahren durchaus in der Lage sind, beruflich noch erfolgreich zu sein, wird wohl niemand in diesem Hause ernsthaft bestreiten. Deswegen war die Anpassung nicht nur notwendig, sondern auch überfällig. Wir werden mit dieser Anpassung hoffentlich auch die gesellschaftliche Akzeptanz steigern können. Was die Menschen teilweise zu Recht empört, sind Sonderregelungen, die sich in der Politik in der Regel von den betroffenen Politikern selbst genehmigt werden.
Ich will an dieser Stelle nicht alles Richtige wiederholen, was Herr Dressel und Herr Trepoll schon gesagt haben. Ich möchte nur noch auf einige wenige Punkte eingehen. Ziel unserer Gesetzesänderung war es, eine faire und vernünftige Regelung für die Altersversorgung zu finden, gleichzeitig aber auch den Steuerzahler nicht über Gebühr zu belasten. Deswegen ist es ein wesentlicher Punkt, dass mit der Neuregelung auch die Anrechnung weiterer Versorgungsansprüche an die öffentliche Hand angegangen wird.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir noch einen grundsätzlichen Punkt. Mit dem Gesetzentwurf lehnen wir die Altersversorgung von Senatoren maßgeblich an die Beamtenversorgung an. Das mag auf den ersten Blick auch sinnvoll erscheinen, sind die Mitglieder des Senats doch die Spitze, wenn auch die politische Spitze des jeweiligen Beamtenapparats, nämlich ihrer Behörde. Ein Senator ist jedoch genauso wenig Beamter, wie es die Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft sind. Und ob es dann noch zeitgemäß ist, die finanziellen Angelegenheiten an das Beamtenrecht anzulehnen, sollten wir alle gemeinsam mittelfristig noch einmal genau unter die Lupe nehmen. Für die FDP-Fraktion ist es grundsätzlich vorstellbar, die Altersversorgung auch von Senatoren an die Regelungen für Selbstständige und Freiberufler anzulehnen.
Meine Damen und Herren! Wir wollen gute und kluge Köpfe in den Parlamenten und wir wollen gute und kluge Köpfe auf der Senatsbank. Damit diese Ämter auch attraktiv sind, braucht es eine angemessene Bezahlung und eine faire Altersvorsorge, und ich glaube, mit diesem aktuellen Gesetzentwurf sind wir da auf einem sehr guten Weg. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Sommer 2011 hat die Fraktion DIE LINKE die politische Initiative ergriffen, um das Senatsgesetz an die Lebenswirklichkeit der Bürgerinnen und Bürger anzupassen. Gerade in Zeiten, in denen das Renteneintrittsalter hochgesetzt wird, das Rentenniveau in der Breite sinkt und die Altersarmut so sehr um sich greift, dass viele von ihr betroffen und noch mehr von ihr bedroht sind, konnten wir nicht mehr akzeptieren, dass ehemalige Senatsmitglieder regelhaft mit 55 Jahren Ruhegehälter erhalten.
Wir freuen uns, dass die Fraktionen von SPD, CDU und FDP diese Regelung nach einem längeren parlamentarischen Prozess gemeinsam mit uns an das gesetzliche Renteneintrittsalter anpassen wollen. Ebenso überfällig war, dass bei ehemaligen Senatsmitgliedern, die wieder Bürgerschaftsabgeordnete werden, das Abgeordneteneinkommen zu 100 Prozent bei der Übergangsregelung gegengerechnet wird.
Staatsrechtler und Politikwissenschaftler kritisieren seit Langem den im bundesweiten Vergleich großzügigen Übergang und die Ruhegehälter der Hamburger Ex-Senatoren. Die Kritik lautete eigentlich immer: zu früh und schon nach sehr kurzer Amts
zeit. Wir teilen die Auffassung, dass die Übergangsregelungen und Ruhestandsgehälter ehemaliger Regierungsmitglieder in Hamburg nicht der Lebenswirklichkeit der Menschen entsprechen. Ehemalige Senatorinnen und Senatoren erhalten ab 55 ein Ruhegehalt von 35 Prozent, vorausgesetzt, dass sie eine vierjährige Amtszeit haben. Auch die Regelungen zum Übergangsgeld sind nicht der Lebenswirklichkeit der Hamburgerinnen und Hamburger angepasst. In allen Bereichen wird angerechnet und gegengerechnet. Ich kann es Ihnen nicht ersparen: Bei einem Hartz-IV-Empfänger wird alles gegengerechnet, sei es eine kleine Erbschaft, das Kindergeld oder eine Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Arbeit. Deswegen müssen wir auch hier etwas tun, damit das der Lebenswirklichkeit – auch der von Hartz-IV-Empfängern – angepasst wird. Die Abgeordnetenbezüge, die beim Übergangsgeld ehemaliger Senatoren nicht angerechnet wurden, waren ein ganz wichtiger Punkt für uns.
Die letzte Änderung des Senatsgesetzes – Herr Kerstan hat es angesprochen – fand 1998 unter Rot-Grün statt. Damals wurde eingeführt, dass Senatorinnen und Senatoren Verantwortung für ihre Altersvorsorge übernehmen und einen monatlichen Beitrag dafür zahlen, soviel ich weiß, irgendetwas unter 1000 Euro. Der Anspruch auf ein Ruhegehalt ab dem 55. Lebensjahr blieb aber bestehen, obwohl das gesetzliche Renteneintrittsalter damals bereits bei 65 Jahren lag. Herr Kerstan, da hätten Sie sich richtig austoben können – das haben Sie aber leider nicht getan –, da hätte man das schon ändern können.
Zu den jetzigen Änderungen. Wir hatten einen parlamentarischen Prozess, der schwierig und kontrovers war. Ich habe mich manchmal geärgert, Sie haben mich manchmal geärgert. Letztendlich war es aber doch sehr konstruktiv und sehr produktiv, und ich bedanke mich an dieser Stelle für die Zusammenarbeit mit den Fraktionen der SPD, der FDP und …
Was steht nun in unserem gemeinsamen Antrag? Wir haben die Heraufsetzung des Ruheeintrittsalters von 55 Jahren auf die Regelaltersgrenze. Wir haben darauf geachtet, dass dort "Regelaltersgrenze" steht, denn wir hoffen, dass wir – wie in vielen anderen Punkten auch – die SPD davon überzeugen können, das Renteneintrittsalter von 67 zurück auf 65 zu setzen. Zaghafte Anstöße haben Sie schon gemacht, wir hoffen also, dass es dazu kommt. Deswegen steht beim Renteneintrittsalter auch nicht 67, sondern Regelaltersgrenze.
Außerdem haben wir in diesem Antrag dafür gesorgt, dass es bei vorzeitiger Inanspruchnahme des Ruhegehalts eine Minderung gibt – das halten wir auch für ganz richtig – und dass bei den Ruhegehältern künftig auch Einkünfte angerechnet werden sollen.
Wichtig ist uns auch, dass von den vier Fraktionen die Idee der Karenzzeit in den Antrag aufgenommen und als gemeinsame zukünftige Aufgabe festgelegt wurde, dass wir uns Gedanken darüber machen, dass es für Senatorinnen und Senatoren eine Karenzzeit geben muss und sie, wenn sie aus ihrem Job ausscheiden, nicht gleich in einen sehr ähnlichen Betrieb gehen, wie einige Bundespolitiker es tun – ich will jetzt gar keine Namen nennen.
Was wir als LINKE gern noch drin gehabt hätten, wäre natürlich die Absenkung des Amtsgehalts insgesamt; das ist diese leidige Nummer mit den 123 Prozent von B11. Wir hätten das gern auf 100 Prozent heruntergesetzt. Das haben wir nicht geschafft. Wir hätten auch gern erreicht, diesen unverständlichen Paragrafen so zu ändern, dass jüngere Senatoren beim Ruhegehalt nicht mehr benachteiligt werden – wir haben hier eine Altersdiskriminierung einmal andersherum. Und wir hätten gern geregelt, dass das Übergangsgeld festgelegt wird von mindestens einem Monat auf höchstens ein Jahr und dass die Regelsätze, die Ruhegehaltssätze von 35 auf 30 Prozent heruntergesetzt werden.
Das haben wir alles nicht geschafft, aber Demokratie heißt auch, Kompromisse zu schließen, und das können wir recht gut.
(Beifall bei der LINKEN und vereinzelt bei der SPD – Robert Bläsing FDP: Hört, hört! – Finn-Ole Ritter FDP: Mutige Aussage!)
Nun muss ich sagen, dass mich der politisch-parlamentarische Stil der GRÜNEN in dieser Frage doch sehr irritiert hat. Ich glaube, es war Herr Trepoll, der gesagt hat, das war ein PR-Kalkül. Ich könnte auch noch ein ganz anderes Wort dafür finden. Ich kann mich erinnern, dass wir am Anfang dieser Debatte von den GRÜNEN immer gehört haben, die LINKE und insbesondere ich führten eine Neiddebatte, und ich habe immer wieder versucht, deutlich zu machen, dass es uns um eine Gerechtigkeitsdebatte geht. Dass Sie jetzt plötzlich so aus dem Knick kommen, irritiert mich sehr.
Ich will Ihnen genau erzählen, wie das in den vergangenen Monaten gelaufen ist, und fange mit der Expertenanhörung an. An dieser Anhörung waren Sie so sehr interessiert, dass Sie erstens gar kei
nen Experten benannt und sich zweitens an der Debatte überhaupt nicht beteiligt haben. Bei der Auswertung, Herr Kerstan, haben Sie noch nachhaltig darüber nachgedacht, dass es doch eigentlich gar nicht so schlecht sei, wenn Senatoren, die wieder zurück auf die harten Stühle des Parlaments kommen, ihre Diäten on top bekommen. Sie haben dort öffentlich gesagt und auch öffentlich darüber nachgedacht, dass es doch sehr problematisch sei und ob man dann überhaupt noch Leute finden würde, die Senator werden wollen, wenn man die Ruhegehälter herunterbiegt und an die Lebenswirklichkeit der Menschen anpasst, wie wir das immer gefordert haben. Das können Sie alles selbst nachlesen. Und dann auf einmal dieser Wechsel. Das finde ich ausgesprochen irritierend.
Als wir die Senatsbefragung hatten, hat der Abgeordnete Farid Müller – das fand ich auch sehr schlau – zum Thema Vertrauensschutz gesagt, da müssten wir uns alle noch einmal rechtlich schlau machen. Das stimmt, und das haben wir auch getan. Wir haben zum Beispiel in Brandenburg nachgefragt. Brandenburg ist das Bundesland, das aus den gleichen Argumenten heraus sein Senatsgesetz sehr stark geändert hat. Dort habe ich nachgefragt, und mir ist gesagt worden, dass eine Änderung des Renteneintrittsalters um zehn bis zwölf Jahre einfach nicht gehe. Meine eigenen Genossen haben mich natürlich überzeugt, das ist ja klar.
Ich will gar nicht rechtlich argumentieren, aber es liegt doch allein vom Menschenverstand her auf der Hand, dass es ein Riesen-Unterschied ist, ob jemand von seinem recht guten Gehalt monatlich einen Betrag von 600 Euro für die Altersvorsorge zahlt oder ob jemand seine Rente zwölf Jahre später bekommt. Das können Sie einmal ausrechnen,
da fehlt am Ende eine Null. Das ist der Unterschied. Von daher ist das natürlich ein gewaltiger Eingriff. Und schauen wir uns einmal an, wie das mit der Anhebung der Rente von 65 auf 67 war. Da mussten auch nicht alle abhängig Beschäftigten und alle Beamten sofort bis 67 arbeiten. Ich zum Beispiel, Jahrgang 1949, muss bis zum Alter von 65 Jahren und drei Monaten arbeiten. Das geht dann immer so weiter, da gibt es eine Übergangsregelung. Wir hätten auch gern eine Übergangsregelung gehabt, weil ich es ein bisschen schlicht finde, diese Neuanpassung an das gesetzliche Renteneintrittsalter an einer Legislaturperiode festzumachen. Es wäre natürlich viel schlauer, das am
Bei einem weiteren Punkt muss ich mein großes Bedauern ausdrücken. Ich habe allen Senatorinnen und Senatoren einen langen Brief geschrieben und Sie persönlich gefragt, wie sie denn zu dieser Rentenregelung mit 55 stehen,
und ich finde, es wäre nett gewesen, eine Antwort zu bekommen. Ich fand es nicht gut, dass ich keine Antwort bekommen habe.
(Heike Sudmann DIE LINKE: Frau Heyenn, fragen Sie das noch mal, die hören gerade nicht zu, die da vorne sitzen! – Glocke)
Meine Damen und Herren! Es können jetzt nicht alle über ihre privaten Ruhegelder diskutieren und der Senat auch nicht über die zu erwartenden. Im Moment hat ausschließlich Frau Heyenn das Wort.