Ich will im Einzelnen nicht mehr auf die Inhalte eingehen. Wir haben die Frage des sogenannten Renteneintrittsalters besprochen und die Anrechnungsbestimmungen.
Ich möchte aber auf das eingehen, was an Kritik geäußert wurde von den GRÜNEN. Eigentlich sind wir im gesamten Verfahren relativ nah beieinander gewesen, denn alles, außer dem Inkrafttreten dieser Bestimmungen, ist etwas, das zwischen den Fraktionen schon sehr weitgehend vereinbart war. Mein Verständnis von parlamentarischem Gesetzgeber ist auch, dass man immer schauen muss, rechtmäßige Vorlagen zu produzieren. Jedenfalls sollte unser Anspruch sein, wenn wir Gesetze machen, dass sie auch den Anforderungen unserer Verfassung gerecht werden.
Und so weit sind wir an dieser Stelle auch gekommen zu sagen, dass wir bei einem Beitrag der politischen Leitungsebene möglichst zeitnah etwas ändern. Trotzdem muss es verfassungsgemäß sein. Ich freue mich, dass die Verständigung zwischen vier Fraktionen möglich war und wir bei den Anrechnungsbestimmungen, die auch nicht ohne Gewicht sind in diesem Gesetzentwurf, gesagt haben, sie würden ab sofort gelten, das heißt, auch für den in der 20. Legislaturperiode amtierenden Senat.
Aber bei der Frage des Renteneintrittsalters machen es sich die GRÜNEN etwas zu einfach. Es geht nämlich darum, dass wir mit einem Federstrich heute das Renteneintrittsalter für Senatoren von 55 Jahren auf 65 Jahre hochfahren. Ich habe nicht alle Änderungen von Alterssicherungssystemen im gesetzlichen Bereich und im öffentlichen Dienst verfolgt. Aber so viel habe ich mitbekommen, dass eine Anhebung um zehn Jahre in einem Schritt nirgendwo erfolgt ist, sie wäre nämlich grob rechtswidrig. Sie wird den Ansprüchen, die die Verfassung an den Vertrauensschutz stellt, nicht gerecht. Und ich möchte in diesem Parlament – so verstehe ich auch unsere Aufgabe als parlamentarischer Gesetzgeber – keine Gesetze machen, die rechtswidrig sind. Deswegen ist es richtig, dass wir jetzt differenziert vorgehen. Die Anrechnungsbestimmungen gelten ab sofort; das neue Renteneintrittsalter für die zukünftig zu ernennenden Senatoren. Damit ist unser Gesetzentwurf rechtmäßig, und trotzdem setzt er das gewollte politische Signal.
Ich finde von unserer Seite aus das politische Begehren der GRÜNEN schwierig zu sagen, man solle das anders machen und darauf setzen, dass keiner klage, und die Betroffenen könnten sich persönlich damit einverstanden erklären, dass es ab jetzt anders läuft. Wir können kein rechtswidriges Gesetz machen und dann darauf setzen, dass sich niemand dagegen wendet. Das finde ich jedenfalls mit den Anforderungen an einen Gesetzgeber nicht so recht zu vereinbaren. Deshalb habe ich zwar das Ansinnen verstanden, aber es einfach so parlamentarisch umzusetzen, ist sehr schwierig.
Trotzdem überwiegt insgesamt der Dank, den ich auch an die anderen Fraktionen für die Beratungen aussprechen will. Der Dank geht durchaus noch einmal an die Links-Fraktion, denn sie sorgte durch ihr stetes Nachbohren bei diesem Thema immer dafür, dass es auch auf der Agenda behalten wurde. Das ist auch richtig. Und ich finde es ausdrücklich gut, dass uns ein relativ breites Votum gelingt.
Was ich in den Beratungen noch gelernt habe, ist, dass dieses Gesetz an vielen Stellen schwierig zu lesen ist. Wer sich diesen Paragrafen 16 anschaut – sei er nun Jurist oder nicht – und die Absätze 3, 4 oder 5, der kommt ganz schön ins Schlingern. Es ist auch nicht gerade gut, dass es an einer Stelle, die durchaus öffentlich sensibel betrachtet wird, Rechtsnormen gibt, die eigentlich kein Schwein versteht. "Schwein" ist natürlich ein unparlamentarischer Begriff, also sage ich besser, die kein Mensch versteht.
sen würden. Der Senat beziehungsweise das Personalamt steuern dann nachher die Umsetzung und die Auszahlungen. Dann geht es auch darum, handhabbare Anwendungshinweise zu erarbeiten. Und sollte sich beim Erarbeiten dieser Anwendungshinweise technisch oder redaktionell Widersprüchliches und Problematisches herausstellen, dann muss es möglich sein, auch noch eine technische Korrektur hinterherzuschieben.
Alles, was nachher der Lesbarkeit und damit auch der Transparenz von Senatorenversorgung dient, ist gut. Das verstehen dann die Menschen draußen auch leichter. Aber ein Gesetz, das an der Stelle so unverständlich ist, dass es auch für uns Parlamentarier kaum nachvollziehbar ist, ist nicht immer unbedingt das beste Gesetz. Das haben wir jetzt nicht alles regeln können, aber das kann man noch nachholen. Insofern vielen Dank noch einmal für die Beratungen. Die Arbeit wird uns bei diesem Thema sicher nicht ausgehen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Besoldung von Politikern und die öffentliche Diskussion darüber ist sicherlich kein großes Gewinnerthema. Aber auch solche Debatten müssen geführt werden, und in diesem Fall musste sie geführt werden, da aus meiner Sicht schlichtweg vergessen wurde, die Senatorenbesoldung der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung anzugleichen. Deshalb gilt zunächst der Dank den Kollegen der LINKEN, die dieses Thema, sicherlich nicht aus politischem Eigennutz, in den Fokus gerückt haben. Und der Dank gilt natürlich auch den anderen Fraktionen, die dieses Thema sachlich und fundiert diskutiert haben, ohne in die sonst übliche Neiddebatte zu verfallen.
In Zeiten des Renteneintrittsalters von 67 Jahren und den erfolgten Anpassungen der Ruhestandsgelder für Politiker auch auf Bundesebene und in vielen Bundesländern, ist es auch in Hamburg selbstverständlich an der Zeit, eine maßvolle Anpassung dieser Regelung für Senatsmitglieder vorzunehmen.
Zukünftig haben, ähnlich der Regelung für die Bundesminister, Senatsmitglieder ebenfalls erst nach 67 Jahren statt wie bisher schon mit 55 Jahren einen Anspruch auf ein Ruhegehalt, begrenzt auf einen bereits 2007 nach unten angepassten Versorgungshöchstsatz von 71,75 Prozent. Wer dieses bereits ab 60 Jahren in Anspruch nehmen möchte, muss entsprechende Abschläge hinneh
men. Auch gibt es Anpassungen in der Anrechnung von Übergangsgeldern und Ruhegehalt mit anderen Einkommensarten, beispielsweise unseren Abgeordnetendiäten. Diese Änderungen halten wir für angemessen und gerecht.
Es ist daher auch begrüßenswert, dass dieser Antrag von einer breiten Mehrheit getragen wird. Bedauerlich ist, das will ich ausdrücklich hinzufügen, dass sich gerade die GRÜNEN kurz vor Toresschluss davongemacht haben. Aus PR-Kalkül, das ist meine Überzeugung, haben sie sich vom gemeinsamen Vorgehen verabschiedet. Sie wollen diese Neuregelung auch für bereits aus dem Senat ausgeschiedene Mitglieder, also jetzige, zur Anwendung bringen. Herr Dressel hat es gesagt, der Vertrauensschutz ist einer der wichtigsten Rechtsgrundsätze in unserer Rechtsordnung, sogar verfassungsrechtlich geschützt.
Herr Kerstan, diese Bemerkung kann ich mir nicht ersparen: Was Ihre Kompetenz vor dem Verfassungsgericht angeht, haben wir doch in den letzten Monaten so einiges erlebt. Positiv für Sie ist es nie ausgegangen. Von daher mutet es schon etwas komisch an, dass gerade Sie die anderen vier Fraktionen in dem Bereich belehren wollen. Bei dem Thema, was verfassungsrechtlich möglich ist, sollten Sie lieber kleine Brötchen backen.
(Beifall bei der CDU und der FDP und Beifall und Heiterkeit bei der SPD und bei Dora Heyenn DIE LINKE)
Früher gab es einmal die Befürchtung, dass es zu viele Juristen im Parlament gäbe. Vielleicht hat die grüne Bürgerschaftsfraktion in diesem Punkt noch ein bisschen Nachholbedarf, aber das müssen Sie mit sich ausmachen.
Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf die vorhandene Nichtvereinbarkeit von Senatorenamt und Abgeordnetenmandat und dass Senatsmitglieder bekanntermaßen keinen besonderen Kündigungsschutz besitzen, sind die hier vorgelegten Änderungen mehr als gerecht, zeitgemäß und geboten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Tat sind Debatten über Gehalt, Ruhegehalt und die Versorgungsansprüche von Politikern immer heikle Debatten, weil in Teilen der Bevölkerung immer der Eindruck entsteht, dass die Politiker selbst darüber entscheiden, was sie bekommen, und da besteht ein großes Misstrauen. Deshalb müssen wir uns alle
Insofern war es auch richtig, dass bei der letzten großen Änderung des Senatsgesetzes im Jahr 1998, als unter anderem von der rot-grünen Koalition eingeführt wurde, dass Senatsmitglieder auch selbst einen Beitrag zu ihrer eigenen Versorgung leisten müssen, wie es der größte Teil der Bevölkerung auch tun muss, vereinbart wurde, dass in dem Moment, in dem bei Beamten größere Ruhegehaltsänderungen eintreten, solche Regelungen im Bereich der Politik auch überprüft werden müssen. Genau das tun wir gerade, und ich finde es gut, dass wir in diesem Haus einen Konsens haben, dass eine Ruhegehaltsregelung, die ab dem 55. Lebensjahr Auszahlungen an ehemalige Senatsmitglieder vorsieht, nicht mehr in die Zeit passt. Das muss geändert werden und das begrüßen wir. Wir haben das von Beginn der Debatte an unterstützt, und wir werden das auch jetzt unterstützen.
Was wir allerdings bedauern, ist, dass dieses neue Paket an einem entscheidenden Punkt eine Lücke enthält. Es ist eine Lücke, die den positiven Aspekt, nämlich die Ruhegehaltsregelung im Senat an die Lebenswirklichkeit der Menschen anzupassen, ein ganzes Stück weit entwertet und die Akzeptanz dafür wieder zerstört. In allen Änderungen der letzten Legislaturperiode des Senatsgesetzes war es klar, dass diese Änderungen auch für die amtierenden Senatsmitglieder gegolten haben. Auch in einem Teil der von Ihnen vorgelegten Änderungen wird das für diesen Senat ebenfalls gelten. Vor diesem Hintergrund ist es wirklich unverständlich und auch in höchstem Maße angreifbar, dass für den jetzt amtierenden SPD-Senat eine Sonderregelung geschaffen wird, indem er von dieser neuen Regelung ausgenommen wird.
Dieser Sonderregelung und Privilegierung des jetzt amtierenden SPD-Senats können und werden die GRÜNEN nicht zustimmen.
Diese Argumentation nämlich, die wir eben auch von Herrn Dressel gehört haben, halten wir für rechtlich nicht zutreffend, denn Sie gehen dort von falschen Annahmen aus. Natürlich ist die Alimentation unserer Senatoren an das Beamtengesetz angelehnt, aber die Senatsmitglieder sind keine Beamten. Beamte sind auf Lebenszeit ernannt und können nicht entlassen werden. Sie haben deshalb einen bestimmten Vertrauensschutz. Die von Ihnen zitierten Verfassungsgerichtsurteile beziehen sich auf Beamte. Senatsmitglieder haben aber in dem
Bereich keinen Vertrauensschutz. Kein einziges Senatsmitglied kann davon ausgehen, dass es bis zum Ende der Legislaturperiode im Amt bleibt und erst in dem Moment einen Ruhegehaltsanspruch erwirbt.
Ich sage es ganz deutlich: Wenn wir heute beschließen, dass die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre für diese Senatsmitglieder gelten soll, dann wird denen kein einziger Anspruch genommen, denn nach zwei Jahren hat kein einziges Senatsmitglied einen Anspruch auf nur einen einzigen Cent Ruhegehalt. Den werden Sie erst in zwei Jahren, am Ende der Legislaturperiode, erwerben. Insofern ist Ihre Argumentation in dem Punkt nicht zutreffend und auch in höchstem Maße angreifbar, und Sie sollten sich das gut überlegen.
Darum würde ich Ihnen empfehlen, sich die Pressemitteilung der Gewerkschaft der Polizei von heute einmal genauer anzusehen. Ich zitiere jetzt sinngemäß. Es wird dort gefragt, wo eigentlich der Vertrauensschutz der letzten Jahre gewesen sei in Bezug auf die Beamten, wo sämtliche Änderungen niemals für erst zukünftig eingestellte Beamte gelten, sondern immer auch für die Beamten, die im Dienst sind. Ihre Argumentation aber – Herr Dressel, Sie werden dort auch persönlich genannt – empfindet die Gewerkschaft der Polizei als eine Ungehörigkeit gegenüber allen Beamten, Polizeibeamten und Feuerwehrleuten in dieser Stadt. Sie empfindet diese Argumentation als unerträglich.