unserer Infrastruktur auskömmlich zu gestalten. Deswegen haben wir uns entschieden, auch die Gewässererhaltung zu verstärken. Das Gleiche gilt für die Grundinstandsetzung der Gewässerinfrastruktur. Viele der Bauwerke wie Uferwände kommen aus den Jahren 1880 bis 1930, und lange wurde hier so gespart, dass uns hohe Folgekosten erwarten und viele alte Uferwände eine Grundinstandsetzung brauchen. Das gehen wir intensiv an, und hier zeigt sich, dass wir Sozialdemokraten den Sanierungsstau dieser Stadt beenden.
Doch nicht nur in Infrastruktur wird investiert, sondern mir persönlich war es auch ein ausgesprochen wichtiges Anliegen, dass in den Hochwasserschutz investiert wird. Wir haben im Vergleich zur bisherigen Finanzplanung deutlich aufgestockt, um das Programm bis 2016 abzuschließen, und wir haben kürzlich auch die Bemessungswasserstände angehoben und damit das nächste langfristige Programm eingeleitet. Die Maßnahmen werden sich dann voraussichtlich ab 2016 über eine Zeit von circa 25 bis 30 Jahren erstrecken, und dabei streben wir an, bis zu 20 Millionen Euro jährlich in Erhöhungsmaßnahmen der Deiche zu investieren.
Meine Damen und Herren! Der Zugang zur Natur und zu Grünflächen für alle Hamburgerinnen und Hamburger ist aber ebenso eine Frage der Gerechtigkeit wie der Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen. Deswegen haben wir den Luftreinhalteplan vorgelegt und den Lärmaktionsplan erarbeitet. Wir gehen diese Belastungen jetzt konkret an. Die Vorschläge liegen vor, und sie werden jetzt bewertet. Nichts anderes haben wir im Ausschuss diskutiert, und dann geht es zeitnah an die Umsetzung.
Um Gerechtigkeit geht es auch bei einem anderen zentralen Projekt des Senats, der Energiewende. Die Bundesregierung gestaltet die Energiewende derzeit vor allem zulasten der Verbraucher. Deswegen müssen wir versuchen, gerade Haushalten, die sich die Energiekosten immer weniger leisten können, zu helfen. Deshalb haben wir das erfolgreiche Projekt Stromspar-Check mit der Caritas verlängert, und ich begrüße auch sehr, dass unsere SPD-Fraktion den Antrag gestellt hat, dieses Projekt noch besser auszustatten.
Im Übrigen geht es bei der Energiewende auch darum, die Menschen nicht aus den Augen zu verlieren. Mit den Schritten, die wir in Hamburg eingeleitet haben, sichern wir auch mehrere Tausend Arbeitsplätze mit hohen Sozialstandards.
Das sollte man übrigens nie vergessen, wenn einige Befürworter einer hundertprozentigen Rekommunalisierung immer wieder von Synergieeffekten sprechen.
Sie meinen nämlich Rationalisierung und Einsparungen von Arbeitsplätzen damit, und das lehnen wir ab.
Die Hamburger Schritte zur Energiewende bieten aber noch viel mehr. Sie bringen umfangreiche Investitionen und Innovationen in die Stadt; Frau Schaal hat vorhin einige genannt. Sie machen Hamburg zum wichtigsten Standort von Energiespeichern. Sie bergen im Gegensatz zum 100-Prozent-Modell keine unkalkulierbaren finanziellen und juristischen Risiken, und vor allem bringen sie den Klimaschutz in Hamburg substanziell voran. Allein die Entscheidung, das Kohlekraftwerk in Wedel durch ein Innovationskraftwerk zu ersetzen, bringt Einsparungen von bis zu 270 000 Tonnen CO2 im Jahr, und das ist beispielhaft.
Das ist im Übrigen auch ein wichtiger Beitrag zum Masterplan Klimaschutz, den wir gerade aufstellen. Mit diesem Masterplan geht es uns darum, den Klimaschutz in Hamburg fest zu verankern, denn bisher war er nicht mehr als ein befristetes Projekt.
Und genau aus diesem befristeten Projekt der Vorgängersenate machen wir eine Daueraufgabe. Wir haben auch hier umgestellt von einer Eventpolitik, wie sie im Umwelthauptstadtjahr sehr häufig zu sehen war und bei der viel Steuergeld für Showveranstaltungen wie den autofreien Sonntag ausgegeben wurde, auf Effizienz. Wir legen jetzt harte Kriterien an und sparen mit jedem eingesetzten Euro so viel CO2 wie möglich. Nur so erreichen wir die Klimaschutzziele,
und die sind allen Unkenrufen zum Trotz ambitioniert. Dafür reicht übrigens auch ein Blick in viele andere Bundesländer, zum Beispiel ins grün regierte Baden-Württemberg, das sich weitaus weniger zutraut als Hamburg.
Meine Damen und Herren! Wir sind die Probleme dieser Stadt und die großen Aufgaben pragmatisch und lösungsorientiert angegangen. Wir können nach knapp zwei Jahren auf gute Zwischenergebnisse verweisen, sei es in der Umweltpolitik oder
Weil wir konkret angesprochen wurden: Die 28 Abgeordneten der CDU-Fraktion haben Klage vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht eingereicht,
um den konkreten Einzelfall anhand dieses Volksentscheides zu überprüfen. Aber unterschätzen Sie unsere Motive nicht. Wir wollen endlich, dass wir in der Hamburgischen Bürgerschaft – und damit meine ich uns alle, die jetzigen und die zukünftigen Bürgerschaftsabgeordneten – wissen, was das Finanztabu von Volksgesetzgebung und der Haushaltsvorbehalt des Parlaments bedeuten. Die Rechtsprechung ist dazu überhaupt nicht entwickelt, in Hamburg schon gar nicht, und deshalb ist es notwendig, dass das Verfassungsgericht hier eine Klärung herbeiführt.
Herr Kerstan, nur weil Sie sich regelmäßig eine Klatsche vom Verfassungsgericht abholen, bedeutet es das für unsere gut vorbereitete Klage noch lange nicht. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Blankau hat im Klimaschutzprogramm alle Maßnahmen zu Umweltbildung und Bewusstseinsbildung im Umweltbereich gestrichen. Ihre Rede war gerade der beste Beweis, wie wichtig dieser Bereich für eine gute Umweltpolitik ist. Auch nur einen Teil dieser gestrichenen Mittel für einen Volkshochschulkurs "Klimaschutz für Anfänger" einzusetzen, wäre eine gute Investition, damit Klima- und Umweltschutzpolitik in dieser Stadt mal wieder stattfindet. – Vielen Dank.
Gibt es weitere Wortmeldungen? – Wenn das nicht der Fall ist, können wir die Beratungen schließen und zu den Abstimmun
gen des Einzelplans 6 kommen. Hierzu hat der Abgeordnete de Vries mitgeteilt, dass er an den Abstimmungen nicht teilnehmen werde.
[Senatsantrag: Ergänzung des Haushaltsplan-Entwurfs 2013/2014 nach § 32 Landeshaushaltsordnung Überleitung der Wandsbeker Bezirksfriedhöfe auf die Hamburger Friedhöfe – Anstalt öffentlichen Rechts –(HF) – Drs 20/5831 –]
Wer möchte gern der Ziffer 1 dieses Senatsantrags folgen und das Dritte Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Hamburgischen Friedhöfe – Anstalt öffentlichen Rechts – beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.
Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz auch in zweiter Lesung beschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann war auch das einstimmig, und das Gesetz ist in zweiter Lesung endgültig beschlossen worden.
Wer möchte nun Ziffer 2 des Senatsantrags annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist auch das einstimmig so beschlossen.