Wir kommen zunächst zu den Empfehlungen des Haushaltsausschusses aus Punkt A. Die unter Ziffer 1 erbetenen Kenntnisnahmen sind erfolgt.
Wer, wie in Ziffer 2a des Ausschussberichts empfohlen, den dort aufgeführten Beanstandungen des Rechnungshofs mit Ausnahme der Textziffer 348 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen worden.
Wer möchte nun noch der Beanstandung zur Textzahl 348 beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei Enthaltungen einstimmig beschlossen worden.
Wer möchte den Empfehlungen des Ausschusses aus Ziffer 2b hinsichtlich der Darlegungen des Rechnungshofs zu den Textziffern 647 bis 650 – Bäderland – folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist bei einigen Enthaltungen einstimmig beschlossen worden.
Wer möchte den Darlegungen zu den Textziffern 734 bis 747 – mit Ausnahme der Textziffern 737 und 739 –, letzter Absatz, zweiter Satz beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.
Wer möchte nun den Darlegungen zu den Textziffern 737 und 739, letzter Absatz, zweiter Satz beitreten? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.
Wer möchte den übrigen Empfehlungen aus Ziffer 2b des Berichts folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen worden.
Wer möchte, wie in Ziffer 3a des Ausschussberichts empfohlen, die in der Haushaltsrechnung 2010 ausgewiesene Überschreitung genehmigen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.
Wer will den soeben in erster Lesung gefassten Beschluss auch in zweiter Lesung fassen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist damit auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Wer möchte der Ausschussempfehlung zu Ziffer 3b folgen und dem Senat für das Haushaltsjahr 2010 Entlastung erteilen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.
Unter Punkt B des Haushaltsausschussberichts wird empfohlen, dem Rechnungshof für dessen Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2010 Entlastung zu erteilen. Wer möchte so beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist einstimmig beschlossen worden.
Ich möchte auch in diesem Jahr wieder die Gelegenheit nutzen, dem Rechnungshof und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die von ihnen geleistete Arbeit ausdrücklich unseren Dank auszusprechen.
Ich rufe nun die Tagesordnungspunkte 11 und 43 auf, das sind die Drucksachen 20/5763 und 20/ 5788. Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Bildung einer Landeskonferenz Versorgung und zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes und Antrag der SPD-Fraktion: Verbesserung der gesundheitlichen Versorgungsstruktur in Hamburg.
[Senatsantrag: Entwurf eines Gesetzes zur Bildung einer Landeskonferenz Versorgung und zur Änderung des Hamburgischen Krankenhausgesetzes – Drs 20/5763 –]
Die SPD-Fraktion möchte die Drucksache 20/5763 an den Gesundheitsausschuss überweisen. Die FDP-Fraktion beantragt die Überweisung der Drucksache 20/5788 ebenfalls an den Gesundheitsausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hamburg ist im Hinblick auf hochwertige Gesundheitsdienstleistungen hervorragend aufgestellt. Gleichzeitig sind aber die Probleme bei der wohnortnahen haus-, kinder- und fachärztlichen Versorgung evident. Die Disparitäten bei der Versorgung führen seit Jahren zu berechtigtem Unmut bei Patientinnen und Patienten. Die Ursache liegt vor allem in der Behandlung Hamburgs als ein zusammenhängendes Zulassungsgebiet. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung sind nun neue Handlungsmöglichkeiten eröffnet, die wir gemeinsam nutzen sollten.
Wenn wir die Förderung und den Erhalt von gleichen gesundheitlichen Chancen zugleich als Voraussetzung für die Chancengleichheit in der Gesellschaft insgesamt betrachten,
dann muss das moderne medizinische Wissen in seiner ganzen Komplexität allen Patientinnen und Patienten zugutekommen.
Die Versorgungsstrukturen in unserem Gesundheitssystem stoßen an ihre Grenzen. Starre Sektorengrenzen und ungelöste Schnittstellenprobleme werden den Bedingungen einer modernen Medizin immer weniger gerecht. Wir brauchen neue Kooperationskulturen und –strukturen sowie eine stärkere Vernetzung der Versorgungsbereiche. Vor allem der hausärztlichen und kinderärztlichen Versorgung kommt dabei eine zentrale Rolle für eine stärkere Kooperation der Gesundheitssysteme zu.
Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz sieht unter anderem folgende neue Mitwirkungsrechte der Länder vor: Die Länder können ein gemeinsames Landesgremium nach Paragraf 90a SGB V zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen bilden. Dieses Gremium kann Empfehlungen zu sektorenübergreifenden Versorgungsfragen und Stellungnahmen zur ambulanten Bedarfsplanung und zu
lokalen Versorgungsbedarfen abgeben. Die nähere Ausgestaltung und Zusammensetzung ist durch Landesrecht zu bestimmen. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt Ihnen mit der Mitteilung des Senats vor.
Ich will mich wegen der vorgerückten Stunde auf folgende Feststellung beschränken: Der Entwurf ist erkennbar von dem Leitgedanken geprägt, alle Akteure mitzunehmen und ernst zu nehmen. Wir werden im Ausschuss Gelegenheit haben, die Dinge in Ruhe miteinander zu diskutieren. Darüber hinaus sind die Handlungsmöglichkeiten über die Mitwirkung im Landesausschuss nach Paragraf 90 SGB V und über die Bedarfsplanung nach Paragraf 99 SGB V gestärkt worden. Schließlich wurden auch die Möglichkeiten über den gemeinsamen Bundesausschuss nach Paragraf 92 SGB V erweitert; hier wirkt Hamburg als eines von zwei Ländern mit, was den Ergebnissen sicherlich zuträglich sein wird. Erarbeitet wird derzeit eine neue Bedarfsplanungsrichtlinie, die eine deutlich kleinräumigere Planung ermöglichen soll und zu Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten wird. Außerdem ist die Möglichkeit eingeräumt, von den gemeinsamen Bundesausschussrichtlinien abzuweichen, wenn dies für eine bedarfsgerechte Versorgung notwendig sein sollte.
Diese neuen Handlungsoptionen gilt es im Interesse Hamburgs zu nutzen und unser Antrag sieht an dieser Stelle vor, dass der Bürgerschaft zeitnah dazu berichtet wird. Das ist auch vor dem Hintergrund der Bedeutung dieses Themas, so denke ich, in unser aller Interesse.
Ich bitte Sie daher um breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die christlich-liberale Koalition im Bund hat es ermöglicht, dass auf Länderebene Gremien eingerichtet werden, die sich mit Grundsatzfragen der gesundheitlichen Versorgung auseinandersetzen. CDU/ CSU und FDP haben mit der Einführung dieses Paragrafen 90a im SGB V eine sinnvolle und richtige Entscheidung getroffen. Dafür danke ich den Berliner Kollegen ausdrücklich.
Die CDU-Bürgerschaftsfraktion begrüßt es daher auch grundsätzlich, dass der Senat diese Vorlage vom Bund aufgenommen hat und uns heute ein
Implementierungsgesetz vorlegt. Nun gilt es natürlich, über die Details dieses Hamburger Landesgremiums ausführlich im Gesundheitsausschuss zu beraten. Die Mitglieder des Gesundheitsausschusses möchte ich daher schon heute aufrufen, dem Vorschlag meiner Fraktion auf Abhaltung einer Sachverständigenanhörung zuzustimmen.
Bei allen Diskussionen, die wir zum gemeinsamen Landesgremium noch zu führen haben, sollten wir immer darum bemüht sein, dass die unterschiedlichen Akteure des Gesundheitswesens – Frau Vértes-Schütter hat es eben schon angesprochen – insbesondere in ihrer Eigenschaft als Leistungserbringer, Leistungsempfänger und Kostenträger gerecht vertreten sind. Um dies gewährleisten zu können, halten wir es für angemessen und sinnvoll, eine Expertenanhörung abzuhalten.
Mit diesem Landesgremium ermöglichen wir, dass die Akteure des Gesundheitswesens nicht mehr nur übereinander, sondern vermehrt miteinander reden. Gerade deshalb ist es so notwendig, dass am Ende ein Gesetz verabschiedet wird, mit dem alle einverstanden sind. Nicht einverstanden bin ich mit der Zwangsbeglückung unserer Krankenhäuser. Und das sage ich Ihnen, Frau Senatorin, auch schon heute, damit Sie zu den Beratungen im Gesundheitsausschuss eine Hausaufgabe haben.