Bei Themen wie der Bekämpfung des missbräuchlichen Alkoholkonsums im öffentlichen Raum gibt es eben keine einfache Rundum-Lösung.
Es gilt vielmehr, erkennbare Missstände zu benennen und diesen mit geeigneten Maßnahmen längerfristig entgegenzuwirken. Dabei gilt es auch stets, die Freiheitsrechte der Bürger mit dem Bedürfnis nach Sicherheit und Ordnung in Einklang zu bringen.
Ein Teil des Problems liegt nach unserer Auffassung in der mangelhaften Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Hier gilt es, einerseits das Problembewusstsein bei allen Beteiligten zu stärken und andererseits die Kontrolle der Einhaltung der bestehenden Regeln zu intensivieren. Die SPDFraktion setzt sich daher dafür ein, dass der Senat und die betroffenen Wirtschaftsverbände in Zusammenarbeit eine Kampagne starten, die der Zielgruppe der Jugendlichen, aber auch insbesondere den betroffenen Gewerbetreibenden die Bedeutung des Jugendschutzes noch einmal verdeutlicht.
Darüber hinaus sind wir der Auffassung, dass durch den Einsatz von jugendlichen Alkoholtestkäufern die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes effektiv überwacht werden kann.
Um eine umfassende Vorbereitung zu gewährleisten, halten wir hierfür den Einsatz von jungen Nachwuchskräften aus dem Verwaltungsdienst für am besten geeignet.
Einen weiteren problematischen Umstand sehen wir in der ständigen Verfügbarkeit billiger Alkoholika.
Zu später Stunde ist diese Verfügbarkeit rund um die Uhr oftmals das, was das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen bringt. Baden-Württemberg hat vor Kurzem ein nächtliches Alkoholverbot erlassen. Wir ersuchen den Senat, die dort gemachten Erfahrungen auszuwerten – wenn Sie zuhören, Herr van Vormizeele, können Sie es jetzt genauer mitbekommen –, insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Verringerung von Straftaten. Hiervon ausgehend wird zu untersuchen sein, ob es in diesem Bereich unter Berücksichtigung aller rechtlichen und praktischen Aspekte die Möglichkeit weiterer geeigneter Maßnahmen auf örtlicher Ebene gibt. Da ist also eine Prüfung vorgeschaltet, und ich möchte, um Missverständnissen vorzubeugen, betonen, dass Hamburg keine Verbotsstadt ist und sein wird. – Vielen Dank.
denn eigentlich haben wir über einen Bericht des Innenausschusses zu sprechen. Aber dass ich hier stehe, hängt mit der zunehmend seltsamer werdenden SPD zusammen.
Man muss sich doch einmal ernsthaft fragen, warum Sie nicht einfach diesen CDU-Antrag zum Trinkverbot im öffentlichen Raum abgelehnt haben und gut ist. Das wäre eine klare Aussage gewesen, das wurde eben auch gesagt. Danach hätten Sie Ihre Ideen an Ihre Jugendpolitiker geben können.
All das, was Sie gesagt haben, Herr Münster, strotzt geradezu vor Unkenntnis im jugendpolitischen Bereich.
Und wenn Sie Ihren erhoben Zeigefinger noch zehnmal zeigen, es wird nicht richtiger. Ich kann nicht begreifen, warum Sie all diese Punkte, die Sie jetzt per Antrag durchbringen wollen, nicht in die zuständigen Ausschüsse bringen, wo sie hingehören.
Das ist Thema des Familien-, Kinder- und Jugendausschusses und des Gesundheitsausschusses; diese Mischung ist es. Im Innenausschuss hat das eigentlich gar nichts zu suchen.
Stattdessen haben Sie einen Antrag in den Innenausschuss eingebracht, der geradezu vor Behauptungen, Feststellungen und Pauschalurteilen strotzt; Belege findet man im ganzen Antrag nicht. Nachdem Sie eben sagten, Sie fänden das Trinken im öffentlichen Raum unmöglich, nur käme man ihm so schwer bei, fängt dieser Antrag interessanterweise mit der Behauptung an, das Trinken in Maßen sei im öffentlichen Raum grundsätzlich gestattet und auch in Hamburg willkommen – dazu nicken Sie.
(Arno Münster SPD: Ja! – Frank Schmitt SPD: Das ist die Rechtsprechung des Bun- desverfassungsgerichts, Frau Blömeke!)
Bei den Jugendlichen stellt man nun fest, dass die sich zusammenrotten, irgendwelche Plätze besetzen und dort trinken. Heranwachsende Personen begehen Ordnungswidrigkeiten, wenn sie in Maßen oder darüber hinaus ihren Alkohol trinken. Soll ich Ihnen einmal etwas sagen? Ich würde gern einmal einen Zusammenhang zur Jugendpolitik herstellen. Jugendliche treten gern an öffentlichen Plätzen auf. In Zukunft wird es aber noch schwieriger für sie werden, weil Sie mit Ihren Kürzungen bei den Angeboten der Jugendhilfe dafür sorgen, dass Einrichtungen vor Ort schließen werden.
Dann bleibt diesen Jugendlichen wahrscheinlich gar nichts anderes mehr übrig, als irgendwo auf der Straße zu trinken.
Ihr Motto scheint zu sein, bloß keine Verantwortung bei sich und der Jugendpolitik, die Sie machen, zu suchen. Sie behaupten einfach schlichtweg, der Jugendschutz werde nicht eingehalten, das sei der Grund für diese negative Entwicklung. Ich habe mir die Mühe gemacht – und das schon vor längerer Zeit, weil das Thema nicht neu ist –, mit unseren Bezirken zu sprechen, und muss sagen, dass ich bei allen Bezirken ein gutes Gefühl dabei habe, wie intensiv dort der Jugendschutz kontrolliert wird und wie sehr man darauf achtet, dass er eingehalten wird.
Das reicht Ihnen nicht, Sie wollen jugendliche Testeinkäufer. Da gehen wir definitiv nicht mit. Wir wollen nicht, dass Jugendliche für Testkäufe instrumentalisiert werden.
Eine Behörde und der Senat müssen selber dafür sorgen, dass Gesetze eingehalten werden. Das ist nicht das, was wir brauchen. Wenn Sie nicht so fern von der Realität Jugendlicher wären, dann wüssten Sie auch, wie die das machen. Die sind nämlich nicht doof. Wenn einer noch nicht 16 ist und keinen Alkohol bekommt, wird immer jemand dabei sein, der 18 ist. Vielleicht sind Sie auch schon einmal angesprochen worden, ob Sie nicht etwas im Geschäft kaufen könnten. Ich will nicht sagen, dass ich das gut finde, …
Ich gestatte eine Zwischenfrage, Herr Dressel, ich will nur eben meinen Satz noch zu Ende ausführen, …aber das passiert.
Frau Abgeordnete, ist Ihnen bekannt, dass es in Niedersachsen ein sehr erfolgreiches Testkäuferprogramm gegeben hat, das zu einem deutlichen Rückgang der Jugendschutzverstöße geführt hat?
Das ist mir bekannt, aber das heißt nicht, dass nur, weil in Niedersachsen Testeinkäufer eingesetzt werden, was wir auch kritisieren, dieses Instrument richtig ist. Was ist denn das für eine Verallgemeinerung?
Das einzige, was wirklich hilft, um Jugendlichen im Umgang mit Alkohol zu helfen, ist Prävention: Aufklärung, Elternkampagnen, Kampagnen an Schulen, die Jugendliche über Suchtgefahren aufklären. Ich weiß nicht, ob hier im Haus die sehr erfolgreiche Kampagne "Kenn dein Limit" allgemein bekannt ist. Das ist etwas, was bei den Jugendlichen selber ausgesprochen gut ankommt, man muss sie nämlich mit ihren Worten ansprechen.
Das sind die richtigen Maßnahmen. Natürlich gehen wir konform damit, dass wir das Alkoholproblem bei Jugendlichen erkennen und auch bekämpfen müssen, aber nicht mit jugendlichen Testkäufern.