Davon haben meine Kollegin Frau Arndt und ich uns vor Ort überzeugen können, und aus diesem Grund haben wir diesen Aspekt in ein Petitum eingebracht, um die Umsetzung der notwendigen Vorkehrungen sicherzustellen.
Und tun Sie bitte nicht so, als wäre es per se nicht möglich, eine gemeinsame Unterbringung zu schaffen, als sei das Teufelszeug. Ein Blick über den Tellerrand zeigt doch: In anderen Bundesländern funktioniert das gut.
Auch wir in Hamburg haben mit der gemeinsamen Unterbringung bereits vernünftige Erfahrungen im offenen Vollzug gemacht.
Über mehrere Jahrzehnte wurde der offene Vollzug im Moritz-Liepmann-Haus problemlos gemeinsam durchgeführt, und auch der gemeinsame offene Vollzug in Glasmoor klappt seit Jahren.
Die Frauen werden in Billwerder in einem von den Männern getrennten Gebäudeteil untergebracht sein. Es gibt einen Hofbereich, der lediglich vom Frauentrakt aus einsehbar ist; schauen Sie es sich einmal an. Außerdem werden die Frauen von den besseren Arbeits- und Qualifikationsmöglichkeiten vor Ort profitieren,
die so in Hahnöfersand nicht vorhanden sind. Im Übrigen ist Billwerder auch zentraler gelegen als Hahnöfersand. Ich weiß nicht, ob sich jemand von
Entscheidend bleibt also immer, wie die tatsächlichen Gegebenheiten sind. Ich denke, in der Gesamtabwägung – auch mit Blick auf die genannten Kosteneinsparungen – ist der Schritt vernünftig. Lassen Sie es uns gemeinsam machen, lassen Sie uns nach vorn schauen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich muss ehrlich sagen: Ich bin erschüttert, das war wirklich unterirdisch.
Woher wollen Sie denn wissen, wer von uns schon einmal die Anstalten besucht hat? Herr Trepoll war da, ich war gerade da. Soll ich Fotos zeigen? Natürlich war ich da und habe es mir angeschaut. Was ist das für eine Unterstellung? Sie wollen doch nur ablenken. Sie kommen in die zweite Runde, haben Ihre Rede vorformuliert und sagen nichts als: Die FDP hat Schuld, die CDU hat Schuld. Wenden Sie den Blick nach vorn, nicht immer nur nach hinten.
Schauen wir gemeinsam nach vorne und darauf, was wir erreichen können. Es ist doch einfach nicht zu glauben, was wir hier hören müssen.
Wir haben alle zugegeben – die CDU hat es vorher getan, wir haben es heute getan –, dass es ein großer Fehler war und wir ihn nicht verhindern konnten. Wir – wir sind nicht dieselben Personen – sehen das heute völlig anders. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis. Machen Sie jetzt ein Gesamtkonzept mit uns und blicken nicht nur zurück, damit Sie die Fehler der Vergangenheit nicht wiederholen. Sie stehen letztendlich in der Haftung, wenn da etwas passiert. Dann möchte ich nicht an Ihrer Stelle sein. Das ist wirklich eine ernsthafte Warnung. – Vielen Dank.
der Rede der Senatorin ging auf Paragraf 22 unserer Geschäftsordnung zurück. Alle Fraktionen, bis auf DIE LINKE, haben sich noch einmal zu Wort gemeldet. Ich sehe jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr. Oder ist das eine Wortmeldung?
Ich will gar nicht lange reden, nur eines sagen. Ich habe mir diese Entschließung des EU-Parlaments angeschaut. Da sind eine Menge Erwägungsgründe aufgeführt. Es werden fachliche Gründe genannt und Gründe, die sich aus der Besonderheit des Frauenvollzugs ergeben und die man einfach berücksichtigen muss. Das Mindeste, was ich von Ihnen verlange, liebe SPD, ist, dass Sie tatsächlich einmal sagen: Das ist berechtigt und darum machen wir das so und so. Das passiert alles nicht. Außer Luft haben wir von Ihnen heute nichts gehört.
Dann stelle ich fest, dass die Aktuelle Stunde für heute beendet ist und wir sie morgen mit dem dritten, von der GRÜNEN Fraktion angemeldeten Thema "Energiewende jetzt! Bürgerenergie statt Kumpanei mit den Konzernen" fortsetzen werden.
Wir kommen zu den Punkten 2 und 3 der heutigen Tagesordnung, den Drucksachen 20/5780 und 20/5847, der Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses und ihren Vertreterinnen und Vertretern und der Nachwahl von zwei Ersatzmitgliedern des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Wahl von Mitgliedern des Richterwahlausschusses und ihren Vertreterinnen und Vertretern – Drs 20/5780 –]
Nachwahl von zwei Ersatzmitgliedern des Medienrates der Medienanstalt Hamburg/SchleswigHolstein – Drs 20/5847 –]
Die beiden Stimmzettel liegen Ihnen vor. Sie enthalten bei den Namen Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Auf dem Stimmzettel für den Richterwahlausschuss dürfen Sie bei jedem der 20 Namen ein Kreuz machen, aber bitte nur eines. Mehrere Kreuze beziehungsweise kein Kreuz bei einem der Namen machen die Wahl dieses Kandidaten ungültig. Weitere Eintragungen oder Bemerkungen würden zur Ungültigkeit des gesamten Stimmzettels führen. Den Stimmzettel für die Nachwahl von zwei Ersatzmitgliedern des Medienrats der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein versehen Sie bitte nur mit einem Kreuz. Auch hier gilt, dass Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, ebenso ungültig sind wie unausgefüllte Stimmzettel.
Bitte nehmen Sie jetzt Ihre Wahlentscheidungen vor, bevor die Schriftführer mit dem Einsammeln der Stimmzettel beginnen.
Es wäre hilfreich, wenn die letzten Stimmzettel hochgehoben würden, damit die Schriftführer einen Überblick bekommen, wo sie noch hinmüssen.
Sind alle Stimmzettel abgebeben worden? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung. Die Wahlergebnisse werden nun ermittelt und vereinbarungsgemäß zu Protokoll gegeben.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 13, Drucksache 20/5830, Senatsantrag: 1. Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIBLandesverband Hamburg, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren, 2. Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V., 3. Viertes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes.
[Senatsantrag: 1. Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem DITIB-Landesverband Hamburg, SCHURA – Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg und dem Verband der Islamischen Kulturzentren 2. Vertrag zwischen der Freien und Hansestadt
Hamburg und der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. 3. Viertes Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes – Drs 20/5830 –]