Herr Dressel, Sie regieren doch. Wenn Sie es nicht schaffen zu regieren, dann können Sie es uns übergeben. Sie haben die Verantwortung dafür, für die Menschen eine Unterkunft zu finden, nicht ich.
Ich habe Ihnen Vorschläge gemacht, aber Sie weigern sich, die Menschen hier unterzubringen. Stattdessen machen Sie immer nur Zwischenrufe.
Das ist von Ihnen auch politisch gewollt, damit Sie in Ruhe weiterhin diese Abschiebekultur betreiben können. Ich möchte es mit einem Beispiel von einem syrischen Flüchtling verdeutlichen, ein syrischer Kurde, der von Syrien nach Palästina geflohen war, weil die Situation in Syrien unerträglich ist. Wie Sie selbst wissen, sind in Palästina die Verhältnisse genauso schlimm. Es herrscht Krieg, es fallen Bomben und so weiter. Er sagte zu mir, Herr Yildiz, ich bin nach Deutschland gekommen, weil ich gehofft habe, dass es mir in Deutschland besser gehen wird.
Angesichts dessen, was er in Deutschland erlebt hat und unter welchen Bedingungen die Menschen untergebracht werden und behandelt werden,
(Jan Quast SPD: Was erzählen Sie denn für einen Unsinn! – Karin Timmermann SPD: Das ist nicht zu fassen, das kann man nicht akzeptieren, das ist eine Grenze, die Sie überschreiten!)
war er traurig, dass er nach Deutschland gekommen ist. Das muss nicht sein. Menschen, die zu uns kommen, sollten bei uns auch herzlich aufgenommen werden.
Daher werden wir diesen Antrag ablehnen. Wir fordern weiterhin den Senat auf, dass dieser Vertrag nicht verlängert wird. Überhaupt hätten diese Gespräche schon vor Monaten mit uns im Ausschuss geführt werden müssen statt erst heute. Wir werden den gesamten Antrag ablehnen, Herr Dressel.
Herr Münster und Herr Hackbusch, wenn Sie beide sich streiten wollen, ist das in Ordnung, aber bitte nicht im Plenarsaal. Das Wort hat nur Herr Senator Neumann und sonst niemand. – Bitte, Herr Senator.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Ihnen vorliegenden Mitteilung informiert Sie der Senat zum einen über die bisherigen Auswirkungen der Einbürgerungsinitiative und zum anderen über die geplante Fortsetzung der Zusammenarbeit mit Mecklenburg-Vorpommern bei der Erstaufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Duldungsantragstellern. Zugleich wird auch das bürgerschaftliche Ersuchen zu den Bildungsangeboten im Rahmen der Erstaufnahme beantwortet.
Wegen der sowohl mit der Einbürgerungsinitiative als auch mit der Erstaufnahme von Asylbewerbern verbundenen Auswirkungen auf den Haushalt und den Stellenplan haben wir die Darstellung der erforderlichen Maßnahmen in einer Mitteilung zusammengefasst. Vorab möchte ich Sie an dieser Stelle auch im Namen des Senats für die verspätete Vorlage um Verzeihung bitten. Bei der Erarbeitung der Drucksache ist es nämlich zu einer Reihe von Komplikationen gekommen, für die in aufwendigen Abstimmungsprozessen Lösungen herbeigeführt werden mussten. Dies gilt insbesondere für die Verwaltungsvereinbarung über die Mitnutzung der Aufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst, denn es handelt sich dabei eben nicht nur um eine bloße Vertragsverlängerung. Vielmehr mussten wichtige Eckpunkte mit Mecklenburg-Vorpommern komplett neu ausgehandelt werden, und dabei waren nicht nur die Innen-, sondern auch die Finanz-, Sozialund Schulressorts beider Länder eng einbezogen. Schließlich gab es auch noch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts mit seiner Entscheidung vom 18. Juli zur – in Anführungsstrichen – sogenannten Taschengeldregelung für Asylsuchende, die auch entsprechend eingerechnet werden mussten und bei denen wir das Zahlenwerk verändern mussten.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat der Senat begrüßt. Sie wissen aber auch, dass das Bundesverfassungsgericht diese Leistungen auf eine neue Berechnungsgrundlage gestellt hat, die zu einer deutlichen Anhebung der Leistungen geführt hat. Allerdings hat das Gericht gleichzeitig leider keine eigenen Berechnungen zur tatsächlichen Höhe der Leistungen durchgeführt, sodass das den Ländern überlassen blieb und dann bundeseinheitlich geklärt werden musste – und das alles Mitte Juli.
Für den hier vorgelegten Entwurf der Verwaltungsvereinbarung erforderte diese Neuerung im Ergebnis eine grundlegende Änderung des Abrech
nungsverfahrens zwischen beiden Bundesländern. Während das bisherige zweistufige Modell pauschaliert abgerechnet werden konnte, muss nun in Teilen eine gesonderte Einzelabrechnung dieser Leistungen erfolgen. Die Anstrengungen des Senats haben sich aber aus meiner Sicht gelohnt. Ich bin der festen Überzeugung, dass es gelungen ist, eine tragfähige und faire Regelung für eine gute Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit Mecklenburg-Vorpommern zu erarbeiten.
Ich will aber jetzt zu den beiden Komplexen konkret Stellung nehmen. Die Entscheidung, die Zusammenarbeit mit Mecklenburg-Vorpommern bei der Erstaufnahme von Asylbewerbern und Duldungsantragstellern fortzusetzen, hat sich der Senat nicht leicht gemacht. Ich erinnere mich an die Debatte in diesem Haus im Frühjahr dieses Jahres, wo es auch einen entsprechenden Antrag der Links-Partei zu dem Thema gegeben hat. Hier hatte die Bürgerschaft bereits die Frage des Ob entschieden. Aber auch der Senat hat es sich nicht leicht gemacht, denn es war klar – und diese Argumente wurden auch in der Debatte genannt –, dass es hierzu gegenwärtig und auf absehbare Zeit keine wirklichen Alternativen in Hamburg geben würde. Für die Erstaufnahme geeignete, ausreichende Objekte stehen im Hamburger Stadtgebiet nicht zur Verfügung. Und der aufgrund zunehmender Asylbewerberzugänge steigende Bedarf bei der Erstaufnahme ist auch mit anderen Nutzungen, insbesondere dem Wohnungsbau, abzuwägen. Dabei hält es der Senat für richtig, dem Wohnungsbau eindeutig Priorität einzuräumen, weil hiervon nicht zuletzt auch die bleibeberechtigten Zuwanderer dauerhaft profitieren, denn sie brauchen schlichtweg Wohnungen, wenn sie ihre neue Heimat in Deutschland und in Hamburg gefunden haben.
Sie wissen, dass der Aufenthalt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in der Erstaufnahmeeinrichtung auf maximal drei Monate begrenzt ist. Danach werden sie, wie hier schon angesprochen, in Hamburg untergebracht. Hingegen wäre der Neubau einer Erstaufnahmeeinrichtung, unabhängig von der Standortfrage, auch noch deutlich teurer als die Fortsetzung und Weiterentwicklung der Kooperation mit Mecklenburg-Vorpommern. Und, Herr Yildiz – er ist gerade im Gespräch –,
Ihre grundsätzliche Kritik an der Einrichtung in Nostorf/Horst kann ich – das wird Sie wahrscheinlich kaum überraschen – nicht recht nachvollziehen. Es scheint mir auch persönlich geradezu absurd, so zu tun, als seien die Lebensbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern derart menschenunwürdig. Ich weiß auch nicht, wie Sie das Ihren Parteikollegen in Mecklenburg-Vorpommern erklären wollen,
die dort dauerhaft leben. 1,6 Millionen Menschen leben in Mecklenburg-Vorpommern. Und jetzt zu sagen, dass das Leben in Mecklenburg-Vorpommern nicht zumutbar sei, ist eine Überzeichnung, die vielleicht der Erregung geschuldet ist, aber in der Sache in keiner Weise gerechtfertigt ist.
Ich möchte noch ergänzen, warum vielleicht manchmal die Kooperation in den verschiedensten Feldern in Norddeutschland schwierig ist, denn die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern nehmen eine solche Haltung vielleicht auch als Hamburger Arroganz wahr. Davor möchte ich warnen, denn wir brauchen die Partner in Norddeutschland bei vielen Fragen. Deshalb werbe ich dafür, sehr fair und sehr anständig mit unseren Partnern und Nachbarn umzugehen und nicht den Eindruck zu erwecken, man könne nur in Hamburg wirklich leben. Das ist auch in Mecklenburg-Vorpommern gut möglich.
In der Ihnen vorliegenden Mitteilung des Senats wird die Einrichtung ausführlich dargestellt, und der Senat ist davon überzeugt, dass die Flüchtlinge in Nostorf/Horst gut betreut und versorgt werden. Die Qualität der Aufnahmebedingungen in der Einrichtung dort ist deutlich weiterentwickelt und verbessert worden. Das gilt insbesondere für die Bildungsangebote, die seit dem Jahreswechsel 2011/2012 den Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung zugutekommen und die in der Mitteilung des Senats im Einzelnen dargestellt werden. Damit beantwortet der Senat zugleich das entsprechende bürgerschaftliche Ersuchen vom 29. März dieses Jahres.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der neuen Verwaltungsvereinbarung mit MecklenburgVorpommern sind diese zusätzlichen Bildungsangebote vertraglich bindend verankert. Darüber hinaus werden Hamburg Mitspracherechte bei der Ausschreibung oder Änderung der Dienstleistungsverträge mit den Betreibern der Einrichtung eingeräumt. Damit sind erhebliche Fortschritte im Vergleich zur schwarz-grünen Regelung erreicht worden, Fortschritte, die Charakter und Angebot in Nostorf/Horst grundsätzlich verbessern. Hierfür sage ich auch unseren Freunden und Partnern in Mecklenburg-Vorpommern, sei es der Landesregierung, sei es meinem Kollegen Caffier oder auch den Maltesern vor Ort, herzlichen Dank.
Allerdings waren bei der Zahl der Hamburg zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze und bei den Abrechnungsmodalitäten auch Zugeständnisse von Hamburger Seite zu machen. Da aufgrund der bundesweit deutlich zunehmenden Asylbewerberzugänge auch in Mecklenburg-Vorpommern der Unterbringungsbedarf stark gestiegen ist, ist die Zahl der in Hamburg von der Einrichtung Nostorf zugesicherten Unterbringungsplätze künftig auf 200 Personen begrenzt. Dabei entspricht es einer fairen Kostenteilung, dass Hamburg sich künftig, bemessen nach diesen 200 Plätzen, an den belegungsunabhängigen Fixkosten beteiligt. Die übrigen Kosten werden aber weiterhin belegungsabhängig und kalendertäglich abgerechnet werden.
Der in der Mitteilung des Senats dargestellte Bedarf ergibt sich jedoch im Wesentlichen nicht aus diesen neuen Abrechnungsmodalitäten, sondern aus den deutlich gestiegenen Zugangszahlen und letztlich auch aus der bereits genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Zahl der Asylerstantragsteller hat sich bundesweit zwischen 2008 und 2011 von rund 22 000 auf gut 45 000 Menschen mehr als verdoppelt, und die Tendenz ist deutlich steigend. Von Januar bis einschließlich August 2012 ist gegenüber dem Vorjahr ein weiterer Anstieg um 18 Prozent festzustellen. Dies belegt zum einen ein wesentlicher Beitrag, den Deutschland im Allgemeinen und Hamburg im Besonderen bei der Aufnahme von Schutzsuchenden aus aller Welt leistet. Es liegt aber zum anderen auf der Hand, dass wir diese zusätzlichen Aufgaben auch gemeinsam stemmen müssen.
Ich erinnere an die Debatte während der letzten Bürgerschaftssitzung, als wir uns alle im Saal, Bürgerschaft und Senat, darin einig waren, dass wir die moralische Verantwortung haben, diesen Menschen zu helfen, die vertrieben worden sind, die aus Furcht vor Hunger, Armut und Gewalt ihre Heimat verlassen haben. Das war vor genau zwei Wochen Konsens in der Bürgerschaft. Das ist jetzt die Umsetzung dessen, wie der Senat dieser Herausforderung begegnen will. Und ich werbe um Ihre Zustimmung zu dem Vorschlag, den der Senat gemacht hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir uns mit allen in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen im Ziel einig sind, die Einbürgerungen der ohne deutschen Pass dauerhaft in Hamburg lebenden Menschen voranbringen zu wollen. Ganz besonders freut mich auch der messbare Erfolg, den wir dabei mit der Bürgermeisterkampagne erreicht haben. Die Briefaktion, mit der der Erste Bürgermeister Ende 2011 alle nach Datenlage für eine Einbürgerung in Betracht kommenden Hamburgerinnen und Hamburger oh
Frau Möller, ich interpretiere jetzt einmal Ihren Vorstoß, der von Herrn Yildiz unterstützt wurde, so, dass vielleicht die Bürgerschaft das Thema Datenschutzrecht noch einmal in die Hand nimmt, denn es ist leider datenschutzrechtlich nicht möglich, differenziertere Daten, die vorhanden sind, auch wirklich zu nutzen. Wenn die Bürgerschaft uns in Zukunft datenschutzrechtlich die Möglichkeit gibt, die Daten gezielter zu verwenden, dann sind wir die Letzten, die das als Senat nicht tun würden. Aber bisher war uns dies datenschutzrechtlich nicht möglich. Ich begrüße aber die Initiative, entsprechend das Datenschutzrecht in dieser Frage weiterzuentwickeln, damit wir nicht undifferenziert anschreiben, sondern in Zukunft wirklich die Menschen anschreiben, die auch die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen. Das ist aber eine Aufgabe des Parlaments.
Ich freue mich auch, Frau Möller, dass wir gemeinsam daran arbeiten werden, die richtigen Stellschrauben zu verändern. Diese Stellschrauben sind eben nicht nur in Hamburg – in Hamburg wird alles getan, was dafür notwendig ist –, sondern die richtige Stellschraube sitzt, hängt oder taumelt in Berlin. Und diese Stellschraube heißt die Mehrheit im Bundestag. Wir sind gemeinsam aufgefordert, etwas zu tun, damit sich die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag verändern, um endlich die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Ausländer-, Zuwanderungs- und Einbürgerungsrecht so entwickelt werden kann, wie es für ein modernes weltoffenes Land wie Deutschland notwendig ist. Das ist Ihre und unsere gemeinsame Chance.
Die Steigerung der Beratungsgespräche ist bereits angesprochen worden; dasselbe gilt auch für die entsprechenden Steigerungen bei den gestellten Anträgen. Es liegt auf der Hand, dass die entsprechend gestiegene Arbeitsbelastung in der Einbürgerungsbehörde von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht aufgefangen werden kann, ohne dass an anderer Stelle Lücken entstehen. So ging die Zahl der abgeschlossenen Verfahren im Zeitraum Januar bis August 2012 um 8 Prozent zurück, und die der vollzogenen Einbürgerungen sank leider um 5 Prozent, weil schlichtweg die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlastet sind.
Der Senat, und ich bin mir sicher, auch die Bürgerschaft, können es doch nicht wollen, dass Menschen, die endlich Ja zu Hamburg und damit Ja zu Deutschland sagen, die ihre Heimat hier gefunden und sich zu Deutschland bekennen wollen, unerträglich lange auf ihre Einbürgerung warten müssen. Deswegen ist es notwendig, dass die Anträge