Außerdem gilt es, die Verweildauer in den Frauenhäusern zu verkürzen, wenn diese durch Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche bedingt sind. Dazu wird es noch in diesem Jahr vom Senat ein Konzept geben.
Zu den Zusatzanträgen. Den Antrag der GAL lehnen wir ab, da er inhaltlich keine neuen Punkte benennt. Zum Landesaktionsplan Opferschutz und dessen Fortschreibung habe ich bereits etwas gesagt.
Der Antrag der LINKEN enthält durchaus interessante inhaltliche Anregungen. Deswegen beantragen wir eine ziffernweise Abstimmung des Antrags und werden den Ziffern 2 und 6 zustimmen.
Es ist uns wichtig, nun zügig von der politischen Diskussion in die konkrete Umsetzung zu kommen und schnellstmögliche Fortschritte zu machen. Deswegen lehnen wir die Überweisungsbegehren ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Diese Zahl kann nicht oft genug genannt werden: Jede vierte Frau in Deutschland erfährt Schätzungen zufolge körperliche Gewalt. Es handelt sich nicht nur um ein Problem sozialer Brennpunkte, sondern findet in allen gesellschaftlichen Schichten statt. Dem muss durch entschiedenes und gemeinsames Handeln begegnet werden. Deswegen bitte ich Sie, dem Antrag mit einer breiten Mehrheit zuzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch für die CDU ist die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ein wichtiges Thema. Ich muss aber an dieser Stelle ganz klar sagen, dass wir dieses Thema etwas anders angehen würden als Sie, liebe Kollegen von der SPD.
Der Antrag der SPD zum Landesaktionsplan ist leider typisch für die falsche und widersprüchliche Politik des SPD-Senats. Auf der einen Seite möchte die SPD die Frauenhäuser im Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen einbeziehen, auf der anderen Seite wurde aber das Aus für ein Wohnprojekt für Frauen in Not gerade am letzten Freitag erklärt. Völlig überraschend streicht die SPD das Geld für ein Wohnhaus für Frauen, die von Zwangsheirat bedroht sind.
Die Idee dafür hatte die CDU während der schwarz-grünen Regierungszeit. Für dieses Projekt hatte es bereits eine Ausschreibung und auch einen privaten Träger gegeben, der das Haus hätte leiten können. Die Begründung der SPD ist, dass sie sparen müsse. Da verstehe ich, Frau Kammeyer, nicht ganz, wo der erhebliche finanzielle Aufwand sein soll, von dem Sie gerade gesprochen haben.
Man fasst sich dort eher ratlos an den Kopf. Für den Rückkauf der Netze, für Hapag-Lloyd und diverse Wahlversprechen ist Geld da, aber an dieser Stelle müssen nun unbedingt 150 000 Euro gespart werden. Nun müssen die Frauen die Zeche für die teuren Wahlversprechen der SPD zahlen, und das sind Folgen einer unausgewogenen und falschen Politik der SPD.
Zusätzlich zu den immensen Verspätungen des Landesaktionsplans, bei dem wir immer nur hören, dass da etwas kommen solle, kritisieren wir auch noch dessen Umsetzung. Wie sollen zum Beispiel die betroffenen Behörden zusammenarbeiten und vernetzt werden? Wie soll den Frauen tatsächlich geholfen werden, zum Beispiel im Bereich des Opferschutzes und der Beratung?
Für einige Frauen ist es unabdingbar, eine längere Zeit zu ihrem persönlichen Schutz in einem Frauenhaus zu verweilen. Ein wirklich durchdachtes Konzept und vor allen Dingen ein nachhaltiges erschließt sich uns hier aber nicht. Es darf nicht sein, dass die SPD im Rahmen der sehr eigenwilligen Haushaltskonsolidierungen aufgrund von falscher Prioritätensetzung nun auch die Frauenhäuser bluten lässt.
Nur ein Viertel des ursprünglich geplanten Geldes für das eingesparte Projekt soll den Hamburger Frauenhäusern zugutekommen. Das ist unsozial und wirklich sehr bedauerlich.
(Beifall bei der CDU – Gabi Dobusch SPD: Was, wenn den Frauenhäusern Geld zu- kommt, ist das ungewöhnlich?)
Für uns ist es nach wie vor ein wichtiges Anliegen, Frauen zu helfen. Ich gehe davon aus, dass es für Sie nach wie vor auch ein wichtiges Anliegen ist. Deswegen können wir, auch wenn wir uns längerfristige Maßnahmen wünschen würden und keine Kürzungen, einigen Punkten zustimmen. In anderen Punkten wünschen wir uns ein Umdenken der SPD. Von daher können wir leider nur einigen Punkten zustimmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Selbstverständlich sind wir von der GAL immer froh, wenn Aktionen gestartet werden, um Gewalt gegen Frauen einzudämmen. Ich habe deswegen mit großer Erwartung diesem Antrag entgegengeblickt, er wurde schließlich auch immer angekündigt. Ich muss ehrlich sagen, dass ich sehr enttäuscht war, als ich den Antrag las. Ich habe mir nämlich die Mühe gemacht, den Landesaktionsplan Opferschutz daneben zu legen und habe festgestellt, dass nichts Neues darin steht.
Deswegen habe ich nur den Geschmack der Symbolpolitik auf der Zunge. Das ist für mich eine Umetikettierung, es wird Schwarz-Grün abgezogen und SPD darauf geklebt; es gibt keine neuen Akzente.
(Beifall bei der GAL, der CDU und der LIN- KEN – Gabi Dobusch SPD: Wie blind kann man eigentlich sein!)
Dazu kommt noch, dass Sie noch nicht einmal die Fortschreibung des Landesaktionsplans Opferschutz abwarten. Er sollte 2013 turnusgemäß fortgeschrieben werden. Der Plan ist von 2007 bis 2010 schon einmal nachhaltig überarbeitet worden. Die Punkte, die aus der Debatte von 2009 fehlten, als wir schon einmal in der Bürgerschaft darüber diskutiert haben, wurden mit eingebracht und entsprechend wurde der Plan verbessert. Es sind auch Vorschläge der Oppositionsfraktionen mit eingegangen. Das haben wir durchaus begrüßt, und ich glaube, auch die SPD begrüßt das.
Aber ich möchte auf das eingehen, was Frau Wolff schon angesprochen hat, nämlich die großen Widersprüche in der Frauenpolitik der SPD. Es bleibt immer wieder die Frage offen, warum die SPD so handelt, wie sie handelt. Sie macht erst einen wahnsinnigen Wirbel. Die Frauenhausfinanzierung wurde infrage gestellt, ich erinnere an die Schriftliche Kleine Anfrage von Frau Artus. Es ging darum, ob die Pauschalfinanzierung bleibt. Es wurde gesagt, es gehe wieder auf Tagesgeldfinanzierung zurück. Dann hat Herr Senator Scheele das wieder zurückgenommen und gesagt, man bleibe bei der Pauschalfinanzierung.
Dasselbe mit der "Arbeitsstelle Vielfalt". Sie haben sie zuerst zerschlagen, und jetzt müssen Sie mühsam die Fäden wieder einsammeln. Der letzte Punkt war das Kontaktanbahnungsverbot. Es wird also viel Wirbel aufgeworfen, und das Trostpflästerchen ist nun der Landesaktionsplan Gewalt gegen Frauen.
Aber das Größte ist – Frau Wolff hatte es schon angesprochen – die Streichung des Geldes für das Wohnprojekt für von Zwangsheirat bedrohte Frauen, die dafür vorgesehenen 200 000 Euro. Das Projekt war weit vorangeschritten. Ich möchte einmal zitieren, was Frau Dobusch am 24. Juni 2009 in der Debatte gesagt hat. Sie sagte, dass viele Frauen sterben mussten, obwohl sie schon Hilfeeinrichtungen besucht hätten. Das heißt, es ist ganz deutlich, dass dieses Wohnprojekt notwendig ist. Vor einem Jahr hat NDR 90,3 gemeldet, dass die Zahl der von Zwangsheirat bedrohten Frauen sich verdoppelt habe. Es kann also nicht davon geredet werden, dass kein Bedarf mehr da ist. Dieses Projekt zu streichen ist fachlich falsch und politisch eine Farce vor diesem Hintergrund.
Weil wir aber grundsätzlich dafür sind, die Gewalt gegen Frauen einzudämmen, stimmen wir dem Antrag zu, obwohl wir uns eine Überweisung an den Justizausschuss, wo er auch hingehört, wünschen würden, um den Landesaktionsplan Opferschutz mit dem Landesaktionsplan Gewalt gegen Frauen abzustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jede vierte Frau wird Opfer von Gewalterfahrung. Führt man sich diese Zahl bewusst vor Augen, dann wird eines ganz deutlich: Einem solchen Missstand muss man entschieden entgegentreten, einem solchen Missstand darf man nicht tatenlos und ohne Anteilnahme zusehen.
Die SPD-Fraktion hat uns mit ihrem Fünf-Punkte-Programm mit zahlreichen Unterpunkten nun einen bunten Strauß an Maßnahmen überreicht, mit dem sie der Gewalt gegen Frauen zu begegnen gedenkt. Grundsätzlich begrüßen wir das, trotzdem schließe ich mich Frau Dr. von Berg an, denn in fast allen Punkten gibt dieses Programm nichts Neues her.
Ich möchte einige Punkte herausgreifen, mit denen die SPD-Fraktion – bei aller Unterstützung, die wir betroffenen Frauen ganz zweifellos zukommen lassen wollen – eindeutig über das Ziel hinausschießt.
Punkt 2 des Petitums sieht beispielsweise vor, dass für die Erarbeitung und Umsetzung des Landesaktionsplans eine Lenkungsgruppe auf Staatsratsebene eingerichtet werden soll, die ein Controlling der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen gewährleisten soll. Ich frage mich, warum dies gleich auf Staatsratsebene passieren soll. Mir leuchtet nicht ein, warum dies für ein wirksames Controlling erforderlich ist. Vor allem: Welches Misstrauen bringt die SPD-Fraktion mit diesem Petitum ihrem eigenen Senat gegenüber zum Ausdruck? Zweifeln Sie daran, dass der Senat die von Ihnen auf den Weg gebrachten Maßnahmen dann auch wirklich umsetzt? So scheint es zumindest gemäß Punkt 2 des Petitums.
Oder nehmen wir das Petitum 5. d) einmal etwas genauer unter die Lupe. Danach soll eine sogenannte Workplace Policy als Instrument der Personalpolitik in den Hamburger Behörden oder öffentlichen Unternehmen implementiert werden, um häusliche Gewalt und ihre Auswirkungen am Arbeitsplatz in den Fokus zu nehmen. Eine Workplace Policy sieht insbesondere auch vor, dass Betroffene ermutigt werden sollen, häusliche Gewalt beim Arbeitgeber anzusprechen. Ich gehe davon aus, dass eine Arbeitnehmerin oder auch ein Arbeitnehmer im Fall eines guten Verhältnisses zu seinem Vorgesetzten das Thema selbst ansprechen würde und bei einer kompetenten Leitung auf Verständnis und Sensibilisierung für die schwierige und vor allem belastende Situation hoffen kann.
(Ksenija Bekeris SPD: Frau Kaesbach, Sie waren in der letzten Legislaturperiode nicht dabei, als wir das alles angehört haben!)
Im Falle fehlender Führungskompetenz würde auch ein von der Politik verordnetes Programm nicht großartig weiterhelfen. Deswegen lehnen wir dieses Petitum ab.
Zudem sind wir der Auffassung, dass es in diesem Zusammenhang, wenn überhaupt, nur eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen zur Einführung einer Workplace Policy geben sollte. Zwingt man Unternehmen – und das impliziert der SPD Antrag – zur Einführung eines solchen Instrumentariums, dann überträgt man ihnen eine gesellschaftspolitische Aufgabe, für die eigentlich andere zuständig sind.