Es ist verfassungswidrig gewesen – zum zweiten Mal. Was legen Sie jetzt vor? Einen Neuregelungsentwurf, der Ausnahmeregelungen, die an Absurdität nicht mehr zu überbieten sind, beinhaltet.
Ich merke an Ihrer Aufregung, wie sehr Sie das mitnimmt. Die Seite ist ganz still, während diese Seite plötzlich aufbegehrt.
In diesem Entwurf sind Ausnahmeregelungen vorgesehen, die vor Gericht nicht standhalten werden und die teilweise – wie von Ihren eigenen Abgeordneten zugestanden – grobe handwerkliche Fehler beinhalten.
Absurde technische und bürokratische Vorschriften für Raucherräume in der Gastronomie wurden eingeführt. In Eckkneipen und in kleineren Kneipen wird das Rauchen erleichtert.
In meinen Augen ist das die Quadratur des Kreises. Mehr Rauch in der Gastronomie und gleichzeitig mehr Gesundheitsschutz – wie soll das denn gehen?
Liebe SPD-Fraktion, Ihr Gesetz in der jetzigen Version wird bei einer neuen Klage keinen Bestand haben, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Die Ausweitung des Rauchens in der Gastronomie ist ein herber Rückschlag für den Gesundheitsschutz. Anfang des Jahres hat auch eine DAK-Studie gezeigt, welche positiven Auswirkungen ein gesetzlicher Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens auf die Gesundheit der Menschen hat.
Ich will auch das Argument des Eckkneipensterbens nicht mehr hören. Beispielsweise gibt es in Bayern ein absolutes Rauchverbot, aber keine Umsatzeinbußen bei Eckkneipen und ein ganz geringes Eckkneipensterben; in Nordrhein-Westfalen gibt es bisher eine eher löchrige und keine einheitliche Regelung.
Bitte seien Sie mutig. Ziehen Sie diesen Vorschlag zurück, setzen Sie sich für ein absolutes Rauchverbot ein, das vor dem Gesetz Bestand haben wird – im Interesse der Hamburgerinnen und Hamburger und auch dieses Hauses. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Frau Fegebank, das war jetzt heiß. Erstens ist die Aussage, in Eckkneipen dürfe wieder mehr geraucht werden, komplett falsch. Ich würde sagen, Fach- und Sachkenntnis wären schon etwas Feines, bevor man hier redet.
"Die GAL-Abgeordnete [das waren Sie] hielt zunächst fest, die GAL-Fraktion sei für den schwarz-grünen Kompromiss gewesen."
Drittens sagten Sie, es gehe um einen weitreichenden Gesundheitsschutz. Genau das wäre der Fall, wenn unser Gesetzentwurf umgesetzt würde.
Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts gibt es exakt zwei Möglichkeiten, diesen Fehler von Schwarz-Grün zu reparieren. Die eine entspricht Ihren Forderungen: ein komplettes Rauchverbot überall. Die zweite bestünde darin, zum Ausgleich für die Möglichkeit, dass in den kleinen Eckkneipen weiterhin so geraucht werden dürfte wie bisher – nicht mehr –, in großen Restaurants die Einrichtung von Raucherräumen zu erlauben. Diese Raucherräume waren schon im alten Passivraucherschutzgesetz vorgesehen und sollten – ich zitiere –:
"[…] baulich so wirksam abgetrennt werden, dass eine Gefährdung anderer durch Passivrauchen ausgeschlossen wird."
Genau darum geht es, genau das muss umgesetzt werden und wir setzen es um. In unserem Gesetzentwurf streichen wir obendrein alle anderen Ausnahmeregelungen, die Sie auch alle noch aufgeführt hatten: Universität, Sporteinrichtungen, kulturelle Einrichtungen und Behörden.
Wir lassen als Ausnahmeregelung lediglich solche Räume zu, aus denen Insassen schwer nach draußen verwiesen werden können, weil sie nun einmal eingeschlossen sind. Das haben wir als einzige Ausnahmeregelung noch beibehalten.
Wie Sie wissen, gibt es zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Das erste fiel am 11. Juni 2008. Damit wurde das erste Passivraucherschutzgesetz aufgrund von Klagen in Baden-Württemberg und Berlin wieder eingesammelt und wir mussten unseres entsprechend anpassen. Es gab Ausnahmen vom Rauchverbot für Gaststätten, die keine zubereiteten Speisen anboten. Betriebe, für die das Verabreichen von zubereiteten Speisen erlaubt worden ist, dürfen nach diesem ersten Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber nicht von der Ausnahme erfasst werden. Das heißt, es ist möglich, die kleinen Eckkneipen vom Rauchverbot auszunehmen, sofern dort keine selbstzubereiteten Speisen ausgegeben werden, es ist aber nicht möglich, kleine Restaurants auszunehmen. Das ist mit diesem Urteil ausgeschlossen worden.
Die Quintessenz des zweiten Urteils vom Januar dieses Jahres war: Wenn in Eckkneipen das Rauchen erlaubt wird, dann muss es im Gegenzug auch großen Restaurants erlaubt werden, Raucherräume einzurichten.
letzten Jahren allseits akzeptiert war, möglichst wenig ändern, dass wir aber dem Nichtraucherschutz dort, wo es notwendig ist, mehr Raum einräumen.
Deswegen soll dort, wo wieder Raucherräume eingerichtet werden dürfen, der Schutz der Nichtraucher wirklich wirksam sein.
Herr Schäfer, habe ich das jetzt richtig verstanden, dass Sie eigentlich den schwarz-grünen Kompromiss mit anderen Regeln doch noch durchsetzen wollen, indem Sie die Raucherräume mit so hohen Hürden ausstatten, dass die jetzige, sozusagen akzeptierte Situation erhalten bleibt?
Wir wollen den Nichtraucherschutz dort, wo Raucherräume eingerichtet werden sollten, so wirksam gestalten, dass kein Nichtraucher auf irgendeine Weise durch Rauchen belästigt wird. Das hat die CDU in ihrem ersten Nichtraucherschutzgesetz versäumt.