hier nicht umgesetzt werden dürfen, aber das ist eine gewaltige Kraftanstrengung meines Hauses, über die wir gegenwärtig – und ich will durchaus sagen: leider – nicht hinauskommen.
Ich habe, das ist dann eine Analogie zum letzten Jahr, in den letzten Monaten die beiden interkulturellen Beratungsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt und Zwangsheirat, i.bera und LÂLE, besucht und auch da wird es keine Sparmaßnahmen geben, weil sie in dem Prioritätenbereich Opferschutz sind. Aber es ist eine Anstrengung, das hinzubekommen, und ich bitte das, soweit es möglich ist, in gewisser Weise zu würdigen. Im Bereich Opferschutz, insbesondere im Bereich Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, sind wir so auf einem zumindest einigermaßen guten Weg. Dennoch bestehen Weiterentwicklungsbedarfe, die die Fortschreibung von Ziel- und Handlungsfeldern in einem eigenen Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen notwendig machen. Frauen und Mädchen sind häufig schweren Formen von Gewalt wie häuslicher Gewalt, sexualisierter Gewalt, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung ausgesetzt. Das sind schwere Verletzungen der Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie ein Hindernis für die Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Aus diesem Grunde wird unser Aktionsplan eine deutliche Neuausrichtung zur Bekämpfung von Gewalt gegenüber Frauen vornehmen. Deshalb werden wir nicht nur klassische Themenfelder wie Gewalt in Paarbeziehungen oder sexualisierte Gewalt, sondern ebenso Zwangsheirat, Gewalt gegen junge volljährige Frauen aus traditionell-patriarchalischen Familien, Genitalverstümmelung, Menschenhandel zum Zwecke der Arbeitsausbeutung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung in den Fokus nehmen.
Erstmals, darauf ist schon mehrfach hingewiesen worden, werden wir uns im Landesaktionsplan umfassend mit der Umsetzung der Workplace Policy beschäftigen. Gewalterfahrungen haben eben negative Folgen für die Erwerbsfähigkeit der Betroffenen und die daraus folgende Autonomie. Arbeitgeber müssen ihrer Fürsorgepflicht im Sinne von Personalentwicklungsmaßnahmen nachkommen, das heißt, dass sie umfassend für das Gewaltthema und die Folgen am Arbeitsplatz sensibilisiert werden und Interventionsmaßnahmen ergreifen müssen. Dieses Handlungsfeld haben wir auch im Arbeitsprogramm des Senats festgeschrieben. Eine gravierende Folge von Gewalterfahrungen sind nämlich Abbrüche von Ausbildungs- und Erwerbsbiografien bei Frauen. Die Herauslösung aus gewaltbelasteten Beziehungen wird dagegen durch eine eigenständige ökonomische Absicherung deutlich erleichtert. Hier gilt es, arbeitsmarktpolitische Akteure in Hamburg für komplexe Problemla
gen gewaltbetroffener Frauen und Männer zu sensibilisieren und den Kooperations- und Vernetzungsprozess mit den Opferschutzeinrichtungen noch besser zu gestalten.
Die Verbindlichkeit dieses Prozesses wollen wir durch die Einrichtung einer Staatsrätelenkungsgruppe sichern. Wir werden die benannten Themenschwerpunkte zum Gegenstand der Diskussion einer Auftaktveranstaltung für die Fachöffentlichkeit machen. In behördenübergreifenden Workshops sollen bisherige Aktivitäten analysiert, das Erreichte abgesichert und Handlungsdefizite benannt werden. Mir ist besonders wichtig, dass Entwicklungen und Erfolge bewertbar werden. Wir wollen eine verbesserte Datenerhebung und Auswertung umsetzen und das im Dialog mit den betroffenen Einrichtungen.
Lassen Sie mich abschließend auf zwei Punkte zu sprechen kommen, die Leitbild unserer Politik sind und daher auch zum Opferschutz gehören, Inklusion und Interkulturalität. Das bedeutet, verstärkt Frauen mit Behinderungen, ältere Frauen, auch das ist hier angesprochen, Migrantinnen, junge Frauen mit besonderen Herausforderungen, aber auch gleichgeschlechtliche Lebensweisen oder Transsexuelle einzubeziehen. Mehrfachdiskriminierung und Zugangsbarrieren für diese Zielgruppen müssen gezielt identifiziert und abgebaut werden und durch gezielte Ansprache und bedarfsbezogene Konzepte muss die Partizipation in der bestehenden Hilfelandschaft ermöglicht werden. Interkulturelle Öffnung hat zum Ziel, der gesellschaftlichen Vielfalt Rechnung zu tragen, Vielfalt zu verankern und Klischees und Pauschalvorstellungen zu überwinden. Es geht also auch um Wissen und Verständnis, wenn traditionelle Strukturen zur Falle werden, aus denen gerade Mädchen und Frauen nur schwer ausbrechen können. – Herzlichen Dank.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zu den drei Überweisungsbegehren.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 20/4147, 20/4232 und 20/4247 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer möchte die drei Drucksachen an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieses Überweisungsbegehren abgelehnt.
Wer stimmt einer Überweisung der drei Drucksachen federführend an den Innenausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch das abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 20/4232. Die GAL-Fraktion möchte die Ziffer 9 und die SPD-Fraktion die Ziffern 2 und 6 separat abstimmen lassen. Ich beginne nun zunächst mit diesen Ziffern.
Wer möchte die übrigen Ziffern 1, 3 bis 5 sowie 7 und 8 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind diese Ziffern abgelehnt.
Nun zum SPD-Antrag aus Drucksache 20/4147. Die CDU-Fraktion möchte die Ziffern 1 sowie 5. b) und 5. f) dieses Antrags separat abstimmen lassen. Die FDP-Fraktion hat die separate Abstimmung der Ziffern 2 und 5. e) sowie 5. d) beantragt. Insofern lasse ich über die Ziffern 1, 2 und 5 einzeln abstimmen, wobei bei Ziffer 5 eine buchstabenweise Abstimmung erfolgt.
Zunächst zu Ziffer 1. Wer möchte diese annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Ziffer 1 angenommen.
Wer möchte den Ziffern 3 und 4 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Ziffern 3 und 4 angenommen.
Nun zur Ziffer 5. Ich beginne mit den Buchstaben, zu denen eine separate Abstimmung beantragt wurde.
Wer möchte den Buchstaben b) beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist Buchstabe b) angenommen.
Wer schließt sich dem Buchstaben d) an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Buchstabe d) angenommen.
Wer stimmt dem Buchstaben e) zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch Buchstabe e) angenommen.
Wer möchte nun den Buchstaben f) beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Buchstabe f) einstimmig angenommen.
Wer möchte schließlich die Buchstaben a), c), g), h) und i) beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit sind die Buchstaben a), c), g), h) und i) beschlossen.
Ich rufe nun den Punkt 39 auf, das ist die Drucksache 20/4142, Antrag der CDU-Fraktion: Frühkindliche Sprachförderung in Hamburg – früher anfangen und alltagsorientierter lernen.
[Antrag der CDU-Fraktion: Frühkindliche Sprachförderung in Hamburg – Früher anfangen und alltagsorientierter lernen – Drs 20/4142 –]
Diese Drucksache möchte die SPD-Fraktion an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen. Von der CDU-Fraktion liegt hierzu ein Überweisungsantrag an den Schulausschuss vor. Wer wünscht das Wort? – Herr de Vries, Sie haben es.
(unterbre- chend) : Herr de Vries weist mich darauf hin, dass es etwas unruhig ist, da hat er völlig recht. Ich bitte Sie, doch etwas leiser zu sein. Diejenigen, die rausgehen wollen, gehen einfach schnell und leise hinaus und die anderen setzen sich hin und hören zu. Herr Dressel, das gilt auch für Sie. – Bitte, Sie haben das Wort, Herr de Vries.
So leicht will ich es mir dann doch nicht machen. Ich möchte unser Anliegen hier schon vorstellen und begründen.
Das klingt sehr einfach, sagt aber gleichzeitig sehr viel über die Bedeutung der Sprache; viel ist darüber hier schon geredet worden. Sprache ist Voraussetzung für Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, auch für das persönliche Sich-wohl-Fühlen in der Gesellschaft, und sie ist natürlich zuallererst
auch Basis für das Erreichen eines guten Schulabschlusses sowie des späteren beruflichen Erfolgs. Schulischer Erfolg hängt maßgeblich vom frühen Erwerb der deutschen Sprache ab und damit ist eine gelingende Sprachförderung in Hamburg wie anderswo auch ein Schlüssel zum Bildungserfolg.
Meine Damen und Herren! Wir reden immer viel von Kindern und Jugendlichen und ihrer Zukunft, aber es ist unsere vornehmste Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Kinder in Hamburg mit annähernd gleichen Voraussetzungen an den Start gehen, wenn sie ihre Schullaufbahn beginnen. Wir wollen mit diesem Antrag mehr Chancengerechtigkeit am Beginn der Bildungskarriere schaffen.
Die Kinder müssen in die Lage versetzt werden, am Beginn ihrer Schullaufbahn ihre Talente und Begabungen auch ausüben zu können. Sie dürfen nicht aufgrund mangelnder Sprachkenntnisse frühzeitig scheitern. Es kann nicht sein, dass Kinder, die in Hamburg geboren und aufgewachsen sind, noch in der Sekundarstufe I oder II auf den weiterführenden Schulen Sprachförderunterricht erhalten. Das bedeutet nämlich, dass sie dem Unterrichtsgeschehen bereits viele Jahre nicht folgen konnten, und damit ist das Bildungsversagen auch vorprogrammiert.