Protocol of the Session on May 9, 2012

Das fügt dem Amt des Präsidenten des Rechnungshofs wirklich einen großen Schaden zu.

(Beifall bei der GAL, der FDP und der LIN- KEN)

Und das bei einem Amt, das nicht ohne Grund als Verfassungsorgan eine Zwei-Drittel-Mehrheit erfordert, weil dieses Amt auf eine hohe Glaubwürdigkeit angewiesen ist. Die Bürgerinnen und Bürger müssen davon ausgehen können, dass der Umgang mit öffentlichen Finanzen auch wirklich solide und parteiübergreifend kontrolliert wird.

(Zuruf von Andy Grote SPD)

In dieser Situation, wo der Vorschlag des Senats keine Mehrheit gefunden hat, dem Parlament keine Phase des Nachdenkens zuzugestehen, ist unklug und schadet dem Amt des Rechnungshofpräsidenten. Deshalb lehnen wir diesen Tagesordnungspunkt heute ab und werden uns als GALFraktion an dieser unzulässigen Abstimmung nicht weiter beteiligen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL, der FDP und der LIN- KEN)

Das Wort hat Frau Suding. Ich weise nochmals darauf hin, dass die Re

(Präsidentin Carola Veit)

dezeit bei Bemerkungen zur Geschäftsordnung zwei Minuten beträgt.

Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich kann für meine Fraktion nur noch einmal sagen, dass wir bedauern, was heute hier geschehen ist. Wir denken, dass eine unnötige Beschädigung des Amtes des Präsidenten des Rechnungshofs stattgefunden hat. Wir bedauern das sehr. Wir haben – Herr Kerstan sagte es schon – sehr intensiv im Ältestenrat darüber diskutiert, ob der jetzt von der SPD-Fraktion gestellte und von der CDUFraktion unterstützte GO-Antrag zulässig ist. Es gibt darüber sehr kontroverse Auffassungen. Deswegen sind wir wie die GAL der Meinung, dass wir in dieser strittigen Sache mit natürlich ungewissem Ausgang nicht gegen den Willen aller drei kleinen Oppositionsfraktionen den Punkt heute erneut auf die Tagesordnung setzen lassen. Auch wir als FDP-Fraktion werden uns nicht an einer Abstimmung beteiligen. Ich kann nur an SPD und CDU appellieren, die Bedenken, die alle drei kleinen Oppositionsfraktionen unisono vortragen, ernst zu nehmen. Das ist dem Amt, das wir heute wählen, angemessen. Ich bitte, den Punkt nicht erneut auf die Tagesordnung zu setzen und den Antrag zurückzuziehen. Sollte es dazu kommen, dass Sie mit Ihrer Mehrheit den GO-Antrag beschließen, werden wir uns als FDP-Fraktion an der Abstimmung nicht beteiligen. – Vielen Dank.

Das Wort hat Frau Heyenn.

Dora Heyenn DIE LINKE (zur Geschäftsord- nung) :* Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch DIE LINKE ist der Auffassung, dass es, nachdem der Vorschlag des Senats für den Präsidenten des Rechnungshofs keine Mehrheit gefunden hat, politisch der falsche Weg ist, über eine Geschäftsordnungsdebatte heute einen zweiten Wahlgang durchzuführen. Dadurch macht man die erste Wahl nicht ungeschehen und man beschädigt das Amt des Präsidenten weiter.

(Beifall bei der LINKEN und der GAL)

Es ist auch nicht so, wie Herr Dressel meint, dass wir am Sankt-Nimmerleins-Tag die Wahl wiederholen wollen. Wir fänden es angemessen, wenn das am 23. Mai geschehen würde und sich die Beteiligten noch einmal darüber unterhalten, damit Sie ihren Vorschlag auch wirklich durchbringen. Wir halten es politisch für ausgesprochen problematisch, dass die beiden Parteien, die diesen Personalvorschlag tragen, gegen die drei Oppositionsparteien über den Weg der Geschäftsordnung versuchen, diese Wahl jetzt noch einmal durchzuziehen. Auch wir werden an der Wahl nicht teilnehmen.

(Beifall bei der LINKEN, der GAL und bei Robert Bläsing FDP)

Das Wort hat nun Herr Wersich.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Vorschlag des Ersten Bürgermeisters, Stefan Schulz zum Präsidenten des Rechnungshofs zu wählen, hat im ersten Wahlgang nicht die erforderliche Mehrheit bekommen, aber er hat eine überwältigende Mehrheit in diesem Haus von 78 Stimmen bekommen.

(Tim Golke DIE LINKE: Was ist denn an 78 Stimmen überwältigend?)

Es ist deutlich mehr als die absolute Mehrheit.

Ich denke, es ist angemessen und richtig, dass heute eine zweite Abstimmung über den Antrag des Senats stattfindet. Ich möchte an die Kollegen, insbesondere der FDP und der GAL, an dieser Stelle appellieren und erinnern, dass sie von genau dieser Bestimmung in der Geschäftsordnung, die die Veränderung der Tagesordnung regelt, während ihrer Regierungszeiten regelmäßig und mehrfach Gebrauch gemacht haben,

(Jens Kerstan GAL: Das stimmt nicht!)

und zwar vom ersten Teil, der besagt, dass vor Eintritt in die Tagesordnung mit einfacher Mehrheit die Tagesordnung geändert werden kann. Die Geschäftsordnung regelt das. Dann geht diese Passage weiter, sie besagt:

"Spätere einvernehmliche Abweichungen vom Beschluss sind zulässig; erhebt sich Widerspruch, so bedarf eine Abweichung der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder."

Das ist eine klare Regelung in der Geschäftsordnung, vor Eintritt in die Tagesordnung die einfache Mehrheit,

(Jens Kerstan GAL: Noch nie angewendet!)

während des Sitzungsverlaufs die Zwei-DrittelMehrheit. Das sieht unsere Geschäftsordnung vor und wir wenden unsere Geschäftsordnung an. Deshalb bitte ich, auch wenn man das Verfahren nicht gut finden kann, die Kirche im Dorf zu lassen. Wir wenden unsere gemeinsame Geschäftsordnung an und das ist auch gut so.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Es ist beantragt worden, die Ihnen vorliegende Drucksache 20/4155 gemäß Paragraf 26 Absatz 4 Satz 2 zweiter Halb

(Präsidentin Carola Veit)

satz unserer Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung zu nehmen. Hiergegen hat sich Widerspruch erhoben. Das ist, glaube ich, deutlich geworden. Daher bedarf die Abweichung von der zu Beginn der Sitzung beschlossenen Tagesordnung der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder. Das stimmen wir jetzt ab.

Wer dafür ist, die Drucksache 20/4155 auf die heutige Tagesordnung zu nehmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das waren zwei Drittel der anwesenden Mitglieder. Damit ist die Tagesordnung entsprechend geändert.

Wir kommen sogleich zur Drucksache 20/4155. Das ist der erneute Antrag des Senats: Vorschlag des Senats für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs durch die Bürgerschaft.

[Senatsantrag: Vorschlag des Senats für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs durch die Bürgerschaft – Drs 20/4155 –]

Für diese Wahl sind Wahlkabinen vorgesehen. Wir verfahren wieder so, dass Herr Hakverdi und Herr Wankum abwechselnd die Mitglieder der Bürgerschaft in alphabetischer Reihenfolge aufrufen.

Ich bitte Sie, dann zur Kanzleibank zu gehen und dort die Stimmzettel entgegenzunehmen. Jeder Stimmzettel enthält Felder für Zustimmung, Ablehnung und Enthaltung. Mit den Stimmzetteln gehen Sie bitte in eine der Kabinen und nehmen Ihre Wahlentscheidung vor. Ich bitte, den Stimmzettel jeweils nur mit einem Kreuz zu versehen. Stimmzettel, die den Willen des Mitglieds nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder Zusätze enthalten, sind ungültig. Auch unausgefüllte Stimmzettel gelten als ungültig. Nach der Wahl stecken Sie bitte Ihren Stimmzettel in die dafür vorgesehene Wahlurne.

Dann bitte ich jetzt Herrn Hakverdi, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Der Namensaufruf und die Wahlhandlungen werden vorgenommen.)

Ist ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen worden? – Ich stelle fest, dass alle Abgeordneten aufgerufen worden sind und die Stimmabgabe abgeschlossen ist. Damit ist die Wahlhandlung geschlossen. Ich bitte, die Stimmenauszählung vorzunehmen. Für die Dauer der Stimmenauszählung wird die Sitzung unterbrochen.

Ich möchte noch einmal ansagen, was ansonsten noch im Ältestenrat vereinbart worden ist. Wir haben gleich noch eine Wahl einer Deputierten für die Behörde für Inneres und Sport. Schauen Sie

schon einmal alle, dass Sie den Stimmzettel parat haben, dann geht das auch zügig.

Danach haben wir die Debatte zu Tagesordnungspunkt 16, Netzgesellschaften. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass die Debatten zu Tagesordnungspunkt 17 – Mitwirkung von Seniorinnen und Senioren –, 38 – Lärmaktionsplan – sowie 50 – minderjährige unbegleitete Flüchtlinge – und 45 – offene Kinder- und Jugendarbeit – entfallen. Es sind entsprechende Überweisungen an die Ausschüsse vereinbart worden.

Die übrigen Debatten finden dann statt.

Unterbrechung: 20.42 Uhr

Wiederbeginn: 20.50 Uhr

Meine Damen und Herren! Die Sitzung ist wieder eröffnet. Uns liegt jetzt das Ergebnis der Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs vor.

Es sind 88 Stimmzettel abgegeben worden, davon war ein Stimmzettel ungültig, somit waren 87 Stimmzettel gültig. Herr Dr. Stefan Schulz hat erhalten 81 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und keine Enthaltung.

Nach Artikel 71 Absatz 4 der Hamburgischen Verfassung ist für die Wahl des Präsidenten des Rechnungshofs eine Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl der Bürgerschaft erforderlich, also mindestens 81 Stimmen. Herr Dr. Stefan Schulz hat 81 Stimmen erhalten und ist somit zum Präsidenten des Rechnungshofs gewählt worden.

(Lang anhaltender Beifall bei der SPD und der CDU)

Herr Dr. Schulz, ich darf Ihnen im Namen des ganzen Hauses die Glückwünsche zu Ihrer Wahl aussprechen und eine allzeit glückliche Amtsführung wünschen. Herzlichen Glückwunsch.