Sehr geehrte Präsidentin, meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir kurz die Vorbemerkung, dass den sogenannten Kinderschutz per Mausklick, das System JUS-IT, die Vorgängerregierung aus ihrer Sicht guten Gründen auf den Weg gebracht hat. Die CDU erinnert sich noch daran, Sie scheinen das vergessen zu haben. Lassen Sie mich das richtigstellen.
(Beifall bei der SPD – Jens Kerstan GAL: Sie vergessen aber auch, was die SPD ge- sagt hat! Eine zweite Elbphilharmonie!)
Die Allgemeinen Sozialen Dienste spielen innerhalb der Jugendämter eine zentrale Rolle. Die Arbeit, die von den Mitarbeitern dort täglich geleistet wird, ist außerordentlich anspruchsvoll, erfordert viel Einsatz und fordert die Mitarbeiter oft auch persönlich heraus. Um ihr Wächteramt zum Wohle der Kinder unserer Stadt auszufüllen, müssen sie alle Anliegen, unabhängig, von wem oder wann diese an sie herangetragen werden, prüfen und entscheiden, ob und in welcher Weise gehandelt werden muss. Das gilt, wenn sie selbst tätig werden, andere hinzuziehen und sich manchmal sogar fragen, ob ein Kind so sehr in Gefahr ist, dass es in staatliche Obhut genommen werden muss. Daher ist es wichtig und nötig, sich mit der Frage zu befassen, wie die Rahmenbedingungen aussehen müssen, damit die Mitarbeiter des ASD ihrer anspruchsvollen Arbeit gewachsen sind und nicht dauerhaft strukturell überfordert und überlastet werden, wie wir es in der Vergangenheit oft erleben mussten.
Das Arbeitsfeld des ASD ist vielfältig und jede Familie ist anders. Die benötigte Hilfe und der Unterstützungsbedarf sind gerade in einer Großstadt wie Hamburg individuell unterschiedlich. Fall ist eben nicht gleich Fall. Es geht im ASD um weit mehr als nur um die Verfügung von Hilfen zur Erziehung, nämlich auch um Kenntnisse der Infrastruktur eines Stadtteils, die Netzwerkarbeit im Quartier und vieles mehr. Die Forderung nach einer pauschalen Fallzahlbegrenzung nach Maßgabe HzE-Fall pro Mitarbeiter muss man in diesem Kontext bewerten und beraten. Schon ein Blick auf die Entwicklung in unterschiedlichen Hamburger Bezirken zeigt dies deutlich. Einige unterschreiten die geforderten Höchstgrenzen bereits, in anderen ist die Situation mehr als prekär. Auch die Arbeitsstrukturen in den einzelnen Jugendämtern unterscheiden sich. Ob eine bundeseinheitliche Regelung, die sich ausschließlich auf die Begrenzung von HzE-Fallzahlen bezieht, eine erstrebenswerte Initiative ist, wollen wir gern im Ausschuss beraten. Daher werden wir
für eine Überweisung des GAL-Antrags votieren. Der Zusatzantrag, der sich darüber hinaus in seiner Begründung auf eine in einem einzelnen Bezirk ermittelte durchschnittliche HzE-Fallzahl bezieht und dann auch noch eine Jahreszahl, nämlich 2005, als Referenz anführt, die vor der großen Organisationsreform des ASD in diesem Bezirk liegt, werden wir ablehnen. Für uns ist aber wichtig, die Arbeitsbedingungen im ASD so zu gestalten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren wichtigen Aufgaben gerecht werden können, und deswegen wollen wir uns im Ausschuss mit dieser Thematik befassen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es ist unbestreitbar, dass die Aufmerksamkeit auf die Aufgaben der ASD-Mitarbeiter in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung zugenommen hat. In welchem sensiblen Umfeld sich die Mitarbeiter bewegen, konnten wir nicht zuletzt im Fall Chantal erleben, aber auch in anderen Fällen wie dem jüngst bekanntgewordenen möglichen sexuellen Missbrauch eines Kindes. Was daraus wird, müssen wir abwarten. Klar ist aber, dass die Mitarbeiter sich in einem Umfeld bewegen, in dem sie sich den Kindern mit sehr hoher Aufmerksamkeit und Sorgfalt widmen müssen. Dass in diesem Zusammenhang Arbeitsbedingungen geschaffen werden müssen, die diese Wahrnehmung ermöglichen, ist richtig, und insofern ist das Anliegen der GAL auch vernünftig und nachvollziehbar.
Allerdings ist auch unbestreitbar, dass wir in den letzten Jahren schon Stellenzuwächse im Bereich des ASD hatten und dass die durchschnittliche Fallzahlbelastung jedes Mitarbeiters abgenommen hat. Das ist Ihrer Anfrage zu entnehmen, und da reicht auch nicht der Verweis auf einen einzelnen Bezirk, sondern man muss darüber nachdenken, ob die Steuerung in den einzelnen ASDs der Bezirksämter richtig funktioniert oder ob wir übergreifend neue Steuerungsmechanismen brauchen, die auf die einzelnen Fallsituationen vor Ort eingehen. Richtig gesagt worden ist auch schon, dass die einzelnen Fälle nicht vergleichbar sind und dass es keine Fallidentität gibt. Sie haben als Grundlage für die gesetzliche Fallbegrenzung die Fallobergrenze für die Amtsvormünder angeführt, aber das ist nicht ganz vergleichbar. Wir haben dort Sollvorgaben, die mindestens einen monatlichen Besuch pro Kind vorsehen. Den Amtsvormündern obliegt die persönliche Verpflichtung zur Gewährleistung und Förderung zur Erziehung des Mündels. Wir reden also nicht von den gleichen Fällen, dort ist eine gesetzliche Begrenzung von 50 Fällen angeführt. Wir müssen uns noch einmal überlegen, wie
wir auf 35 Fälle kommen. Ich habe mir die Mühe gemacht nachzusehen, ob es hierfür eine wissenschaftliche Fundierung gibt oder Empfehlungen der bekannten Verbände. Ich habe sie nicht finden können, und deswegen finde ich es richtig, wenn wir das Thema mit in den Ausschuss nehmen und darüber nachdenken, ob eine solche Fallbegrenzung wirklich notwendig und geboten ist angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre. Brauchen wir sie und wenn ja, was wäre eine vernünftige Obergrenze? Einfach eine Zahl zu streuen, die politisch gegriffen ist, ist der Sache nicht angemessen und eher ein Schnellschuss, der vermieden werden sollte.
Deswegen nehmen wir den Fall mit in den Ausschuss. Ich kann mir auch vorstellen, dass wir dort eine Anhörung mit Experten machen. Uns mangelt es nicht an Anhörungen, aber das wäre ein geeignetes Thema, sich dem Anliegen ernsthaft zu widmen und zu einem guten Ergebnis zu kommen. – Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Förderung der Erziehung in der Familie, Bewilligung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung, sozialräumliche Angebotsentwicklung, Mitwirkung bei Gerichtsverfahren, Kinderschutzaufgaben – das ist nur ein Teil der langen Liste von Aufgaben, die die Mitarbeiter beim ASD zu erfüllen haben. Um allen Fällen, das heißt konkret allen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern gerecht zu werden, brauchen die ASDMitarbeiter vor allem eines: Zeit.
Wenn sie aber nicht genug Zeit haben, sich um jeden einzelnen Fall zu kümmern, dann heißt das, dass die Fälle liegen bleiben und nur die dringendsten Anliegen Beachtung finden. Alle anderen Fälle müssen warten. Im schlimmsten Fall bedeutet es aber, dass ein Kind gefährdet wird und die Zeitungen hinterher wieder einmal titeln werden, dass das Jugendamt versagt habe. Meine Vorredner haben bereits darauf hingewiesen, wie viele Fälle ein ASD-Mitarbeiter bearbeiten muss. Von den durchschnittlich 35 Fällen, die von den Fachkreisen gefordert werden, sind wir da zum Teil sehr weit entfernt.
Deshalb begrüßen wir den Antrag der GAL im Grundsatz. Mit einer Begrenzung der Fallzahlen könnten wir, neben einer Verbesserung des Kinderschutzes, außerdem mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen.
den Allgemeinen Sozialen Diensten. Die hohe Fallbelastung bringt eine enorme Verantwortung mit sich, die Anzahl der Überlastungsanzeigen spricht für sich. Die Situation hat Folgen, sie führt zu einer höheren Fluktuation. Viele Bewerber werden gleich abgeschreckt. Aus den Antworten diverser Schriftlicher Kleiner Anfragen wissen wir, wie schwer es in der Vergangenheit oftmals war, freie Stellen wieder zu besetzen. Mit besseren Arbeitsbedingungen könnten mehr Bewerber für eine Tätigkeit beim ASD gewonnen werden und gleichzeitig die Fluktuation bekämpft werden. Das halten wir Liberale für erstrebenswert.
Zweitens: Wir wollen nicht nur einen wirksamen Kinderschutz und eine funktionierende Jugendhilfe, sondern die wachsende Fallzahl im Bereich Hilfen zur Erziehung begrenzen. Hier spielt der ASD eine entscheidende Rolle. Bei der Expertenanhörung im Familienausschuss wurde deutlich, dass ein überlasteter ASD paradoxerweise dazu neigt, schneller eine Hilfe zur Erziehung zu gewähren als ein weniger belasteter ASD. Letzterer schafft es in vielen Städten und Gemeinden, Familien und ihren Kindern durch gezielte Maßnahmen zu helfen und sie zu unterstützen, ohne dass der Fall tatsächlich zu einem HzE-Fall wird. Dahin müssen wir auch in Hamburg kommen.
Aus Sicht der FDP-Fraktion ist eine Fallzahlbegrenzung ein Baustein, der zu einem besseren Kinderschutz und zu mehr Qualität der Allgemeinen Dienste beitragen kann.
Zum anderen spielt dies eine Rolle bei der Bekämpfung des Fallzahlenanstiegs bei den Hilfen zur Erziehung. Allerdings ist der GAL-Vorschlag aus unserer Sicht auch ein wenig halbherzig. Warum brauchen wir eine Bundesratsinitiative oder bundeseinheitliche Standards, wenn wir doch in Hamburg vorangehen könnten?
Fachkreise empfehlen 35 Fälle. Die Bedingungen und Belastungen vor Ort sind aber sehr unterschiedlich, und es kommt auch auf die Schwere der Fälle an. Wie praktikabel ist eine Fallzahlbegrenzung? Wie viele Mitarbeiter werden zusätzlich notwendig? Gäbe es überhaupt genug geeignete Bewerber für diese Tätigkeit? Und wie sollen zusätzliche Stellen finanziert werden? Könnte die Fallzahl pro Mitarbeiter auch durch Umstrukturierung gesenkt werden? Das sind Fragen, die für uns noch offen sind.
Um diese Aspekte zu erläutern, möchten wir Liberale uns näher mit dem Thema Fallbegrenzung befassen und unterstützen daher eine Überweisung an den Familienausschuss.
Die Kinderschutzpraxis der Jugendämter steht in der öffentlichen Diskussion. Und nicht erst seit dem Tod der elfjährigen Chantal wird die Frage gestellt, warum solche Fälle im Vorfeld nicht besser erkannt wurden und vor allen Dingen, warum sie nicht verhindert wurden. Zugleich steigen die Fallzahlen und die Inobhutnahmen nach aktuellen Kinderschutzfällen, was eine stärkere Arbeitsbelastung des ASD im Jugendamt bei oftmals weniger Ressourcen bedeutet und einen hohen Krankenstand bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie hohe Fluktuation in den Abteilungen. Viele Stellen in den Bezirken blieben unbesetzt, zu geringe Bezahlung und hohe Arbeitsbelastung insgesamt wurden gemeldet.
In diesen Zusammenhang gehören Überlastungsanzeigen, die in den letzten Jahren von einzelnen ASD-Mitarbeitern gestellt wurden und teilweise sogar von ganzen Abteilungen. Der ASD ist überlastet und kann unter den jetzigen Bedingungen seiner Arbeit und damit seiner Verantwortung nicht so gerecht werden, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter es gern möchten.
Der Antrag der GAL verweist auf den Anlass des Regelungsbedarfs in Bremen, wo ein Amtsvormund zeitgleich 200 Kinder zu betreuen hatte. Frau Blömeke, Sie haben in Ihren Ausführungen noch einmal sehr eindrucksvoll belegt, dass ein Sonderausschuss zur Klärung der Jugendhilfesituation nicht ausreicht; das möchte ich noch einmal ganz deutlich sagen.
Diese ganze Situationsbeschreibung zeigt, dass es überfällig ist, dass inhaltliche Veränderungs- und Verbesserungsprozesse eingeleitet werden müssen. Und ein Baustein dafür, das hat die GAL richtig benannt, ist eine konkrete und fachgerechte Festlegung von Fallobergrenzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD. Ich möchte an dieser Stelle das Beispiel von Düsseldorf nennen. Dort ist die Anzahl der Fälle auf maximal 27 bis 30 gedeckelt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben gute Erfahrungen damit gemacht und die Familien konnten und können entsprechend gefördert werden.
Dennoch halten wir feste Obergrenzen nicht für richtig, das sollte nur eine Orientierung sein. Sie muss flexibel gehandhabt werden und die Art und Schwere der Fälle, die konkret vorliegen, müssen berücksichtigt werden. Herr de Vries hat es gesagt, es gibt keine Fallidentität. Das unterstützen wir auch. Nicht jeder Fall hat den gleichen Zeit- und Arbeitsbedarf.
schiedlichen Stadtteilen. Fallobergrenzen können nach unserer Auffassung also durchaus in den unterschiedlichen Bezirken auch unterschiedlich hoch angesetzt werden. Hamburg muss aber schnell handeln. Ich finde es mit der Bundesratsinitiative ganz gut, aber Hamburg muss eben auch selbst etwas tun, und zwar relativ schnell. Die Fallobergrenzen müssen heruntergesetzt werden. Wir müssen im Ausschuss darüber diskutieren, ob es 35 oder 27 sein sollen, und einen gangbaren Weg finden, um in Zukunft zu verhindern, dass Kinder in Gefahr kommen, weil eine richtige Pflege nicht stattfindet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Im Grundsatz ist die Intention dieses Antrags wirklich nachvollziehbar, denn es stimmt, dass die Mitarbeiter im ASD genügend Ressourcen für ihre Einzelfälle haben müssen. Die Arbeitsanforderungen müssen überschaubar und zu bewältigen sein, gerade auch für die Fachkräfte, deren zentrale Aufgabe die Sicherung des Kindeswohls ist. Insofern begrüßt auch der Senat die Überweisung an den Ausschuss, um dort weiter zu erörtern, wie wir denn künftig vorgehen wollen.
Anders als im vorliegenden Antrag suggeriert wird – darauf ist auch hingewiesen worden –, ist es bisher bundesweit nicht gelungen, allgemein verbindliche Kennzahlen für Fallobergrenzen für Kinderschutzfachkräfte festzusetzen. Und dafür gibt es, wie ich finde, nachvollziehbare Gründe. Warum eine Fallzahlobergrenze von 35 HzE-Fällen? Woraus leitet sich denn diese Zahl ab? Wenn Experten diese Zahl nennen, dann beziehen sie sich auf ein ganz bestimmtes Jugendamt, das sich an dieser Fallzahl orientiert. Diese Fallzahlobergrenze leitet sich ab aus den spezifischen Strukturen dieses Jugendamts und den spezifischen Aufgabenzuschnitt des dortigen ASD. Sie ist niemals 1:1 übertragbar auf andere Jugendämter. Das hat einen ganz einfachen Grund, der auch nachvollziehbar ist.
Die Allgemeinen Sozialen Dienste sind eben nicht gleich aufgestellt. Sie bedienen sich unterschiedlicher Rechtskreise. In Hamburg haben wir einen reinen Jugendhilfe-ASD. In anderen Kommunen werden dem Sozialen Dienst auch andere Aufgaben, zum Beispiel die der Grundsicherung oder der Seniorenbetreuung übertragen. Auch die ASDs, die ausschließliche Jugendhilfeaufgaben wahrnehmen, sind nicht 1:1 vergleichbar. Sie unterscheiden sich hinsichtlich der Arbeitsteilung zwischen den Kommunalen Sozialen Diensten und denen der freien Träger und in Bezug auf den Spezialisierungsgrad des Kommunalen Sozialen Dienstes. So haben die Hamburger Bezirksämter Servicefunktio
nen wie zum Beispiel die Kita-Sachgebiete in eigenen Organisationseinheiten angesiedelt. Anderenorts werden diese Arbeiten aber auch vom ASD wahrgenommen.
Man müsste klären, wenn es denn um Fallzahlobergrenzen geht, worüber wir auch in den Ausschussberatungen reden werden, wie denn die Amtsvormünder einberechnet werden. Sie besuchen auch Kinder und Jugendliche zu Hause. Wie werden die freien Träger einberechnet, wie gehen sie ein in die Zahl der im ASD beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Aus meiner Sicht ist es plausibel, dass wir nicht in allen Kommunen in Deutschland eine einheitliche Fallzahl erreichen können, weil es ganz unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Organisationsaufstellungen gibt, die wir von Hamburg aus und auch aus dem Bundesrat heraus nicht vereinheitlichen können und wahrscheinlich auch nicht sollten.
Es gibt insoweit keine einheitlichen Kennzahlen und Fallobergrenzen. Jede Kommune muss das Profil ihres ASD selbst bestimmen und verantworten. Das tun wir auch in Hamburg für den Hamburger ASD. Was wir bisher getan haben, ist bekannt. Es hat Organisationsentwicklungsprozesse zur Einführung der Funktionsbereiche Eingangsfall und Netzwerkmanagement in allen Bezirksämtern gegeben. Die Fachvorgaben wurden allesamt überarbeitet, vereinheitlicht und im Anlagenband zur Fachanweisung zusammengefasst. Die Einführung von JUS-IT steht bevor und dazu möchte ich zwei Sätze sagen.
Auch wenn eine Hamburger Tageszeitung die Überschrift gewählt hat "Sozialarbeit per Mausklick", muss niemand glauben, dass künftig die EDV darüber entscheidet, welche Hilfe wie gewährt wird. Was wir gern wollen, ist, dass mithilfe einer EDV-Unterstützung und des Qualitätsmanagements die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschützt und entlastet werden. Wir werden standardisierte Verfahrensabläufe einführen, die dazu führen, dass man künftig schauen kann, wenn ein Kind zu Schaden kommt und geprüft wird, was da vorgefallen ist, ob die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Arbeitsschritte, die miteinander vereinbart waren, eingehalten haben, um in einer spezifischen Situation das Kindeswohl bestmöglich zu schützen. Das dient nicht der Abschaffung der Eigenverantwortung, sondern es dient dazu, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wissen, was von ihnen erwartet wird. Sie sollen es in einem transparenten System abarbeiten. Wir wollen ein bestmögliches System schaffen, das organisatorische Versäumnisse faktisch ausschließt, wenn man sich daran hält. Also ist es eine Schutzfunktion für Mitarbeiter und Führungskräfte in den Allgemeinen Sozialen Diensten und in den Jugendämtern. Dass man hierbei ab und zu einen Mausklick machen muss, hat nichts damit zu tun, dass damit
Es wurde auf die Fluktuation hingewiesen. Aus den Berichten der Bezirksamtsleiter wissen wir, dass die Fluktuation nach der Höhergruppierung nach E10 abgenommen habe, weil wir gegenüber den Umlandkreisen wettbewerbsfähig sind und wir leichter Personal gewinnen können als das vorher der Fall war. Insoweit hat der Mitteleinsatz, den wir dort gewährt haben, offensichtlich Erfolg. So lauten jedenfalls die Berichte.
Aus den sozialräumlichen Hilfen und Angeboten, den 12,1 Millionen Euro, stehen insgesamt 25 Prozent für weitere Personalverstärkungsmaßnahmen zur Verfügung. Insofern kommt es jetzt darauf an, das eingesetzte Personal und die eingesetzten Mittel bestmöglich aufzustellen, um ein optimales Ergebnis zu erzielen. Wenn wir erst einmal alle Stellen besetzt haben, denke ich, dass wir nach gegenwärtiger Lage der Dinge vernünftig arbeiten können werden.