Wir Liberalen nehmen außerdem den Rat von ehemaligen Verfassungsrichtern, wie zuletzt von Herrn Papier, sehr ernst, wenn er vor einer unsäglichen Falle warnt. Derselbe Verfassungsexperte wies uns vor Kurzem in einem Interview auch darauf hin, dass selbst ein fraglicher Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit nur ein Pyrrhussieg sein würde, da die deutsche Vergangenheit vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vergleichsweise wenig zählt. Ein Erfolg der NPD vor diesem Gericht, schlimmstenfalls im Vorfeld der nächsten Bundestagswahl, wäre ein unermesslicher Schaden, der gegenüber jedem realistisch zu erwartenden Ertrag eines erfolgreichen Verbotsverfahrens in keinem Verhältnis steht.
Meine Damen und Herren! Zuletzt kann nicht häufig genug darauf hingewiesen werden, dass es schon heute unsere Aufgabe als Parlamentarier ist, sich klar und deutlich politisch mit der NPD und allen anderen extremistischen Gruppierungen auseinanderzusetzen. Eines sollten wir auf jeden Fall vermeiden, nämlich den Anschein zu erwecken, dass mit dem NPD-Verbot das Problem des Rechtsextremismus in den Griff zu bekommen sei.
Daher setzen wir Liberale auch weiterhin auf Präventionsmaßnahmen wie Maßnahmen der politischen Bildung, Freizeitangebote für Jugendliche, insbesondere in Problemvierteln, und auch eine Überprüfung und gegebenenfalls notwendige Anpassung der Aussteigerprogramme für Ex-Rechtsextremisten. Das sind Maßnahmen, die schon heute möglich sind.
Sehr geehrter Herr Senator, zum Schluss meiner Rede möchte ich Ihnen noch einmal Ihre Aussagen vom November in Erinnerung rufen. Im "Hamburger Abendblatt" vom 21. November werden Sie wie folgt zitiert:
"Die ständige Diskussion führt nicht dazu, dass die Menschen den Eindruck gewinnen, dass es der Politik ernst mit dem Thema ist. Entweder machen wir es jetzt oder wir hören endlich auf, ständig über ein Verbotsverfahren zu reden."
Meine Bewertung der Sachlage ist Folgende: Es findet eine umfassende Erhebung und dann Überprüfung der Fakten statt, und erst wenn im Ergebnis eine eindeutige Aussicht auf Erfolg eines Verbotsantrags festzustellen ist, ist es statthaft, über die Sinnhaftigkeit eines erneuten Anlaufs zu beraten.
Ich wage zu bezweifeln, dass dies bis zum Herbst mit einer nur halbjährigen Mindestfrist zur Erstellung der geplanten Materialsammlung seriös zu leisten ist. Hamburg sollte in diesem Sinne wirklich Schrittmacher im Konzert der Länder sein, bevor es vor lauter Aufregung und Aktionismus zu einem
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin! Vor ziemlich genau neun Jahren scheiterte der NPD-Verbotsantrag der damaligen Bundesregierung, weil nach Auffassung einer Minderheit der Richter der Einsatz von V-Leuten auf den Führungsebenen der NPD ein nicht behebbares Verfahrenshindernis darstellte. Die unzureichende Vorbereitung und das inakzeptable V-Leute-Wesen haben damals das Verbot zu Fall gebracht. Neun Jahre lang wurden aus dem fahrlässig verursachten Scheitern des Verbotsverfahrens keine Konsequenzen gezogen. Ein neuer, besser vorbereiteter Verbotsantrag wurde von keinem der berechtigten Verfassungsorgane ernsthaft in Erwägung gezogen. Die V-Leute, insbesondere die in führenden Positionen, machten dreist weiter und hohe Geldsummen, Steuergelder, flossen in die Erhaltung und den Aufbau von Nazistrukturen.
In diesen neun Jahren seit dem Urteil – diese Schlussfolgerung möchte ich schon ziehen – sind Neonazismus und Rechtsextremismus nicht ernst genug genommen worden. Insofern begrüßen wir, dass die Innenministerkonferenz jetzt die Frage des NPD-Verbots zumindest auf die Tagesordnung gesetzt und mit dem Abzug der V-Leute aus den Führungsebenen der NPD einen ersten Schritt in den Einstieg in ein neues Verfahren gemacht hat. Spät, sehr spät, unzureichend und immer noch unentschieden, aber immerhin ist ein allererster Schritt getan. Jetzt müssen die nächsten Schritte folgen.
Die V-Leute müssen samt und sonders abgeschaltet werden, denn es entbehrt jeglicher Logik, zehn abzuschalten, um 120 oder etwas mehr weiterarbeiten zu lassen. Damit wird ohne Not das erneute Scheitern eines Verbotsverfahrens riskiert. Der Verbotsantrag muss gut und gründlich vorbereitet und dann vor allem auch gestellt werden. Alles andere wäre nach dem jetzigen Vorlauf ein fatales Signal, eine Entwarnung und eine verhängnisvolle Fortsetzung der jahrelangen Unterschätzung der Bedrohung durch Neonazismus und Rechtsextremismus.
Wir haben immer gesagt – da stimme ich allen Rednerinnen und Rednern, die das eben erwähnten, zu –, dass ein NPD-Verbot bei weitem nicht alle Probleme löst. Es löst das Problem rechter und rechtsextremer Auffassungen, das Problem des Rassismus und auch das Problem anderer Spielarten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit nicht. Die politische Auseinandersetzung mit Ideologien, die die Gleichheit der Menschen in Frage
stellen und angreifen, ist und bleibt eine zentrale Aufgabe von Politik, von Zivilgesellschaft, von staatlichen Institutionen und von uns allen.
Aber die NPD ist nicht einfach eine rassistische Partei. Sie ist eine Partei, die rassistische Gewalt zum Programm erhoben hat, eine Partei, die die Würde des Menschen bestreitet und Rechtfertigungen für gewalttätige Angriffe auf anders Denkende, anders Aussehende und anders Lebende liefert, eine Partei, zu deren alltäglichem Repertoire die Bedrohung von Menschen gehört, eine Partei, deren Kader – Sie haben es gesagt, Herr Münster – in erheblichem Ausmaß aus verurteilten, gewalttätigen Straftätern besteht, eine Partei schließlich, die dem Kreis um das mörderische Trio, den Mittätern und Unterstützern des braunen Terrors politische Heimat und organisatorische Unterstützung geboten hat.
Man kann es auch umgekehrt formulieren. Nicht wenige führende NPD-Mitglieder haben den braunen Terror der NSU aktiv unterstützt. Völlig zu Recht schreibt Heribert Prantl, ein Liberaler, den ich sehr schätze, in der "Süddeutschen Zeitung", dass es in dem Verbotsverfahren gegen die NPD darum gehe, die Gewalttätigkeit, die sich als Partei ausgebe, zu enttarnen. Es gäbe eine Verbindungslinie zwischen der Ideologie der NPD, ihrer Programmatik und der Gewalt, die von organisierten und unorganisierten Neonazis ausgehe und die seit 1990 zu über 180 Todesopfern geführt habe.
Diese Verbindungslinie gilt es bloßzulegen. Übrigens liegt hierin, in der Tarnung der Gewalttätigkeit als Partei, ein Hauptargument für die sofortige Abschaltung aller V-Leute in der NPD. Mag der eine oder die andere seine Dienste anbieten, weil er oder sie vielleicht Schlimmeres verhindern will, im Großen und Ganzen handelt es sich bei den V-Leuten – Frau Möller hat es mit etwas anderen Worten gesagt – um vom Staat bezahlte Täter.
Vieles wird, vor allem aus liberaler und konservativer Richtung, gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren eingewandt. Die Einwände überzeugen nicht. Dass man das Gedankengut, das die NPD verbreitet, politisch bekämpft, kann gegen das Verbot nicht ins Feld geführt werden, Herr Voet van Vormizeele. Dass ein Verbot nazistische Gewalt nicht verhindert, ist wahr, aber ein Verbot delegitimiert die Begründungen und Rechtfertigungen von Gewalt und schwächt damit die Gewalttäter. Der Einwand, dass man die Verhältnismäßigkeit wahren müsse und der Staat angesichts der Bedeutungslosigkeit der NPD und im Hinblick auf das Parteienprivileg nicht überreagieren dürfe, ignoriert das reale Bedrohungspotenzial. Das Parteienprivileg gibt nicht das Recht, nazistischer Gewalt Programm und Rückhalt zu geben. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema "Verbotsverfahren der NPD" – heute im Übrigen angemeldet von den Fraktionen dieses Hauses, nicht vom Senat – ist ein Thema, das sich trefflich dazu eignet, immer wieder hervorgezogen zu werden. Deshalb habe ich vor einem Jahr mit meinem Amtsantritt auch versucht, die Initiative zu ergreifen und deutlich zu machen, dass man entweder springt oder schweigt.
Ich weiß, dass es viele Dinge gibt, die zu wägen und zu bedenken sind, aber diese Dinge, die zu wägen und zu bedenken sind, dürfen nicht dazu führen, dass man in falsch verstandener Ehrfurcht erstarrt, sondern man muss dann am Ende auch eine Entscheidung treffen, die wir als Innenminister und Innensenatoren im Herbst auch treffen werden und dann der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundesregierung zuleiten werden. Wenn die Daten und Informationen ausreichen – das ist keine Vorgabe vonseiten der Politik, aber meine persönliche, zutiefst empfundene Überzeugung –, dann werden sie ausreichen, um ein Verbotsverfahren zu initiieren. Ich bin auch sicher, dass, wenn wir es so machen, wie wir es unter den Innenministern und Innensenatoren besprochen haben, es ein erfolgreiches Verbotsverfahren sein wird. Es wird ein Mosaikstein sein im Kampf gegen Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft.
Mit dem Verfassungsgerichtsbeschluss aus dem Jahre 2003 ist es so wie mit vielen anderen Publikationen, die hier und an anderen Stellen in unserer Gesellschaft gern und oft zitiert werden – sei es die PISA-Studie, sei es die Bibel oder sei es der Beschluss des Verfassungsgerichts. Die meisten reden darüber, ohne es je gelesen zu haben. Und viele Argumente, die in der Öffentlichkeit gebracht werden, entbehren leider der schriftlichen Hinterlegung in diesem Beschluss. Das werfe ich niemandem an dieser Stelle vor, die Hamburgische Bürgerschaft und ihre Abgeordneten heben sich wohltuend von all den anderen in der Politik Engagierten bundesweit ab. Aber auch mir als bekennenden Nicht-Juristen hat es etwas gebracht, diesen Text einmal zu lesen und zu erfahren, was denn dort als Gebrauchsanweisung, als Anleitung fixiert wurde, wie wir vorzugehen haben, um erfolgreich ein solches Parteienverbotsverfahren zu initiieren.
Deshalb ist es auch gut, dass die Innenminister gemeinsam beschlossen haben, zum 2. April dort, wo es notwendig ist, die Voraussetzungen, auch was V-Personen angeht, entsprechend zu erfüllen.
Aber klar ist, und das ist auch in den Debattenbeiträgen deutlich geworden, dass es sich dabei natürlich nur um einen Mosaikstein, einen kleinen Baustein handelt. Zu glauben, mit dem Verbot der NPD lösten sich alle Herausforderungen, was den Rechtsextremismus angeht, ist völlig naiv. Deshalb fängt die schwere Arbeit heute, gestern und in Zukunft an, gesellschaftlich mit dem Thema Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit umzugehen. Deshalb warne ich auch davor, das Verbotsverfahren zu überhöhen. Damit lösen wir zum einen nicht die manifesten rechtsextremistischen Haltungen in Teilen unserer Gesellschaft, aber umgekehrt, Herr van Vormizeele, ist es auch nicht so, dass wir einen gigantischen GAU erleben würden, sollten wir – was ich nicht erwarte, nicht beabsichtige, wofür ich alles tun werde – vor dem Verfassungsgericht wiederum scheitern. Wenn wir ständig öffentlich darüber reden, dass ein Scheitern eine riesige Katastrophe wäre, dann wird es vielleicht im Empfinden der Menschen auch dazu gemacht. Beim letzten Verbotsverfahren, das nicht zu Ende geführt wurde, hat die NPD jedenfalls in den Wahlergebnissen einen Zuwachs, der für mich immer noch unfassbar ist, von 0,9 Prozent auf 1,4 Prozent erlebt. Das ist immer noch zu viel, aber so zu tun, als würden, wenn wir scheitern, im Grunde die braunen Horden vor dem Hamburger Rathaus oder vor anderen Landtagen stehen und dort Regierungen stürzen, ist auch etwas, vor dem ich warnen will. Deswegen lassen Sie uns gemeinsam in Ruhe, mit aller Bedächtigkeit und Akkuratesse daran arbeiten und nicht Probleme heraufbeschwören, die sich im Moment überhaupt noch nicht darstellen. Deshalb auch mein Appell an dieser Stelle: Reden wir das ganze Thema nicht unendlich groß, sondern machen wir unsere Hausaufgaben, so wie das Verfassungsgericht sie uns aufgegeben hat, und entscheiden wir dann im Herbst darüber, ob die Verfassungsorgane, die antragsberechtigt sind, einen solchen Antrag stellen oder nicht stellen. Ich glaube, dass es unserer Gesellschaft aber gut tun würde, dieses starke, auch rechtsstaatliche Signal zu zeigen, denn wir müssen doch gemeinsam den Menschen, die in diesem Land Steuern zahlen – und das sind auch die Steuerzahlungen all derjenigen, die eine Heimat in Hamburg, in Deutschland gefunden haben –, erklären, warum ihre Steuern, also ihr Geld, das hart erarbeitet und entsprechend versteuert worden ist, dafür aufgewandt wird, um gegen sie zu agitieren, gegen sie zu hetzen und sie der Gewalt auszusetzen. Das alleine ist es schon wert, dass wir den Weg eines erneuten Verbotsverfahrens beschreiten, um dieses Signal auszusenden, dass Rechtsextremismus nicht noch in diesem Sinne über das Parteiengesetz staatlich gefördert wird. Das ist ein wichtiges Signal.
Ich möchte noch zwei, drei Bemerkungen machen. Zum einen freue ich mich sehr darüber, dass die CDU-Fraktion ein deutliches Bekenntnis abgelegt hat in all der Nachdenklichkeit. Es ist kein Geheimnis, dass das bei den Innenministern nicht immer so gewesen ist, und ich will – vielleicht zur Überraschung oder zum Schrecken, je nachdem – an dieser Stelle noch einmal sagen, dass es eine sehr starke Allianz zwischen Hamburg und Bayern gegeben hat, die sehr klar war. Nun kann man sagen, dass es für Deutschland immer gut ist, wenn Hamburg und Bayern sich einig sind, aber es ist vielleicht auch etwas Überraschendes. Ich will an dieser Stelle aber noch einmal sagen, dass der Kollege Herrmann sich in besonderer Weise auch im Kreise seiner CDU-Kollegen sehr verdient gemacht hat. Man muss als Sozialdemokrat anerkennen, dass es auch bei den Christdemokraten sehr anständige und sehr engagierte Kämpfer gegen Rechtsextremismus gibt.
Verzeihen Sie, Frau Möller, was Sie gesagt haben, ist etwas, das mich nicht nur nachdenklich macht. Ich versuche, jetzt nicht eine falsche Emotion zu zeigen, aber Sie haben hier die These vertreten oder zumindest sehr offensiv in den Raum gestellt, dass es staatlich finanzierten Rechtsextremismus in unserer Gesellschaft gibt,
dass Sie sich während Ihrer Regierungsverantwortung in Hamburg offensichtlich auch daran beteiligt haben, dass dieser Staat Rechtsextremismus staatlich finanziert. Das ist ein ganz schwerer Vorwurf,
und da Sie Mitglied des Parlamentarischen Kontrollausschusses sind, hoffe ich, dass wir dazu beitragen können, diesen Vorwurf, den ich persönlich als unerhört empfinde, aufzuklären, denn als Abgeordneter hier öffentlich eine solche These zu vertreten, ist ein massiver Vorwurf, der uns alle betrifft und betroffen macht. Ich hoffe, dass es dort Belege und Argumente gibt und auch für uns die Möglichkeit, das wiederum aus hamburgischer Sicht zu widerlegen, denn der Eindruck darf nicht entstehen. Die Abgeordneten und die Senatsvertreter sollten alles dafür tun, nicht den Eindruck zu erwecken und nicht die Unsicherheit zu schüren, dass es so etwas in Deutschland gab oder geben wird. Deshalb hoffe ich, dass wir das aufklären können. Sie müssen gewaltige Argumente haben, denn was Sie hier gesagt haben, hat viele Men
Zu guter Letzt: Wenn ich sage, das NPD-Verbotsverfahren kann und wird ein Mosaikstein im Kampf unserer Gesellschaft gegen Rechtsextremismus sein, dann haben wir in Hamburg die Möglichkeit – ich habe an anderer Stelle und auch hier am Rednerpult schon gesagt, dass Polizei und Verfassungsschutz ihren Beitrag dazu leisten werden –, neben einem solchen Verbotsverfahren ein deutliches Signal auszusenden. Sie wissen, dass Rechtsextremisten planen, am 2. Juni dieses Jahres ihren, wie sie es nennen, Tag der deutschen Zukunft begehen zu wollen. Die Ordnungsbehörden werden all das tun, was rechtlich möglich ist; das habe ich zugesagt und das bekräftige ich noch einmal. Aber ich will an dieser Stelle auch dafür werben, ein starkes zivilgesellschaftliches Signal zu senden, indem Hamburg deutlich macht, dass Rechtsextremismus und Rechtsextremisten in dieser Stadt nichts zu suchen haben und wir gemeinsam alles dafür tun werden, dass diese Stadt uns gehört, dass wir sie nicht diesen Verbrechern überlassen und dass niemand in Hamburg alleingelassen wird. Ich hoffe, dass die Bürgerschaft, aber auch die Organisationen, in denen Sie neben dem Parlament engagiert sind, mit uns gemeinsam ein starkes Zeichen setzen und am 2. Juni sagen, dass das nicht die Zukunft unserer Stadt und unseres Landes ist. Wir, das bunte Deutschland und das bunte Hamburg, stehen für die Zukunft unserer Stadt und nicht die ewig Gestrigen, die Rechtsextremisten, die wir in unserer Stadt nicht haben wollen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir als SPD wollen die NPD in einem sorgfältigen Prozess verbieten. Wir als SPD wollen die NPD verbieten, weil die NPD als Partei Strukturen bietet, mit deren Hilfe Nazis ihre menschenverachtenden Parolen und Aktionen verbreiten können, und weil wir nicht wollen, dass der Staat über die Parteienfinanzierung rechtsextreme Strukturen unterstützen muss.
Die Nähe der NPD zu offener Gewalt ist mit der rechten Terrorzelle NSU sehr deutlich geworden. Viele Unterstützerinnen und Unterstützer der NSU waren oder sind Mitglieder der NPD. Die rechte Terrorzelle NSU, die jahrelang ungestört mordend durchs Land zog, hat viele Zweifler überzeugt,