Protocol of the Session on March 28, 2012

Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt als Anlage bei.

Meine Damen und Herren! Nehmen Sie bitte wieder Platz. Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Bei der Abstimmung über Ziffer 1 des Senatsantrags aus der Drucksache 20/3306 gab es folgendes Ergebnis: Ja-Stimmen: 68, Nein-Stimmen: 49, Enthaltungen: 0. Damit ist Ziffer 1 des Senatsantrags aus der Drucksache 20/3306 in erster Lesung angenommen worden.

Wir kommen zu Ziffer 2.

Wer möchte Ziffer 2 des Senatsantrags aus Drucksache 20/3306 in der vom Senat am 27. Februar 2012 berichtigten Fassung annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Wer möchte nun Ziffer 3 des Senatsantrags aus der Drucksache 20/3306 in der vom Senat am 27. Februar 2012 berichtigten Fassung annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu?

(Der Senat gibt seine Zustimmung zu erken- nen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause?

(Zurufe aus dem Plenum: Ja!)

Wie viele? Ich bitte alle, die dem widersprechen, die Hand zu heben.

Meine Damen und Herren! Nach Artikel 49 Absatz 3 der Hamburger Verfassung ist ein Widerspruch von mindestens einem Fünftel der anwesenden Mitglieder zu begründen. Das sind in unserem Fall 24. Wir haben nur 17 Mitglieder, die Widerspruch erklärt haben. Damit ist das Quorum nicht erreicht worden. Es ist eine sofortige zweite Lesung möglich.

(Unruhe bei allen Fraktionen)

Dann wiederholen wir die Abstimmung.

Wer widerspricht einer sofortigen zweiten Lesung? – Bitte heben Sie noch einmal deutlich die Hände, das Präsidium kommt zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Meine Damen und Herren! Das Präsidium bittet um Entschuldigung, dass wir mehrfach auszählen mussten, aber es war nicht unbedeutsam.

Wir haben 23 Abgeordnete, die widersprechen. Wir hätten aber 24 benötigt, denn mit einem Fünftel der anwesenden Mitglieder – es geht um eine Stimme – ist das Quorum nicht erreicht worden.

(Antje Möller GAL: Wir möchten gern, dass ausgezählt wird, wer hier anwesend ist!)

Meine Damen und Herren! Ich lese Ihnen Artikel 49 Absatz 3 der Hamburger Verfassung vor. Er lautet wie folgt:

"Die zweite Lesung darf nur dann am gleichen Tage stattfinden, wenn sich kein Widerspruch erhebt. Widerspruch kann nur von einem Fünftel der anwesenden Abgeordneten erhoben werden."

Wir haben gerade alle Namen vorlesen lassen. Von den 121 Abgeordneten war ein Abgeordneter nämlich nicht da und hat sich nicht daran beteiligt. Darum haben wir 120 Abgeordnete. Hiervon ein Fünftel sind 24 Stimmen, und damit reichen 23 Stimmen nicht aus. Gibt es das Bedürfnis, den Ältestenrat einzuberufen?

(Zurufe aus dem Plenum: Ja!)

Dann berufe ich den Ältestenrat ein.

Meine Damen Herren! Bitte nehmen sie Ihre Plätze wieder ein. Zunächst darf ich alle Personen, die nicht Abgeordnete sind, bitten, sich ganz deutlich von den Abgeordnetenplätzen zu entfernen oder sich hinten an die Wände zu stellen.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Das Präsidium hat in Übereinstimmung mit dem Ältestenrat beschlossen, an dieser Stelle die Sitzung wieder aufzunehmen, dass der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zugestimmt hat. Das war der Fall.

Gibt es Widerspruch aus dem Hause gegen eine zweite Lesung?

Das Präsidium hat nunmehr 22 widersprechende Abgeordnete festgestellt, weil der Abgeordnete Jarchow keinen Widerspruch erhoben hat. Hat das Präsidium das richtig verstanden? – Das ist der Fall.

Dann haben wir also 22 Abgeordnete, die einer sofortigen zweiten Lesung widersprechen.

Ich hatte vorhin ausgeführt, dass es jetzt auf Artikel 49 Absatz 3 der Hamburger Verfassung ankommt. Es geht dort um die anwesenden Mitglieder. Um juristisch völlig zweifelsfrei zu arbeiten, werden wir jetzt folgendermaßen vorgehen.

Die Schriftführer Herr Hakverdi und Herr Wankum werden nun noch einmal die Namen aller Abgeordneten vorlesen. Diejenigen Abgeordneten, die anwesend sind, antworten bitte mit Ja. – Herr Hakverdi, bitte.

(Der Namensaufruf wird vorgenommen.)

Vielen Dank, meine Damen und Herren. Es waren 120 Anwesende. Ein Fünftel von 120 Anwesenden sind 24. Es haben nur 22 Abgeordnete einer sofortigen zweiten Lesung widersprochen. Damit ist das

Quorum des Artikels 49 Absatz 3 der Hamburger Verfassung nicht erreicht. Es ist eine sofortige zweite Lesung möglich.

(Beifall bei der SPD)

Wer möchte nun die soeben in erster Lesung beschlossene Ziffer 1 des Senatsantrags auch in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mehrheitlich beschlossen worden.

Wer möchte nun die soeben in erster Lesung beschlossene Ziffer 2 des Senatsantrags in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mehrheitlich beschlossen worden.

Wer möchte die soeben in erster Lesung beschlossene Ziffer 3 des Senatsantrags in zweiter Lesung beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist ebenfalls mit Mehrheit beschlossen worden.

Meine Damen und Herren! Der Senatsantrag aus der Drucksache 20/3306 ist damit auch in zweiter Lesung und somit beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 42, Antrag der CDU-Fraktion aus der Drucksache 20/3165: Verfassungswidrigkeit eines Volksentscheids über die Vorlage der Volksinitiative "UNSER HAMBURG – UNSER NETZ".

[Antrag der CDU-Fraktion: Verfassungswidrigkeit eines Volksentscheids über die Vorlage der Volksinitiative „UNSER HAMBURG – UNSER NETZ" – Drs 20/3165 –]

Diese Drucksache möchte die Fraktion der SPD und der FDP an den Verfassungs- und Bezirksausschuss überweisen. Wer wünscht das Wort? – Herr Trepoll erbittet es und hat es.

Herr Präsident, sehr verehrte Kollegen! Wir kommen jetzt zum eigentlichen Höhepunkt des heutigen Sitzungstages.

(Beifall bei der CDU und bei Dr. Andreas Dressel SPD)

Das meine ich ganz ernst, denn es geht nicht um die verhältnismäßig kleine Summe von 420 Millionen Euro, sondern nun reden wir über mindestens 2 Milliarden Euro. Das ist die Summe, die der Senat schätzt. Da hätte ich mir natürlich die gleiche Beteiligung gewünscht wie eben, aber so ist das manchmal.

Ein erfolgreicher Volksentscheid zur kompletten Übernahme der Netze hätte erhebliche Auswirkungen auf den Hamburger Haushalt.

(Vizepräsidentin Kersten Artus übernimmt den Vorsitz.)

Man braucht nicht viel Fantasie, um sich vor Augen zu führen, dass eine Ausgabe von 2000 Millionen Euro den Hamburger Haushalt zumindest beeinträchtigen würde.

(Beifall bei der CDU)

Deshalb lautet die Frage der CDU-Fraktion heute an alle, die noch hier sind: Sind Sie bereit, über diese Frage das Hamburgische Verfassungsgericht entscheiden zu lassen? Kann das Haushaltsrecht des Parlaments, das Königsrecht der Hamburgischen Bürgerschaft, durch einen Volksentscheid ausgehebelt werden? Lassen Sie uns möglichst gemeinsam den Senat auffordern, in diesem Sinne tätig zu werden.

Ich will einmal in Erinnerung rufen, dass wir erst vor knapp vier Monaten einen Interfraktionellen Antrag zum Volksabstimmungsgesetz beschlossen haben. In diesem Interfraktionellen Antrag haben wir unter anderem Folgendes gefordert – ich zitiere –: