Protocol of the Session on February 29, 2012

(Dr. Kurt Duwe)

Hamburg diverse Stellen, wie beispielsweise der LSBG, die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, die Bezirksämter Harburg und Hamburg-Mitte sowie die HPA wahr."

Nach unserer Auffassung müssen der unübersichtliche Wirrwarr der Zuständigkeiten beendet und die Zuständigkeiten und Genehmigungswege eindeutiger geregelt werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Natürlich hat sich seit 1962 sehr viel im Hochwasserschutz getan, aber die Probleme werden größer und die Frage besteht – sie wird immer bestehen, sie wird uns nicht verlassen –, ob genügend getan wird, um der wachsenden Bedrohung gerecht zu werden.

Auf die Gefahren durch den Klimawandel haben alle Vorrednerinnen und Vorredner bereits hingewiesen. Durch die Änderung des Windklimas und einen weiter ansteigenden Meeresspiegel können nach Auffassung des Instituts für Küstenforschung die Sturmfluten an der Nordseeküste bis Ende des Jahrhunderts um 30 bis 110 Zentimeter – das sind etwas andere Zahlen, Frau Krischok, als Sie genannt haben – höher auslaufen als heute. Selbst wenn der derzeitige beziehungsweise geplante Hochwasserschutz noch einige Zeit ausreichend ist, bedarf es nach Auffassung dieses Instituts langfristig neuer Schutzstrategien. Voraussetzung dafür ist eine möglichst gründliche Bestandsaufnahme.

Deshalb finden wir die Ablehnung des FDP-Antrags wirklich ein wenig töricht und schlagen vor: Machen Sie eine Große Anfrage, dann haben wir die Antworten vielleicht eher.

(Beifall bei der LINKEN)

Auf ein Problem möchte ich noch ausdrücklich hinweisen. Herr Kerstan, Sie haben es angesprochen, und es ist in beiden Anträgen nicht benannt. Auf Ihre Fragen und die von Herrn Tjarks, wie sich die Sturmfluthöhen nach der Elbvertiefung 1998/1999 tatsächlich entwickelt haben, antwortet der Senat – da stimme ich mit Ihrer Interpretation nicht überein, denn er hat gar nicht geantwortet –, dass Auswirkungen nicht nachweisbar seien.

Dem gegenüber gehen aber Fachleute davon aus, dass der bisher zu beobachtende regionale Anstieg der Sturmfluthöhen eher auf Faktoren wie Vertiefungen der Fahrrinnen und Landsenkungen zurückgehen und dass der Klimawandel sich eher in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auswirkt, sich also bisher noch nicht ausgewirkt hat. Die Auswirkungen der Elbvertiefungen auf Hochund Niedrigwasser sind deutlich. Das weiß übrigens auch die SPD im Nachbarland Niedersachsen. Die niedersächsische Bundestagsabgeordnete Monika Griefahn zitiert in ihrer Einwendung zum

Planfeststellungsverfahren den Verbandsvorsteher des Deich- und Wasserverbands Vogtei Neuland, Otto Sander – ich zitiere –:

(Glocke)

Meine Damen und Herren! Es ist wirklich zu laut. Vielleicht können wir das Herumstehen in den Ecken etwas reduzieren, die Gespräche nach draußen verlagern und zuhören. – Frau Schneider hat das Wort.

"1960 lag das mittlere Hochwasser bei Zollenspieker bei 1,95 Meter, das mittlere Niedrigwasser bei 0,60 Meter, das war ein Tidenhub von 1,35 Meter. Nach der ersten Elbvertiefung lag das mittlere Hochwasser 1978 schon bei 2,30 Meter, das Niedrigwasser bei 0,15 Meter – Tidenhub 2,15 Meter. Nach der zweiten Vertiefung war das Hochwasser in 1999 bei 2,40 Meter angekommen, das Niedrigwasser bei 0,10 Meter – Tidenhub 2,50 Meter. Und bei einem Tidenhub von 2,80 Meter ist die Standfestigkeit der Deiche gefährdet."

Das war für mich sehr interessant. Das Zitat ist damit beendet.

Es hat überhaupt keinen Sinn und ist gefährlich, über die Auswirkungen der bisherigen Elbvertiefungen zu schweigen und sich damit die Gefahren der geplanten Elbvertiefung wegzudenken. Die verschwinden nämlich dadurch nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum Antrag der FDP-Fraktion, Drucksache 20/3399.

Wer möchte diesen annehmen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Er ist dann mehrheitlich abgelehnt.

Zum SPD-Antrag, Drucksache 20/3182.

Wer möchte sich diesem Antrag anschließen? – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mit großer Mehrheit so beschlossen worden.

Wir kommen zu Punkt 30, Bericht des Gesundheitsausschusses: Kinder von Substitutionspatienten und Opiatabhängigen wirksam schützen.

[Bericht des Gesundheitsausschusses über die Drucksache 20/621:

(Christiane Schneider)

Kinder von Substitutionspatienten und Opiatabhängigen wirksam schützen (Antrag der CDU-Fraktion) – Drs 20/3118 (Neufassung) –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/3393 ein Antrag der CDU-Fraktion vor.

[Antrag der CDU-Fraktion: Kinder von Substitutionspatienten und Opiatabhängigen wirksam schützen – Umdenken des Senats durch Tod der kleinen Chantal unumgänglich – Drs 20/3393 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr de Vries, Sie haben es.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie sich nicht stören.

(Glocke)

Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich mich eben unklar ausgedrückt habe, aber vielleicht können diejenigen, die keine akuten Rückenprobleme haben, sich bitte hinsetzen oder sonst hinausgehen, der Rest die Gespräche einstellen und versuchen zuzuhören. – Herr de Vries, bitte, versuchen Sie fortzufahren.

Wir haben schon im Juni 2011, nachdem erschreckende Untersuchungsergebnisse durch Haartests in Bremen bekannt geworden waren, eine Initiative gestartet, die darauf abzielte, Kinder von Methadonpatienten und Opiatabhängigen wirksam zu schützen. Nun, ein gutes halbes Jahr später, ist dieses Thema mit dem Fall Chantal aktueller denn je.

Schon wieder ist ein Kind gestorben, weil der Staat seinem Schutzauftrag nicht nachgekommen ist. Wir haben es in den letzten Sitzungen hinlänglich diskutiert. Die personellen Konsequenzen im Bezirksamt Hamburg-Mitte sind dann auch gezogen worden. Darüber möchte ich heute jedoch nicht sprechen, sondern es geht vielmehr darum, die Dimensionen des Problems noch einmal zu erfassen.

Als Konsequenz aus dem Todesfall Chantal allein auf die Überprüfung von Pflegeeltern und deren Eignung abzustellen, greift entschieden zu kurz.

(Beifall bei der CDU)

Dass das Methadon in die Hände des Pflegekindes kam und Chantal dann an den Folgen starb, ist wahrscheinlich reiner Zufall. Hätte eines der leiblichen Kinder zugegriffen, dann würden wir nicht über die Eignung und Gesundheitsgefähr

dung von Kindern sprechen, die bei Pflegeeltern leben, sondern dann würden wir über akute Gesundheitsgefährdungen bei Kindern von Methadonpatienten und Opiatabhängigen sprechen.

(Vizepräsidentin Barbara Duden übernimmt den Vorsitz.)

Genau das ist heute auch unser Thema, das wir aufgerufen haben. Wir hatten diesen Antrag schon im Mai letzten Jahres gestellt. Er ist umso aktueller, damit sich solche Fälle wie bei Chantal nicht wiederholen.

Eines will ich der SPD an dieser Stelle auch nicht ersparen: Hätte es die zentrale Erfassung der Kinder von Methadonpatienten, so wie wir sie damals schon gefordert haben, gegeben, dann wäre auch dem Jugendamt bekannt geworden, dass die Pflegeeltern von Chantal Methadonpatienten waren. Das war bekanntermaßen nicht der Fall, und wir können uns ausrechnen, dass möglicherweise auch dieser Fall hätte verhindert werden können.

(Beifall bei der CDU)

Diese erschreckenden Untersuchungsergebnisse in Bremen waren sehr eindeutig. Vier Fünftel aller Ergebnisse waren so, dass Drogensubstanzen in den Haaren der Kinder nachgewiesen wurden, und das in unterschiedlicher Konzentration. Ich will die Zahlen nennen, um auch die Dimension deutlich zu machen.

Von 103 Gutachten für Kinder unter 14 Jahren waren 81 dieser Gutachten positiv, in 65 Fällen wurden härtere Drogen nachgewiesen, in 16 Fällen "nur" – in Anführungszeichen – Cannabis und in acht Fällen nur Methadon. Infolge dieser Untersuchungen wurden in Bremen 16 Kinder aus den Familien genommen. Obwohl wir in Hamburg viel mehr Kinder von Opiatabhängigen und Substitutionspatienten haben – die Experten sprechen von ungefähr 1100 Kindern in rund 500 bis 600 Haushalten –, stehen der Senat und auch die SPD-Fraktion unserer Forderung, dass wir eine zentrale Erfassung und flächendeckende Haartests brauchen, um zu sehen, ob es akute Gesundheitsgefährdungen gibt, leider weiterhin kritisch bis ablehnend gegenüber.

Wie deckt sich das eigentlich mit dem, was wir in den letzten Monaten diskutiert haben? Ich verweise nur auf das Thema "Kinderrechte im Grundgesetz verankern". Wir haben hohe Debatten darüber geführt, wie bedürftig die Kinder sind und wie sehr der Staat auf seine Schutzfunktion achten muss. Aber ich sage sehr deutlich: Schutzbedürftige Hamburger Kinder brauchen keine Symbolpolitik mit Grundgesetzänderung, sondern sie brauchen aufmerksame und mutige Politiker, die auf Gefahren reagieren und dann auch die notwendigen Konsequenzen ziehen, damit sich solche tragischen Fälle in Zukunft möglichst nicht wiederholen.

(Präsidentin Carola Veit)

(Beifall bei der CDU)

Wie hat der Senat dazu im Gesundheitsausschuss Stellung genommen? Es ist übrigens auch bezeichnend, dass das Thema im Gesundheitsausschuss behandelt wurde und nicht im Familienausschuss, wo wir es haben wollten. Der Senat hat zwar konstatiert, dass diese Kinder von Methadonpatienten durchaus Belastungen ausgesetzt seien, aber er sagte dann, dass dennoch der Nachweis von Drogen in Haarproben von Kindern nicht darauf schließen lassen könne, dass den Kindern die Substanzen bewusst absichtlich verabreicht worden seien oder dass Kindeswohlgefährdungen vorlägen. Wir von der CDU fragen uns angesichts des Todes von Chantal – ob bewusst verabreicht oder nicht –, welche Bedeutung es eigentlich am Ende für das Kind und für das Kindeswohl hat, ob die Drogensubstanzen den Kindern bewusst verabreicht wurden oder ob sie durch fahrlässigen Umgang der Eltern oder des Umfelds in den Körper der Kinder gelangt sind. Für das Kindeswohl hat es keine Bedeutung.

(Beifall bei der CDU)