Der Präsident des Sozialgerichts ist seit Jahren außer Dienst gestellt; hier muss die Senatorin dringend handeln. Dieser Präsident muss nachdrücklich zur Verhandlung gezwungen und aus dem Dienst entfernt werden. Wir zahlen als Steuerzahler hierfür jedes Jahr unendlich viel Geld, das geht nicht.
Opferschutz: Die einzige Bundesratsinitiative haben Sie unterstützt, aber es gibt kein Hamburger Konzept. Die einzige Leistung des Senats besteht darin, im Einzelplan 4 den Opferschutz in Opferentschädigung umzubenennen. Das reicht nicht aus, das ist wieder nur eine Mogelpackung.
Wir haben einen eigenen Haushaltsantrag vorgelegt, der sich auf die Gerichtsvollzieher bezieht. Wir haben es in Hamburg mit ausgesprochen fleißigen und leistungsstarken Gerichtsvollziehern zu tun. Erkennen Sie endlich ihre Leistung an und stimmen Sie unserem Antrag auf eine teilweise Höhergruppierung der Gerichtsvollzieher zu.
Zur Gleichstellung: Die Senatorin fordert die gesetzliche Frauenquote. Nette Bundesratsinitiative, aber in Hamburg gibt es dazu kein Konzept und keine Tätigkeit.
werden, aber dann wird im Ausschuss mitgeteilt, das Konzept könne der Träger selbst erarbeiten. Das ist doch kein Regierungshandeln, was Sie hier vorweisen. Gutes Regieren sieht anders aus.
Sie haben in diesen paar Monaten Ihre Chance vertan, ein ordentliches Konzept im Bereich der Justiz vorzulegen.
Für etwas Positives bin ich nicht da, Herr Kienscherf. Das soll Ihr Herr Tabbert erledigen, das kann ich nicht für Sie machen.
Was viel schlimmer ist: Am 26. September – drei Tage vor den abschließenden Beratungen im Haushaltsausschuss – liefert der Senat gänzlich neue Zahlen für den Justizhaushalt. Das ist auch kein gutes Regieren. Liefern Sie das nächste Mal ordentliche Zahlen, mit denen wir im Haushaltsausschuss arbeiten können. Wir mussten im Prinzip 90 Prozent der Zahlen komplett austauschen. So kann es nicht gehen, das ist kein gutes Regieren an dieser Stelle. – Danke.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Spethmann, ich komme gleich zu Ihnen. Wir von der SPD verstehen Gleichstellungspolitik jedenfalls nicht so, dass wir die Kritik am Justizhaushalt, wie das Ihr Fraktionsvorsitzender gemacht hat, dadurch vollziehen, dass wir die Justizsenatorin anpöbeln.
Bei dem, was Sie hier gerade vorgetragen haben, Frau Kollegin, und Sie haben den Mund mit Ihrer Kritik an einem fehlenden SPD-Konzept ziemlich voll genommen, habe ich nicht einmal auch nur die Konturen eines eigenen Konzepts erkennen können.
Ich sage gleich etwas zu unseren Konzepten und Vorstellungen in der Justizpolitik, aber die Zeit müssen Sie mir schon lassen, kurz darauf einzugehen, was Sie hier präsentiert haben. Ihr Konzept scheint in einem einzigen Antrag zu bestehen; die größte Oppositionspartei bringt einen einzigen Antrag zur Justizpolitik, der sich mit den Gerichtsvollziehern beschäftigt, und der ist auch noch abgeschrieben. Er stammt von dem sehr engagierten
Er hat ihn offensichtlich allen rechtspolitischen Sprechern vorgelegt und Sie haben ihn abgeschrieben und hier eingebracht. Gratulation, wenn Sie meinen, das sei ein justizpolitisches Konzept. Sie begründen die geforderte Erhöhung der Besoldung der Gerichtsvollzieher, ich habe mir das durchgelesen, mit der Zwangsvollstreckungsnovelle aus dem Jahr 1999 und einem weiteren Aufgabenzuwachs zum 1. Januar 2013. Hier frage ich Sie, wieso Sie in fast zehn Jahren CDU-Regierung in Hamburg nicht selbst auf die Zwangsvollstreckungsnovelle von 1999 reagiert haben, wenn Ihnen dies als Begründung tragfähig erschien?
Wenn Sie die Aufgabenerweiterung der Gerichtsvollzieher zum 1. Januar 2013 als Aufhänger nehmen, so spricht dies allenfalls für eine Wiedervorlage Ihres Antrags für den Doppelhaushalt 2013/2014. Damit können auch die Gerichtsvollzieher, jedenfalls habe ich Herrn Baensch so verstanden, ganz gut leben.
Ein wichtiger politischer Schwerpunkt ist die Umstrukturierung des Strafvollzugs. Sie sind darauf bereits eingegangen, Frau Kollegin Spethmann.
Der Plan von Schwarz-Grün, den offenen Vollzug in die JVA Fuhlsbüttel zu verlagern, ist vom Tisch und das ist gut so.
Warum ist das gut so? Selbst die vom ehemaligen Justizsenator Till Steffen eingesetzte Projektgruppe – ich habe mir damals als Deputierter in der Justizbehörde die ganzen Ergebnisse durchgelesen – hatte diesen Plan aus vollzuglicher Sicht als ungeeignet eingestuft. Wir begrüßen im Gegensatz zu Ihnen die geplante Verlagerung der Frauenvollzugsanstalt von Hahnöfersand nach Billwerder, denn so können den Frauen bessere Ausbildungsund Arbeitsgelegenheiten geboten werden.
Positiver Nebeneffekt dabei: Betriebs- und Personalkosten für 96 Haftplätze entfallen dauerhaft und im Bezirk Hamburg-Nord wird auf einem Teil des Geländes der JVA Santa Fu die Möglichkeit für Wohnungsbau eröffnet.
Der diesbezügliche Antrag der GAL ist übrigens völlig überflüssig. Alles, was die GAL fordert, passiert ohnehin. Der Haushaltsausschuss hat am 31. Oktober, wohlgemerkt auf Antrag der SPD-Abgeordneten, bereits die Beschlussempfehlung abgegeben, die investiven Mittel für die Neustrukturierung gemäß Paragraf 22 Landeshaushaltsordnung zu sperren. Auch hat die Senatorin bereits angekündigt, dass die Detailplanung zur Neustrukturierung des Strafvollzugs in einer gesonderten Drucksache der Bürgerschaft vorgelegt wird.
Insofern sind Ihre Wünsche doch erfüllt. Entgegen der Behauptung der GAL werden wir den offenen Vollzug ausbauen und modernisieren,
Ich bin im Übrigen zuversichtlich, dass das schneller geht als zu Ihrer Regierungszeit, meine Damen und Herren von Schwarz-Grün, und vor allem bin ich zuversichtlich, dass diese Justizsenatorin den Sachverstand ihrer Behörde nutzt und nicht wie ihr Vorgänger das Gegenteil von dem macht, was die selbst eingesetzte Projektgruppe vorschlägt.
Die unter Schwarz-Grün in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie – hören Sie gut zu – hat überdies ergeben, dass die Planungen, der offene Vollzug in Fuhlsbüttel würde 30 Millionen Euro in Anspruch nehmen, falsch waren und dass es viel mehr, nämlich 45 bis 50 Millionen Euro, kosten würde. Insofern sollten Sie, liebe Kollegin Spethmann, sich mit Spekulationen über die Kosten der Umstrukturierung des Strafvollzugs, so wie ich das heute Morgen in "Der Welt" lesen konnte, etwas zurückhalten. Um es auf den Punkt zu bringen: Das geplante Strafvollzugskonzept der SPD ist besser und in jedem Falle billiger als das von Schwarz-Grün.
Ich komme zur Situation an den Sozialgerichten. Hier wird dem richtigen Impuls des Antrags der FDP-Fraktion durch unseren eigenen Antrag im Wesentlichen entsprochen. Im Zuge der Haushaltsberatungen haben wir erstmals, einer Forderung des Deutschen Juristentages aus 2006 folgend, alle Gerichtspräsidenten eingeladen und sind dabei vonseiten der Sozialgerichtsbarkeit auf einen kw-Vermerk – das heißt, Stellen, die wegfallen können – aufmerksam gemacht worden, der 5,5 Stellen im richterlichen Bereich und acht Stellen im nichtrichterlichen Bereich betraf. Obwohl aktuell die Verfahrensdauer bei den Sozialgerichten etwas zurückgegangen ist, gehen wir davon aus,
dass jedenfalls mittelfristig nicht mit einer Verringerung der Eingangszahlen zu rechnen ist, und wir finden es daher richtig, dass die Sozialgerichtsbarkeit angesichts der für die Betroffenen existenziellen Bedeutung der dort anhängigen Verfahren eine nunmehr dauerhafte Planungssicherheit bekommt.
Ein weiteres wichtiges Thema ist das Entlassungsund Übergangsmanagement und die Resozialisierung bei Strafgefangenen. Hierauf bezieht sich ein Antrag der SPD, aber auch der FDP. Ich habe auch hier den Eindruck, dass beide Anträge in dieselbe Richtung zielen, wobei unser Antrag in der sachlichen Ausgestaltung konkreter und daher vorzugswürdig erscheint. Derzeit wird auf der Basis des Abschlussberichts der Fachkommission Resozialisierung ein Resozialisierungskonzept erstellt, das bis zum nächsten Frühjahr ausgereift sein müsste. Entscheidend sind hier ein früheres Ansetzen der Entlassungs- und Bewährungshilfe bereits im Vollzug und eine bessere Verzahnung der beteiligten Institutionen und Träger. So etwas, wie ich es seinerzeit als Anstaltsbeirat in Billwerder – das war zu CDU-Zeiten zwischen 2005 und 2008 – erlebt habe, dass nämlich Haftentlassungen stattgefunden haben ohne gesicherte Unterkunft und ohne entsprechende Begleitmaßnahmen, darf es in Zukunft nicht mehr geben,