Der Senat will daher vorschlagen, das Gesetz über das Vermögen Konjunktur-Stabilisierungsfonds mit Wirkung zum 31. Dezember aufzuheben. Das, meine Damen und Herren, werden wir von der FDP-Fraktion nicht mitmachen.
Ich sage Ihnen auch, warum das kurzsichtig und unverantwortlich ist. Von den harten Restriktionen der äußersten Sparsamkeit und der kritischen Überprüfung der staatlichen Ausgaben, die Sie selber ganz zu Recht fordern, ist in Ihrem bisherigen Handeln und im Haushaltsplan nichts zu entdecken. Wenn konkretisiert werden soll, wie sich Haushaltssanierung und SPD-Wahlversprechen in Einklang bringen lassen, wird es immer vage und unkonkret.
Ich will Ihnen dafür zwei Beispiele nennen, erstens der angekündigte Personalabbau. Immer wieder haben der Bürgermeister und der Finanzsenator vollmundig angekündigt, in der Verwaltung jedes Jahr 250 Stellen abzubauen. Obwohl Sie bereits für 2011 mit jährlichen Einsparungen von 12,5 Millionen Euro, aufwachsend wohlgemerkt, rechnen, hat das Parlament bis heute keinen konkreten Vorschlag, wo genau diese 250 Stellen abgebaut werden sollen. Die FDP-Fraktion hat den Senat in einem Antrag aufgefordert, ein Konzept für den Personalabbau noch in diesem Jahr vorzulegen. Die SPD hat das schlichtweg abgelehnt.
Es ist erst zwei Wochen her, dass Sie, Herr Völsch, gesagt haben, der Senat könne bis Jahresende kein Konzept vorlegen, dafür sei die Zeit zu knapp. Wenn Sie Ende Oktober noch nicht wissen, wie Sie die Einsparungen, mit denen Sie für das laufende Jahr schon fest rechnen, realisieren wollen, dann handeln Sie absolut unvernünftig und unverantwortlich.
Zweites Beispiel ist die Abschaffung der Studiengebühren. Die Studiengebühren sind sozial gerecht, per Darlehen finanzierbar und halten nie
Trotzdem konnte die SPD der populistischen Versuchung nicht widerstehen, sie abzuschaffen. Nun hat der Senat beschlossen, dass die Hochschulen die fast 40 Millionen Euro, die nach dem Wegfall der Studiengebühren jährlich fehlen werden, aus der Stadtkasse wiederbekommen. Woher das Geld kommen soll, weiß aber offenbar niemand. Die fast 9 Millionen Euro, die bereits 2012 anfallen, müssen im Doppelhaushalt 2011/2012 dargestellt sein, den wir in zwei Wochen final beraten, doch da sind sie nicht drin. Die Begründung: Das Geld sei nicht da und man wolle im übernächsten Doppelhaushalt eine Lösung finden, so Senatorin Stapelfeldt. Wenn der Senat sich davor drücken will, die gesetzlich festgelegte Tilgung für den Konjunktur-Stabilisierungsfonds zu zahlen und gleichzeitig die Abschaffung der Studiengebühren bei voller Kompensation aus dem Haushalt beschließt, ohne eine Ahnung zu haben, wo das Geld herkommen soll, dann wird mir angst und bange.
Über die Finanzierung des kostenlosen Mittagessens für Kita- und Hortkinder, das den Haushalt mit 20 Millionen Euro belastet und mit dem Sie weit über das Ziel hinausgeschossen sind, mag ich lieber nicht nachdenken.
Diese beiden Beispiele zeigen, dass Ihr Handeln das Gegenteil von wahrgenommener Verantwortung ist. Diese Kurzsichtigkeit ist unverantwortlich.
Kommen wir noch einmal zurück zur Schuldenbremse. Der Senat versucht, uns bei der Finanzplanung mit vielen Worten darzulegen, warum wir erst 2020 zu einem ausgeglichenen Haushalt kommen können. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, einen genaueren Blick auf die Ausführungen zur Lastenübernahme des Bundes für die Grundsicherung im Alter zu werfen, Frau Hajduk hat das angesprochen. Aus Ihren eigenen Zahlen in Tabelle 5 lässt sich Folgendes klar ablesen: Durch die Übernahme der Lasten für die Grundsicherung im Alter durch den Bund werden die bereinigten Gesamteinnahmen bis 2015 auf 12,006 Milliarden Euro steigen, um ganz genau zu sein. Würden Sie nicht gleichzeitig, so wie Sie es allen Ernstes vorhaben, Ihre Sparpläne bei den Sachund Fachausgaben weitgehend aufgeben, dann kämen Sie schon 2015 ohne neue Schulden aus. Es ergäbe sich 2015 ein Plus von 14 Millionen Euro. Diese Zahlen sauge ich mir nicht aus den Fingern, sie stehen schwarz auf weiß in der Senatsdrucksache.
einsetzt, kann sie auf Dauer handlungsfähig bleiben und ihre Aufgaben zuverlässig erfüllen. Deshalb geht mit Blick auf die vorliegende Finanzplanung der dringende Appell an den Bürgermeister und seinen Finanzsenator, mehr Ehrgeiz und Ernsthaftigkeit bei der Haushaltssanierung zu zeigen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es tut mir leid, aber ich kann mit der Kritik der anderen Oppositionsparteien überhaupt nichts anfangen.
Ich habe den Eindruck, dass Sie sich mit dem Vorgang Schuldenbremse überhaupt nicht auseinandergesetzt haben, denn sonst könnten Sie, Frau Suding, so etwas nicht erzählen.
Ich habe auch Kritik an der Finanzplanung, keine Frage, aber man muss dem Senat und dem Finanzsenator attestieren, dass sie sich an das Grundgesetz halten. Das sieht seit 2011 vor, die Schuldenbremse einzuhalten und die Netto-Schuldenaufnahme im Jahr 2020 für die Bundesländer nicht mehr zu erlauben. Danach ist diese Finanzplanung ausgerichtet. Wenn Sie das Sachverständigenratsgutachten angeschaut hätten, dann hätten Sie zur Kenntnis nehmen müssen, dass Hamburg unter den vier oder fünf Bundesländern steht, die eine Chance haben, diesen Termin einzuhalten, im Unterschied zur Mehrheit der anderen Bundesländer.
Unsere Fraktion hat zur Einführung der Schuldenbremse Nein gesagt, auch auf Bundesebene. Diese Veränderung im Grundgesetz ist vor der großen Krise erfolgt. In der großen Krise, das ist in einigen Beiträgen angeklungen, haben wir zusätzliche Probleme, die Konsolidierung des Haushalts voranzubringen. Es geht nicht um symbolische Operationen. Die Länder, die noch keine Veränderung der Landesverfassung vorgenommen haben, können bestimmte Regelungen treffen, wie sie in den konjunkturellen oder strukturellen Bereichen mit einer zeitweiligen Schwankung um die Nulllinie umgehen wollen.
Was mich an dieser Finanzplanung beunruhigt, ist Folgendes. Ein Ausgleich im Konjunkturzyklus ist ausdrücklich vorgesehen. Das heißt, Sie müssen anvisieren, dass es 2020 keine Neuverschuldung gibt, können aber im Konjunkturzyklus zeitweilig Mehrausgaben machen, wenn Sie das ausglei
chen. Dieses Projekt darf nicht auf kurzfristigen konjunkturellen Mehreinnahmen basieren. Das ist auch gar nicht das Problem, Herr Quast. Wir haben aber immer noch das Problem, dass wir erneut in eine schwere Krise abstürzen. Wenn Sie sich den Sachverständigenrat anschauen, ist die Unruhe mit Händen zu greifen. Ist durch das, was in diesem Finanzplan vorgesehen ist, wenigstens die Möglichkeit ausgeschöpft, dass man gegen so eine Entwicklung vorgehen kann? Das ist nicht der Fall, da stimme ich Ihnen zu, Frau Hajduk, darauf haben Sie ausdrücklich hingewiesen. In einem solchen Umfang die Investitionen zurückzufahren, ist hoch gefährlich.
Wir müssen es bei einer konjunkturellen Abschwächung so belassen, um nicht wieder in größere strukturelle Probleme hineinzukommen.
Nehmen wir hypothetisch den Fall an, dass Sie diese Ziellinie nicht erreichen, was machen Sie dann? – Konsequenter Personalabbau in weiten Bereichen der Verwaltung. Das ist genau der Weg, der in Portugal, Griechenland und Italien beschritten wird. Glauben Sie doch nicht im Ernst, dass Sie eine Konsolidierung des Haushalts hinbekommen, indem Sie den Personalabbau im öffentlichen Dienst vorantreiben.
Glauben Sie doch nicht im Ernst, dass Sie über Einkommens- und Rentenkürzungen alles konsolidieren können.
Das wird nicht funktionieren, sondern Sie müssen, wenn Sie dahin kommen wollen, eine stabile Ökonomie zustande bringen, und wir haben in Europa zurzeit keine stabile Ökonomie.
Ich bin fassungslos über das, was Sie, Herr Heintze, machen. Ein Problem, warum wir in dieser Situation sind, ist, dass wir seit den Achtzigerjahren eine konsequente Steuersenkungspolitik von Ihnen gesehen haben.
Das, was Sie in dieser Situation wieder machen, ist das Dümmlichste, was man machen kann. Sie nehmen eine Steuersenkung vor, die Hamburg 72 Millionen Euro kosten wird, und sagen dann, der Senat solle beschleunigt konsolidieren. Das ist so widersprüchlich, das ist kaum zu fassen.
Es wird noch häufiger die Diskussion geben, ob wir 2020 die Nulllinie erreichen. Wir werden das nur hinbekommen, wenn wir die Konsolidierung der öf
fentlichen Haushalte über eine andere Steuerstruktur regeln. Dazu gehört zwangsläufig eine einmalige Vermögensabgabe, wie die Grünen sie vorgesehen haben, und eine grundgesetzverträgliche Einführung der Vermögensteuer, das ist unverzichtbar.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich freue mich natürlich, wenn in der Debatte unsere Finanzplanung als beachtliches Dokument bezeichnet wird, auch wenn der weitere Verlauf der Reden dann kritisch wird bis hin zum Vorwurf des Wortbruchs, für den ich keine Belege gehört habe. Es ist gut, wenn wir die Linie des Senats nachvollziehen, dass wir nicht mehr haushaltspolitische Einzelentscheidungen, die unmittelbar vor der Tür stehen, besprechen, also nicht nur über einen Doppelhaushalt reden, sondern jede bevorstehende Einzelentscheidung in eine langfristige Planung einbetten. Da geht es darum, ein erhebliches strukturelles Defizit schrittweise abzubauen und die Schuldenbremse des Grundgesetzes einzuhalten. Dabei dürfen wir uns nicht von schwankenden Steuereinnahmen blenden lassen. Das ist ein Satz, den wir vom ersten Moment an immer wieder gesagt haben. Der Senat gibt sich nicht der Illusion hin, dass wir in den Jahren bis 2020 einen ununterbrochenen stabilen Wirtschaftsaufschwung erleben werden. Vielmehr müssen wir mit kaufmännischer Vorsicht davon ausgehen, dass sich die Steuereinnahmen in den nächsten Jahren im Schnitt nur so entwickeln, wie sie sich im langjährigen Trend der letzten 20 Jahre entwickelt haben. Da gab es einen mittleren Zuwachs von gut 2 Prozent. Daraus ergibt sich eine Orientierungslinie, nach der wir den Gesamtausgabenanstieg auf weniger als 1 Prozent pro Jahr begrenzen müssen. Diese Linie liegt dem Doppelhaushalt 2011/2012 zugrunde. Sie wird auch im Zahlenwerk der jetzt vorgelegten Finanzplanung umgesetzt. Diese Finanzplanung ist für die nächsten Jahre so ambitioniert, dass es zu erheblichen Anstrengungen in der Haushaltskonsolidierung kommen muss. Das wird deutlich, wenn man sich ansieht, mit welchen weitgehend unabwendbaren Steigerungen wir bei den Versorgungsausgaben, bei den Zinsausgaben und auch bei den Ausgaben für gesetzliche Leistungen rechnen müssen. Und es wird deutlich, wenn man sieht, welche geringeren Zuwachsraten oder gar Abwachsraten danach für andere Ausgabenbereiche übrig bleiben, etwa