Protocol of the Session on November 10, 2011

Ich möchte auf einen zweiten Punkt kommen, der in der Großen Anfrage leider nur angedeutet ist. Er ist deshalb nur angedeutet, weil die Zahlen, auf die der Senat zurückgreift, ganz wesentliche Sachverhalte nicht erfassen. Leider greift der Senat fast ausschließlich auf die PKS zurück und wir hatten eigentlich erwartet, dass er ein bisschen mehr weiß. Trotz dieser dürftigen Zahlen wird deutlich: Kinder und Jugendliche verdienen unsere Auf

merksamkeit in allererster Linie nicht als potenzielle Täter, sondern als Zielgruppe für Opferschutz.

(Beifall bei der LINKEN)

Ein sehr hoher Anteil aller Opfer von Gewaltkriminalität sind Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Der Anteil liegt in Hamburg in den letzten zehn Jahren bei 30 bis fast 40 Prozent. Bei der Interpretation dieser Zahlen muss ich leider wieder auf die Forschung ausweichen, weil der Senat hierzu nichts anzugeben weiß. Viele Fälle der polizeilich registrierten Gewaltdelikte, in denen 14- bis 21-Jährige die Opfer sind, werden in derselben Altersgruppe verübt, also Kinder sind Opfer von Kindern, Jugendliche sind Opfer von Jugendlichen und so weiter. Aber in vielen Fällen sind Kinder und Jugendliche Opfer von Gewalt, die von Erwachsenen verübt wird. Das ist bei den polizeilich registrierten Gewaltdelikten der Fall und das ist erst recht im Dunkelfeld der Fall, wo von einer großen Zahl schwerwiegendster Übergriffe Erwachsener gegen Kinder und Jugendliche ausgegangen werden muss. Wenn wir gezielt den Opferschutz für Kinder und Jugendliche verbessern wollen, dann sollte der Senat weniger ignorant gegenüber solch wichtigen Problemen sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Auch wenn wir von jugendlichen Tätern sprechen, haben wir es vielfach mit jungen Menschen zu tun, die zuallererst einmal Opfer sind. Die Studie von Professor Wetzels hier an der Universität, die sich über einen längeren Zeitraum mit den Erfahrungen Hamburger Jugendlicher mit Gewalt und Delinquenz befasst, zeigt einen deutlichen Zusammenhang zwischen Delinquenz und eigener Gewalterfahrung der Jugendlichen, vor allem durch ihre Eltern, auf. Und das weist auf den dritten Punkt, den ich hier ansprechen möchte.

Junge Menschen verdienen unsere Aufmerksamkeit als Zielgruppe für Prävention. Die SPD hat in der letzten Legislaturperiode ein Eckpunktepapier ausgearbeitet, das mit dem wirklich schrecklichen Satz beginnt – ich zitiere –:

"Für Gewalttaten von Kindern und Jugendlichen gibt es ebenso wenig eine Entschuldigung wie für Gewalttätigkeiten Erwachsener."

Das Papier sieht dann folgerichtig einen ganzen Katalog von Maßnahmen bis zur Unterbringung in geschlossenen Einrichtungen vor. Die Prävention ist auf eine sehr eng gefasste, sehr repressive, jeder sozialen Dimension entbehrende Kriminalprävention reduziert. Dieses Papier ist ein Rückfall in voraufklärerische Zeiten und es sollte von Ihnen wirklich ausdrücklich aus dem Verkehr gezogen werden.

(Beifall bei der LINKEN)

Zu dieser Zentraldatei hat Frau Möller schon gesagt, was zu sagen ist. Darauf werden wir noch ausführlich im Innenausschuss zurückkommen, weil die Polizei tatsächlich ohne gesetzliche Grundlagen eine Zentraldatei errichtet. Das ist ein Beispiel des Senats nach dem Motto: legal, illegal … – das Dritte sage ich jetzt nicht –, und so geht es nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn wir von Prävention reden, dann meinen wir, dass wir nicht zuallererst Strategien entwickeln müssen, wie wir mit Wirkungen fertig werden, sondern wir brauchen Strategien zur Bekämpfung von Ursachen von Jugenddelinquenz – ich zitiere –:

"Die Ursache kommt ungestraft davon, die Wirkung muss ins Gefängnis."

Das hat der US-Schriftsteller Philip Roth sehr klug auf den Punkt gebracht. Vielleicht und im äußersten Fall muss die Wirkung tatsächlich ins Gefängnis, aber immer sind es die Ursachen, die zuallererst unsere Aufmerksamkeit erfordern und die wir angehen müssen.

Wir haben in der Großen Anfrage die Frage gestellt, über welche Schulabschlüsse verurteilte Jugendliche verfügen. Darüber, und das finde ich unglaublich, weiß der Senat nichts und scheint auch nichts wissen zu wollen. Aber die Schulabschlüsse beziehungsweise die Bildungsverläufe von Jugendlichen sind ein Hinweis – nur ein Hinweis, aber ein wichtiger Hinweis – auf individuelle und gesellschaftliche Problemlagen. Dass der Senat hierzu nichts zu sagen weiß, kann man nur als Ausdruck dessen verstehen, dass soziale Prävention auch beim SPD-Senat eben nicht im Vordergrund der Bekämpfung von Jugendkriminalität und Jugendgewalt steht. So ist es natürlich in Ihrer Logik nur folgerichtig, dass Sie diese Große Anfrage nicht an den Familien-, Kinder- und Jugendausschuss überweisen, sondern nur an den Innenausschuss. Frau Möller hat es gesagt: Bei Ihnen steht die Polizei am Anfang und am Ende, sie umstellt alles und sie kontrolliert vor allem das Netzwerk von Jugendhilfe und Jugendbewährungshilfe. Dieses Netzwerk ist notwendig, aber es darf nicht durch die Polizei kontrolliert werden. Die Polizei ist wirklich zur Vorsorge von Straftaten und zur Strafverfolgung da und sie kann nicht die Unterstützung und Hilfe für Jugendliche ersetzen. – Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Schneider. – Das Wort hat Herr Senator Neumann.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Jugendkriminalität beschäftigte die Hamburgerinnen und Hamburger in den zu

rückliegenden Jahren berechtigterweise intensiv, denn – das haben auch manche Rednerinnen und Redner hier vorne gesagt – wir haben ein offensichtliches Problem in unserer Stadt und deshalb ist die Bekämpfung von Jugendkriminalität in ihrer Auswirkung, Frau Schneider, aber auch in ihren Ursachen ein zentraler Arbeitsauftrag des Senats, den wir auch annehmen.

(Beifall bei der SPD)

Jugendgewalt ist aber nicht nur ein Thema für Politik, Medien – über die Rolle der Medien wurde hier einiges gesagt – und bürgerschaftliche Debatten, sondern es ist auch konkret damit verbunden, dass Menschen schwer traumatisiert sind, dass sie das Leid des Opfers erleiden müssen, und es ist auch damit verbunden, dass viele Menschen sich im öffentlichen Raum und im öffentlichen Nahverkehr vielleicht nur subjektiv unsicher fühlen, aber sie fühlen sich unsicher. Deshalb ist für mich die Frage der Subjektivität eine wirklich akademische, aber eine, die im politischen Raum aus meiner Sicht und aus Sicht des Senats nichts zu suchen hat, denn auch das Gefühl der Menschen und das Bedürfnis der Menschen nach Sicherheit ist ernst zu nehmen und wir unterscheiden dort nicht, ob es eine objektive oder nur gefühlte Unsicherheit gibt. Wir nehmen auch das Sicherheitsgefühl der Menschen in dieser Frage ernst.

(Beifall bei der SPD)

Wenn wir in Hamburg über das Thema Jugendkriminalität sprechen, dann laufen auch häufig Bilder und Filme vor unserem inneren Auge ab. Da ist das Tötungsdelikt am Jungfernstieg im Mai letzten Jahres oder der tödliche Angriff zweier jugendlicher Schläger auf einen 44-jährigen Dachdecker in einem Harburger S-Bahn-Tunnel. Das sind die Bilder, die medial vermittelt werden und die auch häufig bei uns dann sehr emotional ablaufen, und gerade in diesen beiden Fällen, aber auch in vielen anderen Fällen hatten diese Täter eine sehr lange gewaltkriminelle Vorgeschichte. Man muss auch feststellen, dass diese sehr lange kriminelle Vorgeschichte eben keine wirksame Intervention des Staates zur Folge hatte. Es gab nämlich zu wenig erkennbare oder ernsthafte Versuche, diese – in Anführungszeichen – Karrieren spürbar schnell, womöglich hart, aber in jedem Fall konsequent durch staatliche Intervention zu stoppen. Wir haben im Gegenteil in vielen Fällen feststellen müssen, dass Karrieren absehbar waren und dass der Staat und die Gesellschaft nicht früh genug eingegriffen haben, und das ist auch eine der Ursachen, die wir gemeinsam bekämpfen müssen.

(Beifall bei der SPD)

Aus der Antwort des Senats auf die Große Anfrage geht hervor, dass die Belastung der Hamburgerinnen und Hamburger durch Straftaten insgesamt wie auch durch Straftaten der unter 21-Jährigen im

(Christiane Schneider)

Vergleich des Jahres 2010 zu den Werten in 2001 zurückgegangen und die Anzahl der Delikte der Gewaltkriminalität von 9554 Fällen in 2001 auf 8608 Fälle in 2010 gesunken ist. Gewaltstraftaten umfassen dabei Delikte gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die persönliche Freiheit, vor allem aber schwere und gefährliche Körperverletzung und Raubdelikte. Diese gesunkenen Werte bei Gewalt und Jugendgewalt in den letzten Jahren sind natürlich zu begrüßen. Da wären wir die Letzten, die das in irgendeiner Form schlechtreden wollen, aber wir müssen sie auch vor dem Hintergrund langjähriger vorheriger Steigerungen sehen, sodass es einen großen Anstieg gab, der sich jetzt Gott sei Dank abzuflachen scheint. Ob diese Tendenz der letzten Jahre zu einem stabilen Trend der Reduzierung von Gewalt und Jugendgewalt führen wird, bleibt abzuwarten. Es ist eine Aufgabe für uns gemeinsam, aber wir sollten dort nicht in einen Ruhemodus verfallen und sagen, die Richtung stimme schon, sondern die Bekämpfung von Gewalt und Jugendgewalt ist eine tägliche, eine stündliche Aufgabe und die haben wir ernst zu nehmen und anzupacken und wir haben uns nicht aufs Ruhekissen zurückzuziehen mit der Begründung, es würden doch weniger Opfer.

(Beifall bei der SPD)

Denn man muss wissen – und ich weiß, dass Sie es auch wissen –, dass wenn wir 8608 Gewaltstraftaten haben, dann sind das auch mindestens 8608 Menschen, die Opfer dieser Straftaten geworden sind. Und bei allem Respekt auch vor den Debatten, die wir hier gemeinsam führen, finde ich es befremdlich, dort von qualitativer oder quantitativer Steigerung zu sprechen. Diese 8608 Opfer müssen für uns alle gemeinsam der Anlass sein, der Herausforderung mit allen rechtsstaatlichen, sozialen und schulischen Instrumenten entgegenzutreten, denn jedes einzelne Opfer ist ein Opfer zu viel.

(Beifall bei der SPD)

Denjenigen, die Opfer geworden sind, die Angehörige von Opfern sind, die Sorge davor haben oder die einfach Angst haben, Opfer zu werden, können wir auch nicht mit Statistiken argumentativ auf die Beine helfen, sondern da ist eben auch dieses Gefühl ernst zu nehmen, das Gefühl eben, unsicher zu sein, und das ist etwas, das gerade im Bereich der Jugendkriminalität nicht auf dem Niveau des Kaugummiklaus stattfindet, sondern es geht um Gewalttaten, um massive Übergriffe auf die körperliche Unversehrtheit, nicht selten mit lebenslanger oder zumindest jahrelanger Traumatisierung, und im extremen Einzelfall geht es auch um den Tod von Menschen. Deshalb sollten wir uns nicht auf die Statistik allein konzentrieren, sie ist ein Indikator, aber sie besagt nur, dass wir die große Aufgabe haben, das Thema Gewalt und insbesondere

Jugendgewalt und Jugendkriminalität, entschlossen gemeinsam zu bekämpfen.

(Beifall bei der SPD)

Dabei wissen wir, dass kein Senator, kein Senat, keine Bürgerschaft, kein Abgeordneter die generelle Verhinderung von Gewaltstraftaten garantieren kann. Wir müssen aber den Anspruch haben, eine Vision zu entwickeln, auch wenn wir genau wissen, dass wir diese Vision nie vollständig verwirklichen können, aber wir müssen alle Kräfte darauf konzentrieren, solche kriminellen Karrieren wirksam und konsequent zu stoppen und dann einzuschreiten, wenn – bildhaft gesprochen – das Kind noch nicht in den Brunnen gefallen ist, und dabei helfen, dass sich jugendliche Straftäter nicht ihr eigenes Leben verbauen. Denn es geht auch um die Zukunft der jugendlichen Straftäter und darum, was sie für sich selbst tun, unabhängig davon, was sie ihren Opfern antun.

Vor diesem Hintergrund haben wir im Senat das von Herrn Münster bereits angesprochene Obachtverfahren eingerichtet mit dem Ziel, besonders gewaltauffällige Jugendliche und Heranwachsende in den Fokus nehmen, um Opfer zu schützen und Täter daran zu hindern, sich durch weitere Gewalttaten ihre eigene Zukunft zu verbauen. Die Obachtliste versteht sich dabei als ein Monitoring Instrument und dieses Prinzip stellt sicher, dass alle diese Personen unter ständiger Obacht der zuständigen Behörden und – das mag man kritisch sehen, das werden wir im Innenausschuss gern diskutieren – unserer Polizei stehen und alle sieben Tage neu bewertet werden. Um es deutlich zu sagen: Die Polizei bewertet die eingegangenen und eingetragenen Alarmkriterien unmittelbar und ist dann in der Lage, einen erforderlichen Maßnahmenplan zu initiieren, damit Handlungsfähigkeit sichergestellt ist. Dieser wird dann individuell an einzelne Jugendliche angepasst. Dabei ist wichtig, dass die Maßnahmen protokolliert werden, aber dass vor allen Dingen auch ihre Durchführung überwacht wird. Es reicht nicht, Verfügungen zu schreiben, es muss sichergestellt werden, dass wir keinen Jugendlichen aus dem Blick verlieren und dass, wenn es Alarmzeichen gibt, unsere Gesellschaft deutlich macht, wo die Grenzen liegen und diese Grenzen wirksam und schnell durchgesetzt werden.

(Beifall bei der SPD)

Im Vergleich zu den bisherigen Verfahren sind einige Punkte – der permanente Fokus auf die Täter, das abgestimmte und abgestufte Vorgehen zwischen den einzelnen Behörden – niedrigschwelliger angesetzt als zum Beispiel bei einer Fallkonferenz. Es wird wöchentlich jede Akte in die Hand genommen und bewertet, es wird dokumentiert, wir werden Alarmkriterien festlegen, wann welche Behörde welche Maßnahme zu treffen hat, und es gibt einen Blick auf das Ganze, also nicht nur Ju

(Senator Michael Neumann)

gendhilfe, nur Schule, nur Polizei, sondern einen ganzheitlichen Ansatz. Wir haben ein verpflichtendes Meldeverfahren aller Behörden eingeführt, wir haben auch deutlich mehr Jugendliche und Heranwachsende im Fokus, und wir werden die Fallkonferenzen bei der Tätergruppe der Heranwachsenden deutlich ausweiten.

Es wurde gefragt, welches denn die Alarmkriterien seien. Ich will ein paar einfache Beispiele nennen. Für unsere Polizei gelten als Kriterien die einfache, die gefährliche und vor allen Dingen die schwere Körperverletzung. Im Bereich der Schule sind es ständiges Schulschwänzen oder Gewalt an der Schule durch Schüler, bei der Staatsanwaltschaft die besonderen Ereignisse, wie Flucht während eines Ermittlungsverfahrens, die Jugendgerichtshilfe meldet beispielsweise Therapieabbruch und die Jugendhilfe, dass ein Jugendlicher Hilfemaßnahmen abbricht.

Das Ganze, so wurde hier bereits problematisiert, sei nicht möglich, wenn die Polizei diese Rolle wahrnimmt. Diese Ansicht ist – und da darf ich Sie zitieren – von einem vordemokratischen Polizeibild geprägt; Sie haben das vorhin selbst als Stichwort genannt. Unsere Polizei ist aber kein Fremdkörper, sondern sieht sich als gleichberechtigter Akteur in diesem System. Deshalb ist es klug, nicht Grenzen aufzubauen, sondern Grenzen zwischen den einzelnen Bereichen aufzuheben, eine Partnerschaft zur Bekämpfung dieses Problems auf staatlicher Seite sicherzustellen und sich nicht in Zuständigkeitsfragen zu vertüdeln, sondern sich mit dem zentralen Problem zu beschäftigen. Das zentrale Problem ist der Schutz der Opfer, die Verhinderung von Opfern und die Hilfe für Jugendliche, wieder auf den richtigen Weg zu finden.

(Beifall bei der SPD)

Auf dieser Obachtliste haben wir gegenwärtig 288 Menschen, dabei sind sage und schreibe zehn Kinder, die bereits durch Gewaltstraftaten aufgefallen sind, 133 Jugendliche und 145 Heranwachsende. Diese Datensammlung befindet sich in einer sogenannten SharePoint-Anwendung unter Federführung der Sozialbehörde. Der Datenschutzbeauftragte ist an der Erarbeitung des Verfahrens beteiligt, und seine Hinweise werden von uns aufgenommen und umgesetzt.

(Antje Möller GAL: Aber die gibt's doch schon!)

Ja, die ist eingesetzt, aber der Datenschutzbeauftragte ist daran beteiligt. Ich weiß nicht, auf welchem Gesprächsstand die Fraktionen sind,

(Christiane Schneider DIE LINKE: 26. Okto- ber!)

aber ich bin sicher, dass es möglich ist, das im Ausschuss zu besprechen. Wir haben jedenfalls dieses System mit dem Datenschutzbeauftragten

abgestimmt. Ich kann Ihnen jedenfalls versichern, dass bis zum jetzigen Zeitpunkt alles mit sehr großer Sorgfalt und unter Beteiligung des Datenschutzbeauftragten in Betrieb genommen worden ist und nicht gegen ihn. Der Vorwurf, dass wir gegen das Gesetz verstoßen würden, geht dabei ins Leere.