Es gibt andere Bundesländer, die das schon tun, und es gibt Regularien, nach denen man das gut durchsetzen und umsetzen kann,
sodass es auch keinerlei Probleme rechtlicher Art gibt oder dahingehend, dass diese Jugendlichen, die dafür eingesetzt werden, in irgendeiner Weise moralisch oder wie auch immer gefährdet werden. Man kann das alles so begleiten, dass diese Befürchtungen schlicht falsch und überflüssig sind.
So richtig es ist, dass Jugendalkoholismus zurückgeht – Hamburg ist erfreulicherweise bei diesem Problem nicht an der Spitze, das sind eher die Flächenländer, auch das ist bekannt –, so ist es gleichwohl notwendig, Übertretungen zu unterbinden, wo diese immer noch stattfinden. So halten wir den Vorschlag der Gesundheitssenatorin für angemessen, richtig und umsetzbar und unterstützen ihn auch.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Ritter, ich finde es immer wieder schön zu hören, wie Sie sich moralisch empören. In diesem Fall wäre die Empörung aber dort an der richtigen Stelle, wo viele Jugendliche in völlig unverantwortlicher Weise mit Alkohol umgehen und wo leider auch immer noch zu viel Alkohol an Jugendliche verkauft wird. Da würde ich mir bei Ihnen ein bisschen mehr Empörung wünschen.
Es geht nicht darum, jugendliche Spitzel flächendeckend einzusetzen, um allein damit den Jugendschutz im Bereich Alkoholmissbrauch zu gewährleisten. Wir reden darüber neben vielen anderen Maßnahmen, die weiter im Bereich Aufklärung und Prävention geboten sind, und wir reden darüber, dass in allererster Linie die Eltern dazu aufgerufen sind, mit ihren Kindern vernünftig über den Missbrauch von harten und weichen Drogen zu sprechen. Wir reden außerdem darüber, dass die Schulen weiter dazu aufgerufen sind, das Thema Suchtprävention intensiv voranzubringen.
Darüber hinaus ist allerdings auch die CDU-Fraktion der Auffassung, dass es im Einzelfall möglich sein muss, den Jugendschutz durchzusetzen, indem wir geeignete Personen dafür finden. Das können auch Personen sein, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die als Testkäufer tätig werden.
(Robert Bläsing FDP: In der letzten Legisla- turperiode war Herr Wersich aber noch da- gegen! – Dr. Andreas Dressel SPD: Ja, der hat vieles nicht gemacht!)
Meine Damen und Herren! Wir sind deshalb der Auffassung, dass der Einsatz von noch nicht 18Jährigen als Testkäufer zwar streng reglementiert werden muss – natürlich darf kein Spitzelstaat entstehen –, aber es kann eine geeignete Maßnahme im Einzelfall sein. Deshalb unterstützen wir unter strengen Auflagen dieses Anliegen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jugendliche Alkoholtestkäufer sind umstritten. Es gibt rechtliche und pädagogische Bedenken, einige davon haben wir gehört. Es
steht der Verdacht im Raum, Minderjährige zu instrumentalisieren. Zudem ist mehr als fraglich, ob Testkäufe überhaupt dazu geeignet sein werden, den Zugang zu Alkohol für Jugendliche wirksam zu beschränken.
In einer Gruppe von Jugendlichen lässt sich Alkohol leicht organisieren, der oder die Volljährige wird vorgeschickt. Auch zu Hause in den Familien finden Kinder häufig Alkohol vor. Gerade wenn es, wie die Senatorin erklärt hat, darum gehen soll, das Alter des Erstkonsums zu erhöhen, das seit 2004 in Hamburg von 12,7 auf 13,2 Jahre gesteigert werden konnte, wird deutlich, dass der Einsatz von Testkäufern über 16 Jahren kaum geeignet sein wird, einen Effekt auf diese jüngere Gruppe auszuüben.
Diese Kinder finden ihre Zugänge anders, als im Einzelhandel an der Kasse zu stehen. Was Testkäufe leisten ist, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes zu kontrollieren, nicht mehr und nicht weniger.
Natürlich muss die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes kontrolliert werden, auch um erheben zu können, ob die Regelungen für den Jugendschutz ausreichend sind. Vor diesem Hintergrund kann man darüber nachdenken, jugendliche Testkäufer einzusetzen, und nichts anderes hat die Senatorin bisher getan. Ob wir als GAL-Fraktion einem Einsatz minderjähriger Testkäufer letztlich zustimmen können, wird davon abhängig sein, in welchem Gesamtkonzept die Testkäufe eingebettet sind, denn klar ist, dass Minderjährige nicht ohne Begleitung und inhaltliches Konzept losgeschickt werden können, um eine Straftat vorzutäuschen.
Die Auswahl der Jugendlichen und ihre personelle und inhaltliche Begleitung sind entscheidend. In der letzten Legislaturperiode wurde darüber nachgedacht, sogenannte Verwaltungsjugendliche, also Jugendliche, die in der Verwaltung eine Ausbildung absolvieren, als Testkäufer einzusetzen. Im entsprechenden Ausschussbericht wird allerdings das praktische Problem ausgeführt, dass Personen der erforderlichen Altersgruppe nicht im Dienst der Freien und Hansestadt zur Verfügung stehen.
Sie merken, wir als GAL-Fraktion haben auf den Vorstoß der Senatorin nicht gerade gewartet. Wir versprechen uns für die Suchtprävention wenig von dem Instrument und sehen viele Probleme in der Umsetzung. In erster Linie muss es darum ge
hen, Jugendliche und Kinder zu befähigen, Abstand vom Alkohol zu halten und verantwortungsvoll damit umzugehen. Aufklärung und Präventionsarbeit stehen im Zentrum unserer Suchtpolitik.
Ob Testkäufe zusätzlich, um einen Beitrag zur Kontrolle des Jugendschutzgesetzes zu leisten, unter Einhaltung der pädagogischen Verantwortung eingesetzt werden können, muss das Konzept der Senatorin zeigen. Solange dieses nicht vorliegt, ist es für eine abschließende Bewertung aus Sicht der GAL-Fraktion schlicht zu früh. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Frau Senatorin, Einigkeit besteht sicher in dem Willen, Jugendliche vor problematischem und gefährlichem Alkoholkonsum zu schützen; uneinig sind wir aber bei der Wahl der Mittel, mit denen dies erreicht werden soll. Seit Jahren werden doch die Argumente ausgetauscht. Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages stellt zur Frage der Textkäufe fest – ich zitiere –:
"Das Kindeswohl verlangt eine uneingeschränkte Einhaltung der Schutzbestimmungen für Kinder. Diese werden mit Kindern als Testkäufer ad absurdum geführt (…)."
"Testkäufe mit Kindern sind aus ethischen, pädagogischen und entwicklungspsychologischen Gründen abzulehnen."
Der Kinderschutzbund äußert sich ebenso unmissverständlich: Es sei juristisch höchst bedenklich, wenn Kinder zu verdeckten Ermittlern gemacht würden, die andere zu einer Straftat anstiften sollen. Kinder als Lockvögel zu missbrauchen, sei nicht mit der Würde des Kindes vereinbar.
(Beifall bei der LINKEN und bei Katja Suding FDP – Andy Grote SPD: Kein Mensch legt Kinder rein! – Gabi Dobusch SPD: Das ma- chen wir doch nicht!)
Ob uns und Ihnen, Herr Grote, das nun gefällt oder nicht – Alkoholkonsum ist ein Teil unserer Alltagskultur. Erwachsene trinken zu den meisten geselligen Gelegenheiten selbstverständlich Alkohol. Alkohol erfüllt für Erwachsene sowohl im sozialen Miteinander als auch in der individuellen Alltagsbewältigung zahlreiche Funktionen. Das gemeinsame
Trinken erleichtert den sozialen Kontakt, baut Hemmungen ab und wirkt belohend. Alkohol mildert auch Stresssymptome.
Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, warum Sie alle so abgelenkt sind. Vielleicht können wir Frau Artus noch ein bisschen mehr Gehör schenken. Bitte, fahren Sie fort.
Kinder lernen am Beispiel ihrer Eltern, der Werbung und älteren Freunden und Freundinnen die Bedeutung und die vermeintlich positiven Auswirkungen des Alkohols kennen. Jugendlicher Alkoholkonsum ist daher nur ein Spiegelbild des allgemeinen Umgangs mit dieser Alltagsdroge. Wenn ein für Erwachsene allgemein kulturell akzeptiertes Verhalten bei Jugendlichen als grundsätzlich falsch oder moralisch verwerflich erklärt wird, ist das für Jugendliche völlig unglaubwürdig. Während der Pubertät müssen junge Menschen erwachsenes Verhalten erproben, reflektieren und ihr eigenes Verhältnis dazu entwickeln. Das Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Alkohol gehört zur Entwicklung der Persönlichkeit dazu. DIE LINKE findet auch, dass nicht aus dem jugendlichen Alkoholkonsum an sich ein riskantes Trinkverhalten oder eine Alkoholsucht entsteht, sondern aus den sozialen und psychischen Risikofaktoren und dem in zu geringem Maße vorhandenen Schutz. Die Risikofaktoren auf den frühen Erstkonsum zu reduzieren, greift daher zu kurz. Hieraus die Begründung zu schaffen, Jugendliche für Testkäufe einzusetzen, damit sie helfen, die Gesetze zu überwachen, die sie schützen sollen, ist fatal.
Auch das Argument, dass nur über 16-Jährige mit strengen Auflagen als Testkäuferinnen genutzt werden sollen, greift zu kurz. Das heißt doch in seiner Konsequenz: zu jung zum Trinken, aber alt genug, um als verdeckte Ermittlerin zu arbeiten. Um die Verfügbarkeit von Alkohol zu begrenzen, müssen andere Wege beschritten werden.