Wer möchte den Antrag der SPD-Fraktion aus Drucksache 20/1399 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann war das einstimmig.
Bevor wir zu den Berichten des Eingabenausschusses kommen, möchte ich noch das Ergebnis der Wahl eines Deputierten der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration verkünden.
Auf Herrn Burihabwa entfielen 100 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen. Er ist damit gewählt worden.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3, den Drucksachen 20/1336 bis 20/1339, Berichte des Eingabenausschusses.
Wer schließt sich der Empfehlung an, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 392/11 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mit Mehrheit so beschlossen.
Wer möchte nun der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zur Eingabe 465/11 abgegeben hat – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist so beschlossen.
Wer schließt sich darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann einstimmig der Fall.
Wer möchte der Empfehlung folgen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 156/11 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Wer möchte sich der Empfehlung anschließen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 228/11 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig so geschehen.
Wer schließt sich darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Wer möchte sich der Empfehlung anschließen, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 268/11 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann mehrheitlich so angenommen.
Wer schließt sich der Empfehlung an, die der Eingabenausschuss zu der Eingabe 274/11 abgegeben hat? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war einstimmig.
Und wer schließt sich darüber hinaus den Empfehlungen zu den übrigen Eingaben an? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Auch das ist einstimmig erfolgt.
Ich stelle fest, dass die Bürgerschaft die unter A aufgeführten Drucksachen zur Kenntnis genommen hat.
Wir kommen zu Punkt 6 unserer Tagesordnung, Drucksache 20/1019, Große Anfrage der GALFraktion: Wie wird sich der Verkehr in Hamburg entwickeln?
Wer möchte dem Überweisungsbegehren folgen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt und ich stelle fest, dass die Bürgerschaft von der Großen Anfrage aus 20/1019 Kenntnis genommen hat.
Punkt 14a unserer Tagesordnung, Drucksache 20/1472, Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Volksinitiative "ALTONAER MUSEUM BLEIBT, als Teil der Vielfalt der Hamburgischen Museumslandschaft", hier Fristverlängerung gemäß Paragraph 6 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid.
[Unterrichtung durch die Präsidentin der Bürgerschaft: Volksinitiative „ALTONAER MUSEUM BLEIBT, als Teil der Vielfalt der Hamburgischen Museumslandschaft“ hier: Fristverlängerung gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 des Hamburgischen Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid – Drs 20/1472 –]
Wer möchte beschließen, dass die Frist für weitere drei Monate nicht laufen soll? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das mehrheitlich so beschlossen.
Wir kommen zu Punkt 15, Drucksache 20/1334, Bericht des Kontrollgremiums nach dem Gesetz zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz, Unterrichtung der Bürgerschaft über die im Jahr 2010 durchgeführten Maßnahmen akustischer Wohnraumüberwachung.
[Bericht des Kontrollgremiums nach dem Gesetz zur Umsetzung von Artikel 13 Absatz 6 Grundgesetz über die Drucksache 20/194: Unterrichtung der Bürgerschaft über die im Jahr 2010 durchgeführten Maßnahmen akustischer Wohnraumüberwachung (Senatsmittei- lung) – Drs 20/1334 –]
Punkt 16, Drucksache 20/1335, Bericht des Haushaltsausschusses: Abkommen zum Bau des Zentrums für strukturelle Systembiologie auf dem Campus des DESY in Hamburg.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 20/670: Abkommen zum Bau des Zentrums für strukturelle Systembiologie (CSSB) auf dem Campus des Deutschen Elektronen-Synchrotrons (DE- SY) in Hamburg (Senatsantrag) – Drs 20/1335 –]
Hierzu ist mir mitgeteilt worden, dass aus den Reihen der FDP-Fraktion gemäß Paragraph 26 Absatz 6 unserer Geschäftsordnung das Wort gewünscht wird.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es gibt Anlass, das Abstimmungsverhalten der FDP zu diesem Tagesordnungspunkt zu erläutern. Wir werden uns wie im Wissenschafts- und Haushaltsausschuss auch hier enthalten. Das darf aber nicht den Eindruck erwecken, dass wir gegen das Zentrum für strukturelle Systembiologie, kurz CSSB, sind. Ganz im Gegenteil, wir halten es für eine sehr gute Einrichtung und ein sehr lobenswertes Projekt. Wir finden es auch gut, dass die Investitionskosten durch Hamburg, Bund und Niedersachsen getragen werden.
Der Grund, warum wir uns enthalten, ist Folgender: Dies ist ein Beispiel, wie der Senat oder die Behörde Kosten auf die Uni abwälzt. Es heißt in Paragraph 3 des Abkommens zwischen Bund, Hamburg und Niedersachsen: Folgekosten, insbesondere Betriebskosten, werden von den Mitgliedseinrichtungen des CSSB getragen, in diesem Fall also unter anderem der Universität Hamburg. Erst einmal ist solch eine gespaltene Finanzierung immer ein Problem. Der Investor, der ein anderer ist als der, der die Betriebskosten zahlen muss, hat ein Interesse daran, die Investitionskosten zulasten höherer Betriebskosten zu gestalten. Aber auch, wenn man davon absieht, fragt man sich, wieso die Universität die Kosten tragen muss, ohne irgendeinen Ausgleich zu bekommen.
Frau Heyenn hat gestern im Wissenschaftsausschuss nachgefragt, wie hoch diese Kosten seien. Die Behörde konnte uns das nicht sagen. Es dürften nicht wenige sein, einige Hunderttausend Euro sind nicht unwahrscheinlich. Deshalb haben wir bereits im Wissenschaftsund Haushaltsausschuss erklärt, dass wir diesem Antrag nur dann zustimmen werden, wenn die Universität Hamburg
die ihr entstehenden Kosten aus dem Etat der Hansestadt Hamburg ersetzt bekommt. Dieses ist bisher nicht der Fall, darum bleiben wir bei unserer Enthaltung.
Hinzu kommt Folgendes: Der Senat oder die Senatorin haben wiederholt behauptet, dass die Universität Hamburg diesem Verfahren zugestimmt habe, also einverstanden ist, ohne einen Ausgleich diese Kosten zusätzlich aus ihren bisherigen Mitteln zu tragen. Diese Information ist unrichtig. Mir liegt ein Schreiben des Präsidenten der Universität Hamburg, Herrn Professor Lenzen, vom 18. Mai 2011 vor. Da steht zunächst, die Universität sei im Prinzip einverstanden. Diese Erklärung stehe aber unter dem Vorbehalt der haushaltsmäßigen Finanzierbarkeit. Diese Einschränkung sei erforderlich, da zurzeit keine Klarheit über den zukünftigen Haushalt der Universität bestehe. Sollte die Bürgerschaft Kürzungen im Budget der Universität beschließen, werde die Universität zugunsten der Betriebskosten des CSSB andere Leistungen im gleichen Kostenumfang einstellen.