Protocol of the Session on September 14, 2011

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich bin neu in diesem Haus und wir haben schon einmal über den Feuerwehrfonds diskutiert. Das war beim letzten Mal, als wir über Wirtschaftsförderung diskutiert haben. Da haben wir gemerkt, dass den Feuerwehrfonds selbst in der Krise niemand abgerufen hat. Jetzt diskutieren wir über das Meistergründungsdarlehen im Handwerk. Das Vorgängerprogramm haben 30 Personen abgerufen und vor dem Hintergrund, dass das alte Programm mäßig effektiv war, finden wir es vor allen Dingen wichtig, wenn wir jetzt ein neues Programm aufsetzen – was wir grundsätzlich befürworten –, dass vernünftige Anreize gesetzt werden, beispielsweise mit dem möglichen Erlassen des Darlehens bei der Schaffung von Arbeitsplätzen. Es ist auch wichtig, dass dieses Programm am Ende wieder evaluiert wird, weil wir nicht zusätzliche Bürokratie schaffen, sondern langfristig dahin kommen wollen, effektive Wirtschaftsförderung zu betreiben. Das ist auch das, was mir so ein bisschen vom Verfahren her in diesem Antrag fehlt.

Zum einen sehen wir einen Masterplan Handwerk, der einen konkreten Punkt beinhaltet, die Meistergründungsprämie Handwerk, und dieser Punkt wird nicht vom Senat, sondern von der SPD-Fraktion eingebracht. Zum anderen haben Sie, Frau Rugbarth, als wir über den Feuerwehrfonds diskutiert haben, auf den Antrag von Herrn Stemmann, den Feuerwehrfonds nicht zu verlängern, gesagt, dass Sie ein umfassendes Konzept mit einer Investitionsbank vorlegen wollen, und jetzt kommt hier kleckerweise Ihr Antrag daher. Ich würde mich freuen, wenn wir das in einem größeren Zusammenhang diskutieren könnten und auch ein umfassendes Konzept bekämen, sodass wir sagen können, in diese Richtung wollen wir die Wirtschaftsförderung in Hamburg weiterentwickeln.

Jedes Mal, wenn ich bei der Arbeit eine Pause gemacht habe, gab es einen neuen Antragsstand,

das war heute Morgen wie bei einem Live-Ticker. Wir finden einen Punkt relevant; das ist nicht der Punkt, den die SPD gut findet. Wir fänden es gut, wenn bei der Schaffung von mehr als zwei Arbeitsplätzen auch mehr Geld erlassen würde, denn das bringt Hamburg voran. Wir fänden es zudem gut, wenn das Programm sinnvoll evaluiert würde, aber ansonsten können wir mit dem Programm gut leben, weil es vernünftige Anreize gibt. Aber man muss wirklich schauen, wie die Wirtschaftsförderung nach zwei Jahren gestaltet ist, sodass es am Ende vernünftig läuft und wir nicht nur neue Betriebe haben, sondern auch genug Leute, die Betriebe übernehmen wollen, denn das ist das noch größere Problem, dass in Hamburg viele Meister gerade in den Ruhestand gehen oder nicht in den Ruhestand gehen können, weil es nicht genug Nachwuchs gibt. Wenn es dazu beiträgt, dass dieses Problem und dieses Dilemma sich ändern, dann freuen wir uns sehr. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der GAL)

Herr Jarchow, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die SPD verfolgt mit ihrem Antrag zu einem Gründungsdarlehen im Handwerk zwei wichtige Ziele, erstens die Beschleunigung von Neugründungen kleiner und mittelständischer Unternehmen und zweitens eine Vereinfachung von Betriebsübergaben, wenn ein Nachfolger gesucht wird. Beide Ziele teilen wir ausdrücklich.

Zu den Gründungen: Hamburg ist Gründungshochburg in Deutschland. Junge Menschen für einen Schritt in die Selbstständigkeit zu begeistern, ist richtig. Viele neu gegründete Unternehmen in unserer Stadt haben es in den vergangenen Jahren geschafft, erfolgreiche mittelständische Unternehmen zu werden, die neue Arbeitsplätze schaffen und ausbilden. Dazu zählen Firmen im Bereich der neuen Technologien, wie im Internet- oder GameBereich, ebenso wie Neugründungen in der Medizintechnik oder den erneuerbaren Energien. Das Handwerk steht als Branche vielleicht seltener im Rampenlicht der Medien, ist aber gerade in unserer Stadt gut aufgestellt, innovativ und wirtschaftlich erfolgreich. Der neue Elb-Campus, den der Wirtschaftsausschuss der Bürgerschaft morgen besuchen wird, ist ein lebhaftes Beispiel dafür.

Auf der anderen Seite geht es im vorliegenden Antrag um bessere Rahmenbedingungen für eine Betriebsübergabe. Das Thema Nachfolgeregelung gehört zu den größten Herausforderungen im Mittelstand. Die Zahlen schwanken stark, aber nach Berechnungen von Experten stehen Jahr für Jahr zwischen 20 000 und 70 000 Betriebe vor der Frage, die Nachfolge regeln zu müssen. Das typische Problem: Unternehmer der älteren Generation wol

(Karin Prien)

len sich zur Ruhe setzen, finden aber oft nur mit großem Aufwand einen Interessenten für den Kauf des Betriebs. Das Problem ist besonders drückend, wenn man beachtet, dass rund 5000 mittelständische Betriebe pro Jahr in Deutschland schließen müssen, weil sie keinen Nachfolger finden. Dieses Problem trifft alle Branchen, auch das Handwerk. Wenn sich durch ein Gründungsdarlehen somit Übernahmen erleichtern lassen, sind wir als FDP gerne dabei, jedoch haben wir noch einige Änderungsvorschläge im Detail, um den Antrag im doppelten Sinne handwerklich auf solide Füße zu stellen. Lassen Sie mich kurz ein paar dieser Vorschläge erläutern.

Ein Darlehen bis zu einer Höhe von 25 000 Euro ist in Gewerken, die hohe Investitionen mit sich bringen, nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wer eine Zahntechnikerpraxis oder eine Kfz-Werkstatt einrichten oder modernisieren will, ist schnell bei hohen sechsstelligen, wenn nicht gar noch höheren Beträgen angelangt. Wir wollen deshalb die Maximalförderung gerne auf 100 000 Euro erhöht wissen. Weiterhin ist es aus unserer Sicht und – ich habe das mit Freude gehört – auch aus der Sicht der SPD bei dem Ziel der Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen unbedingt geboten, einen teilweisen Erlass auch für die Schaffung von heute überall branchenüblichen Teilzeitarbeitsplätzen zu gewähren. Dieses dient zum einen der Rückgewinnung von ausgebildeten Fachkräften mit Kindern für den zunehmend knappen Fachkräftemarkt – wir sprachen bereits darüber –, zum anderen auch ganz allgemein dem parteiübergreifenden Ziel einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Wichtig sind uns zu guter Letzt zwei Gedanken: Mit der Vergabe von Darlehen müssen regelmäßige Evaluationen stattfinden, mit denen sich messen lässt, wie erfolgreich das Projekt läuft. Dies sollte erstmals nach zwei Jahren erfolgen. Viele Unternehmer schrecken aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands vor Förderangeboten zurück. Ein schneller und unkomplizierter Weg zum Gründungsdarlehen ist deshalb besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund möchte die FDP dem Antrag zustimmen und bittet um Übernahme unserer vorgeschlagenen Verbesserungen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Herr Dr. Bischoff, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben uns an dem Wettbewerb, auch noch einen Änderungsantrag vorzulegen, nicht beteiligt.

(Beifall bei Heike Sudmann DIE LINKE)

Ich erkenne aber ausdrücklich an, dass es ein richtiges Problem ist – auch wenn es ein bisschen schwierig war, da nachzukommen, Herr Tjarks hat es gesagt –, ob die Ausstattung mit 25 000 Euro hinreichend ist; Herr Jarchow, Sie haben es angesprochen. Insofern ist durch die Praxis der Änderungsanträge noch einmal deutlich geworden, dass man hier vielleicht ein bisschen mehr für Information und Abwägung der Argumente hätte sorgen können. Das ändert aber nichts daran, dass es eine begrüßenswerte Initiative ist. Ich nehme an, dass Sie festgelegt sind und es bei Ihren 25 000 Euro belassen werden. Dann werden wir in zwei Jahren einmal überprüfen müssen, wie das angenommen worden ist, aber meiner Meinung nach wäre das Doppelte oder das Vierfache wahrscheinlich die angemessene Größenordnung. Es ist auch völlig klar, dass man schauen muss, wie das gegenfinanziert wird und wie die Haushaltsbelastung im Einzelnen ist; das wird keiner wegwischen wollen.

Frau Rugbarth, Sie haben in Ihrer Begründung noch einmal darauf hingewiesen, dass das Vorgängerprogramm im Jahresschnitt nur 30-mal in Anspruch genommen worden ist. Da waren auch ein paar kritische Jahre dabei, 2007, 2008 und 2009, in denen vielleicht die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht so optimal waren. Aber die Frage, ob das nicht doch an der Ausstattung liegt, müssten wir schon ernst nehmen. Normalerweise hätten wir jetzt gesagt, alle bewegen sich darauf zu, lassen Sie uns das noch einmal im Ausschuss abwägen. Das will ich nun nicht ausdrücklich hier einbringen, aber wir sollten nach zwei Jahren wirklich schauen, ob das Programm passgenau ist oder ob wir da nachsteuern sollten. Insofern stimmen wir Ihrem Antrag zu und dann schauen wir einmal, was in zwei Jahren dabei herausgekommen ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung.

Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 20/1398, 20/1547 und 20/1572 an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung abgelehnt.

Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum CDU-Antrag aus der Drucksache 20/1572. Diese möchte die GAL- sowie die FDP-Fraktion ziffernweise abstimmen lassen.

Wer möchte Ziffer 1 des CDU-Antrags annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen.– Damit ist diese Ziffer abgelehnt.

(Carl-Edgar Jarchow)

Wer möchte sich Ziffer 2 anschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Ziffer abgelehnt.

Wer möchte Ziffer 3 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Ziffer abgelehnt.

Wer möchte die in Ziffer 4 als Punkt 5a beantragte Änderung der Drucksache 20/1398 beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist abgelehnt.

Wer möchte sich der in Ziffer 4 als Punkt 5b beantragten Änderung der Drucksache 20/1398 anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Ziffer abgelehnt.

Wer möchte Ziffer 5 des CDU-Antrags annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Ziffer, und zwar der gesamte Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zum FDP-Antrag aus Drucksache 20/1547, 2. Neufassung. Bei diesem möchten die SPD- und die GAL-Fraktion einzelne Punkte separat abstimmen lassen.

Wer möchte den Änderungen im FDP-Antrag aus Drucksache 20/1547, 2. Neufassung, zu den Ziffern 1 und 4 aus Drucksache 20/1398 folgen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dies abgelehnt.

Wer möchte nun die im FDP-Antrag beantragte Änderung der Ziffer 5 aus Drucksache 20/1398 beschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer angenommen.

Wer möchte die beantragte Änderung zu Ziffer 7 aus der Drucksache 20/1398 annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer abgelehnt.

Nun kommen wir zum SPD-Antrag aus Drucksache 20/1398. Diesen möchte die CDU-Fraktion ebenfalls ziffernweise abstimmen lassen.

Wer möchte Ziffer 1 annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer angenommen.

Wer möchte sich Ziffer 2 anschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Ziffer angenommen.

Wer möchte Ziffer 3 zustimmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer einstimmig angenommen.

Wer möchte Ziffer 4 beschließen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer angenommen.

Wer möchte Ziffer 5 der soeben geänderten Fassung annehmen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer angenommen.

Und wer möchte Ziffer 6 annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist diese Ziffer einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 19, Drucksache 20/1395, Antrag der SPD-Fraktion: Hamburg setzt sich weiter für die Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht für Hamburgs Kinder ein.

[Antrag der SPD-Fraktion: Hamburg setzt sich weiter für die Abschaffung des Optionszwangs im Staatsangehörigkeitsrecht für Hamburgs Kinder ein – Drs 20/1395 –]

Hierzu liegt Ihnen als Drucksache 20/1571 ein Antrag der CDU-Fraktion vor.

[Antrag der CDU-Fraktion: Optionsmodell zur Staatsangehörigkeit – keine generelle Zweistaatigkeit – Erfahrungen auswerten – rechtliche Bedingungen und Anwendung verbessern – Drs 20/1571 –]

Wer wünscht das Wort? – Herr Simsek, Sie haben es.

Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Die Hamburger SPD setzt sich für die Aufhebung des Optionszwangs ein. Seit dem 1. Januar 2000 haben Kinder von Eltern mit Migrationshintergrund ab dem Zeitpunkt ihrer Geburt zwei Staatsbürgerschaften, die ihrer Eltern und die deutsche. Wenn diese Kinder volljährig werden, müssen sie sich zwischen diesen beiden Staatsbürgerschaften entscheiden. Diese Entscheidung nennt man Optionszwang, weil diese jungen Menschen gezwungen werden, für eine der beiden Staatsbürgerschaften zu optieren, auch wenn sie sich am liebsten gar nicht entscheiden würden. Nach den vorläufigen Daten des Mikrozensus von 2008 leben allein in Hamburg insgesamt rund 42 000 Personen mit mehr als einer Staatsangehörigkeit. Von diesen Menschen besitzen rund 40 000 auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Es handelt sich also nicht um eine sehr kleine, vernachlässigenswerte Minderheit, sondern der Optionszwang trifft viel mehr Menschen, als man auf den ersten Blick glauben sollte. Viele von ihnen sind junge Menschen, die zum Teil in eine ernsthafte Identitätskrise geraten, weil es ihnen nicht gelingt, gleichzeitig den Erwartungen ihrer Familien und denen ihres deutschen Umfeldes gerecht zu werden. Häufig sind die Eltern ihrem Herkunftsland sehr verbunden. Sie erwarten dann von ihren Kindern, dass diese sich für die Staatsbürgerschaft ihrer Familie entscheiden, wider besseres Wissen

(Vizepräsidentin Kersten Artus)

und obwohl es ihren Kindern schaden wird. Diesen Gewissenskonflikt können wir den Menschen ersparen.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN und vereinzelt bei der GAL)

Sie passen auch nicht in das Zeitalter der Globalisierung, in dem wir jetzt leben. Hinzu kommt, dass das staatliche Verfahren in dieser Sache ein bürokratisches Monster geworden ist. Eine von zwei Staatsbürgerschaften abzulehnen beziehungsweise sich für eine zu entscheiden, ist genauso kompliziert wie das Einbürgerungsverfahren selbst, und das für junge Erwachsene, die hier geboren sind. Es kostet Geld, es kostet Zeit und es bindet Kräfte in der Verwaltung, die man sinnvoller einsetzen könnte.