Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kaesbach hat schon auf den "Lauf gegen Gewalt" am Sonntag hingewiesen. An diesem Lauf haben sich auch viele Engagierte der SPD beteiligt, wie in den Jahren zuvor. An dieser Stelle sei auch ein Dank an die Organisatorinnen und die Sponsoren ausgesprochen, dass sie mit dieser Veranstaltung das wichtige Thema Schutz vor häuslicher Gewalt Jahr für Jahr ins öffentliche Bewusstsein holen.
Aber allein mit einem Benefizlauf ist es natürlich nicht getan. Über die Situation der Frauenhäuser, die Auslastung und die Bedarfe sowie die finanzielle und personelle Ausstattung hat es in diesem Haus in den vergangenen Jahren immer wieder Debatten gegeben. Egal, welcher Fraktion die Rednerinnen angehörten, war Mann beziehungsweise Frau sicher in den Zielen weitgehend immer einig. Zu deren Erreichung ist eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser in jedem Fall die Grundlage. Unser Antrag benennt dafür die wesentlichen Punkte. Frau Kammeyer hat bereits auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungssysteme hingewiesen.
Es sei noch einmal erwähnt, dass die bisher in Hamburg praktizierte Pauschalfinanzierung als einzige die Forderung der UN-Konvention, der CEDAW, erfüllt und somit sicherstellt, dass alle Frauen, unabhängig von ihren Bezügen, erst einmal sofortige Hilfe in Anspruch nehmen können. Darauf kommt es zunächst einmal an.
Wir fordern den Senat daher in unserem Antrag auf, initiativ zu werden, damit auch andere Bundesländer die Niedrigschwelligkeit und Nicht-Diskriminierung im Sinne der CEDAW-Konvention künftig gewährleisten.
Der SPD-Senat hat sich mit seinem Arbeitsprogramm vorgenommen, dass die Hamburger Frauenhäuser einen umfangreichen Qualitätsentwicklungsprozess erfahren sollen. Dort heißt es – ich zitiere –:
"Ziel sind einheitliche Qualitätsstandards in den Häusern bei konzeptioneller Weiterentwicklung in Kooperation mit anderen beteiligten im Hilfesystem."
Erstens: Es ist wichtig, eine Verbesserung der Wohnraumversorgung zu erzielen. Die Verweildauer der Frauen in den Frauenhäusern muss durch eine verbesserte Vermittlung in passenden Wohnraum begrenzt werden.
Zweitens: Wir brauchen eine Verbesserung der Datenerfassung. Um verlässliche Aussagen über die tatsächlichen Platzbedarfe zu bekommen, müssen wir die Datenlage hinsichtlich der aufgenommenen Frauen und Kinder verbessern. Dabei gilt es auch, entsprechende Angaben anderer Bundesländer zu erhalten.
Drittens: Die Verfahrensabläufe und Konzepte müssen verbessert werden. Dies betrifft insbesondere das Aufnahmeverfahren. Mit Blick auf besondere Zielgruppen wie etwa Migrantinnen, ältere Frauen oder Frauen mit Behinderungen müssen die Konzepte weiterentwickelt werden.
Viertens: Wir müssen uns um die räumlichen Ausstattungen kümmern. Wie unterschiedlich die räumlichen Bedingungen in den Frauenhäusern sind, das haben wir in den Gesprächen mit den Vertreterinnen der Frauenhäuser erfahren. Hier bedarf es an vielen Stellen der Modernisierung.
Der Senat ist bei allen Punkten auf einem richtigen Weg, den wir als Bürgerschaft kritisch und konstruktiv begleiten werden. Daher ersuchen wir den Senat, bis Mitte nächsten Jahres einen Bericht zu erstellen, in dem nicht nur die Situation der Hamburger Frauenhäuser schonungslos aufgezeigt wird, sondern in dem er auch über den Stand der Umsetzung des angekündigten Qualitätsentwicklungsprozesses informiert. Davon sind auch die im Zusatzantrag der LINKEN enthaltenen Forderungen berührt. Folglich ist dieser Antrag überflüssig und wir lehnen den Zusatzantrag daher ab.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist zu wichtig, als dass es sich für parteipolitisches Gezänk eignen würde. Lassen Sie uns deshalb ge
meinsam mit dem Hamburger Senat dafür Sorge tragen, dass wir auch in Zukunft ein funktionierendes Schutzsystem für die Opfer häuslicher Gewalt haben. Wir wollen keine Zeit verlieren. Wir wollen unseren Antrag also nicht überweisen an einen Ausschuss, wir bitten Sie hingegen, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.
Danke schön. – Gibt es weitere Wortmeldungen? – Dies ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 20/1218 und 20/1309 federführend an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration sowie mitberatend an den Haushaltsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt.
Jetzt kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Zunächst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 20/1309.
Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag abgelehnt.
Wer möchte diesen annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Er ist somit einstimmig bei einigen Enthaltungen angenommen.
Ich rufe Punkt 88 der Tagesordnung auf, Drucksache 20/1225, Antrag der CDU-Fraktion: Hamburgs Hochschulen erfolgreich weiterentwickeln.
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Änderung des Hochschulgesetzes muss auskömmliche Finanzierung, Planungssicherheit, Autonomie und Demokratie stärken – Drs 20/1317 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eines der wichtigsten strukturellen Vorhaben im Wissenschaftsbereich ist ohne
Frage die Novellierung des Hochschulgesetzes. Der vorherige Senat hat im letzten Jahr schon viele Vorarbeiten geleistet. Nach einer umfassenden Evaluation hatte der CDU-geführte Senat bereits kurz vor dem abrupten Ende der Legislaturperiode 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. An der Ausarbeitung waren sowohl die Hochschulvertreter als auch sehr viele Experten beteiligt.
Der damals vorgelegte Gesetzentwurf berücksichtigt insbesondere auch den in der Praxis der letzten Jahre festgestellten Optimierungsbedarf in der inneren Organisation der Hochschulen, der ohne Frage besteht. Aber die Novellierung des Gesetzes sollte auch dazu genutzt werden, die Selbstverwaltung, die Selbstständigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen weiter zu stärken.
In den letzten Jahren wurden in Hamburgs Hochschullandschaft wichtige strukturelle Weichenstellungen getroffen, ebenso auch in anderen Bundesländern. Das Hochschulrecht wurde modernisiert, die Hochschulen wurden selbstständiger und handlungsfähiger. Dieser Weg muss fortgesetzt werden, wir müssen unsere Hochschulen weiter stärken und dürfen jetzt nicht den Rückwärtsgang einlegen.
In diesem Sinne haben wir Ihnen heute einen Antrag vorgelegt, mit dem wir die Flexibilität und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen weiterentwickeln wollen. Unser Antrag enthält dabei keine abschließende Aufzählung von Änderungspunkten im Hochschulgesetz. Wir haben uns auf wichtige Eckpunkte konzentriert, die zu berücksichtigen sind. Hier muss der neue Senat Farbe bekennen, ob er einen erfolgreichen Weg weitergeht oder ob er einen gefährlichen Richtungswechsel einleitet.
Insbesondere setzen wir uns dafür ein, anstelle jährlicher Ziel- und Leistungsvereinbarungen künftig mehrjährige Verträge mit den Hochschulen abzuschließen. In den Verträgen, die der Zustimmung der Bürgerschaft bedürfen, soll die staatliche Finanzierung und die von den Hochschulen zu erbringenden Leistungen vereinbart werden. Dies berücksichtigt den Planungszeitraum der Hochschulen viel besser.
Wir alle wissen, dass unsere Hochschulen vor großen Herausforderungen stehen. Die Konkurrenz, inzwischen auch mit ausländischen Hochschulen, hat deutlich zugenommen. Die Anforderungen in der Lehre sind gestiegen und das Bachelor-Master-System muss weiterentwickelt werden. Diese Aufgaben erfordern ein hohes Maß an Gestaltungsautonomie der Hochschulen. Hierfür
wollen wir die Freiheit der Hochschulen weiter ausbauen, wir wollen keine behördliche Detailsteuerung und keine ständige Einmischung der Fachbehörde ins Tagesgeschäft der Universität.
Meine Damen und Herren! Zur Planungssicherheit für unsere Hochschulen gehört dabei insbesondere auch eine finanzielle Planungssicherheit. Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss von Hochschulverträgen ist die verlässliche finanzielle Grundausstattung der Hochschulen. Hier muss der Senat endlich Klarheit schaffen.