Sabine Steppat
Appearances
Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich der Kollegin Schneider für die Ausführungen danken. Erhellend waren diese jedoch nur hinsichtlich Ihrer Absichten. Ich nenne das Kind einmal beim Namen: Wahlkampfgetöse.
Ich bin doch etwas irritiert, dass Sie so kurz vor der Wahl alte Feindbilder aufleben lassen: der neoliberale Moloch Brüssel Hand in Hand mit den bösen Kapitalisten aus den USA.
Sie kritisieren ein Handelsabkommen, das für Europa, für Deutschland und letztlich auch für Hamburg immens wichtig sein kann, und ich sage "kann", weil noch nichts passiert ist. Das nennt sich, liebe Kolleginnen und Kollegen, verhandeln.
Es ist noch nichts beschlossen. Ein klug ausgehandeltes Abkommen kann große Chancen und Vorteile für Europa bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA hat ein gewaltiges wirtschaftliches Potenzial. Der verbesserte Zugang zu den US-Märkten für Dienstleistungen und bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die Angleichung technischer Standards, der Schutz geografischer Ursprungsangaben für europäische Produkte und die Abschaffung von US-Handelsrestriktionen können nur in unserem Interesse sein.
Wir haben die Chance, Regeln zu schaffen, die mehr als nur Freihandel beinhalten, nämlich Nachhaltigkeitsregeln, die ökologische und soziale Standards setzen.
Wir haben die Chance, gemeinsame Maßnahmen zur Regulierung von Finanzmärkten festzulegen. Nicht zuletzt kann eine internationale Wirtschaftsmetropole wie die Hansestadt Hamburg durch das TTIP profitieren. Vorteile für die Hamburger Betriebe ergäben sich neben den sinkenden Zöllen aus erleichterten Sicherheitsvorschriften und Zertifizierungen.
Davon hätten vor allem kleine und mittlere Unternehmen Vorteile und somit auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Aber es gibt auch kritische Punkte, die wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehr ernst nehmen. Auch von unserer Seite gab es im Vorfeld Kritik am geplanten Abkommen.
Das lag in erster Linie daran, dass die Dokumente nicht offengelegt wurden. Mittlerweile sind aber viele Informationen zu den Verhandlungen und die verschiedenen Positionen auf der Homepage der Kommission und in zahlreichen Medien veröffentlicht worden.
Vor Beginn der fünften Verhandlungsrunde zum Transatlantischen Freihandelsabkommen, die vorgestern begann und bis Freitag dauert, hat die EU
Kommission ihre Positionspapiere für weitere fünf Industriesektoren, die Bereiche Chemie, Kosmetik, Fahrzeuge, Pharma und Textil, veröffentlicht. Zudem tragen öffentliche Konsultationen zu einem Mehr an Transparenz bei, und ein so wichtiges Abkommen muss transparent gemacht werden.
Das ist ein zentraler Punkt, der für uns nicht verhandelbar ist.
Ebenso wichtig ist die Sicherung unserer europäischen Standards. Wir werden keine Umwelt-, Sozial- und Gesundheitsstandards über Bord werfen.
In diesem Zusammenhang, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, war Ihre Aktion heute Vormittag sehr anschaulich. Sie sollten allerdings aufpassen, dass Sie sich, salopp formuliert, nicht selbst überholen. Ich zitiere Ihren geschätzten Parteikollegen Jürgen Trittin:
"Es ist […] arrogant zu behaupten, dass europäische Standards in jedem Fall besser sind als amerikanische. […] Die Europäer verabreichen den Hühnern vorher Antibiotika, die Amerikaner tauchen sie hinterher in Chlor. Ich mag nicht entscheiden, was besser ist."
Zitatende.
So weit Herr Trittin auf seiner Facebook-Seite.
Für die SPD kann ich sagen, dass mit uns Chlorhühnchen und Hormonrinder nicht auf europäische Teller kommen werden.
Ein weiterer zentraler Punkt ist das Investor-StaatStreitschlichtungsverfahren, kurz ISDS. Internationalen Schiedsgerichten, die außerhalb jeder demokratischen Kontrolle stehen, werden wir auf keinen Fall zustimmen.
Ein letzter, aber nichtsdestotrotz äußerst wichtiger Punkt betrifft den Datenschutz. Wir sind alle noch immer erschüttert über den NSA-Skandal. Dieser Skandal hat nicht nur das Vertrauen zum Handelspartner beeinträchtigt. Er hat die Notwendigkeit eines Rahmenabkommens zum Datenschutz deutlich gemacht. Ein solches Abkommen muss parallel zum TTIP verhandelt werden und den rechtlichen Schutz europäischer Bürgerinnen und Bürger vor Datenschutzspionage garantieren.
Die europäische Datenschutzrichtlinie muss eingehalten werden. Die generelle brüske Ablehnung und die frühzeitige Position einer Antihaltung sind kein seriöser Ansatz und werden der Bedeutung dieses Abkommens nicht gerecht. Entscheidend wird letztlich der ausgehandelte Text sein, den wir sehr genau unter die Lupe nehmen und im Europaausschuss weiter beraten werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mich besonders im Namen der SPDFraktion – aber ich bin sicher, dass ich das auch im Namen aller Abgeordneten in der Bürgerschaft tue – sehr herzlich bei den Mitgliedern des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik für den Jahresbericht 2013 und auch insgesamt für ihre bisherige Arbeit bedanken.
In seinem Bericht über die Arbeit des vergangenen Jahres hat der Rat zum einen erste Empfehlungen zu den Richtlinien der Senatskanzlei der FHH für die Förderung der internationalen Beziehungen Hamburgs gegeben, und zum anderen hat er wichtige Überlegungen zur Unterstützung und Stärkung junger Erwachsener in Süd-Nord-Partnerschaften und der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit angestellt. Dieser Punkt ist von besonderer Bedeutung, denn vom gegenseitigen Austausch profitieren stets beide Seiten, und nur so kann eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe gelingen. Wir wissen es sehr zu schätzen, wie sich die Mitglieder des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik mit hohem Engagement und Sachverstand ihrer ehrenamtlichen Aufgabe gewidmet haben und sich ihr auch zukünftig widmen werden. Die SPD-Fraktion wird die Tätigkeit des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik auch weiterhin so unterstützen und begleiten, wie dies bereits in den zurückliegenden Jahren erfolgt ist.
Wie Sie wissen, geht die Einrichtung des Rates auf eine Initiative der SPD-Fraktion in der letzten Legislaturperiode zurück. Genauer gesagt stammt sie aus dem November 2008. Nachdem der entwick
lungspolitische Beirat 2004 vom CDU-Senat aufgelöst wurde, haben wir im Jahr 2009 erreicht, dass die Bürgerschaft vom Senat die Einrichtung eines neuen Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik fordert. Ich will nun nicht die Schlachten der Vergangenheit schlagen, diese lassen sich in der Drucksache 19/4840 nachlesen.
Die heutige Debatte ist aber auch eine gute Gelegenheit, insgesamt denjenigen zu danken, die sich neben dem Senat in der Stadt für die Entwicklungszusammenarbeit einsetzen. Das sind viele Vereine, Initiativen, Organisationen, Unternehmen, Kirchengemeinden, das Diakonische Werk, Schulen und Einzelpersonen. Besonders wichtig bei dieser Arbeit ist das "Eine Welt Netzwerk". Derzeit sind dort über 80 NGOs zusammengeschlossen, die auf verschiedensten Politikfeldern eine klasse Arbeit leisten. Erwähnt werden sollen an dieser Stelle etwa die Entwicklungszusammenarbeit mit Partnern in Ländern des Südens, die Unterstützung von Emanzipations- und Menschenrechtsbewegungen im Süden, die entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit in Hamburg oder die Förderung des fairen Handels. Auch für ihre Arbeit bedanke ich mich und sichere ihnen weiterhin unsere Unterstützung zu.
Herr Hackbusch hat in seinem Beitrag bereits auf die Irritationen hingewiesen, die sich im Zusammenhang mit dem Rücktritt von drei Mitgliedern des Rates ergeben haben.
Es waren aber auch Mitglieder.
Es war unter anderem die Rede von fehlendem Interesse an entwicklungspolitischen Themen. Das hat bei uns doch ein gewisses Erstaunen hervorgerufen.
Die SPD-Fraktion hat hingegen sowohl im Rahmen der Befragung der Ratsmitglieder im Ausschuss, in persönlichen Gesprächen mit ihnen als auch im Zusammenwirken mit dem Senat eine intensive und fruchtbare Auseinandersetzung zu einer Vielzahl von entwicklungspolitischen Themen wahrgenommen.
Es wurden dabei etliche Aktivitäten auch aufgrund der Beratungen, Vorschläge und Anregungen des Rates auf den Weg gebracht. Ich möchte Ihnen einige Beispiele nennen.
Erstens: Wir haben zwei neue Fachpromotorenstellen eingerichtet und für ihre Finanzierung gesorgt, eine für den Bereich des fairen Handels sowie eine für das globale Lernen. Im Mai 2013 wurde der Hansestadt erneut für weitere zwei Jahre
vom Verein TransFair der Titel Fairtrade-Stadt verliehen. Das sind Zeichen dafür, dass die gute Arbeit auch von außen gewürdigt wird.
Zweitens: Die Außenstelle von ENGAGEMENT GLOBAL ist nach Hamburg geholt worden, und wir haben beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ebenso wie bei der Zentrale von ENGAGEMENT GLOBAL erfolgreich für eine bessere Personalausstattung geworben.
Drittens: Wir konnten zusätzliche Bundesmittel für ein Abwasser- und Klimaprojekt in unserer Partnerstadt Léon mobilisieren.
Viertens: Für unsere Partnerstadt Daressalam wurde bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit und dem Centrum für internationale Migration und Entwicklung die Finanzierung einer integrierten deutschen Fachkraft für den Daressalam City Council erreicht.
Fünftens: Außerdem sollte nicht vergessen werden, dass wir seit Ende 2011 gemeinsam mit Daressalam eine von neun deutschen Städten sind, die an der Pilotphase des Projekts "Kommunale Klimapartnerschaften" teilnehmen.
Sechstens: Letztes Jahr waren beide Bürgermeister unserer Partnerstädte hier in Hamburg zu Gast. Es fanden Gespräche mit unserem Ersten Bürgermeister und mit Abgeordneten der Bürgerschaft statt; ich habe auch unter anderem daran teilgenommen. Dabei kam es zu einer Vereinbarung über weitere konkrete Schritte der Zusammenarbeit.
Siebtens: Staatsrat Wolfgang Schmidt hat im Frühjahr letzten Jahres Nicaragua besucht. Infolgedessen konnte das Wirtschaftsforum Nicaragua im November hier in der Handelskammer mit 100 teilnehmenden Unternehmen sehr erfolgreich stattfinden.
Achtens: Es ist gelungen, im Oktober 2013 die dreitägige Bundeskonferenz zu kommunalen Partnerschaften mit Afrika in Hamburg durchzuführen und die Beteiligung einer Delegation aus Daressalam sicherzustellen.
Neuntens: Last, but not least möchte ich erwähnen, dass Fairtrade in der öffentlichen Beschaffung der Stadt weiter gestärkt wurde.
Meine Damen und Herren! All das spricht nicht für Desinteresse an entwicklungspolitischen Themen, sondern im Gegenteil für ein hohes Interesse und ein großes Engagement auf diesem Gebiet.
Herr Hackbusch hat sich zu den Diskussionen über die Entwicklungspolitik auf Bundesebene geäußert. Dazu ein Hinweis: Die Entwicklungspolitik der Bundesrepublik Deutschland wird nicht in Hamburg gestaltet. Hamburg hat aber, wie eben ausgeführt, einen positiven Beitrag in diesem Bereich geleistet.
Nun zur Kritik von Herrn Hackbusch zum Bereich Migration, Flucht und Asyl. Wir in der SPD nehmen unsere Verantwortung für eine humanitäre Flüchtlingspolitik sehr ernst. Wir setzen uns nicht nur für die Unterbringung, sondern auch für die Betreuung und Integration der in Hamburg lebenden Flüchtlinge ein.
Es erfüllt mich mit Stolz, dass nicht nur wir, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt sich um Flüchtlinge kümmern, etwa Deutschkurse anbieten, Spielsachen vorbeibringen und einfach gute Nachbarn sind.
Ich kann da auch aus meinem Wahlkreis in Lokstedt, Niendorf, Schnelsen von der Lokstedter Höhe viel Positives berichten. Wir setzen uns hier vor Ort, aber auch auf Bundesebene dafür ein, dass viele Menschen einen schnelleren Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Wir sind in Hamburg Vorreiter in der Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auch für Flüchtlinge.
Die SPD in Hamburg hat klare Forderungen für eine gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik an die Bundesregierung formuliert, denn dort wird die gemeinsame europäische Flüchtlingspolitik verhandelt. Hamburg kann und wird seinen Teil beisteuern, indem wir mit unseren entwicklungspolitischen Partnerstädten und Kooperationen Fluchtursachen angehen und hier vor Ort weiterhin eine humane Flüchtlingspolitik gestalten.
Meine Damen und Herren! Die ausgeschiedenen Mitglieder des Rates haben angekündigt, auf anderen Feldern bei der Lösung globaler Fragen der Armutsbekämpfung und sozialer Gerechtigkeit weiterhin mitwirken zu wollen. Das begrüßen wir sehr und freuen uns auf zukünftige Begegnungen und Gespräche.
Die Arbeit des Rates für nachhaltige Entwicklungspolitik wird fortgesetzt. Für ein ausgeschiedenes Mitglied wird die SPD-Fraktion in Kürze eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger benennen. Und wenn die Fraktion DIE LINKE ebenso verfahren wird, dann wird der Rat bald wieder funktionsfähig und vollzählig sein.
Wir halten die Tätigkeiten des Rates für sehr wichtig und freuen uns auf eine fruchtbare und fachkundige Zusammenarbeit auch in diesem Jahr. Zunächst einmal sehen wir den Beratungen des Tätigkeitsberichts 2013 und den darin enthaltenen Empfehlungen im Europaausschuss mit allergrößtem Interesse entgegen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Niemand hat gesagt, dass wir über die Gründe des Rücktritts der drei Mitglieder oder des Vorstands nicht sprechen wollen. Bei der letzten Sitzung des Europaausschusses haben wir beschlossen, zusammen mit dem Tätigkeitsbericht 2013 über die Hintergründe des Rücktritts zu sprechen. Bislang haben wir sehr dürftige Informationen über die wahren Gründe des Rücktritts dieser drei Mitglieder.
Niemand hat gesagt, dass das nicht transparent gemacht werden soll. Das wird auf jeden Fall im Europaausschuss geschehen. Aber dies ist eine Auftaktdebatte, wir werden das im Ausschuss detailliert beraten und dann haben wir mehr Klarheit. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Stadt steht für Offenheit und Toleranz und tritt für diese Werte weltweit ein, auch gegenüber Städten, mit denen wir Partnerschaften pflegen und unterhalten. Dies gilt natürlich auch für die Städtepartnerschaft mit St. Petersburg, die seit 1957 besteht, wie Frau Fegebank schon ausführte. Es ist die Stadt, zu der Hamburg die längste Städtepartnerschaft unterhält, und es war die erste Partnerschaft, die zwischen einer deutschen und einer sowjetischen Stadt entstand. Man sollte sich noch einmal vergegenwärtigen, was es für ein Signal war, dass diese Beziehung entstand, mitten im Kalten Krieg und im angespannten Verhältnis zwischen Deutschland und der Sowjetunion.
Die Partnerschaft hat geholfen, neues Vertrauen aufzubauen, ein gegenseitiges Verständnis in den verschiedensten Bereichen zu entwickeln und natürlich auch kontroverse Sichtweisen auszutauschen. Mittlerweile bestehen vielschichtige Beziehungen und Kooperationen zwischen den Städten wie zum Beispiel die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Schulen. Es gibt Austauschprogramme für Jugendliche und eine enge Zusammenarbeit im Kulturwesen. Und es gibt Engagements im Gesundheits-, Umwelt- und Sozialbereich. Die Beziehung zwischen St. Petersburg und Hamburg umfasst eine Fülle an zivilgesellschaftlichen, partnerschaftlichen Projekten, die unsere Beziehung lebendig machen und von denen beide Seiten profitieren. In der Summe handelt es sich also um eine sehr fruchtbare Partnerschaft. Natürlich gibt es auch rege Wirtschaftsbeziehungen der beiden Hafenstädte mit wichtigen Anlaufstellen der Zusammenarbeit vor Ort. Ich nenne zwei Beispiele.
Erstens: Seit 2005 existiert das Hanse-Office in St. Petersburg. Diese gemeinsame Vertretung Hamburgs und Schleswig-Holsteins trägt dazu bei, die wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Zusammenarbeit zwischen Norddeutschland und dem Raum St. Petersburg zu realisieren.
Zweitens: Seit 2006 gibt es das Petersburger Außenwirtschaftsbüro in Hamburg, die Repräsentanz der Stadt St. Petersburg. Die vertrauensvollen und langjährigen Beziehungen zwischen Hamburg und St. Petersburg haben dazu beigetragen, dass sich
Hamburg zur Drehscheibe der russisch-deutschen Beziehungen entwickelt hat.
Die Geschichte unserer Städtepartnerschaften zeigt, dass es immer wieder schwierige Phasen gibt und Entwicklungen in unseren Partnerstädten, die wir hier vor Ort mit Sorge gesehen haben. In diesen Phasen nutzen wir die engen Beziehungen, um für Toleranz zu werben und uns für die Einhaltung der Menschenrechte einzusetzen.
Zurzeit beunruhigen uns einige Entwicklungen in Russland und insbesondere in unserer Partnerstadt. Diese Fehlentwicklungen sind:
Erstens: Politische Rechte werden eingeschränkt, die Arbeit von Oppositionellen und NGOs, die mit ausländischen Partnern kooperieren, behindert.
Zweitens: Gesetze, die sich gegen Schwule und Lesben richten und verbieten, dass in Gegenwart von Minderjährigen positiv über gleichgeschlechtliche Lebensweisen gesprochen wird.
Drittens: Homosexuelle werden diskriminiert, an den Rand der Gesellschaft gedrängt und sind vermehrt Opfer von Gewalt.
Ganz klar formuliert: Diese Entwicklungen sehen wir mit großer Sorge. Diese Entwicklungen entsprechen nicht unseren Vorstellungen von Demokratie und Menschenrechten. Diese Entwicklungen können daher auch nicht kommentarlos von einer Partnerstadt hingenommen werden.
Die Besorgnis darüber wurde bereits in einem gemeinsamen Beschluss aller Fraktionen dieses Hauses im Februar letzten Jahres und in Protestschreiben der Senatorin für Justiz und Gleichstellung an die russischen Akteure zum Ausdruck gebracht.
Meine Damen und Herren! Ein Aussetzen der Städtepartnerschaft, wie Venedig es vorgemacht hat, wäre der falsche Weg. Es ist wichtig, dass wir im Gespräch bleiben, dass wir offizielle Besuche und Konsultationen nutzen, um uns auszutauschen und um auf die Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Wandel durch Annäherung ist ein politisches Konzept, das den Kern der sozial-liberalen Ost- und Entspannungspolitik in der Ära Brandt/Scheel bildete. Es wurde schon einmal sehr erfolgreich praktiziert, und wir sollten es im Hinterkopf behalten, auch im Interesse der Menschen in unserer Partnerstadt.
Eine Chance der Annäherung und des Gesprächs bietet sich außerdem im Kontext der Zusammenarbeit im Ostseeraum. Russland ist in zunehmendem Maße in Projekte des Nordens eingebunden. Die sich intensivierende Integration im Ostseeraum bietet da gute Chancen für Kommunikation.
Daher unterstützt die SPD-Fraktion den in diesem Antrag beschriebenen Weg, das heißt, sich im Rahmen der Städtepartnerschaft weiter für die Menschenrechte vor Ort einzusetzen und weiterhin die zivilgesellschaftlichen Projekte im Rahmen der Städtepartnerschaft zu unterstützen. Eine Überweisung des Antrags an den Europaausschuss begrüßt meine Fraktion, um dort eingehend über das Gedeihen der uns sehr am Herzen liegenden Partnerschaft weiter zu beraten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn meiner Rede betonen, dass sich die SPD für das kommunale Wahlrecht von Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürgern einsetzt.
Das Thema ist nicht neu. Ich möchte nur zwei Stationen aus der Vergangenheit nennen. Erstens: Die SPD forderte bereits in ihrem Grundsatzprogramm von 1989, Ausländerinnen und Ausländern das kommunale Wahlrecht einzuräumen. Zweitens: Es hat dazu in der Bürgerschaft in der vergangenen Legislaturperiode auch von unserer Fraktion mehrere Initiativen gegeben.
Seit 1992 dürfen EU-Bürgerinnen und -Bürger bei Kommunalwahlen mitwählen. Ein Kommunalwahlrecht für alle Ausländer erfordert eine Grundgesetzänderung. Schon 1993 hat die SPD auf Bundesebene versucht, in der gemeinsamen Verfassungskommission eine solche Grundgesetzänderung herbeizuführen, leider ohne Erfolg. Weitere gesetzgeberische Aktivitäten auf Bundesebene scheiterten in den folgenden Wahlperioden stets an der strikten Ablehnung durch die CDU/ CSU-Bundestagsfraktion. Auch in der Großen Koalition war die Union, obwohl es zwischen den Koalitionären vereinbart war, nicht bereit, dem SPDVorschlag zu folgen.
Das möchte ich nicht, danke.
In dieser Legislaturperiode hat die SPD-Bundestagsfraktion ebenfalls einen Antrag zur Änderung des Grundgesetzes eingebracht. Erreicht werden sollte durch Änderung von Artikel 28 Absatz 1 des
Grundgesetzes, dass die hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der EU besitzen, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen erhalten. Der Gesetzentwurf wurde, ebenso wie die Initiativen der GRÜNEN und der LINKEN, von der schwarz-gelben Mehrheit im Bundestag abgelehnt. Das ist also die derzeitige Gefechtslage auf der entscheidenden Ebene, der Bundesebene. Wir können nur hoffen, dass nach der Bundestagswahl im September die schwarze Blockadehaltung aufgegeben wird und man nicht einfach einem hier lebenden Anteil der Bevölkerung das Recht auf politische Mitwirkung verwehrt.
Eines ist klar: Für eine Grundgesetzänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.
Die ist, das wissen wir alle, nur dann möglich, wenn sich auch die Union bewegt und den hier lebenden Ausländerinnen und Ausländern endlich ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt wird. Andere Länder haben uns das längst vorgemacht, wie Frau Demirel bereits ausgeführt hat. Damit komme ich zurück auf die Landesebene. Dass auch dieser Senat das Ziel verfolgt, Ausländerinnen und Ausländern das kommunale Wahlrecht zu verleihen, hat er unter anderem gerade im Hamburger Integrationskonzept ausdrücklich betont.
In dem Anfang des Jahres beschlossenen Konzept, mit dem wir in Hamburg große Fortschritte in der Integrationspolitik einleiten konnten, wurde hierzu im Kapitel "Einbürgerung und politische Mitgestaltung" formuliert – Zitat –:
"Außerdem sollten nach dem Willen des Senats auch Nicht-EU-Bürgerinnen und -Bürger auf kommunaler Ebene wählen dürfen."
Zitatende.
Im nachfolgenden Satz kommt dann der wichtige Hinweis, dass dies jedoch nicht auf Landesebene entschieden werden kann, da es sich hierbei um Bundesrecht handelt. Auch Bundesratsinitiativen hat es zu dem Thema schon gegeben. 1997 beschloss der Bundesrat einen Gesetzentwurf mit rot-grüner Mehrheit. 2007 gab es einen Gesetzesantrag des SPD-regierten Landes Rheinland-Pfalz. So wird in Punkt 2 des Petitums des hier vorliegenden Antrags der GRÜNEN auch wieder gefordert, dass wir uns einer Bundesratsinitiative zur Einführung des kommunalen Wahlrechts für Nicht-EUStaatsangehörige anschließen sollten. Ich denke aber, und ich habe schon ausführlich darauf hinge
wiesen, dass dieses Unterfangen angesichts der bestehenden Zusammensetzung auf Bundesebene und der wiederholten Ablehnung im Bundestag wenig erfolgversprechend ist.
Nun beschreibt der vorliegende Antrag der GRÜNEN auch Initiativen anderer Bundesländer, so auch die aus Bremen. Anfang 2013 wurde in erster Lesung ein Gesetz zur Einführung des Wahlrechts für EU-Bürger zur Bremer Bürgerschaftswahl sowie für Nicht-EU-Bürger zur Wahl der dortigen Stadtparlamente beschlossen.
Dabei hat sich der zuständige Ausschuss einer Rechtsmeinung angeschlossen, dass die Bindung der Länder an den Staatsvolkbegriff mit der Änderung von Artikel 28 Grundgesetz zur Öffnung des Kommunalwahlrechts für EU-Bürger aufgehoben worden sei. Die Bürgerschaft in Bremen hat nun von der dort bestehenden Möglichkeit der präventiven Normenkontrolle Gebrauch gemacht. Der Bremer Staatsgerichtshof prüft gegenwärtig also die verfassungsrechtliche Tragfähigkeit. Die zweite Lesung ist bis zu einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs über die Verfassungsgemäßheit ausgesetzt.
Wir sind also in Hamburg gut beraten, wenn wir das Ergebnis dieser Entscheidung abwarten und in die Überlegungen für unser weiteres Handeln einbeziehen.
Dies macht auch Sinn mit Blick auf das Petitum im Antrag der GRÜNEN. In Punkt 1 wird die Prüfung einer Einführung des Wahlrechts zu den Bezirksversammlungen für Nicht-EU-Staatsangehörige gefordert. Eine neue Sachlage ist aber erst mit dem Urteil des Staatsgerichtshofs Bremen zu erwarten, weil wir dann erstmalig neben den Rechtsmeinungen der Rechtslehre auch eine aktuelle landesverfassungsgerichtliche Rechtsmeinung hätten. Noch einmal möchte ich betonen, dass es unser Anliegen ist, auf allen Ebenen die Integration von in Deutschland lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern umfassend zu fördern. In Hamburg haben wir dafür das Integrationskonzept auf den Weg gebracht, in dem sich der Senat übrigens auch vorgenommen hat, die gleichberechtigte Beteiligung von ausländischen Staatsangehörigen im Rahmen der Hamburger Volksgesetzgebung zu prüfen.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend auf zwei Initiativen dieses Senats zu sprechen kommen, von denen Nicht-EU-Bürger entscheidend profitieren werden. Im Herbst 2011 hat der Senat die größte Einbürgerungsinitiative seiner Geschichte gestartet.
Bürgermeister Olaf Scholz hat rund 137 000 in Hamburg lebende Menschen mit Migrationshintergrund ohne deutschen Pass angeschrieben und sie aufgefordert, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Diese Initiative des Senats ist auf großes Interesse gestoßen und hat zu einem Schub bei den Einbürgerungen geführt.
Sie hat zur Folge, dass Menschen mit Migrationshintergrund volle Mitwirkungsrechte erhalten, insbesondere das volle aktive und passive Wahlrecht, das für alle Parlamente auf allen politischen Ebenen gilt. Außerdem setzen wir uns für die Ermöglichung der doppelten Staatsbürgerschaft und die Abschaffung des Optionszwangs auf Bundesebene aktiv ein.
Hamburg will das unter anderem mithilfe einer Bundesratsinitiative erreichen. Die Menschen, die danach die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, würden dann das volle Wahlrecht erhalten.
Meine Damen und Herren! Den Antrag der GRÜNEN und auch den Zusatzantrag der FDP sollten wir an den Verfassungsausschuss überweisen, um dort auch mit Blick auf die Entscheidung des Bremer Staatsgerichtshofs über das weitere Vorgehen und die einzelnen rechtlichen Details zu beraten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hamburg ist eine lebendige und weltoffene europäische Metropole.
Das haben die Hamburgerinnen und Hamburger vielfach unter Beweis gestellt, gegenwärtig etwa im Rahmen der "internationalen gartenschau", bei der andere Kulturen und Regionen der Erde vorgestellt werden, ebenso bei der Internationalen Bauausstellung, wo unter anderem mit dem Leitthema COSMOPOLIS gezeigt wird, wie die Zukunft des Miteinanders in der Metropole aussehen kann, und zuletzt im Rahmen des Evangelischen Kirchentages mit der Podiumsreihe "Europa" im Thalia Theater, die von der Senatskanzlei organisiert wurde und die ganz fantastisch war.
Die Offenheit Hamburgs zeigt sich natürlich auch im Rahmen der gegenwärtig laufenden Europawoche. Zum 63. Mal wird EU-weit an den politischen Beginn des europäischen Einigungsprozesses erinnert, an die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950. Die Europawoche 2013 steht in Hamburg unter dem zutreffenden Motto "Hamburg – Ganz Europa in einer Stadt". In vielen Veranstaltungen engagieren sich in der Stadt Vereine, Stiftungen und Organisationen, um zu zeigen, dass es beim Thema Europa nicht nur um Finanzkrisen und Bankenrettungen geht, sondern auch um gemeinsame
Traditionen, Ideale, Werte und um Solidarität – kurz, um die europäische Idee.
Vizepräsident Dr. Wieland Schinnenburg (unter- brechend): Einen Moment, Frau Abgeordnete. Meine Damen und Herren! Nur Frau Steppat redet. Schenken Sie Ihre ganze Aufmerksamkeit bitte Frau Steppat. – Frau Steppat, fahren Sie bitte fort.
Daher sollten wir nicht müde werden hervorzuheben, dass uns die Europäische Union seit vielen Jahrzehnten nicht nur Frieden und Sicherheit, sondern auch Wohlstand beschert hat. Das gilt für Hamburg als Hafenmetropole und Handelsstadt in besonderem Maße.
Dabei bietet die Berichterstattung des Senats über seine europapolitischen Schwerpunkte eine gute Übersicht über seine umfangreichen Aktivitäten und Initiativen in der Stadt.
In der vorliegenden Drucksache sind Schwerpunkte in neun Themenfeldern benannt. Auf alle möchte ich an dieser Stelle nicht im Einzelnen eingehen, da wir diese detailliert dann im Ausschuss erörtern werden.
Heute möchte ich nur drei Punkte herausstellen.
Erstens: Unser Wohlstand basiert zu einem großen Teil auf den Leistungen von Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung. So verfolgt der Senat das Ziel, diesen Bereich zu stärken und Hamburg zur Innovationshauptstadt Europas zu machen. Da befinden wir uns bereits auf bestem Wege. Es ist Hamburg gelungen, aus dem derzeit laufenden, siebten EU-Forschungsrahmenprogramm stolze 156 Millionen Euro einzuwerben.
Das siebte EU-Forschungsrahmenprogramm sichert der Stadt mehr Rückflüsse von EU-Mitteln als alle anderen Strukturförderprogramme der EU zusammen. Angesichts dieses großartigen Erfolgs der universitären Einrichtungen und Unternehmen bei der Einwerbung von Mitteln steht die forschungspolitische Dimension der europäischen Integration im Zentrum der Europawoche.
Den Auftakt machte Professor Dingwell am 29. April, der die Funktionsweise des Europäischen Forschungsrats vorstellte. Welche Forschungsprojekte in Hamburg durch EU-Mittel konkret gefördert wurden und noch immer werden, war der beeindruckenden Ausstellung in der Rathausdiele zu entnehmen, die einige der fast 400 Hamburger Projektbeteiligungen dokumentierte.
Die zentrale europapolitische Herausforderung im Bereich Wissenschaft und Forschung liegt nun in der Ausgestaltung des zukünftigen Forschungsrahmenprogramms für den Zeitraum 2014 bis 2020. Es trägt den Titel "Horizon 2020". "Horizon 2020" wird mit 71 Milliarden Euro deutlich höher ausgestattet sein als das siebte Forschungsrahmenprogramm, das nur gut 50 Milliarden Euro umfasste.
Es gilt, auch zukünftig exzellente Förderrahmenbedingungen für Hamburger Wissenschaftler und Unternehmen sicherzustellen. Daher werden Hamburger Cluster in den Bereichen Lifescience, Logistik, Luftfahrt, Medien, Gesundheits- und Kreativwirtschaft sowie erneuerbare Energien mit Hilfe verschiedener Instrumente darin unterstützt, Fördermöglichkeiten der EU verstärkt nutzen zu können, etwa durch Veranstaltungen, in denen eine breitere Öffentlichkeit über Fördermöglichkeiten der EU informiert wird. Auch sollen bürokratische Hindernisse bei der Antragstellung weiter abgebaut werden.
Für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Hamburgs ist die gute Ausbildung ihrer Studierenden von zentraler Bedeutung. Auslandserfahrungen und interkulturelle Kompetenz sind von Vorteil und notwendig für die Schaffung eines europäischen Hochschulraums. Hamburg fördert mit der gezielten Nutzung der europäischen Programme Erasmus, Erasmus Mundus sowie Marie Curie die Mobilität von Studierenden, Lehrenden und Forschenden.
Zweitens: Von welch großer Bedeutung die EU für Hamburg ist, lässt sich auch gut anhand von Projekten des Europäischen Sozialfonds veranschaulichen. Die Hansestadt profitiert in der aktuellen Förderperiode 2007 bis 2013 mit 91 Millionen Euro aus dem ESF.
So wurden beispielsweise in diesem Zeitraum rund 60 ESF-Projekte zur Unterstützung von jungen Erwachsenen oder Jugendlichen initiiert. Von den 56 300 Teilnehmern an ESF-Projekten sind über ein Drittel junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren. Dabei geht es um Themen wie Berufsorientierung, Qualifizierung und Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. Mit dem ESF können Auszubildende beispielsweise auch in Fachpraktika in Marseille, Barcelona oder Kopenhagen vermittelt werden.
In Hamburg werden die Gelder unter anderem eingesetzt, um mehr Mädchen für technische und naturwissenschaftliche Berufe zu interessieren. Aber auch Jungen zwischen 13 und 16 Jahren erleben in der Praxis, wie es ist, kranke und alte Menschen zu pflegen oder in Kindertagesstätten zu arbeiten, und lernen damit bislang für Männer eher untypische Berufe kennen.
Darüber hinaus werden in Hamburg die Mittel genutzt, um Jugendliche, die eher schlechte Voraussetzungen haben, einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz zu finden, noch stärker zu unterstützen.
Drittens: Im Bereich der Gleichstellungspolitik verfolgen sowohl die EU als auch der SPD-Senat ehrgeizige Ziele, denn die EU hat Ende 2012 ihren Richtlinienvorschlag zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in Aufsichtsräten vorgelegt. Und Hamburg hat eine entsprechende Bundesratsinitiative erfolgreich auf den Weg gebracht,
die gerade aber durch die Parteikollegen und leider auch -kolleginnen von CDU, CSU und FDP im Bundestag verhindert wurde. Schade, dass offenbar die Einsichten aus dem Scheitern freiwilliger Regelungen in den schwarz-gelben Köpfen noch nicht angekommen sind und wir nun noch bis nach dem 22. September warten müssen, bis die Regelung dann auch in Deutschland umgesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren! Mit der Einzigartigkeit der europäischen Idee war auch die Verleihung des Friedensnobelpreises verbunden.
Diese Auszeichnung muss gleichzeitig auch Auftrag an uns sein, uns auf allen Ebenen für die Stabilität und Weiterentwicklung der Europäischen Union einzusetzen. Dazu wollen wir in Hamburg weiter unseren Beitrag leisten. Es gilt, auch denjenigen, die sich in Vereinen, Organisationen oder Stiftungen für Europa engagieren, an dieser Stelle – sicherlich nicht nur im Namen der SPD-Fraktion – einmal zu danken, wie etwa der Europa-Union, dem Infopoint Europa oder dem Europa-Kolleg Hamburg, das gestern den 60. Geburtstag hier im Rathaus gefeiert hat.
EU-Parlamentspräsident Martin Schulz hat einmal treffend formuliert,
dass der Erfolg in der EU nationalisiert werde und der Misserfolg europäisiert. Lassen Sie uns bei allen Schwächen und notwendigen Reformen, die die EU benötigt, auch immer wieder gemeinsam betonen, wie sehr Hamburg als eine der großen Metropolregionen Europas von den Errungenschaften des europäischen Integrationsprozesses profitiert und wie intensiv wir mit unseren Nachbarn verbunden sind und kooperieren, in ganz besonderem Maße mit den Ländern des Ostseeraums. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist Zeit, die "Pille danach" von der Verschreibungspflicht zu befreien. Sie sollte endlich rezeptfrei in Apotheken erhältlich werden. Diese Position vertritt die SPD seit Langem; so hat die SPD-Bundestagsfraktion in einem Antrag vom 17. Oktober vergangenen Jahres Entsprechendes gefordert.
Wie wichtig die Realisierung dieser seit langer Zeit erhobenen Forderung ist, wurde uns vor Augen geführt, als einer jungen Frau nach einer Vergewaltigung in zwei Kölner katholischen Krankenhäusern die Behandlung und somit ein Rezept für die "Pille danach" verwehrt wurden. Bei einer Rezeptfreiheit wäre ihr das nicht passiert.
Derzeit sind zwei Präparate mit unterschiedlichen Wirkstoffen auf dem Markt. Unsere Forderung nach Rezeptfreiheit bezieht sich allein auf die Pille mit dem Wirkstoff Levonorgestrel. Diese muss in
nerhalb von 72 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Verhinderung der Ovulation ist der maßgebliche Wirkmechanismus der "Pille danach". Wird sie rechtzeitig vor dem Eisprung eingenommen, dann verhindert das Hormon Levonorgestrel die Weiterentwicklung und Reifung des Eibläschens und/oder den Einsprung selbst. Die "Pille danach" hat also das Ziel, ungewollte Schwangerschaften und somit Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern. Mit einer Abtreibung hat das gar nichts zu tun. Ist der Eisprung bereits erfolgt, verhindert die Pille nicht die Befruchtung. Voraussetzung der Verhinderung einer Schwangerschaft ist, wie gesagt, dass die "Pille danach" so früh wie möglich eingenommen wird. Nur wenn die Einnahme rechtzeitig erfolgt, wirkt sie auch sicher.
Und da liegt das Problem. Laut Umfragen bei jungen Frauen und nach Aussagen von Ärztinnen sehen sich Frauen mit zahlreichen Hindernissen konfrontiert, um die "Pille danach" zu erhalten. Es ist für die Frauen oft schwierig, innerhalb dieses engen Zeitfensters einen Termin in einer gynäkologischen Praxis zu bekommen, insbesondere gilt das für das Wochenende. Die Folge ist, dass die Frauen oftmals unter Zeitstress geraten, ein Krankenhaus oder eine Notfallpraxis aufsuchen müssen, weil ihnen die Zeit sonst davonläuft. Dort haben sie sich kostspieligen Untersuchungen zu unterziehen, die zwischen 150 und 200 Euro kosten. Hinzu kommt eine Ultraschalluntersuchung zum Preis von 35 Euro. Zum Teil fallen, nach Berichten der Frauen, abschätzige Bemerkungen durch das Personal in den Klinikambulanzen.
In mehr als 79 Ländern der Welt ist die "Pille danach" auf der Basis des Hormons Levonorgestrel seit vielen Jahren frei verkäuflich oder über die Apotheke zu erhalten. In Frankreich beispielsweise gibt es die rezeptfreie Abgabe seit 1999. Gute Erfahrungen mit der rezeptfreien Zurverfügungstellung wurden in den vergangenen 13 Jahren in insgesamt 28 Ländern Europas gesammelt.
Die Forderung nach der Rezeptfreiheit hat eine lange Historie. So hat sich das Europäische Parlament im Jahr 2002 dafür eingesetzt und, wie Frau Schmitt ausführte, der Sachverständigenausschuss des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Aufhebung der Verschreibungspflicht empfohlen. Die WHO hat 2010 eine Bewertung der "Pille danach" vorgenommen und ausgeführt – Zitat –:
"Die Anwendung der Levonorgestrel-Methode ist einfach und eine ärztliche Betreuung ist für eine korrekte Anwendung nicht erforderlich. Studien haben gezeigt, dass sowohl erwachsene als auch jugendliche Frauen die Informationen zur Anwendung leicht verstehen. Die Nachverhütungsmethode […] wirkt nicht schädigend auf eine bereits bestehen
de Schwangerschaft. Nebenwirkungen sind selten und verlaufen in der Regel mild."
Zitatende.
Für die "Pille danach" mit dem Wirkstoff Levonorgestrel existiert eine umfangreiche valide Datengrundlage, die demonstriert, dass sich im Falle einer Schwangerschaft weder für die Mutter noch für den Fötus Nebenwirkungen ergeben. In Langzeitstudien wurde der Verlauf von Schwangerschaften nach Levonorgestreleinnahme mit Schwangerschaften ohne Anwendung der "Pille danach" verglichen. Es wurden keine Unterschiede bei der Häufigkeit von Fehlgeburten, beim Geburtsgewicht, bei Fehlbildungen oder bei der Geschlechterverteilung festgestellt. Ein Einfluss auf eine bereits bestehende Schwangerschaft und auf Folgeschwangerschaften war in den Untersuchungen nicht ersichtlich.
Kurzum: Die "Pille danach" wird weltweit als Verhütungsmethode eingestuft. Ihr Wirkstoff ist auch in normalen Antibabypillen enthalten. Die Anwendung der "Pille danach" dient der Prävention einer Schwangerschaft nach ungeschütztem Sexualkontakt oder einer Verhütungspanne. Da es sich um ein hormonhaltiges Präparat handelt, besteht in Deutschland die Apothekenpflicht. Wir halten das auch für sinnvoll. Auf diese Weise findet vor der rezeptfreien Abgabe eine Beratung in der Apotheke statt. Zudem erachten wir es für sinnvoll, dass der Umgang mit der "Pille danach" nach Aufhebung der Rezeptpflicht evaluiert wird. Auch die aktuelle Bundesregierung hat mittlerweile festgestellt, dass in Bezugnahme auf europäische Untersuchungen keine arzneimittelrechtlichen Gründe gegen die Aufhebung der Rezeptpflicht für die "Pille danach" sprechen. Somit haben wir die Hoffnung, dass wir es über Bundestag und Bundesrat schaffen werden, die Notfallverhütung für Frauen zu erleichtern. Sollte die jetzige Regierung dabei nicht mitspielen, wird dies hoffentlich unter einer neuen rot-grünen Bundesregierung unter Peer Steinbrück ab Herbst 2013 gelingen,
denn die freie Verfügbarkeit der "Pille danach" hat große Bedeutung für die sexuelle Selbstbestimmung der Frauen. Deshalb bitten wir um Zustimmung zu den beiden Anträgen, dem der GRÜNEN und dem der SPD. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gemäß einer Verordnung vom Oktober 1980 besteht in St. Georg ein Verbot der Prostitution. Gemäß dieser Sperrgebietsverordnung ist die Ausübung der Straßenprostitution in St. Georg verboten. Dennoch wurde weiterhin der Prostitution nachgegangen, was erhebliche Beeinträchtigungen für den Stadtteil und für das Leben der Bewohnerinnen in St. Georg mit sich gebracht hat. Die Polizei konnte trotz zahlreicher Maßnahmen wie Platzverweisen oder der Verhängung von
Bußgeldern die Prostitution nicht nachhaltig eindämmen. Aufgrund der Rechtslage konnte die Polizei lediglich gegen die Prostituierten vorgehen. Das hat dazu geführt, dass die Frauen finanziell durch die Bußgelder belastet wurden, ihnen die Mittel aber häufig fehlten. Daraufhin wurde im Januar 2012 die Verordnung über das Verbot der Kontaktaufnahme zu Personen zur Vereinbarung entgeltlicher sexueller Dienstleistungen im Sperrgebiet beschlossen. Bei einem Verstoß gegen diese neue Verordnung können die Freier mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden. Bisher wurden nur die Frauen belastet. Diese Verordnung richtet sich ausdrücklich gegen jene Männer, die die schwierige Situation der betroffenen Frauen ausnutzen. Daher ist sie aus Sicht der Frauenpolitik ein Schritt in die richtige Richtung.
Seit Inkrafttreten der Verordnung sind die Beschwerden der Anwohnerinnen zurückgegangen und positive Rückmeldungen zu verzeichnen. Auch aus anderen Städten, die vergleichbare Verordnungen erlassen haben – Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Düsseldorf, Frankfurt und so weiter –, hat es bereits Rückmeldungen gegeben, dass solche Verordnungen Erfolg zeigen. Vor diesem Hintergrund ist die Forderung aus dem GAL-Antrag, die Verordnung künftig bis zu einer Evaluationsphase ohne Bußgeldverhängung anzuwenden, nicht zielführend, zumal es bereits erste Erfolge bei der Bußgeldverhängung gegeben hat. Außerdem ist es fraglich, ob zur Überprüfung einer Wirksamkeit der Verordnung tatsächlich eine wissenschaftliche Evaluation nötig ist, zumal die Verordnung nun schon seit drei Monaten in Kraft ist. Wir halten es hingegen für sinnvoll, dass der Senat der Bürgerschaft bis Ende März 2013 einen Bericht vorlegt, in dem über die Erfahrungen und die praktische Durchführung der Verordnung berichtet wird. Dabei sollten die im GAL-Antrag unter 3a bis c genannten Gesichtspunkte berücksichtigt werden, also erstens, inwieweit sich die Verordnung auf die Lebensqualität der Anwohnerinnen St. Georgs ausgewirkt hat, zweitens, wie sich die Situation der Sexarbeiterinnen verändert hat und drittens, wie sich das Verhalten der Freier verändert hat. Im Herbst 2011 hat in der Gesundheitsbehörde bereits ein Gespräch stattgefunden mit dem Ergebnis, dass ein Runder Tisch in St. Georg eingerichtet werden soll. Wenn dieser etabliert wird, dann sollte er sinnvollerweise durch den Bezirk Hamburg-Mitte eingerichtet werden. Daher, meine Damen und Herren, freue ich mich, dass unser SPDZusatzantrag soeben die Mehrheit gefunden hat.
Dies betrifft aber auch, wie bereits angesprochen, den Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt. Erste Schritte zur Erarbeitung des Rahmenprogramms sind bereits eingeleitet. Es ist unsere Absicht, das Programm in einem breiten Beteiligungsprozess mit vielen Akteurinnen und Akteuren zu erarbeiten. Auf behördlicher Ebene haben wir bereits die entsprechenden Schritte eingeleitet. Das Thema Gleichstellung ist endlich auch wieder in einem Behördennamen sichtbar. Wir haben in der Fachbehörde mit der Abteilung Gleichstellung Zuständigkeiten geschaffen, die sich ganz des Themas Geschlechtergerechtigkeit widmen. Gleichstellung wird in Hamburg wieder ernst genommen.
Wir werden das Hamburger Gleichstellungsgesetz weiterentwickeln und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, für eine geschlechtergerechte Besetzung von öffentlich-rechtlichen Beratungs- und Beschlussgremien und Aufsichtsgremien von Unternehmen im Mehrheitsbesitz Hamburgs zu sorgen. Wir setzen uns für klare Regelungen zur gerechten Entlohnung von Männern und Frauen ein, und wir setzen uns für einen 40-prozentigen Frauenanteil in Aufsichtsräten ein.
Übrigens, das sei hier noch einmal lobend hervorgehoben, geht der Senat mit gutem Beispiel voran, denn schon bei der Besetzung des neuen Senats hat die SPD ein gleichstellungspolitisches Versprechen erfüllt. Der Senat wurde hälftig mit Frauen und Männern besetzt.
Und, diese Bemerkung sei gestattet, die fünf Senatorinnen haben sich in ihren Ressorts allesamt in den ersten Monaten ihrer Amtszeit außerordentlich gut bewährt.
Das gilt natürlich auch für die Männer.
Wir sind bei vielen Punkten auf einem richtigen Weg, aber der Weg ist nicht das Ziel, sondern am Ende des Weges werden Ergebnisse stehen. Dass dies längere Prozesse sind, ist wohl allen hier bewusst.
Gleichstellung wird vom SPD-Senat endlich wieder begriffen als durch Grundgesetz und hamburgische Verfassung vorgegebene Arbeitsaufträge an den Staat, tatsächliche Gleichstellung herzustellen. Dabei müssen alle mitmachen. Die Zuständigkeit
liegt zwar bei der Behörde für Justiz und Gleichstellung, aber umgesetzt werden muss eine aktive Gleichstellungspolitik in allen Fachressorts. Daher muss das Bewusstsein für Gleichstellung in jedem Ressort weiter geschärft werden. Alle sind aufgefordert, Genderkompetenz und Fachkompetenz zusammenzubringen. Lassen Sie uns deshalb gemeinsam in den kommenden Jahren dafür sorgen, geschlechterbedingte Ungerechtigkeiten und Benachteiligungen in allen Bereichen zu beseitigen. Dass der Senat am Ziel völliger Gleichstellung auch von Homosexuellen festhält, haben wir mit dem Antrag "Öffnung der Ehe für Menschen gleichen Geschlechts" dokumentiert. Wir setzen uns auch weiterhin für die Ergänzung des Artikels 3 im Grundgesetz ein, also für das Diskriminierungsverbot von Homosexuellen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Kaesbach hat schon auf den "Lauf gegen Gewalt" am Sonntag hingewiesen. An diesem Lauf haben sich auch viele Engagierte der SPD beteiligt, wie in den Jahren zuvor. An dieser Stelle sei auch ein Dank an die Organisatorinnen und die Sponsoren ausgesprochen, dass sie mit dieser Veranstaltung das wichtige Thema Schutz vor häuslicher Gewalt Jahr für Jahr ins öffentliche Bewusstsein holen.
Aber allein mit einem Benefizlauf ist es natürlich nicht getan. Über die Situation der Frauenhäuser, die Auslastung und die Bedarfe sowie die finanzielle und personelle Ausstattung hat es in diesem Haus in den vergangenen Jahren immer wieder Debatten gegeben. Egal, welcher Fraktion die Rednerinnen angehörten, war Mann beziehungsweise Frau sicher in den Zielen weitgehend immer einig. Zu deren Erreichung ist eine verlässliche Finanzierung der Frauenhäuser in jedem Fall die Grundlage. Unser Antrag benennt dafür die wesentlichen Punkte. Frau Kammeyer hat bereits auf die Vor- und Nachteile der verschiedenen Finanzierungssysteme hingewiesen.
Es sei noch einmal erwähnt, dass die bisher in Hamburg praktizierte Pauschalfinanzierung als einzige die Forderung der UN-Konvention, der CEDAW, erfüllt und somit sicherstellt, dass alle Frauen, unabhängig von ihren Bezügen, erst einmal sofortige Hilfe in Anspruch nehmen können. Darauf kommt es zunächst einmal an.
Wir fordern den Senat daher in unserem Antrag auf, initiativ zu werden, damit auch andere Bundesländer die Niedrigschwelligkeit und Nicht-Diskriminierung im Sinne der CEDAW-Konvention künftig gewährleisten.
Der SPD-Senat hat sich mit seinem Arbeitsprogramm vorgenommen, dass die Hamburger Frauenhäuser einen umfangreichen Qualitätsentwicklungsprozess erfahren sollen. Dort heißt es – ich zitiere –:
"Ziel sind einheitliche Qualitätsstandards in den Häusern bei konzeptioneller Weiterentwicklung in Kooperation mit anderen beteiligten im Hilfesystem."
Was bedeutet das konkret? Welche besonderen Aspekte gibt es zu beachten? Dazu vier Anmerkungen.
Erstens: Es ist wichtig, eine Verbesserung der Wohnraumversorgung zu erzielen. Die Verweildauer der Frauen in den Frauenhäusern muss durch eine verbesserte Vermittlung in passenden Wohnraum begrenzt werden.
Zweitens: Wir brauchen eine Verbesserung der Datenerfassung. Um verlässliche Aussagen über die tatsächlichen Platzbedarfe zu bekommen, müssen wir die Datenlage hinsichtlich der aufgenommenen Frauen und Kinder verbessern. Dabei gilt es auch, entsprechende Angaben anderer Bundesländer zu erhalten.
Drittens: Die Verfahrensabläufe und Konzepte müssen verbessert werden. Dies betrifft insbesondere das Aufnahmeverfahren. Mit Blick auf besondere Zielgruppen wie etwa Migrantinnen, ältere Frauen oder Frauen mit Behinderungen müssen die Konzepte weiterentwickelt werden.
Viertens: Wir müssen uns um die räumlichen Ausstattungen kümmern. Wie unterschiedlich die räumlichen Bedingungen in den Frauenhäusern sind, das haben wir in den Gesprächen mit den Vertreterinnen der Frauenhäuser erfahren. Hier bedarf es an vielen Stellen der Modernisierung.
Der Senat ist bei allen Punkten auf einem richtigen Weg, den wir als Bürgerschaft kritisch und konstruktiv begleiten werden. Daher ersuchen wir den Senat, bis Mitte nächsten Jahres einen Bericht zu erstellen, in dem nicht nur die Situation der Hamburger Frauenhäuser schonungslos aufgezeigt wird, sondern in dem er auch über den Stand der Umsetzung des angekündigten Qualitätsentwicklungsprozesses informiert. Davon sind auch die im Zusatzantrag der LINKEN enthaltenen Forderungen berührt. Folglich ist dieser Antrag überflüssig und wir lehnen den Zusatzantrag daher ab.
Die entscheidenden Elemente zur Zukunft der Frauenhäuser sind in unserem Ersuchen benannt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist zu wichtig, als dass es sich für parteipolitisches Gezänk eignen würde. Lassen Sie uns deshalb ge
meinsam mit dem Hamburger Senat dafür Sorge tragen, dass wir auch in Zukunft ein funktionierendes Schutzsystem für die Opfer häuslicher Gewalt haben. Wir wollen keine Zeit verlieren. Wir wollen unseren Antrag also nicht überweisen an einen Ausschuss, wir bitten Sie hingegen, unserem Antrag zuzustimmen. – Vielen Dank.