Protocol of the Session on August 25, 2011

Ich komme von der Prävention weg und hin zur akuten Situation in den Frauenhäusern. Ich mache mir ein wenig Sorgen, und das widerspricht auch dem, was Frau Kammeyer sagte. Ich habe in der Schriftlichen Kleinen Anfrage der LINKEN vom 3. Mai gefunden, dass gefragt wurde, ob es angedacht sei, von einer Pauschalfinanzierung abzugehen. Sie ist nämlich eine sehr gute Möglichkeit, Frauenhäuser verlässlich zu finanzieren. Dort wurde gesagt, dass es durchaus angedacht werde, und das betrachte ich mit Sorge, denn diese Tagessatzfinanzierung, die ich zumindest herauslese, kann dazu führen, dass diese unbürokratische Hilfe, die Frauenhäuser im Moment in Hamburg häufig bieten können, nicht mehr gesichert ist. Ich bitte dringend darum, das noch einmal zu überdenken.

Insgesamt jedoch stimmen wir dem Antrag sowohl der SPD als auch der LINKEN, die noch ein Stück weiter geht und auch konkreter wird, zu. Wir werden dementsprechend auch dafür stimmen, diese beiden Anträge, wie von der CDU beantragt, an den Sozialausschuss unter Mitberatung des Haushaltsausschusses zu überweisen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der GAL)

Danke schön. – Frau Kaesbach hat das Wort.

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Am vergangenen Sonntag fand zum wiederholten Male unter dem Motto "Laufen gegen Gewalt" ein Benefizlauf zugunsten der autonomen Frauenhäuser statt, der auf das Thema häusliche Gewalt aufmerksam machte. Häusliche Gewalt kommt entgegen der landläufigen Annahme in allen Gesellschaftsschichten vor. Frauen sind unabhängig von Alter, Bildungsgrad und Einkommen betroffen. Die Zahlen – Frau Kammeyer berichtete es bereits – sind erschreckend. Trotz eines gesteigerten Bewusstseins in der Öffentlichkeit wird Gewalt gegen Frauen noch allzu oft als Privatangelegenheit betrachtet und tabuisiert. Der Schritt, ein Frauenhaus aufzusuchen, ist oftmals die Konsequenz einer langen Vorgeschichte.

Vor diesem Hintergrund haben Frauenhäuser eine wichtige Funktion. Sie bieten ein zuverlässiges Angebot, das allen Frauen für diese Notlage zur Verfügung steht. Um dieses Angebot sicherzustellen, ist eine ausreichende Anzahl an Plätzen notwendig. Es stellt sich jedoch die Frage, wie viele Plätze tatsächlich benötigt werden. Belastbare Zahlen sind bisher leider Fehlanzeige. Natürlich müssen zumutbare räumliche Begebenheiten gegeben sein, aber auch in diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass die genannte Auslastung von nahezu 100 Prozent, die der Senat im Rahmen der Haushaltsberatungen genannt hat, lediglich eine Schätzung ist.

Der Senat hat für dieses Jahr ein verbessertes Berichtswesen angekündigt, mit dem der tatsächliche Bedarf an Frauenhausplätzen ermittelt werden soll. Wir warten gespannt auf verbindliche Antworten des Senats hinsichtlich der tatsächlich benötigten Plätze und der Auslastung. Erst wenn diese Zahlen bekannt sind, sollten das weitere Vorgehen und möglicherweise die notwendigen Maßnahmen beschlossen werden. Trotzdem finden wir den Grundsatz des Antrags gut und plädieren für eine Überweisung an den Haushaltsausschuss.

Was die Frage der Finanzierung von Frauenhäusern in den anderen Bundesländern betrifft, sind wir der Auffassung, dass diese in der Hoheit der Bundesländer bleiben sollen. Diese sollten selbst darüber entscheiden, wie sie die Zuwendungen

(Dr. Stefanie von Berg)

ausgestalten. Der Aufenthalt in einem Frauenhaus ist eine vorübergehende Lösung, länger als drei bis sechs Monate sollte ein Aufenthalt nicht dauern. Das Ziel ist immer, eine Perspektive für die betroffenen Frauen zu entwickeln und ihnen einen Neuanfang zu ermöglichen. Um diesen Start in einen neuen Lebensabschnitt zu erleichtern, begrüße ich die Forderung, eine verbesserte Zusammenarbeit mit den Hamburger Jobcentern anzustreben. Nur dann, wenn Frauen nach einer traumatisierenden Gewalterfahrung die Möglichkeit bekommen, wieder auf eigenen Füßen zu stehen, kann ein wirklicher und erfolgreicher Neuanfang aus ihrer schwierigen Lage gelingen.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. – Frau Artus hat das Wort.

Herr Präsident, sehr geehrte Herren und Damen! Schwarz-Grün hat die Frauenhäuser am Leben erhalten, aber das war auch schon alles. Trotz unserer mehrfachen massiven Hinweise und vieler parlamentarischer Initiativen mussten die Zufluchtsstätten für Opfer häuslicher Gewalt in unzureichender Form ihre Hilfsangebote aufrechterhalten. Deswegen bin ich froh und dankbar, dass wir heute mit dem Antrag und hoffentlich auch mit unserem Antrag dazu gute Schritte für die Frauenhäuser in Hamburg gehen.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr geehrte Herren und Damen, liebe Kolleginnen aus den Frauenhäusern, die heute der Debatte beiwohnen! Wenn eine Frau, womöglich mit ihren Kindern, Zuflucht in einem Frauenhaus sucht, dann hat sie das Recht, sich zu erholen von den psychischen und physischen Strapazen, von den Misshandlungen und Demütigungen, die sie in der Regel seit Jahren erlebte. Sie braucht einen Ort, an dem sie Kraft tanken und in Ruhe darüber nachdenken kann, wie sie der Gewaltspirale entkommt, ob und wie sie künftig womöglich familiäre Bindungen abschneidet, wie sie als Frau und Mutter künftig leben will.

Die autonomen Frauenhäuser und das Frauenhaus der Diakonie bieten seit Jahrzehnten in Hamburg ein niedrigschwelliges Angebot für die Opfer häuslicher Gewalt. Wir erfahren in der Regel nur von den grausigen Gipfeln. Wenn ein sogenanntes Familiendrama stattgefunden hat, wenn beispielsweise ein sogenannter Familienvater seine Familie tötete. Zuletzt habe ich in einem Bericht vom März 2011 gelesen, dass eine 43-jährige Mutter und ihr fünfjähriger Sohn von dem Mann erstochen wurden.

Der SPD-Antrag ist daher eine dringende Konsequenz und findet unsere Unterstützung. Er wurde auch bereits in der Antwort auf meine Schriftliche

Kleine Anfrage, die Frau Dr. von Berg auch erwähnte, die ich Anfang Mai an den Senat richtete, weitgehend angekündigt. Ich hätte aber, liebe Kollegen und Kolleginnen der SPD-Fraktion, einen etwas konkreteren Antrag erwartet, einen, der bereits Eckpunkte für eine Fortschreibung des Landesaktionsplans Opferschutz benennt beziehungsweise dessen Neuausrichtung konkret einfordert. Dies hat der Senat auch schon angekündigt. Insofern ist mein Eindruck, dass dieser Antrag hinter dem zurückbleibt, was der Senat Anfang Mai durch seine Antworten auf meine Anfrage darstellte.

(Dirk Kienscherf SPD: Da kann ich Sie beru- higen! Ist nicht!)

Ich hatte auch erwartet, dass die Absicherung der Finanzierung der Frauenhäuser schon weiter vorangeschritten ist und es nicht auch noch einer Ziffer a) bedarf, um dies erneut festzustellen – aber nun gut.

Bei Punkt d) – Frau Wolf hat ihn erwähnt – wird es interessant und hier setzt auch unser Erweiterungsantrag an. Es heißt, der Senat solle ersucht werden, dafür Sorge zu tragen, dass betroffene Frauen und ihre Kinder in den Frauenhäusern zumutbare räumliche Begebenheiten vorfinden. Auch hier ist der Senat in der Antwort auf meine Anfrage schon konkreter geworden, denn er hatte geschrieben, dass der bereits eingeleitete Qualitätsentwicklungsprozess eine schrittweise Überprüfung der Verfahrensabläufe, der bestehenden Konzepte und der räumlichen Ausstattungen bedeute. Warum beantragt die SPD-Fraktion etwas, was der Senat bereits macht?

Was ist das größte Problem, das gelöst werden muss? Das ist – auch dies wurde von meinen Vorrednerinnen schon benannt – die Überbelegung der Frauenhäuser. Im letzten Sommer war es ganz besonders schlimm, da waren wir bei über 100 Prozent. Wegen Überfüllung geschlossen zu sein, geht in Frauenhäusern nicht. Stellen Sie sich vor: Eine Frau wird gewürgt, zusammengeschlagen und wiederholt mit dem Tod bedroht. Sie flieht zur Nachbarin, sie ruft die Polizei. Dann wird sie in ein Frauenhaus vermittelt. Und dann muss sie dort auf einer Matratze im Gemeinschaftszimmer schlafen, und zwar nicht nur für eine Nacht, denn auch die Verweildauern haben zugenommen. Die akute Wohnungsnot und nicht bezahlbarer Wohnraum bedeuten, dass aus der Verweildauer in den Frauenhäusern, die eigentlich eine vorübergehende Notaufnahme für von Gewalt betroffene Frauen sein sollen, mehrmonatige Aufenthalte werden. Deswegen, Frau Dr. von Berg, bin ich nicht damit einverstanden, dass es eigentlich drei bis sechs Monate sein sollen. Auch diese Zeit ist schon viel zu lang.

Leider, und darauf weisen wir LINKEN seit Jahren hin, ist der schwarz-grüne Senat den Ursachen häuslicher Gewalt nicht ernsthaft genug begegnet.

(Martina Kaesbach)

Er hat sie nur verwaltet. Der Landesaktionsplan Opferschutz, der noch von CDU und GAL verantwortet wird, lässt nämlich die Gründe völlig außer Acht, und das ist seine größte Schwäche. Die Ursachen sind: fehlende Gleichstellung der Frau, manifestierte Geschlechterrollen und eine fehlende Auseinandersetzung mit dem männlichen Besitz-, Kontroll- und Machtverhalten, prekäre Einkommens- und Arbeitslosigkeit, fehlende Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen, fehlender bezahlbarer Wohnraum, aber auch unzureichende Hilfen gegen Alkoholsucht und kein selbstständiger Anspruch unter 25-Jähriger auf staatliche Leistungen.

Die Links-Fraktion erwartet von einem SPD-Senat, dass er die Sache jetzt anders anpackt als sein Vorgänger und dass er das Übel der häuslichen Gewalt bei der Wurzel packt, und zwar mit allerhöchster Priorität. Das kann die Links-Fraktion bei diesem von der SPD-Fraktion gestellten Antrag leider nicht in vollem Maße erkennen. Dennoch unterstützen wir ihn und werden ihm auch zustimmen.

Jede vierte Frau, dies wurde ebenfalls erwähnt, wird in ihrem Leben mindestens einmal Opfer häuslicher Gewalt. Und 1510 Frauen und Kindern, die pro Jahr die Frauenhäuser aufsuchen – davon geht der Senat aus – stehen 194 Plätze zur Verfügung. Dauerhafte Überbelegung ist die Folge und dafür brauchen wir konkrete Lösungen, und zwar umgehend.

(Beifall bei der LINKEN und bei Dr. Isabella Vértes-Schütter SPD)

Es gibt noch einen Aspekt. Wie werden die Frauen, wenn sie im Frauenhaus leben, auf dem Weg in ein neues Leben ohne Gewalt und Angst in geschützte vier Wände begleitet? Wie sollen die spezifischen Aspekte häuslicher Gewalt, zum Beispiel auch Zwangsheirat und Genitalverstümmelung, aber auch Gewalt gegen behinderte und alte Frauen, aufgefangen werden, wenn die Frauenhäuser zwar mit den speziellen Einrichtungen vernetzt sind, aber insgesamt einfach nicht genügend Personal da ist, um die Betroffenen zu begleiten? Wie sollen die Kolleginnen, die diese harte Arbeit verrichten, diese auch vernünftig machen, wenn es einfach zu wenige sind? Eine Fachfrau auf 8,25 Frauenhausplätze ist zu wenig. Dauerhafte Überstunden sind Alltag. Und da auch niemand da ist, der sie ersetzen kann und es sich bei Beziehungsgewalt nicht um ein saisonales, sondern um ein dauerhaftes Phänomen dieser patriarchalen Gesellschaft handelt, können diese Überstunden auch nicht abgebaut werden. Gerade aber diese Arbeit erfordert regelhafte Erholung.

Unser Antrag formuliert die notwendigen Anforderungen und wir bitten darum, dass wir auf seiner Grundlage eine schnelle Situationsbeschreibung erhalten sowie unverzüglich weitere Plätze eingerichtet werden, die den Opfern von häuslicher Ge

walt wirksam helfen. Wenn Sie aufmerksam waren, was ich vielen Abgeordneten aus diesem Hause unterstelle, dann werden Sie vielleicht gesehen haben, dass unser Antrag im weitesten Sinne ein SPD-Antrag ist, der im letzten Jahr gestellt wurde. Insofern müssten Sie doch einmal weniger Probleme haben, dem auch zuzustimmen.

(Beifall bei der LINKEN und bei Dr. Stefanie von Berg GAL)

Vielen Dank. – Das Wort hat Senator Scheele.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, in der vierten oder fünften Woche meiner Amtszeit habe ich das zweite Hamburger Frauenhaus besucht.

(Kersten Artus DIE LINKE: Männer haben da gar keinen Zutritt!)

Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, dass sie mir Einblick in ihre Arbeit gewährt haben. Was ich gesehen habe, war sehr beeindruckend, und die Bedingungen, unter denen sie es gerade in dem Frauenhaus tun, sind nicht zumutbar. Unter räumlichen Gesichtspunkten kann man nicht sagen, dass dieses Frauenhaus lange erhalten bleiben sollte. Wir suchen gemeinsam mit den Frauen nach einer Alternative. Das ist nicht ganz einfach, aber wir sehen genau wie Sie, dass das insbesondere dort nicht fortzuführen ist.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL und der LINKEN)

Die Mitarbeiterinnen haben mir von ihren Sorgen berichtet, dass auch Hamburg, wie andere Bundesländer, auf Tagessatzfinanzierung umsteigen könnte. Daraufhin haben wir uns alle bei uns in der Behörde getroffen, mit den Vertreterinnen aller Hamburger Frauenhäuser, und haben das Thema erörtert. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, nachdem ich das Für und Wider verschiedener Finanzierungsformen unter dem Aspekt der finanziellen Notlage abgewogen habe, dass eine Tagessatzfinanzierung für die Hamburger Frauenhäuser ausscheidet.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL und der LINKEN)

Ich teile nämlich die Auffassung der Mitarbeiterinnen, dass, wenn man auf die Tagessatzfinanzierung umsteigt, bestimmte Bevölkerungskreise ausgeschlossen sind und die Anonymität gefährdet ist. Deshalb bleibt es bei der Zuwendungsfinanzierung in Hamburg.

(Dietrich Wersich CDU: Wer wollte das denn? Wollte das schon jemand anderes?)

Wir haben aber gemeinschaftlich mit den Frauen bei uns in der Behörde folgendes Problem identifi

(Kersten Artus)

ziert, das ich gern vortragen möchte, wenn mein Vorgänger es auch hört. Wir zahlen zurzeit, wenn Hamburger Frauen im Umland untergebracht werden, an die entsprechende Kommune einen entsprechenden Tagessatz. Gleichzeitig nehmen wir aber, wenn Frauen aus anderen Bundesländern bei uns untergebracht werden, nichts ein. Und die Frauenhäuser, das habe ich eben gesagt, befinden sich durchaus in einer finanziellen Notlage. Deshalb muss man nach Refinanzierungsmöglichkeiten schauen, die sowohl dem berechtigten Interesse des Staats, aber auch den berechtigten Interessen nach unbürokratischer, einfacher Aufnahme aller Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft, unter Anonymitätsgesichtspunkten Rechnung tragen.

Wir sind zu folgender Lösung gekommen, die wir gemeinsam in Arbeitsgruppen mit den Mitarbeiterinnen zurzeit weiter vertiefen. Wir wollen uns natürlich durch die Kommunen, aus denen Frauen zu uns kommen, weil sie flüchten müssen und hier in ihrer Not eine Unterkunft finden, nach Paragraf 36 SGB II refinanzieren. Das werden wir aber nicht den Frauenhäusern zumuten, sondern das werden wir quasi als Backoffice der Frauenhäuser, als Behörde machen. Wir werden an die Kommunen herantreten und sagen, eine Frau war in Hamburg im Frauenhaus und wir erbitten Erstattung in folgender Höhe in Tagessätzen. Wir verhandeln zurzeit mit den Frauenhäusern darüber, mit welchen Daten wir umgehen können und wie die minimale Berichtspflicht gegenüber den abgebenden Kommunen aussieht, damit es zu einer Kostenerstattung kommt. Ich denke, das ist zunächst einmal ein Weg, mit dem wir an das Geld kommen, mit dem wir möglicherweise besser arbeiten können als bisher.

Wir versuchen das Gleiche mit team.arbeit.hamburg zu machen, um auch KdU für Frauen zu bekommen, die aus Hamburg in Frauenhäuser flüchten müssen und die auch zu einer Refinanzierung beitragen. Auch da reden wir zurzeit mit team.arbeit.hamburg und den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, um eine datensichere Refinanzierung dieser KdU zu erreichen.

Ich glaube, dass wir gegenwärtig auf einem guten Weg sind, hier nicht nur die einfache Zuwendungsfinanzierung zu erhalten, sondern sie mit Refinanzierungsmöglichkeiten zu verbinden, ohne dass die Anonymität der Frauen in den Frauenhäusern gefährdet wird und ohne dass das unbürokratische Aufnahmeverfahren ohne langwierige Namensnennung und so weiter behindert wird. Das scheint mir, im Einvernehmen mit den Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser, möglich zu sein. Und sollten wir mehr refinanzieren können, als wir gegenwärtig ausgeben und quasi an Kostenerstattung an andere Kommunen zahlen, dann hätten wir vielleicht ein positives Delta, mit dem wir auch die Finanznot der Hamburger Frauenhäuser ein bisschen bekämpfen

könnten. Das fände ich jedenfalls sehr wünschenswert.

(Beifall bei der SPD)

In einem Prozess, in dem man miteinander spricht und der von gegenseitiger Achtung und Wertschätzung geprägt ist, kann es gelingen, das Hamburger Modell der Zuwendungsfinanzierung mit der Kostenerstattung von Dritten und durch team.arbeit.hamburg zu versöhnen und vielleicht einen kleinen Obolus überzubehalten, der auch dazu beiträgt, den Standard in den Frauenhäusern zu verbessern. – Herzlichen Dank.