sein nicht nur bei Senioren, aber auch bei Senioren. Dann wird dieses Thema schon eingegrenzt. Im übernächsten Wort reduziert es sich schon auf "Seniorenmitwirkung". Das wird noch einmal eingegrenzt durch "Einrichtung von Seniorenvertretungen". Die Beteiligung von Senioren an der Gesellschaft ist ein wichtiges und riesiges Thema. Ich habe ein bisschen die Sorge, dass dieses Gesetz über Mitwirkung und Beteiligung auf die Gremien reduziert wird; das wäre schade.
Frau Timmermann hat ansatzweise richtig beschrieben, dass sich das Seniorenbild und das Leben von Senioren in den letzten Jahren deutlich geändert hat und noch ändern wird. Menschen sind mit 65 Jahren leistungsfähig. Wer uns sagt, mit 65 müsse man zwangsweise in Rente gehen, der liegt falsch. In meiner Praxis hat bis vor wenigen Jahren eine Dame gearbeitet, die kurz vor ihrem 70. Geburtstag in Rente ging.
Vom ersten bis zum letzten Tag hat sie hervorragende Leistungen gebracht. Wir sollten solche Menschen nicht ausgrenzen.
Das nächste Vorurteil lautet, dass Alte nicht mehr arbeiten und in Rente gehen wollten. Nein, schauen Sie sich einmal an, dass Hunderttausende, gerade Ältere, ehrenamtlich tätig sind; sie wollen also noch etwas arbeiten.
Das nächste Vorurteil ist, dass Ältere ein überholtes Wissen hätten. Stimmt, Facebook ist meistens nicht deren Thema. Aber gerade im Bereich der nicht-technischen Kommunikation sind Ältere manchmal besser als Jüngere. Sie sind noch daran gewöhnt, von Mensch zu Mensch zu reden und nicht, sich eine E-Mail zu schicken.
Das nächste Vorurteil: Ältere seien häufiger krank. Das stimmt nicht. In den letzten zwei, drei Lebensjahren ist das tatsächlich so, aber noch nicht mit 65.
Ein weiteres Vorurteil: Ältere seien politisch nicht interessiert. Dann schauen Sie sich einmal die Wahlbeteiligung an, nicht beim Berliner Modell, sondern bei den Wahlen. Ältere haben meistens eine viel größere Wahlbeteiligung als Jüngere.
Es ist ein kapitaler Fehler, Vorurteile gegenüber Senioren zu pflegen, denn die Welt ist ganz anders. Ältere sind heute leistungsfähig, sie wollen sich aktiv beteiligen und sie wollen auch selbst über sich entscheiden.
Das ist eigentlich der einzige Fehler am SPD-Antrag. Lesen Sie Punkt 2 des Petitums, Sätze 2 und 3. Das Petitum fängt gut an:
Gut so, aber dann kommen über zwei Sätze hinweg Einschränkungen und Bevormundungen. Es müssten Sportvereine dabei sein, es müssten Gewerkschafter dabei sein, die Migranten müssten auch berücksichtigt werden. Senioren, wie sie heute sind, wie ich sie vorhin beschrieben habe, brauchen solche Ratschläge nicht. Wenn Senioren Gewerkschafter im Beirat haben wollen, dann werden sie sie wählen. Wenn Senioren Mitglieder von Sportvereinen dabei haben wollen, dann werden sie sie wählen. Wenn Senioren Migranten haben wollen, dann werden sie sie wählen. Sie brauchen von keinem Gesetzgeber nahegelegt zu bekommen, wen sie wählen sollen.
Meine Damen und Herren! Das ist der Grund, warum wir die Sätze 2 und 3 in Punkt 2 des Petitums streichen lassen wollen.
(Beifall bei der FDP – Christiane Schneider DIE LINKE: Von Diskriminierung haben Sie noch nie was gehört, nicht!)
Den Änderungsantrag der CDU werden wir ablehnen, da aus unserer Sicht der SPD-Antrag besser formuliert ist, wenn man die vorgeschlagene Änderung vornimmt. Der Änderungsantrag der LINKEN ist natürlich die Steigerung all dessen, was ich bei der SPD kritisiert habe. Sie wollen die Senioren erst recht bevormunden. Sie wollen zwangsweise Migranten vorsehen als Mitglieder der Beiräte und sie wollen die Bezirksversammlungen bevormunden, indem Senioren da ein Rederecht bekommen sollen.
Das ist wieder einmal das klassische Bild: Ältere sind schutzlos und hilflos und man muss für sie eine Bresche schlagen. Das haben Ältere nicht nötig und darum sind wir natürlich gegen den Antrag der LINKEN.
Zum Schluss ein Lob an die SPD und auch an die Links-Partei. Beide haben in ihrem Entwurf als letzten Punkt eine Evaluation nach fünf Jahren vorgesehen. Das findet den ausdrücklichen Beifall der FDP-Fraktion. Der einzige Fehler ist, dass das nicht nur in diesem Gesetz passieren sollte, sondern bei allen anderen Gesetzen auch. Evaluation nach fünf Jahren ist das Gebot der Stunde bei allen Gesetzen.
Ein letzter Punkt: Wenn Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, werden wir dem Gesamtantrag zustimmen, ansonsten würden wir wegen dieser grundsätzlichen Bedenken Ihren Antrag ablehnen. Wir können uns auch gern im Ausschuss darüber unterhalten, das sagten meine Vorredner ganz richtig. Nehmen Sie das Angebot offenbar aller Fraktionen an, konstruktiv mitzuarbeiten, und nutzen Sie nicht Ihre Mehrheit für einen Schnellschuss. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren und Damen! Wir unterstützen das Anliegen der SPD-Fraktion, für Hamburg ein Seniorenmitwirkungsgesetz zu schaffen. Hamburg ist zwar vor allem durch den Zuzug jüngerer Menschen eine relativ junge Stadt im Vergleich zu anderen Bundesländern, insbesondere im Vergleich zu den neuen Bundesländern. Dennoch steigt auch in Hamburg der Anteil älterer Menschen; Frau Timmermann hat darauf hingewiesen. Die erfreulich längere Lebenserwartung stellt entsprechende Herausforderungen an die Politik beziehungsweise Politikgestaltung. Die Veränderungen der Alters- und Bevölkerungsstruktur haben nicht nur Auswirkungen auf die notwendige Infrastruktur zur Unterstützung und Pflege bei Hilfsbedürftigkeit. Notwendig ist, dass die Interessen und Belange älterer Menschen in allen Ressorts, auf Bezirks- und Landesebene, als Querschnittsaufgabe verstanden und verankert werden. Und hierzu müssen endlich gesetzliche Regelungen geschaffen werden.
Wir haben einen Alternativantrag zur Drucksache 20/1220 vorgelegt, denn widersprüchlich sowohl im SPD-Antrag wie auch im Antrag der CDU ist, dass die Gesetze von Berlin und Mecklenburg-Vorpommern Vorbild sein sollen. Wenn Sie es sich tatsächlich angesehen hätten, dann wüssten Sie, dass es nicht möglich ist, sich an dem einen und gleichzeitig an dem anderen zu orientieren. Die demokratischen Rechte der Senioren und Seniorinnen von Berlin sind breiter gefasst und nicht, wie meine Vorredner dies zum Teil darstellten, enger. Mecklenburg-Vorpommern folgte dem Beispiel Berlins eben nicht, wie Sie, liebe Kollegen und Kolleginnen der SPD-Fraktion, dies in Ihrer Antragseinleitung beschreiben. So ergibt sich meine Frage zum Antrag, was die SPD eigentlich will, mehr oder weniger gesellschaftliche Teilhabe und Mitwirkungsrechte für Hamburger Senioren und Seniorinnen?
Mehr Mitwirkungsrechte bedeutet für die Fraktion DIE LINKE, dass Seniorenvertreter- und -vertreterinnen auf Bezirksebene an den Ausschüssen und den Bezirksversammlungen teilnehmen können und Rederecht erhalten und dass dies auch gesetzlich festgeschrieben wird.
(unterbre- chend) : Entschuldigung, Frau Artus. Könnten Sie vielleicht ein bisschen leiser sein und Ihre Gespräche abseits des Plenarsaals führen und der Red
Dann fehlt dem SPD-Antrag leider ein wirklich sehr wichtiges Signal, nämlich die festgeschriebene Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Gruppen. In Hamburg leben 515 000 Menschen mit Migrationshintergrund; das sind 28 Prozent. Wir möchten, wie dies in Punkt 2 unseres Alternativantrags zum Ausdruck kommt, dass die Teilhabe von Migranten und Migrantinnen verbindlich festgeschrieben wird, sehr geehrte Herren und Damen.
Ein Partizipations- und Integrationsgesetz, das Regelungen enthält, welche die Beteiligung von Seniorenvertretern- und -vertreterinnen mit Migrationshintergrund gesetzlich vorschreibt, wäre für Hamburg, das sich mit seiner Integrationspolitik noch auf Entwicklungshilfeniveau befindet, ein Riesenfortschritt.
Außerdem hat der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten Nationen sich mit dem fünften Bericht Deutschlands über die Umsetzung des Internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte befasst und Deutschland aufgefordert, Menschen mit Migrationshintergrund – ich zitiere –:
([…] bei der Ausübung ihrer Rechte zu hel- fen." Die Bundesregierung wurde sogar aufgefordert, in ihrem nächsten Bericht über die Arbeit der Beauf- tragten der Bundesregierung für Migration, Flücht- linge und Integration zu informieren. Daher muss die Bürgerschaft dies heute einfach mit beschlie- ßen, wenn sie es ernst meint mit einem Senioren- mitwirkungsgesetz. Der Links-Fraktion geht es noch um einen weite- ren, sehr wichtigen Aspekt. Das Bild von älteren Menschen wird häufig über Defizite im Alter defi- niert. Auch dieses Bild können und müssen wir mit einem modernen Seniorenmitwirkungsgesetz än- dern. Ältere Menschen besitzen Wissen und Le- benserfahrung, die von unschätzbarem Wert sind. Dies an die jüngere Generation weiterzugeben hal- ten wir für ebenso unverzichtbar, wie das ehren- amtliche Engagement für die Weiterentwicklung ei- ner Solidargemeinschaft zu nutzen. (Beifall bei der LINKEN)
Ziel des Gesetzes muss es sein, die aktive Beteiligung am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben der Senioren und Seniorinnen zu fördern. Dabei sollen die Beziehungen zwischen den Generationen verbessert werden, der Prozess
des Älterwerdens in Würde und ohne Diskriminierung erfolgen. Das Bild älterer Menschen in dieser Gesellschaft ist leider überwiegend ein ganz anderes, und dies wirkt sich oft diskriminierend aus. Das muss dringend geändert werden.
Letztlich ist uns die Formulierung in Punkt 6 des SPD-Antrags zu schwammig, nach der eine Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenerstattung nur geprüft werden sollen. Gestern lasen wir in der "Hamburger Morgenpost", im "Hamburger Abendblatt" und anderen Tageszeitungen, dass immer mehr Rentner und Rentnerinnen jobben und staatliche Grundsicherung beantragen müssen, weil die Rente nicht reicht. Die Große Anfrage der Links-Fraktion zur Gesundheit älterer Menschen hat zudem vor wenigen Wochen die aktuelle Armutssituation in Hamburg für diese Bevölkerungsgruppe zutage gefördert. Daher ist auch hier ein deutlicheres Signal erforderlich. Teilhabe muss auch finanziert werden können, sehr geehrte Herren und Damen, sonst nützen die schönsten Gesetze nichts.
Unser Antrag ist alles in allem seniorenpolitisch der weitestgehende und sollte daher auch von allen Fraktionen unterstützt werden.
Wer stimmt einer Überweisung der Drucksachen 20/1220, 20/1310, 20/1331 und 20/1349 an den Gesundheitsausschuss zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.
Dann lasse ich in der Sache abstimmen. Zunächst zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 20/1310.
Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.