wenn wir bundesweite Veränderungen erreichen. Dann ist ganz klar auch der demografische Wandel, weil wir für ältere Bürgerinnen und Bürger andere Wohnungen benötigen, sicherlich ein Faktor, der unter den gegenwärtigen Bedingungen schlecht gehandhabt wird.
Wenn wir also aus den Beratungen heraus ein Gesamtkonzept entwickeln könnten als Vorschlag für den Senat, eine Bundesratsinitiative einzubringen, dann könnte ich mir das sehr gut vorstellen. Ich habe allerdings so meine Zweifel, ob wir das schaffen können, allein im Ausschuss so einen Gesamtantrag zu erreichen. Von einem direkten partiellen Zuschnitt nur auf die Veränderung der degressiven Abschreibungssätze halte ich nichts und kann mir auch keine großen Realitätschancen vorstellen. Es sind nun alle dafür, das im Ausschuss noch einmal zu erörtern. Ich finde allerdings, wir sollten uns auf den Haushaltsausschuss konzentrieren und schauen, ob wir dort ein Stück weiterkommen. Das müssten wir einfach einmal austesten. – Danke.
Wer möchte die Drucksache darüber hinaus mitberatend an den Stadtentwicklungsausschuss überweisen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Dann ist das abgelehnt.
Ich rufe den Punkt 40 der Tagesordnung auf, Drucksache 20/741, Antrag der GAL-Fraktion: Beschäftigung schafft Chancen – Hamburg braucht ein Konzept für Langzeitarbeitslose.
[Antrag der GAL-Fraktion: Beschäftigung schafft Chancen – Hamburg braucht ein Konzept für Langzeitarbeitslose – Drs 20/741 –]
[Antrag der Fraktion DIE LINKE: Beschäftigung schafft Chancen – Hamburg braucht ein Konzept für Langzeitarbeitslose – Drs 20/851 –]
Die CDU-Fraktion wünscht, die Drucksache 20/741 an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration zu überweisen. Für die Drucksache 20/851 beantragt die Fraktion DIE LINKE ebenfalls die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Integration. Wer wünscht das Wort? – Frau Demirel, bitte.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! 100 Tage SPD-Senat, 100 Tage Zickzackkurs in der Arbeitsmarktpolitik.
Der Senat hat in diesen 100 Tagen hundertmal seine Meinung und seine Position zu Arbeitsgelegenheiten geändert und es gab immer dieses Hin und Her und am Ende war doch Berlin schuld. Der Bund kürzt und der Senat lässt es geschehen. Der fehlende Wille des Senats, in Hamburg eine eigene Arbeitsmarktpolitik zu machen, führt zu gravierenden Einschnitten für betroffene und benachteiligte Quartiere. Damit droht die Zerschlagung der dezentralen, in den ärmeren Stadtteilen verankerten Träger und Projektstrukturen. Etliche Beschäftigungsträger, die eigene Werkstätten, Stadtteilkantinen, Treffpunkte oder Sozialläden betreiben, stehen vor dem Aus.
Hinzu kommen weitere von der Bundesministerin von der Leyen angekündigte Einsparungen, vor allem die Senkung der Kopfpauschale auf maximal 150 Euro. Wird der Gesetzesentwurf so verabschiedet, wie er von der schwarz-gelben Regierung in Berlin eingebracht wurde, können die Träger die Fixkosten für Miete und ausgebildetes Personal nicht mehr finanzieren und der SPD-Senat
versteckt sich immer noch hinter den Sparmaßnahmen der Bundesregierung. Anstatt ein eigenes Arbeitsmarktkonzept zu entwickeln, begründete der Senat diesen Kahlschlag einfach mit den Kürzungen der Bundesmittel. Inzwischen hat Senator Scheele für Ende August ein Arbeitsmarktkonzept angekündigt. Wir sind gespannt, welche Maßnahmen mit den geringeren Hamburger Mitteln gefördert werden sollen und ob zusätzliche Mittel zur Förderung von Langzeitarbeitslosen akquiriert werden. Wir erwarten, dass dieses Konzept eine angemessene öffentliche Diskussion bekommt.
Meine Damen und Herren! Mit dem am 25. Mai 2011 von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt betreibt die schwarz-gelbe Bundesregierung reinen Etikettenschwindel. Dieses Vorhaben dient nicht der Verbesserung, sondern führt zur Spaltung der Arbeitslosen in leicht vermittelbare Kurzzeitarbeitslose und Langzeitarbeitslose, die keine Chance auf einen Job haben. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass bis 2015 weitere 8 Milliarden Euro bei den Ausgaben der Bundesagentur für Arbeit eingespart werden. Schon vor einem Jahr wurde im Bund ein Sparpaket von 16 Milliarden Euro bei der Arbeitsmarktförderung beschlossen. Das bedeutet ein circa 50 Millionen Euro kleineres Eingliederungsbudget für die team.arbeit.hamburg und weitere Absenkungen in den nächsten Jahren. Berlin begründet den Kahlschlag mit der positiven Konjunkturentwicklung und einer bundesweiten Senkung der Arbeitslosenzahlen. Allerdings geht die Entlastung des Arbeitsmarkts an den Langzeitarbeitslosen vorbei.
Es ist richtig, dass die Zahl der Arbeitslosen im Bereich SGB III zurückgeht, dagegen steigt aber die Zahl der SGB-II-Empfängerinnen, der sogenannten Langzeitarbeitslosen, und insbesondere auch der Gruppe der älteren Arbeitslosen über 50 Jahren. Die positive Wirtschaftslage ändert nichts an der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit. Durch die Kürzungen fallen die Eingliederungsmaßnahmen für Ältere, Alleinerziehende, gesundheitlich eingeschränkte Menschen und für schlecht ausgebildete Langzeitarbeitslose einfach weg. Dieser Gesetzesentwurf ist reine Augenwischerei und führt nicht zur Verbesserung. Im Gegenteil: Mit dem zusätzlichen Kriterium der Wettbewerbsneutralität verursacht er eine Beschäftigung abseits vom Markt. Er führt zu Dumpingpreisen für Beschäftigungsträger. Dieser Gesetzesentwurf schafft Einbahnstraßen statt Förderketten. Das ist alles andere als erfolgversprechend. Wir erwarten vom Hamburger Senat, dass er sich aktiv gegen die geplanten Kürzungen und die Instrumentenreform der Bundesregierung einsetzt.
Eine Politik, die Schwächere vernachlässigt, wird keine Erfolgszahlen schreiben. Sie wird zur sozialen Spaltung beitragen und damit langfristig mehr Kosten verursachen, als das erwartete Sparvolumen einbringt. In NRW hat der sozialdemokratische Arbeitsminister Schneider als Reaktion auf diese unsoziale Gesetzesvorlage angekündigt, in Kürze ein Konzept für den sozialen Arbeitsmarkt vorzulegen, und Bremen tut das auch. Herr Senator, Sie wissen, was jetzt zu tun ist. Wir erwarten von Ihnen ein Konzept zur öffentlich geförderten Beschäftigung mit den Eckpunkten: Öffentlich geförderte Beschäftigung soll vorangehen, existenzsichernd sein und sozialversicherungspflichtig gestaltet werden. Qualität und Erfolg von öffentlich geförderter Beschäftigung soll nicht in erster Linie an Integrationsquoten gemessen werden, sondern an der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, der sozialen Integration und der Stabilisierung der Langzeitarbeitslosen.
Im Fokus dieses Konzepts sollen komplementäre Finanzierungsideen auch durch öffentliche Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber entwickelt werden. In einem breiteren Beteiligungsprozess mit den Bezirken und den Beschäftigungsträgern muss Hamburg einen eigenen Weg gehen, damit wir trotz der neuen Rahmenbedingungen ab 2012 arbeitsmarktpolitisch in Hamburg handlungsfähig bleiben.
Dass Sie unseren Antrag heute ablehnen wollen, anstatt ihn an den Sozialausschuss zu überweisen, zeigt, dass der Senat kein Interesse an lösungsorientierter Politik hat. Damit setzen Sie die scheinheilige Bundespolitik im Bereich Arbeitsmarkt auf Kosten der sozial Schwachen in Hamburg fort. – Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Demirel, solange Sie in Ihrem Antrag, den Sie im Prinzip vorgelesen haben, im Vorspann die Auswirkungen der Bundespolitik auf die Hilfen für Arbeitslose beschreiben, können wir Ihnen durchaus folgen, in dem Moment aber, in dem Sie anfangen, die Schuld auf diesen Senat zu schieben und die Auswirkungen zu beschreiben, für die wir angeblich verantwortlich sind, natürlich nicht.
Das von Ihnen hier so wortreich angeforderte Konzept ist in Arbeit, wird aber alle Instrumente zur Eingliederung von Arbeitslosen umfassen, auch
Ein Konzept nur für diesen Bereich wird den individuellen Vermittlungshemmnissen und Förderbedarfen von Arbeitslosen in keiner Weise gerecht. Das vorzulegende Programm wird sich auch mit dem Hamburger Programm, mit Eingliederungszuschüssen, mit Existenzgründerdarlehen, mit Weiterbildung, mit der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und vielem anderen beschäftigen. Dabei planen wir keinen Ausbau der sozialversicherungspflichtigen Variante öffentlich geförderter Beschäftigung. Vorrangiges Ziel von Arbeitsgelegenheiten ist nicht der direkte Übergang in Arbeit, Ziel ist der Übergang der Teilnehmer in weitergehende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die dann eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt bewirken.
Der Senator hat schon in der letzten Sitzung des Sozialausschusses – und da waren Sie dabei – darauf hingewiesen, dass Hamburg die erheblichen Einsparungen von Bundesmitteln nicht abfedern kann. Dabei darf ich auch immer wieder darauf hinweisen, dass dies auch nicht vor dem Hintergrund der erheblichen Einsparungen in diesem Bereich durch die Vorgängerregierung stattfindet. Die Zuständigkeit für Arbeitsmarktpolitik liegt bei der BA und der Fachbehörde. Die Bezirke werden an der Steuerung des Job-Centers über die Trägerversammlung künftig beteiligt.
Die in den letzten Wochen immer wieder von Ihnen verbreitete Meinung, dass wir überproportional in den Stadtteilen absenken, stimmt nicht, sondern es wird gleichmäßig über alle Arbeitsgelegenheiten abgesenkt. Allerdings haben die AGH für Zielgruppen im 1. Halbjahr bereits in erheblichem Umfang Einsparungen erbracht, welche für die AGH in den Stadtteilen noch ausstehen. Beschäftigungsträger erbringen Dienstleistungen für die Arbeitsagentur. Bei der Beteiligung einzelner Träger droht daher eine Wettbewerbsverzerrung. Allerdings sind die Träger über ihre Dachverbände in den Eckpunkten des Arbeitsmarktprogramms mit eingebunden. Sie können sicher sein, Hamburg wird sich wie andere Länder auch in das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat einbringen. Eine gemeinsame Stellungnahme aller Länder wurde schon an das Ministerium für Arbeit und Soziales übersandt.
Nun noch zu dem sogenannten Zusatzantrag der LINKEN. Zwei Tage vorher einen Zusatzantrag in diesem Umfang einzubringen, ist schon eine heftige Sache. Nachdem ich ihn gelesen habe, muss ich auf der anderen Seite sagen, dass es ein bisschen unter Wert verkauft wird, wenn Sie so etwas als Zusatzantrag bezeichnen. Dieser Antrag als eigenständiger Antrag schlägt den Antrag der GAL um Längen, das muss ich Ihnen zugestehen.
Es ist einfach nur die Frage, inwieweit ich darauf noch eingehen kann, weil ich ihn erst vor zwei Tagen bekommen habe. Deshalb kann ich nur kurz auf die Punkte eingehen, bei denen ich denke, dass wir eine Deckungsgleichheit hinbekommen, Herr Bischoff.
Sie fordern die Abschaffung der Vermittlungsgutscheine. Auch das IAB übt hieran Kritik. Es treten Mitnahmeeffekte auf und eine Positivauswahl findet statt. Allerdings sind Computer laut team.arbeit.hamburg im Regelsatz enthalten.
Die berufliche Weiterbildung soll ausgebaut werden. Qualifizierung ist das wichtigste Vermittlungshemmnis bei Fachkräften.
Sie wollen keine Vermittlung in Zeitarbeit und prekäre Beschäftigung. Das teilen wir nur zum Teil; Sie wissen, dass wir zur Zeitarbeit eine andere Einstellung haben. Mit der prekären Beschäftigung ist es so, dass ein entsprechender Bundesratsantrag gestellt wurde.