Minderjährige, die in Hamburg durch Altersfiktivfestsetzung älter gemacht werden, werden mit bis zu acht Erwachsenen in einem Raum untergebracht. Sie haben nicht das Recht auf Bildung, sie haben gar keine Möglichkeiten, außer in einer nach meinen Begriffen abgeschotteten Gegend zu leben. Der traurige Schlusspunkt war, dass eine hochschwangere Frau nach einem Fruchtblasensprung das Kind tot auf die Welt bringen musste.
Kurz zusammengefasst: Nostorf/Horst ist und bleibt eine Unterkunft, wo Menschen isoliert und abgeschottet von der Gesamtbevölkerung in Hamburg leben. Wenn wir für die Menschen zuständig sind, dann kann es nicht sein, dass sie 60 Kilometer entfernt von Hamburg leben.
Wer von Ihnen vor Ort war, weiß, dass es sogar schwierig ist, mit dem Auto hinzufahren, weil der Ort von vielen Navigationsgeräten nicht einmal gefunden wird. Letztes Jahr, als der Hungerstreik in der Unterkunft begann, haben wir als Abgeordnete von Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg die Unterkunft besucht. Ich würde jedem empfehlen, einmal diese Unterkunft zu besuchen und sich selbst einen Eindruck zu verschaffen. Weder die Lebensbedingungen noch die Betten oder die Hygienezustände oder der Ort sind für Menschen, die aus solchen Bedingungen zu uns kommen, zur Unterbringung geeignet.
Daher fordern wir immer noch den Senat auf, die Verwaltungsvereinbarung zu kündigen und alle Flüchtlinge, die nach Hamburg kommen, in Hamburg zu behalten, damit sie auch ein Recht auf gesellschaftliche Teilhabe in Hamburg haben. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich sage vorweg ganz deutlich, dass ich die Lyrik des Antrags, seine Begründung, nur in Teilen mittrage, und meine Einschätzung bezüglich der Situation der Unterbringung sich auch in einigen Teilen von dem unterscheidet, was die LINKE als Beschreibung der Lebenssituation vor Ort im Text aufgeschrieben hat und wie es eben noch einmal dargestellt wurde.
Tatsache ist aber, dass die schwarz-grüne Koalition in der letzten Legislaturperiode im letzten Jahr mindestens die Unterbringung von schwangeren Frauen eingestellt hat. Das Verweisen auf Nostorf/ Horst als Wohn- und Schlafstätte für Frauen, die schwanger und auf ärztliche Betreuung angewiesen sind, gab es nicht mehr in 2010. Nach dem, was mir an Berichten vorliegt, hat sich das geändert, was sehr bedauerlich ist. Ich hoffe, dass es sich um Einzelfälle handelt, die der Senat vielleicht sehr schnell wieder korrigieren kann.
Nichtsdestotrotz besteht aber die Notwendigkeit, sich über die Unterbringung von Flüchtlingen in der Stadt Gedanken zu machen, und der Senat wird auch nicht darum herumkommen, eine Entscheidung bezüglich des Vertrags, der mit Nostorf/Horst beziehungsweise mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geschlossen wurde, zu treffen. Deswe
gen verstehe ich nicht, warum keine Überweisung an den Ausschuss stattfinden kann. Wir haben im letzten Jahr – auch mit großem Interesse vonseiten der SPD – diese Themen der Flüchtlingsunterbringung mehrfach ausführlich diskutiert. Die Fristen sind klar: Ein Jahr vor Ablauf des Vertrags muss die Kündigung erfolgen, im Herbst ist dies schlicht und einfach der Fall. Sie werden aus der Debatte, wie das neue Unterbringungskonzept für Flüchtlinge aussehen soll, nicht herauskommen. Wir haben im letzten Jahr zur Kenntnis nehmen müssen, wie schnell sich Flüchtlingsströme verändern.
Die ersten Schritte sind getan. Es gibt mehr Unterbringungsplätze und es gibt im Moment eine Entspannung bei der Zentralen Erstaufnahme. Deshalb sollte man eigentlich denken, dass die Zuweisung nach Nostorf/Horst auch gegen Null gehen könnte. Ich erkenne die Zahlen aber so, als wenn das mitnichten der Fall ist. Wir brauchen dringend eine Diskussion über die Zukunft der Flüchtlingsunterbringung in dieser Stadt, eine Fortführung der Diskussion, die wir im letzten Jahr begonnen haben, und dazu gehört als Erstes natürlich eine Entscheidung über die Fortführung dieses Vertrags mit Mecklenburg-Vorpommern. Dazu wäre der Innenausschuss gut geeignet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es kommt selten vor, aber ich muss doch den Ausführungen von Frau Möller zustimmen. Frau Möller hat hinsichtlich des Antrags und des Antragstextes recht und darin liegt auch der Grund, warum wir ihn nicht überweisen. Wir müssen uns wirklich ernsthaft mit diesem wichtigen Thema beschäftigen. Ich habe mir noch einmal die Protokolle des Innenausschusses angeschaut, auch Anfang dieses Jahres haben Sie darüber diskutiert. Was wir aber in der gebotenen Sachlichkeit diskutieren müssen, ist – da haben wir vielleicht unterschiedliche Ansichten, sind aber alle der festen Überzeugung, dass wir etwas tun müssen –, dass es ein Konzept geben muss und wir als Stadt letztendlich die Verantwortung haben, den Menschen zu sagen, wo wir hinwollen.
Das Thema Nostorf hat die Bürgerschaft in den letzten Monaten und Jahren zu Recht beschäftigt und der Senat wird, entsprechend auch Ihrer An
sicht, zu einer Entscheidung kommen und das sicherlich dann mit dem Parlament beraten. Jedenfalls unsere Fraktion sagt auch deutlich zu, dass wir diese Diskussion führen wollen. Wir wollen sie sachlich führen und es wird im Herbst den Zeitpunkt dafür geben; wir werden dem nicht ausweichen.
Da gibt es wichtige Punkte und es haben sich auch wichtige Dinge getan. Wir haben Ansprüche an eine solche Unterbringung. Es ging um die Themen Familien, Beschulung und Schwangere. Wir haben letztendlich Positionen entwickelt und glauben auch an die Umsetzung dieser Positionen. Lassen Sie uns dann gemeinsam in sachlicher Form und nicht in dieser Art und Weise, wie es in diesem Antrag enthalten ist, über dieses Thema diskutieren. Das sind wir den Menschen und der Stadt schuldig. – Vielen Dank.
Wer möchte dem Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 20/745 zustimmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich rufe Punkt 48 der Tagesordnung auf, Drucksache 20/842, Interfraktioneller Antrag: Regelhafte Entsendung einer Vertretung der Gerichtspräsidentinnen beziehungsweise Gerichtspräsidenten zu den Haushaltsberatungen im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung.
[Interfraktioneller Antrag: Regelhafte Entsendung einer Vertretung der Gerichtspräsidentinnen/Gerichtspräsidenten zu den Haushaltsberatungen im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung – Drs 20/842 –]
Wer möchte diesen Antrag annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das einstimmig beschlossen worden.