Auch wenn die Opposition im Bundestag, allen voran die SPD, gern am gefundenen Kompromiss herumnörgelt, sind gerade die SPD-geführten Landesregierungen besonders schnell dabei, die Berliner Mittel in ihren Ländern zu verteilen. Und das ist auch gut so, wenn es denn den bedürftigen Kindern und Jugendlichen hilft. Allerdings bedarf es einer Strategie, um die Eltern aus sozial schwächeren Schichten auch zur Beantragung der Mittel aus dem Bildungspaket zu motivieren.
Davon ist in Hamburg bisher nichts zu erkennen. Senator Rabe hat von der Bearbeitung der Anträge bis zur Mittelvergabe offenbar fast alles den Mitarbeitern der Schulsekretariate aufgebürdet.
Senator Scheele guckt derweil zu. Beides wird nicht reichen, genauso wenig aber das, was die LINKE heute beantragt. Was Sie vorlegen, ist ein Musterbeispiel für ein staatsgläubiges Arbeitsbeschaffungsprogramm der Bürokratie. Stattdessen brauchen wir Maßnahmen zur Entlastung der Schulsekretariate. Mehrarbeit muss kompensiert werden und nicht nur die, die die Umsetzung des Bildungspakets mit sich bringt. Bei einer ziffernweisen Zustimmung würden wir den Ziffern 1 und 2.4 daher zustimmen. Auch durch die Koordination der kostenlosen Nachhilfe kommen auf die Schulsekretariate weitere Belastungen zu. Dies ist eine Ihrer vielen Baustellen, Herr Senator Rabe, wo dringender Handlungsbedarf besteht.
Meine Damen und Herren! Die von der LINKEN vorgeschlagene und in der BSB einzurichtende Hotline würde nach unserer Überzeugung nur unnötige Mehrkosten für Personal und Ausstattung schaffen. Diese Mehrkosten gehen dann wiederum zulasten der Fördermittel, was kontraproduktiv ist.
Auch Ihre beantragte personelle Unterstützung in der BSB zur Antragsbearbeitung lehnen wir ab. Wir Liberalen fordern eine rasche Umsetzung der Leistungen des Bildungspakets, allerdings ohne erheblich zusätzliche Kosten für den Steuerzahler. Aus Sicht der FDP ist es stattdessen nötig, die Schulsekretariate vor Ort durch zusätzliches Personal zu entlasten und unnötige Arbeit zu eliminieren.
Die Prüfung der HVV-Karten-Anträge auf näher gelegene Schulen etwa sollte aus unserer Sicht eingespart werden. Überhaupt werden Schulsekretariate nach unserer Auffassung seit Jahren in ihrer organisatorischen, aber auch sozialen Bedeutung für das interne Schulleben nicht ausreichend geschätzt.
Das zeigt sich im ständigen Aufgabenzuwachs, dem keine Personal- oder Mittelaufstockung gegenübersteht. Hier muss grundsätzliche Abhilfe erfolgen, und zwar rasch, Herr Senator – leider ist er nicht mehr da.
Meine Damen und Herren! Für uns Liberale gilt, dass grundsätzlich von jemandem, der Leistungen beziehen möchte, zu erwarten ist, dass er zumindest einen vollständigen Antrag mit entsprechenden Bescheiden stellt. Dementsprechend zügiger würde auch die Antragsbearbeitung vorangehen und eine Verlagerung an die BSB erspart werden.
Dafür braucht es verständliche Informationen der Behörden, auch der Hamburger Behörden. Das Bundesarbeitsministerium ist mit gutem Beispiel vorangegangen, daran sollte sich auch der Hamburger Senat orientieren. Den Antrag der LINKEN im Ganzen lehnen wir aus den bereits genannten Gründen ab. Der von der CDU vorgeschlagenen Auslagerung des Abrechnungsverfahrens stimmen wir hingegen zu, denn hierbei handelt es sich um eine unbürokratische und vor allem nicht kostentreibende Maßnahme. – Vielen Dank.
Wenn keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur Abstimmung. Zunächst zum CDU-Antrag aus Drucksache 20/850.
Wer möchte sich diesem anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Nun zum Antrag der Fraktion DIE LINKE aus Drucksache 20/731 in der Neufassung. Die FDP-Fraktion hat hierzu eine ziffernweise Abstimmung beantragt.
Wer möchte die Ziffer 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE annehmen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das mehrheitlich abgelehnt.
Wer möchte sich den Ziffern 2.1 bis 2.3 anschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch dies mehrheitlich abgelehnt.
Wer stimmt der Ziffer 2.4 zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist auch diese Ziffer abgelehnt.
Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 31, Drucksache 20/622, Antrag der CDU-Fraktion: Feuerwehrfonds für Mittelstand neu auflegen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die mittelständische Wirtschaft in Hamburg hat die weltweite Wirtschaftsund Finanzkrise vergleichsweise gut überstanden. Für größere Unternehmen gibt es weitgehend keine Probleme mehr beim Kreditzugang.
Verzeihen Sie, Herr Stemmann, ich würde Ihnen gern ein bisschen mehr Gehör verschaffen. Fahren Sie bitte fort.
Dagegen sind kleine und junge Unternehmen weiterhin stark von Schwierigkeiten betroffen. Eine Unternehmensbefragung der Kreditanstalt für Wiederaufbau, veröffentlicht am 15. Juni, also vor wenigen Tagen, hat festgestellt – ich zitiere –:
"Kleine Unternehmen mit weniger als 1 Mio. EUR Jahresumsatz melden (…) 3-mal häufiger Erschwernisse bei der Kreditaufnahme als Unternehmen mit über 50 Mio. EUR Jahresumsatz. Tatsache ist, dass bei kleinen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 1 Mio. EUR der grundsätzliche Kreditzugang beinahe 7-mal so häufig infrage steht als bei Unternehmen mit mehr als 50 Mio. EUR Jahresumsatz."
Was ist der Feuerwehrfonds? Das ist ein Fonds, der bereits vor der Krise als Sonderprogramm für Unternehmen in Schwierigkeiten aufgelegt war und während der Krise vom schwarz-grünen Senat mit diesem Namen Feuerwehrfonds überführt wurde. Er übernimmt Ausfallbürgschaften für kleine Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern und/oder 10 Millionen Euro Umsatz, die in Schwierigkeiten geraten sind, aber nach wie vor Chancen am Markt haben. Mit Unterstützung der Hausbank und einem Umstrukturierungskonzept eines externen Beraters kann die Wettbewerbsfähigkeit wiedererlangt werden. Die Bürgschaftsobergrenze liegt bei 500 000 Euro, die Kreditlaufzeit in der Regel bei drei bis fünf Jahren. Abgewickelt wird das alles durch die
Inzwischen ist dieser Feuerwehrfonds ausgelaufen, wir sehen aber einen Bedarf dafür, dass er wieder neu aufgelegt wird. Wir haben in der letzten Legislaturperiode darüber zwischen den Fraktionen eine große Einigkeit hergestellt. Ich hoffe, dass wir ihn auch dieses Jahr als Maßnahme der Wirtschaftsförderung wieder aufnehmen können und bitte um Ihre Zustimmung. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Stemmann, wir sind uns einig darüber, dass insbesondere für kleine Betriebe natürlich eine Kreditklemme existiert. Wir sind uns auch einig darüber, dass wir etwas tun müssen. Über den Weg sind wir uns allerdings an dieser Stelle heute einmal nicht einig, Herr Stemmann, da muss ich Sie enttäuschen, weil dieser Feuerwehrfonds tatsächlich nicht der richtige Weg ist.
Es geht bei diesem Feuerwehrfonds – seit 2005 gab es schon ähnliche Richtlinien, es nannte sich anders, war aber das gleiche Prozedere – darum, dass man zunächst einmal Beratungskostenzuschüsse an Firmen gegeben hat, die in finanziellen Schwierigkeiten waren, dann festgestellt hat, dass man ihnen helfen kann, und das Umstrukturierungsprogramm mit einer Ausfallbürgschaft begleitet hat, bis 2007 sogar mit Beteiligungskapital. Dann kam die EU mit ihren beihilferechtlichen Änderungen und die haben so zu Buche geschlagen, dass wir den Firmen im Prinzip wegen dieser Randbedingungen der EU nicht mehr helfen konnten.
Ich möchte Ihnen das an einigen Zahlen verdeutlichen. Von 2005 bis 2010 gab es 166 Betriebe, die für diesen Feuerwehrfonds oder die Vorgängerprodukte nachgesucht haben. Lediglich 34 Betriebe konnten das erhalten und haben die Randbedingungen erfüllt. Als es sich Feuerwehrfonds nannte – 2009/2010, ausgerechnet in der Wirtschaftskrise –, haben es ganze drei Firmen geschafft, von diesem Feuerwehrfonds finanzielle Unterstützung zu bekommen.
Wir als SPD lehnen es ganz einfach ab, ein Showprogramm aufzulegen und zu sagen, toll, dass wir etwas haben. Wir wollen etwas, das wirklich denjenigen hilft, und da sind wir uns sicherlich einig, Herr Stemmann, dass wir den betroffenen Firmen in Liquiditätsschwierigkeiten helfen müssen und helfen können, aber nicht mit diesem Feuerwehrfonds, eben wegen der EU. Lesen Sie sich die
Richtlinie durch, die ist vollgespickt. Eigentlich müsste man sie Richtlinie zur Verhinderung davon, wie man Firmen wirklich helfen könnte, nennen. Das Einzige, was alle Fraktionen gemeinsam tun können, ist, mit unseren EU-Abgeordneten zu sprechen, damit wir an dieser Stelle andere Rahmenbedingungen bekommen, weil die Richtlinie in 2012 überarbeitet wird.
Darüber hinaus denken wir natürlich darüber nach, wie wir den Firmen helfen können. Wir sind dabei, die Förderprogramme prinzipiell neu aufzulegen und neu zu formieren – das wissen Sie, wir haben uns im Wirtschaftsausschuss darüber unterhalten – und werden Ihnen das im Rahmen der Errichtung einer Investitionsbank dann auch komplett vorstellen. Das wird sicherlich bis zum Ende des Jahres sein. Wir werden dann auch wissen, wie die Leitlinien der EU verändert werden, sodass wir so etwas Ähnliches, wie Sie es wollen, dann auch auflegen können.
Für heute werden wir Ihren Antrag ablehnen. Wir werden ihn auch nicht an den Ausschuss überweisen, weil es zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Sinn macht, da die Leitlinien gerade überarbeitet werden. Wenn wir sie kennen, dann werden wir neu auflegen. Bis dahin können wir den Betrieben allerdings anbieten, nach dem Gesetz über die Kreditkommission Bürgschaften zu beantragen. Dass Hamburg in der Lage ist, durch die Landesbürgschaftsrichtlinie Bürgschaften zu übernehmen, gilt nicht nur für die großen Betriebe, von denen das üblicherweise wahrgenommen wird, sondern das gilt auch für kleine und mittlere Betriebe. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat mir dankenswerterweise noch zwölf Minuten übrig gelassen, in denen ich Sie jetzt nicht quälen möchte,